**Steuerrechtliche Selbstanzeige** – Wer steuerliche Tatbestände nicht ordnungsgemäß deklariert, riskiert nicht nur hohe Nachzahlungen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Die steuerrechtliche Selbstanzeige bietet eine Möglichkeit, der Strafverfolgung zu entgehen und steuerliche Sachverhalte rückwirkend korrekt zu melden. Doch welche Voraussetzungen müssen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erfüllt sein, und welche Folgen hat sie für den Steuerpflichtigen? In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen der Selbstanzeige, die Voraussetzungen für deren Wirksamkeit und die damit verbundenen Folgen. Informieren Sie sich umfassend, um Ihre Rechte zu kennen und mögliche Risiken zu minimieren.

Grundlagen der steuerrechtlichen Selbstanzeige

Die steuerrechtliche Selbstanzeige ermöglicht es Steuerpflichtigen, unrichtige oder unvollständige Angaben zu früheren Steuererklärungen zu korrigieren. Sie ist ein Instrument des Steuerrechts, das unter bestimmten Bedingungen Straffreiheit gewährt.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zur steuerrechtlichen Selbstanzeige finden sich in der Abgabenordnung (AO):

  • **§ 371 AO**: Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung.
  • **§ 370 AO**: Steuerhinterziehung und Strafmaß.
  • **§ 378 AO**: Leichtfertige Steuerverkürzung und Ordnungswidrigkeiten.
  • **§ 376 AO**: Verjährungsfristen im Steuerstrafrecht.

Ziele der Selbstanzeige

Die steuerrechtliche Selbstanzeige verfolgt mehrere Ziele:

  • **Korrekter Umgang mit steuerlichen Sachverhalten**: Förderung der steuerlichen Redlichkeit und Korrektur von Unregelmäßigkeiten.
  • **Straffreiheit gewähren**: Ermöglichung der Straffreiheit für Steuerpflichtige, die ihre Fehler freiwillig offenlegen und korrigieren.
  • **Steuerlich korrektes Verhalten fördern**: Anreize zur nachträglichen Korrektur von Steuerverstößen schaffen.

Voraussetzungen der Selbstanzeige

Für die Wirksamkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind in § 371 AO geregelt.

Vollständigkeit und Richtigkeit

Die Selbstanzeige muss vollständig und richtig sein. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige alle bislang nicht erklärten steuerpflichtigen Einnahmen und Vermögenswerte offenlegt (§ 371 Abs. 1 AO).

Beispiel: Vollständige Selbstanzeige

Ein Steuerpflichtiger hat in den vergangenen Jahren Zinserträge aus einem im Ausland befindlichen Konto nicht angegeben. Bei der Selbstanzeige gibt er diese Zinserträge für alle betroffenen Jahre vollständig und korrekt an.

Fristgerechte Nachzahlung

Die Selbstanzeige ist nur dann strafbefreiend, wenn der Steuerpflichtige die hinterzogenen Steuern innerhalb einer bestimmten Frist nachzahlt. Die Frist beträgt regelmäßig einen Monat nach Abgabe der Selbstanzeige (§ 371 Abs. 3 AO).

Beispiel: Fristgerechte Nachzahlung

Ein Steuerpflichtiger reicht eine Selbstanzeige wegen nicht versteuerter Einkünfte ein. Innerhalb eines Monats nach Abgabe der Selbstanzeige zahlt er die hinterzogenen Steuern samt Zinsen.

Keine Sperrgründe

Die Selbstanzeige führt nur dann zur Straffreiheit, wenn keine sogenannten Sperrgründe vorliegen. Sperrgründe gemäß § 371 Abs. 2 AO sind:

  • **Tatentdeckung**: Die Tat ist bereits entdeckt und der Steuerpflichtige wurde hierzu befragt.
  • **Prüfungsanordnung**: Eine Betriebsprüfung ist angekündigt oder bereits im Gange.
  • **Ermittlungsverfahren**: Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerstraftaten ist eingeleitet worden.

Beispiel: Sperrgrund Tatentdeckung

Die Steuerbehörde hat von einer Bank Informationen über ein nicht deklariertes Konto des Steuerpflichtigen erhalten und diesen dazu befragt. In diesem Fall kann eine Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend wirken, da die Tat bereits entdeckt wurde.

Folgen der steuerrechtlichen Selbstanzeige

Eine erfolgreiche Selbstanzeige hat verschiedene rechtliche und finanzielle Folgen für den Steuerpflichtigen.

Straffreiheit

Die wichtigste Folge einer wirksamen Selbstanzeige ist die Straffreiheit. Der Steuerpflichtige wird für die angegebenen Steuervergehen nicht strafrechtlich verfolgt.

Beispiel: Erlangung der Straffreiheit

Ein Steuerpflichtiger reicht eine Selbstanzeige über nicht deklarierte Einkünfte ein und zahlt die hinterzogenen Steuern fristgerecht nach. Die Steuerbehörde gewährt ihm daraufhin Straffreiheit.

Nacherklärung und Nachzahlung

Alle nacherklärten Einkünfte und Vermögenswerte müssen korrekt besteuert werden. Die hinterzogenen Steuern, Zinsen und eventuell Zuschläge sind gänzlich nachzuzahlen.

Beispiel: Nachzahlung der hinterzogenen Steuern

Ein Steuerpflichtiger hat über viele Jahre hinweg Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nicht deklariert. Nach Einreichung der Selbstanzeige zahlt er die hinterzogenen Steuern inklusive Zinsen und eventuellen Strafen nach.

Zuschläge und Zinsen

Neben der Nachzahlung der hinterzogenen Steuern ist der Steuerpflichtige verpflichtet, Zinsen und gegebenenfalls Zuschläge zu zahlen. Der Zinssatz beträgt gemäß § 233a AO 0,5 Prozent pro Monat (6 Prozent pro Jahr).

Beispiel: Zahlung von Zinsen und Zuschlägen

Ein Steuerpflichtiger gibt in seiner Selbstanzeige nicht angegebene Zinserträge für die letzten fünf Jahre an. Nach Berechnung durch das Finanzamt zahlt er die hinterzogenen Steuern und die zusätzlich angefallenen Zinsen.

Praktische Tipps für eine erfolgreiche Selbstanzeige

Eine steuerrechtliche Selbstanzeige erfordert sorgfältige Planung und gründliche Vorbereitung. Hier einige praktische Tipps:

Sorgfältige Dokumentation

Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Unterlagen vollständig und sorgfältig dokumentiert sind. Dies erleichtert die Erstellung einer vollständigen und korrekten Selbstanzeige.

Professionelle Beratung

Holen Sie sich professionelle Beratung durch eine erfahrene Anwaltskanzlei oder Steuerberater. Fachkundiger Rat hilft Ihnen, eine wirksame Selbstanzeige zu erstellen und Sperrgründe zu vermeiden.

Fristgerechte Nachzahlung

Achten Sie auf fristgerechte Nachzahlung der hinterzogenen Steuern, Zinsen und eventuellen Zuschläge, um die Straffreiheit zu gewährleisten.

Beispiel: Erfolg durch professionelle Beratung

Ein Unternehmer entdeckt nicht deklarierte Einnahmen aus früheren Geschäftsabschlüssen. Durch professionelle Beratung unserer Kanzlei erstellt er eine vollständige und korrekte Selbstanzeige und zahlt die hinterzogenen Steuern fristgerecht nach, um Straffreiheit zu erlangen.

Aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Änderungen

Das Steuerrecht und insbesondere die Regelungen zur Selbstanzeige unterliegen ständigen Anpassungen und Weiterentwicklungen.

Verschärfungen der gesetzlichen Regelungen

In den letzten Jahren wurden die Voraussetzungen und Anforderungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige verschärft. Es ist wichtig, sich über die aktuellen gesetzlichen Änderungen zu informieren und diese bei der Erstellung der Selbstanzeige zu berücksichtigen.

Erhöhung der Transparenz und Meldepflichten

Neue internationale Abkommen und gesetzliche Änderungen erhöhen die Transparenz und Meldepflichten, insbesondere im Hinblick auf Auslandskonten und -einkünfte. Diese Entwicklungen sind bei der Erstellung einer Selbstanzeige zu berücksichtigen.

Fazit: Steuerrechtliche Selbstanzeige – Voraussetzungen und Folgen

Die steuerrechtliche Selbstanzeige bietet Steuerpflichtigen die Möglichkeit, frühere steuerliche Vergehen zu korrigieren und Straffreiheit zu erlangen. Für eine wirksame Selbstanzeige müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, insbesondere die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben, fristgerechte Nachzahlung und keine Sperrgründe. Eine sorgfältige Planung, gründliche Vorbereitung und professionelle Beratung sind entscheidend für den Erfolg einer Selbstanzeige. Sollten Sie Fragen oder rechtliche Unterstützung im Bereich der steuerrechtlichen Selbstanzeige benötigen, steht Ihnen die Kanzlei Herfurtner gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende und kompetente Beratung.

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