Stellplatzpflicht – Für viele Immobilienbesitzer und Bauherren ist dieser Begriff von immenser Bedeutung. Doch was verbirgt sich dahinter und warum ist er relevant? Die Stellplatzpflicht bezieht sich auf gesetzliche Vorschriften, die gewährleisten, dass bei Neubauten oder erheblichen Umbauten einer Immobilie ausreichend Parkmöglichkeiten geschaffen werden. Diese Regelung zielt darauf ab, das Parken in Wohngebieten und Stadtzentren zu regulieren und somit Verkehrsprobleme zu minimieren. Aber die Stellplatzpflicht ist nicht nur eine lästige Vorschrift für Bauherren; sie kann auch erheblichen Einfluss auf die Immobilienplanung und -kosten haben. Lesen Sie weiter, um eine detaillierte Übersicht über die Vorschriften, möglichen Ausnahmen und unterschiedlichen Perspektiven auf dieses wichtige Thema zu erhalten.

Was versteht man unter der Stellplatzpflicht?

Die Stellplatzpflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung, die vorschreibt, dass bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Gebäuden auch entsprechende Parkmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Diese Regelung zielt darauf ab, der Nachfrage nach Parkplätzen gerecht zu werden und Verkehrsbelastungen zu minimieren.

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland ist die Stellplatzpflicht in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Das bedeutet, dass die spezifischen Vorschriften variieren können. Häufig findet sich eine Festlegung der Anzahl der Stellplätze, die pro Wohneinheit oder pro Quadratmeter Geschäftsfläche geschaffen werden müssen.

Die Regelungen berücksichtigen verschiedene Faktoren wie die Art der Nutzung des Gebäudes, die Lage und die Größe des Grundstücks. Diese Unterschiede können erhebliche Auswirkungen auf die Baukosten und die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks haben.

Zweck der Stellplatzpflicht

Die Stellplatzpflicht verfolgt mehrere wichtige Ziele:

  1. Entlastung der öffentlichen Straßen: Durch die Schaffung privater Parkmöglichkeiten soll die Infrastruktur entlastet und der Parksuchverkehr reduziert werden.
  2. Verbesserung der Verkehrssicherheit: Weniger parkende Fahrzeuge auf Straßen und Bürgersteigen erhöhen die Sicht und die allgemeine Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
  3. Förderung geordneter Parkverhältnisse: Durch die zentralisierte Regelung wird ein geordnetes und rechtlich sicheres Parken gewährleistet.

Diese Ziele tragen maßgeblich zur Verbesserung der Lebensqualität in urbanen und suburbanen Gebieten bei. Für Immobilienentwickler stellen die Vorschriften jedoch häufig eine Herausforderung dar, insbesondere wenn die Schaffung der geforderten Stellplätze baulich schwierig oder kostspielig ist.

Vorschriften zur Stellplatzpflicht

Die exakten Vorschriften zur Stellplatzpflicht variieren je nach Bundesland und sogar je nach Kommune innerhalb eines Bundeslandes. Ein typisches Beispiel ist die Regelung „ein Stellplatz je Wohneinheit“ oder „ein Stellplatz je 50 Quadratmeter Wohnfläche.“ Diese Regelungen sind allgemein verständlich und einfach zu handhaben, können jedoch auch zu Fehlanreizen oder unrealistischen Anforderungen führen.

Stellplatzschlüssel

Ein zentraler Bestandteil der Stellplatzvorschriften ist der sogenannte Stellplatzschlüssel. Dieser definiert die genaue Anzahl der Stellplätze, die pro Einheit Wohn- oder Gewerbefläche bereitgestellt werden müssen. Der Stellplatzschlüssel kann sich nach folgenden Parametern richten:

  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Gewerbefläche in Quadratmetern
  • Nutzungsart (wohnen, arbeiten, einkaufen)
  • Lage (innenstädtisch, suburban, ländlich)

Ein Beispiel aus der Praxis: In einer Kleinstadt wird für ein neues Mehrfamilienhaus ein Stellplatz je Wohneinheit verlangt. In einer größeren Stadt mit besserer ÖPNV-Anbindung könnte die Vorgabe hingegen nur 0,8 Stellplätze pro Wohneinheit betragen.

Sonderregelungen und Abweichungen

Die Vorschriften beinhalten auch Spielräume für Sonderregelungen und Abweichungen. Diese können beantragt werden, wenn die Schaffung der geforderten Stellplätze technisch oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Solche Abweichungen müssen jedoch gut begründet und oft durch Ersatzmaßnahmen wie Carsharing-Konzepte oder zusätzliche Fahrradparkplätze kompensiert werden.

Manche Städte und Gemeinden fördern alternative Mobilitätskonzepte, indem sie die Stellplatzanforderungen verringern oder ganz aufheben, wenn der Bauherr nachweislich Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung ergreift, wie z.B.:

  • Bereitstellung von Carsharing-Fahrzeugen
  • Subventioniertes ÖPNV-Ticket für Bewohner
  • Betrieb eines eigenen Shuttle-Services

Ausnahmen von der Stellplatzpflicht

Es gibt verschiedene Ausnahmeregelungen zur Stellplatzpflicht, die auf Antrag gewährt werden können. Die Gründe für solche Ausnahmen sind vielfältig und reichen von städtebaulichen Aspekten bis hin zu wirtschaftlichen Erwägungen.

Städtebauliche Gründe

Ein wichtiger Grund für eine Ausnahme kann das städtebauliche Konzept einer Gemeinde sein. In dicht bebauten Innenstadtlagen ist es oft schlichtweg unmöglich, die geforderte Anzahl an Stellplätzen zu schaffen. Daher kann hier eine Abweichung von der Regelung gewährt werden, um den historischen und baulichen Charakter einer Stadt zu erhalten.

Wirtschaftliche Gründe

Auch wirtschaftliche Faktoren können eine Rolle spielen. Wenn die Errichtung der geforderten Stellplätze die Baukosten in unverhältnismäßige Höhen treibt, kann ein Antrag auf Ausnahme gestellt werden. Dies ist insbesondere bei kleineren Bauvorhaben oder bei Sanierungsprojekten von Bedeutung.

Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, Stellplatzsätze abzulösen. Dabei zahlt der Bauherr eine bestimmte Summe an die Kommune, die das Geld für die Errichtung öffentlicher Parkplätze oder für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs verwendet. Diese Ablösesummen variieren stark und hängen von der jeweiligen Gemeinde sowie der Lage des Grundstücks ab. Sie bieten jedoch eine flexible Möglichkeit, die Stellplatzpflicht zu erfüllen, ohne vor Ort Parkplätze schaffen zu müssen.

Der Prozess der Befreiung von der Stellplatzpflicht

Die Befreiung von der Stellplatzpflicht ist ein formeller Prozess, der in mehreren Schritten abläuft. Dieser Prozess ist häufig mit umfassenden Nachweisen und umfangreicher Dokumentation verbunden. Hier eine kurze Übersicht der typischen Schritte:

Antragsstellung

Der erste Schritt ist die formale Antragsstellung bei der zuständigen Baubehörde. Dabei müssen neben dem eigentlichen Antrag oft auch detaillierte Planungsunterlagen und eine umfassende Begründung eingereicht werden. Dazu können gehören:

  • Detailpläne der Bauvorhaben
  • Städtebauliche Gutachten
  • Wirtschaftlichkeitsanalysen

Prüfung und Stellungnahme

Nach Eingang des Antrags erfolgt eine Prüfung durch die Baubehörde, die in der Regel mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nimmt. In dieser Phase können weitere Unterlagen oder Nachweise angefordert werden. Zudem erfolgt oft eine Anhörung der betroffenen Anwohner und anderer Interessengruppen.

Genehmigung oder Ablehnung

Abschließend entscheidet die Baubehörde über den Antrag. Bei einer Genehmigung werden meist Auflagen erteilt, die der Bauherr erfüllen muss. Bei einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder den Antrag zu überarbeiten und erneut einzureichen.

Häufige Fragen zur Stellplatzpflicht

Welche Gebäudearten sind von der Stellplatzpflicht betroffen?

Die Stellplatzpflicht betrifft in der Regel alle Arten von Gebäuden, die neu gebaut oder wesentlich verändert werden. Dies umfasst Wohngebäude, gewerbliche Gebäude, öffentliche Einrichtungen und sogar Fabriken. Die spezifischen Anforderungen können jedoch je nach Art der Nutzung und der Lage variieren.

Können Carsharing-Angebote eine Stellplatzpflicht ersetzen?

Ja, in einigen Fällen können Carsharing-Angebote als Alternative zu eigenen Stellplätzen anerkannt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass das Carsharing-Konzept gut dokumentiert und auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Bewohner oder Nutzer zugeschnitten ist. Hierbei kann es notwendig sein, eine feste Anzahl von Carsharing-Fahrzeugen bereitzustellen und entsprechende Parkflächen auszuweisen.

Fiktive Mandantengeschichten

Bau eines Mehrfamilienhauses in der Innenstadt

Herr Müller plant den Bau eines Mehrfamilienhauses in einer dicht bebauten Innenstadtlage. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist es nicht möglich, die geforderte Anzahl von Stellplätzen auf dem Grundstück zu realisieren. Herr Müller beantragt eine Befreiung von der Stellplatzpflicht und bietet stattdessen an, ein Carsharing-Konzept für die Bewohner des Hauses zu etablieren. Nach eingehender Prüfung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen wird dem Antrag stattgegeben.

Sanierung eines Altbaus

Frau Schulz möchte einen historischen Altbau sanieren, der bisher keine Parkplätze hat. Die Kommune fordert aufgrund der Nutzungsänderung zusätzliche Stellplätze. Da die baulichen Gegebenheiten keine Realisierung von Parkplätzen vor Ort zulassen, beantragt Frau Schulz eine Ablöse und zahlt eine Außengeldsumme an die Stadt. Diese verwendet die Mittel für den Ausbau eines nahegelegenen Parkhauses. Der Antrag wird genehmigt und die Sanierung kann beginnen.

Alternative Mobilitätskonzepte und ihre Auswirkungen

Die Anforderungen der Stellplatzpflicht können durch alternative Mobilitätskonzepte beeinflusst und teilweise auch reduziert werden. Solche Konzepte sind insbesondere in städtischen Gebieten beliebt, um den motorisierten Individualverkehr zu verringern und umweltfreundliche Verkehrsmittel zu fördern.

Carsharing

Wie bereits erwähnt, kann Carsharing eine entscheidende Rolle spielen, um die Anzahl der erforderlichen Stellplätze zu reduzieren. Hierbei wird ein Teil der Stellplätze durch gemeinschaftlich genutzte Fahrzeuge ersetzt, die effektiv die Parkraumprobleme mindern und gleichzeitig den Umweltbelastungen entgegenwirken.

Fahrradverkehr

Auch die Förderung des Fahrradverkehrs kann eine Reduktion der Stellplatzanforderungen zur Folge haben. Hierbei werden besondere Maßnahmen wie hochwertige Fahrradabstellanlagen und verkehrssichere Zugänge implementiert, um den Fahrradverkehr attraktiver zu machen.

Öffentlicher Nahverkehr

Eine weitere Möglichkeit zur Reduzierung der Stellplätze besteht in der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs. Dies kann durch attraktive Anbindungen und subventionierte Fahrkarten für Bewohner und Nutzer geschehen. Dadurch wird der Bedarf an eigenen Fahrzeugen und somit auch an Stellplätzen wesentlich reduziert.

Rolle der Kommunen bei der Stellplatzpflicht

Die Rolle der Kommunen bei der Umsetzung der Stellplatzpflicht ist nicht zu unterschätzen. Sie sind nicht nur die Genehmigungsstellen für Bauanträge und Ausnahmeregelungen, sondern auch die Akteure, die letztlich die Strategien zur Stadtentwicklung und Verkehrsplanung umsetzen.

Städtebauliche Strategien

Städtebauliche Strategien spielen eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der Stellplatzanforderungen. In innerstädtischen Gebieten kann es sinnvoll sein, die Stellplatzanforderungen zu flexibilisieren oder Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung zu fördern. In suburbanen oder ländlichen Regionen hingegen können höhere Stellplatzanforderungen sinnvoll sein, um die Mobilität der Bewohner sicherzustellen.

Öffentliche Beteiligung

Die öffentliche Beteiligung ist ein wichtiger Bestandteil bei Änderungen oder Ausnahmen zur Stellplatzpflicht. Durch frühzeitige Einbindung der Bürger können deren Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden, was zu einer höheren Akzeptanz der Planungen führt.

Die Städte und Gemeinden nutzen verschiedene Instrumente, um die Einbindung der Öffentlichkeit zu gewährleisten:

  • Informationsveranstaltungen
  • Bürgerbeteiligungsverfahren und -umfragen
  • Einbeziehung von Interessensgruppen und Fachkreisen

Kommunale Förderprogramme

Zur Förderung alternativer Mobilitätskonzepte können Kommunen auch spezielle Förderprogramme auflegen. Diese Programme können finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um Carsharing- oder Fahrradverkehrsprojekte zu unterstützen und somit die Anforderungen an Stellplätze zu reduzieren.

Praktische Umsetzung und Beispiele

Die praktische Umsetzung der Stellplatzpflicht und deren Ausnahmeregelungen kann je nach Kommune und Bauvorhaben unterschiedlich ausfallen. Anhand einiger fiktiver Beispiele soll verdeutlicht werden, wie komplex und vielfältig die Stellplatzpflicht in der Praxis ist.

Neubau eines Geschäftshauses

Ein Projektentwickler plant den Bau eines neuen Geschäftshauses in einer suburbanen Gegend. Die Kommune verlangt pro 50 Quadratmeter Geschäftsfläche einen Stellplatz. Da das Geschäftshaus eine Fläche von 500 Quadratmetern haben wird, müssen insgesamt 10 Stellplätze geschaffen werden. Der Entwickler erkennt rechtzeitig die baulichen Schwierigkeiten und beantragt eine Reduzierung um 20 Prozent, mit dem Hinweis auf die Bereitstellung von Fahrradinfrastruktur und einer Kooperation mit einem nahen Carsharing-Dienst.

Wohnanlage im städtischen Bereich

Ein Bauträger plant eine Wohnanlage im städtischen Bereich. Aufgrund der dichten Bebauung ist die Schaffung der geforderten Stellplätze auf dem Grundstück nicht möglich. Er stellt einen Antrag auf Ablösung der Stellplatzpflicht und bietet an, alternativ ein Mobilitätskonzept zu implementieren, das Carsharing, subventionierte ÖPNV-Tickets und hochwertige Fahrradabstellanlagen umfasst. Nach eingehender Prüfung und positiven Stellungnahmen der betroffenen Anwohner wird der Antrag genehmigt.

Einfluss von Technologie auf die Stellplatzpflicht

Die rasanten technologischen Entwicklungen haben auch Auswirkungen auf die Stellplatzpflicht und können neue Möglichkeiten zur Flexibilisierung und Effizienzsteigerung bieten. Hier einige der wichtigsten technologischen Trends:

Automatisiertes Parken

Automatisierte Parksysteme ermöglichen es, Fahrzeuge platzsparender und effizienter zu parken. Diese Systeme können den benötigten Stellplatzbedarf erheblich reduzieren, da sie Fahrzeuge dichter und ohne Fahrgassen parken können. Somit können Bauherren durch den Einsatz solcher Technologien die Anzahl der benötigten Stellplätze verringern und die baulichen Herausforderungen minimieren.

Elektromobilität

Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen ändern sich auch die Anforderungen an Stellplätze. Stellplätze für Elektrofahrzeuge benötigen Ladeinfrastruktur, was zusätzliche finanzielle und technische Überlegungen erfordert. Einige Kommunen bieten Fördermittel für den Aufbau dieser Infrastruktur an, wodurch die Integration dieser Stellplätze erleichtert wird.

Intelligente Verkehrssteuerung

Durch den Einsatz von intelligenten Verkehrssteuerungssystemen kann der Verkehrsfluss optimiert und der Bedarf an Stellplätzen besser prognostiziert werden. Solche Systeme können auch dazu beitragen, den bestehenden Parkraum effizienter zu nutzen und die Anzahl der benötigten Stellplätze zu minimieren.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Stellplatzpflicht

Die Nichteinhaltung der Stellplatzpflicht kann verschiedene rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hierzu gehören unter anderem Bußgelder, Baustopps und Zwangsmaßnahmen. Es ist daher von zentraler Bedeutung, die gesetzlichen Anforderungen sorgfältig zu prüfen und einzuhalten.

Bußgelder

Bei der Nichteinhaltung der Stellplatzvorgaben können Bußgelder verhängt werden. Die Höhe des Bußgeldes variiert je nach Bundesland und Schwere des Vergehens. Für Bauherren und Immobilienentwickler können diese Bußgelder erhebliche finanzielle Belastungen darstellen.

Baustopp

Ein weiteres mögliches Szenario ist ein Baustopp. Wenn festgestellt wird, dass die Bauarbeiten ohne die erforderlichen Bewilligungen oder unter Missachtung der Stellplatzvorschriften durchgeführt werden, kann die zuständige Behörde einen sofortigen Baustopp verhängen. Dies führt nicht nur zu Verzögerungen, sondern auch zu zusätzlichen Kosten für den Bauherren.

Zwangsmaßnahmen

In besonders schweren Fällen können auch Zwangsmaßnahmen wie die Enteignung von Grundstücksteilen zur Schaffung von Stellplätzen oder andere bauliche Änderungen angeordnet werden. Solche Maßnahmen sind jedoch in der Regel letzte Mittel und werden nur in Ausnahmefällen angewendet.

Um diesen rechtlichen Konsequenzen zu entgehen, ist es ratsam, frühzeitig alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Wie man sich auf die Stellplatzpflicht vorbereitet

Eine sorgfältige Vorbereitung und Planung sind unerlässlich, um den Anforderungen der Stellplatzpflicht gerecht zu werden und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Hier einige Schritte, die dabei helfen können:

Frühzeitige Planung

Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und prüfen Sie die geltenden landesrechtlichen Vorschriften zur Stellplatzpflicht für Ihr Bauvorhaben. Frühzeitige Planungen ermöglichen es, die baulichen Herausforderungen und Kosten besser zu kalkulieren und notwendige Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen.

Einholung von Fachgutachten

Im Rahmen der Planung können Fachgutachten hilfreich sein, um die Machbarkeit und die Auswirkungen der Stellplatzpflicht auf Ihr Bauvorhaben zu bewerten. Gutachter können beispielsweise untersuchen, wie viele Stellplätze tatsächlich erforderlich sind und ob alternative Mobilitätskonzepte als Ersatz anerkannt werden können.

Zusammenarbeit mit der Kommune

Eine enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Baubehörde und den kommunalen Entscheidungsträgern kann helfen, rechtzeitig mögliche Bedenken oder Probleme zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln. Frühzeitige Gespräche und Abstimmungen ermöglichen eine reibungslosere Genehmigungsphase.

Nutzung von Förderprogrammen

Informieren Sie sich über mögliche kommunale oder staatliche Förderprogramme, die Sie bei der Umsetzung von Mobilitätskonzepten unterstützen können. Fördermittel können die finanzielle Belastung reduzieren und innovative Lösungen ermöglichen.

Checkliste für die Einhaltung der Stellplatzpflicht

Eine Checkliste kann dabei helfen, alle notwendigen Schritte und Anforderungen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den gesetzlichen Vorgaben zur Stellplatzpflicht entspricht:

  • Prüfung der landesspezifischen Bauordnung und kommunalen Vorschriften zur Stellplatzpflicht
  • Festlegung des Stellplatzschlüssels und Berechnung der benötigten Anzahl an Stellplätzen
  • Erstellung detaillierter Planungsunterlagen und Einholung notwendiger Fachgutachten
  • Planung von alternativen Mobilitätskonzepten (z. B. Carsharing, Fahrradabstellanlagen)
  • Frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde und anderen relevanten Stellen
  • Einreichung eines vollständigen und gut begründeten Antrags auf Abweichung oder Befreiung von der Stellplatzpflicht (falls erforderlich)
  • Berücksichtigung von möglichen Auflagen und rechtzeitige Anpassung der Baupläne
  • Überwachung der Umsetzung während der Bauphase
  • Dokumentation und Nachweis der Einhaltung der Stellplatzvorgaben
  • Nutzung von Förderprogrammen zur Unterstützung von Mobilitätskonzepten

Zusammenfassung und Fazit

Die Stellplatzpflicht ist ein zentraler Aspekt der Bauplanung und hat weitreichende Auswirkungen auf die Realisierung und Kosten von Bauvorhaben. Durch die gesetzlichen Vorgaben in den Landesbauordnungen und den kommunalen Regelungen ist es wichtig, sich frühzeitig und umfassend mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Stellplatzpflicht zu erfüllen.

Neben den herkömmlichen Stellplatzanforderungen bieten alternative Mobilitätskonzepte wie Carsharing, Fahrradverkehr und ein gut ausgebauter öffentlicher Nahverkehr Möglichkeiten zur Flexibilisierung und zur Reduktion der benötigten Stellplätze. Diese Konzepte können nicht nur den Bauherren finanziell entlasten, sondern tragen auch zur nachhaltigen und umweltfreundlichen Gestaltung von Städten und Gemeinden bei.

Die Städte und Gemeinden spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung und Einhaltung der Stellplatzpflicht. Sie sorgen für die städtebauliche Planung, die öffentliche Beteiligung, die Prüfung von Anträgen und die Genehmigung von Befreiungen und Ausnahmen. Hierbei ist die Zusammenarbeit zwischen Bauherren, Gutachtern und kommunalen Entscheidungsträgern entscheidend für den Erfolg eines Bauvorhabens.

Egal, ob Sie ein neues Gebäude errichten, einen Altbau sanieren oder bestehende Immobilien wesentlich verändern – die Einhaltung der Stellplatzvorgaben und eine sorgfältige Planung sind unerlässlich, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und eine erfolgreiche Realisierung Ihres Bauprojekts zu gewährleisten.

Rufen Sie uns an!

Sollten Sie Fragen zur Stellplatzpflicht oder zu anderen baurechtlichen Themen haben, stehen wir von der Kanzlei Herfurtner Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie kompetent und umfassend bei Ihrem Bauvorhaben. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Immobilienrecht