In diesem Blogbeitrag vertiefen wir uns in die rechtlichen Aspekte der Sicherungsabtretung und betrachten ihre Bedeutung im deutschen Vertragsrecht. Wir analysieren Gesetze, Gerichtsurteile und erläutern die erfolgreiche Anwendung dieser Methode zur Sicherung von Verbindlichkeiten.

Was ist eine Sicherungsabtretung?

Die Sicherungsabtretung ist eine Form der Sicherungsübereignung, bei der vertraglich vereinbarte Forderungen eines Gläubigers zur Sicherung einer Schuld an einen Dritten abgetreten werden, meist an einen Kreditgeber. Es handelt sich hierbei um eine der am häufigsten verwendeten Sicherheiten im deutschen Vertragsrecht. Sicherungsabtretungen beziehen sich in der Regel auf Forderungen aus bestehenden oder zukünftigen Verträgen, wie zum Beispiel Mietverträgen, Kaufverträgen oder Arbeitsverträgen.

Rechtsgrundlagen der Sicherungsabtretung

Die gesetzliche Grundlage für die Sicherungsabtretung findet sich in § 398 BGB und § 1 AnfG. Die zivilrechtlichen Voraussetzungen der Abtretung sind in § 398 BGB geregelt, während § 1 AnfG den Anwendungsbereich der Abtretung auf Forderungen ausdehnt, die erst nach ihrem Inkrafttreten entstehen.

  • § 398 BGB – Abtretung einer Forderung: Nach dieser Vorschrift kann ein Gläubiger (Zedent) seine Forderung gegen einen Schuldner (Zessionar) an einen Dritten (Zessionar) übertragen, wenn der Schuldner damit einverstanden ist.
  • § 1 AnfG – Anwendbarkeit der Abtretung auf zukünftige Forderungen: Diese Regelung erweitert die Möglichkeit der Abtretung auf solche Forderungen, die erst nach Inkrafttreten des AnfG entstehen.

Funktionsweise der Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung erfolgt in der Regel in folgenden Schritten:

  1. Der Gläubiger (Zedent) und der Dritte (Zessionar) schließen eine schriftliche Sicherungsabtretungsvereinbarung, die die zu sichernde Schuld und die abzutretenden Forderungen genau bezeichnet.
  2. Die Abtretung wird dem Schuldner (Zessionar) angezeigt, der seinerseits seine Zustimmung zur Abtretung erklärt.
  3. Der Zessionar nimmt die Abtretung an und haftet nun aufgrund der Sicherungsabtretung für die Verbindlichkeiten des Zedenten.
  4. Im Falle eines Zahlungsausfalls kann der Zessionar die abgetretenen Forderungen gegen den Zedenten geltend machen und sich aus der Sicherheitsleistung befriedigen.
  5. Nach Erfüllung der gesicherten Verbindlichkeit hat der Zessionar einen Rückübertragungsanspruch bezüglich der abgetretenen Forderungen.

Formvorschriften und Anforderungen an die Sicherungsabtretungsvereinbarung

Eine Sicherungsabtretungsvereinbarung muss schriftlich geschlossen werden und die zu sichernde Schuld sowie die abzutretenden Forderungen eindeutig bezeichnen. Die Schriftform ist gemäß § 126 BGB durch die eigenhändige Unterschrift der Parteien gewährleistet. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, kann jedoch zur Klarstellung der Vereinbarung und zur weiteren Absicherung der Parteien sinnvoll sein. Darüber hinaus sollten die folgenden Punkte beachtet werden:

  • Die abzutretenden Forderungen müssen konkret und bestimmt bezeichnet werden; eine allgemeine Beschreibung ist unzureichend.
  • Die Vertragsparteien müssen sich über den Zessionar und die zu sichernde Schuld einig sein.
  • Der Zedent sollte dem Zessionar (Schuldner) als Sicherungsnehmer eine geeignete Informationsgrundlage für die Prüfung der Abtretbarkeit der Forderungen zur Verfügung stellen.
  • Die Vereinbarung sollte eine Regelung zur Freigabe und Rückübertragung von Sicherheiten enthalten, um Streitigkeiten im Falle einer erfüllten Verbindlichkeit zu vermeiden.

Auswirkungen der Sicherungsabtretung auf den Schuldner

Die Sicherungsabtretung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Schuldner. Er bleibt zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger verpflichtet. Der Schuldner kann gegen abgetretene Forderungen in der Regel keine Einreden und Einwendungen geltend machen, es sei denn, diese bestanden bereits vor oder wurden ihm vor der Anzeige der Abtretung zugestellt. Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Zedenten muss der Schuldner jedoch die Forderungen an den Zessionar erfüllen, der nunmehr berechtigt ist, diese Forderungen gegenüber dem Schuldner geltend zu machen. Geht die Zahlung später ein, ist der Schuldner von seiner Leistungspflicht frei.

Wirtschaftliche Bedeutung der Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung ist aus wirtschaftlicher Sicht eine effiziente Möglichkeit, Verbindlichkeiten und Kreditrisiken abzusichern. Sie ermöglicht den Parteien, Kredite oder andere finanzielle Verbindlichkeiten zu besichern, ohne dass der Zedent unmittelbar auf Vermögenswerte oder weitere Sicherheiten zurückgreifen muss. Zudem kann der Zedent seine Liquidität erhöhen, indem er seine Forderungen gegen Dritte verwertet und so seine Verhandlungsposition bei Kreditgesprächen verbessert.

Die Sicherungsabtretung wird insbesondere in den folgenden Bereichen eingesetzt:

  • Finanzierung von Bauvorhaben
  • Mobilienleasing
  • Inventory Financing
  • Factoring
  • Emissionsgeschäfte und Wertpapierfinanzierung
  • Kredite zur Bestreitung von Betriebsmitteln

Aktuelle Gerichtsurteile zur Sicherungsabtretung

Urteil des BGH vom 21. Juni 2016 – XI ZR 534/15

Dieses Urteil verdeutlicht die Anforderungen an die Bestimmtheit und Umfang der Abtretungserklärung. Während der BGH bei revolvierenden Sicherungsabtretungen von Kreditzusagen eine bloße Globalabtretung möglich hält, muss die Abtretung im Fall einer Einzelkreditzusage detailliert angegeben werden, um wirksam zu sein. Eine pauschale Abtretung von „alle Forderungen“ oder „alle jetzt und künftig entstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ sind in diesem Fall unzureichend.

Urteil des BGH vom 17. Oktober 2017 – XI ZR 559/16

In diesem Urteil legt der BGH die Anforderungen an die Anzeige der Vollstreckungsunterwerfung bei einer Sicherungsabtretung fest. Hierbei hob der BGH hervor, dass die Ausführung der Vollstreckungsunterwerfung in der Erklärung des Schuldners nicht die ausdrückliche Bezugnahme auf die Sicherungsabtretung bedarf, um rechtswirksam zu sein.

Urteil des BGH vom 12. Februar 2014 – IV ZR 191/13

Hier entschied der BGH, dass die Glaubhaftmachung einer Sicherungsabtretung durch die Vorlage einer Kopie der vollstreckbaren Ausfertigung der notariell beglaubigten Abtretungsvereinbarung ausreicht. Eine aufgrund einer zusätzlich vereinbarten Verpflichtung auch rechtskraftmäßig beglaubigte Abschrift des Abtretungsvertrags ist dagegen nicht notwendig.

FAQ Sicherungsabtretung

Kann ich meine Mietforderungen zur Sicherung eines Darlehens abtreten?

Ja, Mietforderungen können zur Sicherung eines Darlehens abgetreten werden, sofern die vertraglichen Bedingungen des Mietvertrags keine entsprechenden Abtretungsverbote enthalten.

Kann ich als Schuldner der Sicherungsabtretung widersprechen?

Der Schuldner hat grundsätzlich keine Möglichkeit, einer Sicherungsabtretung zu widersprechen, es sei denn, es bestehen Einreden oder Einwendungen, die bereits vor oder bei der Anzeige der Abtretung zugestellt wurden.

Was passiert, wenn der Zedent zahlungsunfähig wird?

Im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Zedenten kann der Zessionar die abgetretenen Forderungen gegen den Zedenten geltend machen und sich aus der Sicherheitsleistung befriedigen. Der Schuldner hat in diesem Fall an den Zessionar zu zahlen.

Wie kann ich sicherstellen, dass meine Sicherungsabtretung wirksam ist?

Um die Wirksamkeit einer Sicherungsabtretung sicherzustellen, sollten Sie darauf achten, dass die Abtretungsvereinbarung schriftlich abgeschlossen wird, alle relevanten vertraglichen Elemente enthält, die Forderungen präzise bezeichnet und dem Schuldner (Zessionar) angezeigt wird. Eine notarielle Beurkundung ist zwar nicht zwingend erforderlich, kann jedoch zur weiteren Absicherung der Parteien sinnvoll sein.

Was passiert, wenn der Zessionar die abgetretenen Forderungen nicht verwertet?

Verwertet der Zessionar die abgetretenen Forderungen nicht, verbleiben diese als Sicherheit im Besitz des Zessionars. Im Falle der vollständigen Erfüllung der gesicherten Verbindlichkeiten hat der Zedent einen Rückübertragungsanspruch gegenüber dem Zessionar bezüglich der abgetretenen Forderungen.

Fazit

Die Sicherungsabtretung ist ein effektives Instrument zur Absicherung von Verbindlichkeiten und Kreditrisiken im deutschen Vertragsrecht. Durch die Abtretung von Forderungen können Gläubiger ihre Verhandlungsposition verbessern und ihre Liquidität erhöhen. Voraussetzung für eine wirksame Sicherungsabtretung ist jedoch die strikte Einhaltung der gesetzlichen und formellen Anforderungen. Dazu gehören die Schriftform, die genaue Bezeichnung der Forderungen und die Anzeige der Abtretung an den Schuldner. Indem Sie diese Anforderungen beachten und auf aktuelle Rechtsprechung achten, können Sie sicherstellen, dass Ihre Sicherungsabtretung rechtlich Bestand hat und Ihre Verbindlichkeiten erfolgreich abgesichert werden.

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