Das Spenden von Sachwerten ist eine großartige Möglichkeit, gemeinnützigen Organisationen zu helfen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. In diesem umfassenden Leitfaden untersuchen wir die steuerlichen Aspekte und Regelungen von Sachspenden in Deutschland. Wir beleuchten die geltenden Gesetze und Vorschriften, aktuelle Gerichtsurteile und beantworten häufig gestellte Fragen. Lesen Sie weiter, um wertvolle Informationen und Tipps von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Steuerrecht zu erhalten.

Was sind Sachspenden?

Sachspenden sind Spenden von Waren, Gegenständen oder Immobilien an gemeinnützige Organisationen, anstelle von Geldspenden. Sie können variieren, von kleineren Gegenständen wie Kleidung und Haushaltswaren, bis hin zu größeren Investitionen wie Fahrzeugen, Immobilien oder Geschäftsinventar. Diese Spenden sind eine Möglichkeit für Unternehmen und Privatpersonen, ihre finanzielle Unterstützung auf eine andere Art auszudrücken und dabei steuerliche Vorteile zu nutzen.

Steuerliche Vorteile

Die steuerlichen Vorteile von Sachspenden in Deutschland sind vielfältig und können sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen genutzt werden. Hier sind einige Beispiele für steuerliche Vorteile:

  • Steuerabzug: Sachspenden an gemeinnützige Organisationen können als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden (§ 10b EStG). Der Höchstbetrag für den Abzug beträgt 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte bei natürlichen Personen bzw. 4‰ der Summe der Entgelte und der darauf entfallenden Lohnsteuer für das Kalenderjahr bei Unternehmen (§ 9 Nr. 3 KStG).
  • Umsatzsteuerbefreiung: Unter bestimmten Voraussetzungen (etwa bei Übereignung von Sachspenden an gemeinnützige Organisationen nach § 25 UStG) ist die Schenkung von Sachspenden für die gemeinnützige Tätigkeit des Empfängers von der Umsatzsteuer befreit.
  • Steuerneutrale Übertragung: Bei Sachspenden von Unternehmen ist die Gewinnrealisierung aufgrund des Zuwendungszwecks in der Regel steuerneutral.

Zu beachten ist, dass Sachspenden immer mit einer Belegpflicht versehen sind. Daher sind Nachweise über den Wert der gespendeten Gegenstände und den gemeinnützigen Verwendungszweck erforderlich.

Allgemeine Voraussetzungen für steuerliche Vorteile bei Sachspenden

Um die steuerlichen Vorteile zu nutzen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:

  • Die Sachspende muss an eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Institution (Körperschaft) gehen, die zur Erteilung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt ist (§ 50 EStDV).
  • Der Wert der Sachspende muss angemessen bewertet werden, und es muss ein verlässlicher Nachweis über den Wert der Spende (z. B. durch Kaufbelege oder Schätzungen von Sachverständigen) erbracht werden können.
  • Die Sachspende muss unentgeltlich erfolgen, und es darf kein wirtschaftlicher Vorteil für den Spender in Verbindung mit der Spende stehen.
  • Der steuerliche Abzug der Sachspende ist nur möglich, wenn der Spender eine Zuwendungsbestätigung des Empfängers (§ 10b EStG, § 50 Abs. 1 Nr. 1 EStDV) vorlegt.

Sachspenden und Buchführung

Bei der Buchführung von Sachspenden müssen einige Aspekte berücksichtigt werden. Grundsätzlich sind Sachspenden sowohl bei Unternehmen als auch bei natürlichen Personen als Betriebsausgaben bzw. Sonderausgaben zu berücksichtigen. Dazu gehören:

  • Die Erfassung der Sachspende als Aufwand in der Buchführung des Spenders. Im Falle eines Unternehmens handelt es sich dabei um eine Minderung des Umlaufvermögens (Ansatz des Warenwertes).
  • Die Erfassung der Sachspende als Zuwendungsempfang beim Empfänger in dessen Buchführung.

Wird ein steuerlicher Abzug geltend gemacht, ist bei der Ermittlung des Gewinns zu beachten, dass die Ausgaben nur insoweit abzugsfähig sind, als der steuerliche Abzug zulässig ist. Dementsprechend ist der Gewinn bzw. Verlust zu korrigieren.

Bewertung von Sachspenden

Die Bewertung von Sachspenden ist ein wichtiger Aspekt, um den steuerlichen Vorteil zu ermitteln. Dabei gibt es verschiedene Vorgehensweisen:

  • Bei Neuware oder ungenutzten Gegenständen kann der Wert der Sachspende anhand des aktuellen Marktwertes (Listenpreises) ermittelt werden.
  • Bei gebrauchten Gegenständen wird der Wert der Sachspende in der Regel anhand des Wiederbeschaffungswertes (Wertminderung durch Nutzung, Alter oder besondere Umstände) ermittelt.
  • Bei der Bewertung von Kunstgegenständen oder anderen besonderen Gegenständen kann es ratsam sein, die Hilfe von Sachverständigen oder Gutachtern in Anspruch zu nehmen, um den Wert der Sachspende angemessen zu bestimmen.

In jedem Fall ist es wichtig, die Bewertung der Sachspende sorgfältig zu dokumentieren und Belege oder Gutachten aufzubewahren, um den Wert der Spende im Bedarfsfall nachweisen zu können.

Aktuelle Gerichtsurteile und Entwicklungen

Im Steuerrecht gibt es immer wieder neue Urteile und Entwicklungen, die auch im Bereich der Sachspenden von Bedeutung sein können. Einige aktuelle Gerichtsurteile und Entwicklungen im Zusammenhang mit Sachspenden sind:

  • BFH-Urteil vom 17. Januar 2018, Az. XI R 2/16: Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, wann eine Schenkung von Sachspenden als steuerlich abzugsfähig angesehen werden kann. Im konkreten Fall wurde entschieden, dass die Übertragung von Wertpapieren als Sachspende steuerlich abzugsfähig ist, wenn sie unentgeltlich erfolgt und keine Gegenleistung des Empfängers erbracht wird.
  • BMF-Schreiben vom 21. August 2019, Az. IV C 4-S 2223/07/0017: In dem Schreiben wird klargestellt, dass Sachspenden nach § 25 UStG unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein können. Dabei muss die Sachspende unentgeltlich erfolgen und ausschließlich für den steuerbegünstigten Zweck des Empfängers verwendet werden.
  • BFH-Urteil vom 28. November 2018, Az. I R 54/16: Das Urteil befasst sich mit der Frage der Gewinnrealisierung bei der Schenkung von Forderungen. Im konkreten Fall wurde entschieden, dass eine Schenkung von Forderungen zu einer Gewinnrealisierung führen kann, wenn der Spender der Forderung wirtschaftlich entledigt ist.

FAQs zu Sachspenden und Steuern

Wie setze ich eine Sachspende steuerlich ab?

Um eine Sachspende steuerlich geltend zu machen, müssen Sie eine Zuwendungsbestätigung des Empfängers erhalten und dem Finanzamt bei Ihrer Steuererklärung vorlegen. Die Sachspende kann dann als Sonderausgabe (im Falle von natürlichen Personen) oder als Betriebsausgabe (im Falle von Unternehmen) abgezogen werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Was muss in einer Zuwendungsbestätigung enthalten sein?

Die Zuwendungsbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Spenders und des Empfängers der Spende
  • Genaue Bezeichnung der gespendeten Gegenstände
  • Wert der Sachspende
  • Datum der Spendenübergabe
  • Bestätigung, dass die Spende für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird
  • Hinweis auf die zeitnahe Verwendung der Spende für den satzungsgemäßen Zweck

Wie gebe ich Sachspenden in meiner Steuererklärung an?

Sachspenden werden in Ihrer Steuererklärung in der Anlage „Sonderausgaben“ (Anlage SO) angegeben. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug erfüllt sind und die erforderlichen Nachweise vorhanden sind.

Inwiefern unterscheidet sich die steuerliche Behandlung von Sachspenden von der von Geldspenden?

Bei Geldspenden ist der Abzug als Sonderausgabe oder Betriebsausgabe in der Regel unkomplizierter, da der Wert der Spende klar und einfach zu ermitteln ist. Bei Sachspenden muss der Wert der Spende geschätzt werden und es sind mehr Belege und Nachweise erforderlich. Ansonsten gelten für Sachspenden die gleichen steuerlichen Regelungen wie für Geldspenden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Was passiert, wenn ein Sachspendennachweis nicht oder nur unzureichend erbracht werden kann?

Wenn Sie keinen oder nur unzureichende Nachweise über die Wertigkeit einer Sachspende erbringen können, besteht die Gefahr, dass das Finanzamt die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten nicht oder nur eingeschränkt anerkennt. Unzureichende Belege können im schlimmsten Fall zu einer Versagung des Steuerabzugs führen. Deshalb ist es wichtig, alle relevanten Belege und Dokumente zur Bewertung der Sachspende sorgfältig und vollständig aufzubewahren.

Fazit

Sachspenden bieten sowohl für Unternehmen als auch für natürliche Personen eine Möglichkeit, gemeinnützige Organisationen auf eine andere Art zu unterstützen und dabei steuerliche Vorteile zu nutzen. Allerdings sind die steuerlichen Regelungen und Voraussetzungen umfangreich und komplex. Daher ist es ratsam, sich bei einer geplanten Sachspende von einem erfahrenen Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, um alle steuerlichen Aspekte korrekt abzuwickeln und die bestmöglichen Vorteile für Spender und Empfänger zu erzielen.

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Steuerrecht und steuerliche Beratung. Gerne unterstützen wir Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Spenden und beraten Sie zu allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten dieser Thematik. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und profitieren Sie von unserer Expertise im Bereich Sachspenden und Steuern.

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