Schornsteinfegergebühren – In diesem Blogbeitrag werden wir uns mit den Schornsteinfegergebühren im Mietverhältnis befassen. Wir klären, wer diese Gebühren zahlen sollte und was sie für die Vermieter und Mieter bedeuten. Schornsteinfeger erbringen wichtige Dienstleistungen im Bereich Sicherheit und Energieeffizienz für Gebäude und sind gesetzlich vorgeschrieben.

Dementsprechend können die entstehenden Gebühren ein bedeutender Kostenfaktor sein – doch wie werden sie zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt?

Inhaltsverzeichnis:

  • Schornsteinfegergebühren und ihre Rechtsgrundlage
  • Arten von Schornsteinfegerarbeiten und ihre Kosten
  • Kehrwoche und die Rolle des Mieters
  • Wer zahlt die Schornsteinfegergebühren?
  • Umlage der Schornsteinfegerkosten im Mietvertrag
  • Tipps für Vermieter zur Kostenabrechnung
  • Rechte und Pflichten des Mieters bei Schornsteinfegergebühren
  • FAQs zu Schornsteinfegergebühren

Schornsteinfegergebühren und ihre Rechtsgrundlage

Die Schornsteinfegergebühren basieren auf der Rechtsgrundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) sowie des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) auf Bundesebene und den jeweiligen Landesgesetzen. Die gesetzlichen Bestimmungen regeln die Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten, die Befugnisse der Schornsteinfeger, die Zuständigkeiten und die Gebühren.

Arten von Schornsteinfegerarbeiten und ihre Kosten

Es gibt verschiedene Arten von Schornsteinfegerarbeiten, die je nach ihrer Art unterschiedlich abgerechnet werden können. Dazu gehören:

  • Reinigung von Schornsteinen, Abgasanlagen und Lüftungsanlagen
  • Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit von Feuerstätten
  • Messung der Emissionen und Immissionen
  • Erstellung und Aktualisierung des Feuerstättenbescheids
  • Beratung hinsichtlich Energieeffizienz und Brandschutz

Die Kosten für diese Arbeiten werden in der Regel nach einem Gebührenkatalog berechnet, der von den Landesregierungen vorgegeben wird.

Kehrwoche und die Rolle des Mieters

Im Zusammenhang mit der Reinigung von Kaminen und Abgasanlagen wird häufig auch der Begriff „Kehrwoche“ verwendet. Hierbei handelt es sich um eine im Süddeutschen Raum verbreitete Tradition, bei der die Reinigungspflicht für gemeinschaftliche Flächen wie Treppenhäuser oder Gehwege auf die Mieter übertragen wird.

In einigen Fällen kann dabei auch die Reinigung von Schornsteinen und Luftkanälen in den Aufgabenbereich eines Mieters fallen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kehrwoche in der Regel nicht die technischen Arbeiten und Kontrollen abdeckt, die vom Schornsteinfeger erbracht werden müssen.

Wer zahlt die Schornsteinfegergebühren?

Grundsätzlich ist der Gebäudeeigentümer oder Vermieter für die Beauftragung und Bezahlung der Schornsteinfegerarbeiten verantwortlich, da dieser die Sorgepflicht für etwaige Mängel trifft. Allerdings kann ein Teil der Schornsteinfegergebühren als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden – dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Eine ordnungsgemäße Umlage der Schornsteinfegergebühren muss im Mietvertrag vereinbart sein und die Betriebskostenabrechnung muss korrekt sein. Welche Gebühren genau umgelegt werden können und welche nicht, hängt von der Art der Schornsteinfegerarbeiten ab:

  • Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (z.B. Reinigung von Schornsteinen) sind umlagefähig.
  • Kontroll- und Überprüfungsarbeiten (z.B. Emissionsmessungen) sind nur in bestimmten Fällen umlagefähig, nämlich dann, wenn es sich um verbrauchsabhängige Arbeiten handelt. Dies ist in der Regel bei Heizungsanlagen mit mehreren Nutzern der Fall.
  • Die Erstellung und Aktualisierung des Feuerstättenbescheids sowie die energieeffizienz- und brandschutzbezogenen Beratungsleistungen sind nicht umlagefähig.

Umlage der Schornsteinfegerkosten im Mietvertrag

Um die Schornsteinfegergebühren korrekt auf den Mieter umzulegen, muss der Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung enthalten. Diese sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Eine genaue Aufstellung der umlagefähigen Schornsteinfegerarbeiten (s. oben)
  • Eine Regelung darüber, wann und in welcher Form der Mieter über die entstehenden Schornsteinfegergebühren informiert wird (z.B. per Betriebskostenabrechnung)
  • Eine Vereinbarung zur anteiligen Umlage der Schornsteinfegerkosten, etwa nach Personenzahl, Wohnfläche oder Heizungsverbrauch
  • Gegebenenfalls eine Regelung zur Kehrwoche und der Reinigungspflicht des Mieters

Auch wenn die Umlage der Schornsteinfegerkosten grundsätzlich im Mietvertrag festgelegt ist, muss diese noch in der Betriebskostenabrechnung korrekt und übersichtlich dargestellt werden.

Tipps für Vermieter zur Kostenabrechnung

Um den korrekten Umlageprozess der Schornsteinfegergebühren sicherzustellen, sollten Vermieter die folgenden Tipps beherzigen:

  • Achten Sie darauf, dass die Umlagevereinbarung im Mietvertrag alle oben genannten Punkte beinhaltet.
  • Informieren Sie sich über die gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben hinsichtlich der Schornsteinfegergebühren in Ihrem Bundesland.
  • Beauftragen Sie den Schornsteinfeger rechtzeitig und führen Sie die erforderlichen Arbeiten in den gesetzlichen Fristen durch.
  • Führen Sie eine genaue und detaillierte Betriebskostenabrechnung, in der die Schornsteinfegergebühren transparent und nachvollziehbar für den Mieter aufgeschlüsselt sind.
  • Seien Sie offen für Fragen und Gespräche mit Ihrem Mieter und bieten Sie Hilfestellung, falls Unklarheiten auftreten.

Rechte und Pflichten des Mieters bei Schornsteinfegergebühren

Da ein Teil der Schornsteinfegergebühren auf den Mieter umgelegt werden kann, sollten sich auch Mieter über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit diesen Gebühren informieren:

  • Informieren Sie sich über den Umfang der auf Sie umgelegten Schornsteinfegerkosten anhand Ihres Mietvertrags und der Betriebskostenabrechnung.
  • Bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Umlegbarkeit bestimmter Schornsteinfegergebühren können Sie bei Ihrem Vermieter oder einem Anwalt nachfragen.
  • Erfüllen Sie gegebenenfalls Ihre Pflichten im Rahmen der Kehrwoche, etwa hinsichtlich der Reinigung von Gemeinschaftsflächen oder gegebenenfalls Schornsteinen und Luftkanälen.
  • Überprüfen Sie Ihrerseits die Rechnungen des Schornsteinfegers auf Plausibilität und Korrektheit der abrechnungsfähigen Arbeiten.

FAQs zu Schornsteinfegergebühren

Im folgenden Abschnitt finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Schornsteinfegergebühren im Mietverhältnis:

Was sind Schornsteinfegergebühren?

Schornsteinfegergebühren sind die anfallenden Kosten für Schornsteinfegerarbeiten wie Reinigung, Überprüfung, Messung und Beratung. Diese Arbeiten sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen der Sicherheit und Energieeffizienz von Gebäuden. Die Gebühren werden nach einem Gebührenkatalog berechnet, der von den Landesregierungen vorgegeben wird.

Wie sind Schornsteinfegergebühren und die Kehrwoche miteinander verbunden?

Der Begriff „Kehrwoche“ bezieht sich auf eine in Süddeutschland verbreitete Tradition, bei der die Reinigungspflicht von gemeinschaftlichen Flächen und gegebenenfalls Schornsteinen und Luftkanälen auf die Mieter übertragen wird. Allerdings deckt die Kehrwoche in der Regel nicht die technischen Arbeiten und Kontrollen ab, die vom Schornsteinfeger erbracht werden müssen.

Wer muss die Schornsteinfegergebühren zahlen?

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Beauftragung und Bezahlung der Schornsteinfegerarbeiten verantwortlich. Allerdings kann ein Teil der Schornsteinfegergebühren als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist und die Gebühren rechtmäßig sind.

Welche Schornsteinfegergebühren können auf den Mieter umgelegt werden?

Die Umlagefähigkeit von Schornsteinfegergebühren hängt von der Art der Schornsteinfegerarbeiten ab. Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind umlagefähig, Kontroll- und Überprüfungsarbeiten nur in bestimmten Fällen. Die Erstellung und Aktualisierung des Feuerstättenbescheids sowie energieeffizienz- und brandschutzbezogene Beratungsleistungen sind nicht umlagefähig.

Was müssen Vermieter beachten, wenn sie Schornsteinfegergebühren auf den Mieter umlegen möchten?

Um Schornsteinfegergebühren korrekt auf den Mieter umzulegen, muss die Umlagevereinbarung im Mietvertrag enthalten sein und die Betriebskostenabrechnung korrekt und übersichtlich gestaltet werden. Des Weiteren sollten Vermieter die gesetzlichen Grundlagen kennen und die Schornsteinfegerarbeiten rechtzeitig beauftragen und durchführen lassen.

Was können Mieter tun, wenn sie Zweifel an der Richtigkeit der Schornsteinfegergebühren haben?

Bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Umlegbarkeit bestimmter Schornsteinfegergebühren sollten Mieter zunächst ihren Vermieter um Aufklärung bitten. Falls dies keine Klärung bringt, können sie sich auch an einen Anwalt oder einen Mieterverein wenden.

Fazit

Schornsteinfegergebühren im Mietverhältnis stellen sowohl für Vermieter als auch für Mieter eine wichtige Kostenkomponente dar. Vermieter entscheiden, welche Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt und in Rechnung gestellt werden, während Mieter in vielen Fällen einen Teil dieser Kosten übernehmen müssen.

Beide Parteien sollten sich deshalb über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Schornsteinfegergebühren im Klaren sein.

Ein transparenter und korrekter Umgang mit der Umlage von Schornsteinfegergebühren im Mietvertrag und der Betriebskostenabrechnung trägt dazu bei, Konflikte zwischen Vermieter und Mieter zu vermeiden. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten empfiehlt sich die Inanspruchnahme von juristischer Beratung durch einen Anwalt oder einen Mieterverein.

Durch die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und eine offene Kommunikation zwischen den Vertragsparteien können viele Probleme im Vorfeld vermieden werden.

Schließlich sollte man sich als Vermieter oder Mieter immer vergegenwärtigen, dass Schornsteinfegerarbeiten und die damit verbundenen Gebühren wichtig für die Sicherheit, den Umweltschutz und die Energieeffizienz der Bewohner eines Gebäudes sind. In diesem Sinne tragen sie zur Qualität und Nachhaltigkeit des Wohnens bei, von der beide Seiten profitieren.

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