Stellplatz vermieten – Rechte und Pflichten genau kennen: Wenn Sie einen Stellplatz vermieten möchten, gibt es rechtliche Fragen und Aspekte, die Sie beachten müssen. In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie alles Wichtige und bekommen hilfreiche Tipps, damit Sie bei der Vermietung von Stellplätzen auf der sicheren Seite sind.

Inhaltsverzeichnis:

  • Rechtliche Grundlagen für die Vermietung eines Stellplatzes
  • Den Mietvertrag richtig gestalten
  • Die passende Miete für den Stellplatz finden
  • Nebenkostenabrechnung bei Stellplätzen
  • Haftungsfragen und Versicherungen
  • Kündigung und Räumung des Stellplatzes
  • Umsatzsteuer bei der Vermietung von Stellplätzen
  • Anonymisierte Mandantengeschichte: Erfolgreiche Stellplatzvermietung
  • Checkliste für die Stellplatzvermietung
  • Fazit und Ausblick

Rechtliche Grundlagen für die Vermietung eines Stellplatzes

Eine solche Vermietung unterliegt den allgemeinen Vorschriften des deutschen Mietrechts (§§ 535 ff. BGB). Einige Besonderheiten können bei der Vermietung von Stellplätzen gelten.

  • Das Mietverhältnis ist nicht unter das Wohnraummietrecht gemäß § 549 BGB subsumiert, sondern gilt als Gewerberaummietrecht. Daher finden viele spezielle Schutzvorschriften für Wohnraummietverhältnisse keine Anwendung, wie zum Beispiel die Mietpreisbremse.
  • Üblicherweise gelten bei Stellplatzvermietungen gemäß der Rechtsprechung verkürzte Kündigungsfristen. Dies liegt darin begründet, dass die Belange des Mieters bei einem Stellplatz weniger schutzbedürftig sind als bei einer Wohnung.

Den Mietvertrag richtig gestalten

Eine schriftliche Vereinbarung in Form eines Mietvertrags ist ratsam, um Unklarheiten und spätere Streitigkeiten zu verhindern. Seitens des Vermieters sollten folgende Punkte in einem Mietvertrag verankert werden:

  • Vertragsparteien: Vermieter und Mieter.
  • Gegenstand der Vermietung: Beschreibung des Stellplatzes (Größe, Lage, Art des Stellplatzes).
  • Mietzeit: Befristeter oder unbefristeter Mietvertrag.
  • Kündigungsfristen: Im Gewerberaummietrecht sind die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 580a BGB flexibel gestaltbar.
  • Mietzins: Festlegung der Höhe und Fälligkeit der Miete.
  • Nebenkosten: Aufschlüsselung der auf den Mieter umlegbaren Nebenkosten.
  • Haftung und Versicherung: Regelung der Haftung für Schäden am Fahrzeug oder Stellplatz sowie Empfehlung einer Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung für den Mieter.
  • Nutzungsbeschränkungen: Festlegung von Einschränkungen, wie zum Beispiel keine Lagerung von Gegenständen oder keine Reparaturen am Fahrzeug auf dem Stellplatz.

Die passende Miete für den Stellplatz finden

Bei der Festlegung der Miete für einen Stellplatz sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, die die Höhe beeinflussen können:

  • Lage: Je zentraler der Stellplatz liegt, desto höher kann die Miete ausfallen.
  • Art des Stellplatzes: Ein Tiefgaragenstellplatz kann eine höhere Miete erzielen als ein simpler Parkplatz im Freien.
  • Nachfrage: Ist die Nachfrage nach Parkplätzen in der Gegend groß, kann dies zu einer höheren Miete führen.

Eine Vergleichsmiete lässt sich durch Recherche im Internet oder professionelle Hilfe eines Maklers ermitteln.

Nebenkostenabrechnung bei Stellplätzen

Auch bei der Vermietung von Stellplätzen können Nebenkosten anfallen, die auf den Mieter umgelegt werden können, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Stromkosten für Beleuchtung oder elektrische Tore
  • Wasser- und Abwasserkosten (z. B. bei Nutzung einer Waschanlage auf dem Gelände)
  • Kosten für Reinigung und Müllentsorgung
  • Grundsteuer

Die jährliche Nebenkostenabrechnung sollte dem Mieter klar und nachvollziehbar dargelegt werden.

Haftungsfragen und Versicherungen

Vermieter müssen darauf achten, die Verkehrssicherungspflichten einzuhalten, das heißt, sie müssen für eine ausreichende Beleuchtung und ordnungsgemäßen Zustand von Wegen und Zufahrten sorgen, um Schäden oder Unfälle zu vermeiden. Versäumt der Vermieter diese Pflichten, kann er für Schäden haftbar gemacht werden.

Es ist ratsam, eine Grundstücks- und Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Schadensersatzansprüche abzusichern.

Kündigung und Räumung des Stellplatzes

Das Mietverhältnis kann sowohl ordentlich unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen als auch außerordentlich gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Mieters).

Bei einer ordnungsgemäßen Kündigung und Räumung sollten Vermieter darauf achten, dass der Mieter den Stellplatz besenrein und frei von Gegenständen übergibt. Andernfalls kann ein Räumungsanspruch geltend gemacht werden.

Umsatzsteuer bei der Vermietung von Stellplätzen

Die Vermietung von Stellplätzen unterliegt gemäß § 4 Nr. 12a UStG grundsätzlich der Umsatzsteuerbefreiung. Vermieter können jedoch in bestimmten Fällen auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten und somit den Vorsteuerabzug geltend machen, was insbesondere bei hohen Investitionen in den Stellplatz von Vorteil sein kann.

Die Möglichkeit des Verzichts setzt eine entsprechende Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt voraus.

Anonymisierte Mandantengeschichte: Erfolgreiche Stellplatzvermietung

Herr Meier besitzt mehrere Grundstücke in einer attraktiven Innenstadtlage. Um neben seinem eigentlichen Geschäft, einer Immobilienverwaltung, zusätzliche Einnahmen zu erzielen, entschließt er sich, die freien Flächen auf den Grundstücken als Parkplätze zu vermieten. Als Vermieter ist Herr Meier jedoch bei der Stellplatzvermietung Neuling und wendet sich daher an unsere Kanzlei, um eine ordnungsgemäße und rechtskonforme Vermietung sicherzustellen.

Zunächst erarbeiteten wir gemeinsam mit Herrn Meier einen rechtssicheren Mietvertrag, der die individuellen Gegebenheiten der Stellplätze und die verschiedenen möglichen Nutzungsarten der Mieter berücksichtigt. Wir halfen Herrn Meier dabei, angemessene Mietpreise unter Berücksichtigung der Lage, Art und Nachfrage nach Stellplätzen in der Gegend festzulegen.

Auch die Regelung der Nebenkosten, Haftungsfragen und Kündigungsmodalitäten wurden im Mietvertrag klar und verständlich geregelt.

Da es sich bei einem großen Teil der Stellplätze um überdachte Tiefgaragenstellplätze handelte, wurde auch der Aspekt der Verkehrssicherungspflicht thematisiert. Hier berieten wir Herrn Meier hinsichtlich notwendiger Beleuchtung, regelmäßiger Kontrollen und einer angemessenen Versicherung, um möglichen Haftungsansprüchen zu entgehen.

Zudem klärten wir Herrn Meier über steuerliche Aspekte auf, insbesondere den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung und die daraus resultierenden Vorteile für sein Geschäftsmodell. Nach sorgfältiger Abwägung entschied sich Herr Meier für die Option zur Umsatzsteuerpflicht und erklärte dies gegenüber dem Finanzamt.

Dank der umfassenden Beratung und Unterstützung unserer Kanzlei konnte Herr Meier seine Stellplätze erfolgreich vermieten und erzielt dadurch nachhaltige Einnahmen.

Unsere Zusammenarbeit trägt dazu bei, dass Herr Meier rechtliche und steuerliche Risiken minimieren kann und seine Stellplatzvermietung sowohl im Sinne der Vermieter- als auch Mieterinteressen optimal gestaltet ist.

Checkliste für die Stellplatzvermietung

  • Prüfung der rechtlichen Grundlagen für die Vermietung des Stellplatzes
  • Erstellung eines rechtssicheren Mietvertrags
  • Festlegung einer marktgerechten Miete
  • Klärung von Nebenkosten und deren Umlage auf den Mieter
  • Absicherung durch Haftpflichtversicherung
  • Vereinbarung einer ordnungsgemäßen Übergabe bei Kündigung und Räumung
  • Prüfung und ggf. Ausübung der Option zur Umsatzsteuerpflicht
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Verträge und Regelungen

Fazit und Ausblick

Die Vermietung von Stellplätzen kann eine lukrative Einnahmequelle darstellen, wenn Vermieter die rechtlichen Grundlagen und die optimalen Vertragsbedingungen kennen. Das Risiko etwaiger Rechtsstreitigkeiten und Haftungsfallen lässt sich durch professionelle Hilfe und Beachtung der oben genannten Tipps minimieren.

Vermieter sollten auch die steuerlichen Aspekte der Stellplatzvermietung im Auge behalten, um die bestmögliche steuerliche Situation zu erreichen.

Die Nachfrage nach Stellplätzen, insbesondere in urbanen Gebieten, wird aufgrund der zunehmenden Verkehrsdichte und dem eingeschränkten öffentlichen Parkraum weiter steigen. Eine gute Organisation und ein fundiertes Wissen über die rechtlichen Aspekte bieten daher eine solide Basis für eine erfolgreiche und nachhaltige Stellplatzvermietung.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge zum Mietrecht