Das Sozialrecht ist aus dem heutigen Rechtsalltag nicht mehr wegzudenken. Ob Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitslosengeld oder Kinder- und Elterngeld – das Sozialrecht regelt alle wichtigen Ansprüche aus dem System der sozialen Sicherung in Deutschland. Dieser Artikel wird Ihnen einen umfassenden Einblick in dieses vielschichtige Rechtsthema geben und auch aktuelle Rechtsprechung und häufig gestellte Fragen berücksichtigen. So erhalten Sie einen fundierten Überblick und sind bestens informiert. Lassen Sie uns zunächst einen Blick auf die Grundlagen werfen.

Was ist Sozialrecht und welche Sicherungssysteme existieren?

Das Sozialrecht dient dem Schutz und der Sicherung sozialer Standards. Sein Ziel ist die Sicherung der Lebensgrundlage und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für jeden Einzelnen. Hierzu werden in Deutschland fünf verschiedene Sicherungssysteme unterschieden:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Arbeitsförderung
  • Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV)

Die verschiedenen Gesetzbücher des Sozialrechts

Das Sozialrecht wird heute weitestgehend im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Dabei handelt es sich nicht um ein einheitliches Gesetzbuch, sondern um mehrere Gesetzbücher, die jeweils einzelne Bereiche des Sozialrechts behandeln. Es gibt derzeit zwölf verschiedene Sozialgesetzbücher:

  • SGB I: Allgemeiner Teil
  • SGB II: Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV)
  • SGB III: Arbeitsförderung
  • SGB IV: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
  • SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung
  • SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherung
  • SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung
  • SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
  • SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • SGB X: Sozialverwaltungsverfahren
  • SGB XI: Soziale Pflegeversicherung
  • SGB XII: Sozialhilfe

Die Akteure im Sozialrecht

Im Sozialrecht gibt es verschiedene Akteure, die für unterschiedliche Aufgaben zuständig sind. Die wichtigsten Institutionen und ihre Zuständigkeiten sind:

  • Deutsche Rentenversicherung: Zuständig für die gesetzliche Rentenversicherung.
  • Gesetzliche Krankenkassen: Zuständig für die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung.
  • Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter: Zuständig für das Arbeitslosengeld und andere Leistungen im Rahmen der Arbeitsförderung sowie die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV).
  • Sozialhilfeträger: Zuständig für die Sozialhilfeleistungen, z.B. die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
  • Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung: Zuständig für die Pflegeversicherungsleistungen.
  • Jugendämter und andere Träger der öffentlichen Jugendhilfe: Zuständig für die Kinder- und Jugendhilfeleistungen.
  • Integrationsämter, Integrationsfachdienste und andere Träger der Teilhabe behinderter Menschen: Zuständig für die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Anspruch und Voraussetzungen für die verschiedenen Sicherungssysteme

Neben den bereits erwähnten Sicherungssystemen bietet das Sozialrecht weitere Ansprüche auf Leistungen, um wirtschaftliche Schwierigkeiten abzufedern und Unterstützung zu gewähren. Im Folgenden sind einige dieser Leistungen aufgeführt sowie ihre jeweiligen Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen.

Arbeitslosengeld I

Das Arbeitslosengeld I (Alg I) wird in § 118 SGB III geregelt. Zum Bezug berechtigt sind Arbeitnehmer, die:

  • arbeitslos sind,
  • sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und
  • innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben (Anwartschaftszeit).

Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Das Arbeitslosengeld II (Alg II), auch als „Hartz IV“ bekannt, wird in § 7 SGB II geregelt. Anspruch haben Personen, die:

  • erwerbsfähig, d.h. zwischen 15 und 67 Jahren alt sind,
  • hilfebedürftig, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht oder nur unzureichend aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können, und
  • ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist.

Wohngeld

Das Wohngeld wird im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt. Es dient der finanziellen Entlastung beim Wohnen für Menschen mit niedrigem Einkommen. Voraussetzungen sind u.a.:

  • nicht bereits ALG II oder Sozialhilfeempfänger zu sein,
  • ausreichend Wohnraum zu haben (angesichts der Größe der Bedarfsgemeinschaft) und
  • ein Mindesteinkommen, welches zur Deckung des Existenzminimums dient.

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe wird im SGB XII geregelt. Sie ist ein Auffangsystem für Personen, die aus eigenem Vermögen und Einkommen sowie anderweitigen Sozialleistungen nicht mehr in der Lage sind, ihre Grundbedürfnisse zu decken. Es gibt verschiedene Formen der Sozialhilfe:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfe zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen

Kindergeld

Das Kindergeld ist eine staatliche Unterstützungsleistung für Eltern, die im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) geregelt ist. Anspruch auf Kindergeld haben Eltern für ihre leiblichen, Adoptiv- und Stiefkinder. Die Höhe des Kindergeldes ist abhängig von der Anzahl der Kinder und dem Alter der Kinder.

Aktuelle Rechtsprechung

Im Folgenden werden einige aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht vorgestellt, die wichtige Auswirkungen auf die Ansprüche von Betroffenen haben.

Bundessozialgericht zur Anrechnung von Schüler-BAföG auf Hartz IV (Az.: B 14 AS 26/20 R, Urteil vom 25. November 2021)

Dieses Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel betrifft die Frage, ob Schüler-BAföG auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) angerechnet werden darf. Das Gericht entschied, dass Schüler-BAföG nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden darf. Somit haben Schülerinnen und Schüler, die sowohl Schüler-BAföG als auch Hartz IV beziehen, Anspruch auf den vollen Hartz-IV-Satz.

Bundessozialgericht zum Anspruch auf ALG I nach Auslandsaufenthalt (Az.: B 11 AL 10/21 R, Urteil vom 2. Dezember 2021)

In dieser Entscheidung des BSG ging es um die Frage, ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf ALG I hat, wenn er nach längerem Auslandsaufenthalt zurückkehrt und sich wieder in Deutschland arbeitslos meldet. Das BSG entschied, dass der Anspruch auf ALG I grundsätzlich erhalten bleibt, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach seiner Rückkehr arbeitslos wird.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Sozialrecht

In diesem Abschnitt werden einige häufig gestellte Fragen aus dem Bereich des Sozialrechts beantwortet.

Wie lange habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt vom Alter des Antragstellers und der Dauer der vorhergehenden Beschäftigung ab. Mindestens beträgt die Bezugsdauer sechs Monate, maximal jedoch 24 Monate.

Kann ich Hartz IV und Wohngeld gleichzeitig beziehen?

Nein, Hartz IV und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus. Wenn Sie Anspruch auf Hartz IV haben, erhalten Sie kein Wohngeld, da die Kosten für Unterkunft und Heizung bereits im Hartz-IV-Regelsatz enthalten sind.

Welche Rentenart gibt es?

Es gibt verschiedene Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die wichtigsten sind:

  • Altersrente (Regelaltersrente, vorzeitige Altersrente)
  • Rente wegen Erwerbsminderung
  • Rente wegen Todes (Hinterbliebenenrente für Witwen, Witwer und Waisen)

Wie viel darf ich dazuverdienen, wenn ich ALG II beziehe?

Bei Bezug von ALG II dürfen Sie grundsätzlich dazuverdienen. Allerdings gibt es Freibeträge, die nicht auf das ALG II angerechnet werden. Derzeit beträgt der Grundfreibetrag 100 Euro monatlich. Darüber hinaus gibt es einen erweiterten Freibetrag von 20 Prozent auf das Einkommen zwischen 100 und 1.000 Euro sowie einen weiteren Freibetrag von 10 Prozent auf das Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro.

Fazit zum Sozialrecht

Das deutsche Sozialrecht ist ein weitreichendes, komplexes Rechtsgebiet, das viele verschiedene Aspekte des gesellschaftlichen Lebens abdeckt. Die Sicherungssysteme und verschiedenen Leistungen bieten finanzielle Unterstützung für Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen. Aktuelle Rechtsprechung verdeutlicht, dass das Sozialrecht stetig im Wandel ist und Anpassungen an gesellschaftliche und individuelle Gegebenheiten erfährt.

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