In diesem umfassenden Blog-Beitrag werden wir uns mit dem Streikgeld und seinen rechtlichen Grundlagen auseinandersetzen. Wir werden Ihnen einen umfassenden Überblick über die diesbezüglichen Regelungen geben, Ihnen die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erläutern und abschließend auf häufige Fragen zum Thema eingehen. Unser Ziel ist es, Ihnen auf verständliche Weise die komplexe Materie näherzubringen und Ihnen als kompetenter, erfahrener Rechtsanwalt zur Seite zu stehen.

Inhaltsverzeichnis

  • Einleitung: Was ist Streikgeld überhaupt?
  • Rechtsgrundlagen des Streikgeldes in Deutschland
  • Die Voraussetzungen für den Anspruch
  • Die Berechnung und Höhe des Streikgeldes
  • Arbeitgeber und Streikgeld: Pflichten und Rechte
  • Arbeitnehmer und Streikgeld: Pflichten und Rechte
  • Streikgeld in Zeiten von Corona
  • Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Thema

Einleitung: Was ist Streikgeld überhaupt?

Streikgeld ist eine finanzielle Unterstützung, die von Gewerkschaften an ihre Mitglieder gezahlt wird, wenn diese aufgrund eines rechtmäßigen Arbeitskampfes, also eines Streiks oder einer Aussperrung, ihre Arbeit niederlegen. In diesen Fällen verlieren die Arbeitnehmer normalerweise ihren Anspruch auf Arbeitsentgelt gegenüber dem Arbeitgeber. Das Streikgeld soll dazu beitragen, die finanziellen Einbußen der Arbeitnehmer zumindest teilweise auszugleichen und ihnen die Möglichkeit geben, sich ohne existenzielle Sorgen an einem rechtmäßigen Arbeitskampf beteiligen zu können.

Rechtsgrundlagen des Streikgeldes in Deutschland

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung zum Streikgeld in Deutschland. Dennoch können sich die Arbeitnehmer auf Grundrechte berufen, die für die Zahlung des Streikgeldes relevant sind, insbesondere auf die Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG). Die Zahlung des Streikgeldes erfolgt meist auf Basis der jeweiligen Satzungen der Gewerkschaften, die zugleich auch die Voraussetzungen, die Höhe und die Modalitäten der Auszahlung regeln.

Die finanziellen Mittel für das Streikgeld stammen in der Regel aus den Mitgliedsbeiträgen der Gewerkschaftsmitglieder. Diese Beiträge werden entsprechend der Satzung der jeweiligen Gewerkschaft erhoben und in Streik- bzw. Unterstützungsfonds gepoolt, aus denen dann das Streikgeld ausgezahlt wird.

Die Voraussetzungen für den Anspruch

Der Anspruch setzt in der Regel mehrere Voraussetzungen voraus, die von der jeweiligen Gewerkschaft in ihrer Satzung festgelegt werden können. In der Regel sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Der Arbeitnehmer muss Mitglied der Gewerkschaft sein, die den Streik organisiert.
  2. Der Arbeitskampf muss rechtmäßig sein, d. h. er darf nicht gegen das geltende Arbeitskampfrecht verstoßen.
  3. Der Arbeitnehmer muss aus dem Arbeitskampf einen Entgeltausfall erleiden.
  4. Es können Mindestanteilszeiten, Wartezeiten oder sonstige Anspruchsvoraussetzungen gelten, die in der jeweiligen Satzung der Gewerkschaft festgelegt sind.

In der Praxis kann der Anspruch auf Streikgeld jedoch auch von weiteren individuellen Umständen abhängig sein. Es empfiehlt sich daher, sich im konkreten Fall von einem gewerkschaftlichen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Die Berechnung und Höhe

Die Berechnung und Höhe sind ebenfalls Gegenstand der jeweiligen Satzung der Gewerkschaft. Dabei können unterschiedliche Berechnungsmodelle Anwendung finden, die sich aus Prozentsätzen, Pauschalsätzen oder einer Kombination aus beiden zusammensetzen. Meist orientiert sich das Streikgeld an dem entgangenen Nettoarbeitsentgelt und wird in der Regel als Tages-, Wochen- oder Monatsbetrag ausgezahlt.

Es sollte jedoch beachtet werden, dass das Streikgeld in der Regel nicht das gesamte entgangene Entgelt ausgleicht und somit fast immer niedriger ist als das reguläre Nettoarbeitsentgelt. Der Grad der Kompensation kann dabei je nach Gewerkschaft und Höhe der Beiträge variieren.

Arbeitgeber und Streikgeld: Pflichten und Rechte

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich keine direkten Rechte oder Pflichten. Seine Pflichten im Zusammenhang mit einem Arbeitskampf beschränken sich darin, dass er unter bestimmten Voraussetzungen nicht gegen die Streikenden vorgehen darf und die Betriebszugehörigkeit der streikenden Arbeitnehmer weiter anhält.

Arbeitgeber haben im Zusammenhang mit einem Streik jedoch keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Gewerkschaft, die das Streikgeld gegebenenfalls zahlt. Sie haben insbesondere keine Informations- oder Auskunftspflichten in Bezug auf die Zahlung des Streikgeldes. Ihr Ansprechpartner ist allein der Betriebsrat bzw. die Mitarbeitervertretung.

Arbeitnehmer und Streikgeld: Pflichten und Rechte

Arbeitnehmer, die im Rahmen eines rechtmäßigen Arbeitskampfes ihre Arbeit niederlegen und ihr Entgelt verlieren, haben unter den oben genannten Voraussetzungen in der Regel einen Anspruch. Allerdings haben sie auch bestimmte Pflichten in diesem Zusammenhang zu erfüllen, insbesondere:

  1. Die aktive Teilnahme am Arbeitskampf. Dies schließt in der Regel alle Maßnahmen ein, die von der Gewerkschaft im Streik- oder Aussperrungsfall vorgegeben werden.
  2. Die Meldung der Entgeltfortzahlung gegenüber der Gewerkschaft. Sofern die Gewerkschaft dies verlangt, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, der Gewerkschaft gegenüber darzulegen, dass er aufgrund des Arbeitskampfes einen Entgeltausfall erleidet.
  3. Die Einhaltung von etwaigen Melde- und Antragsfristen. In der Regel kann das Streikgeld nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitnehmer bestimmte Fristen einhält, die in der jeweiligen Satzung der Gewerkschaft festgelegt sind.

Neben diesen allgemeinen Pflichten haben Arbeitnehmer während eines Streiks auch spezielle Rechte:

  1. Das Recht auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht während eines Streiks kündigen oder sonstige Nachteile für den Arbeitnehmer daraus ableiten, dass dieser von seinem Streikrecht Gebrauch gemacht hat.
  2. Das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn ein Arbeitnehmer während eines Arbeitskampfes erkrankt und deshalb nicht in der Lage ist, an dem Arbeitskampf teilzunehmen, hat er unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auch nach dem Ende des Arbeitskampfes einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
  3. Das Recht auf Wiedereingliederung nach Ende des Streiks. Nach Beendigung des Arbeitskampfs haben die betreffenden Arbeitnehmer das Recht, wieder in ihre bisherige Position zurückzukehren. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die streikenden Arbeitnehmer wieder in den Betriebsablauf zu integrieren.

Streikgeld in Zeiten von Corona

Die Corona-Pandemie hat in vielen Branchen zu erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen geführt. Daher ist es gerade jetzt von entscheidender Bedeutung, sich über die rechtlichen Grundlagen von Streikgeld und die damit verbundenen Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Klaren zu sein. Insbesondere in Krisenzeiten sind Arbeitskampfmaßnahmen eine Möglichkeit für Gewerkschaften, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und dafür zu sorgen, dass diese auch in schwierigen Zeiten wirtschaftlich abgesichert sind.

Indem Sie sich über das Streikgeld informieren und Ihre Rechte als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kennen, können Sie in Zeiten von Corona und anderen wirtschaftlichen Herausforderungen besser beurteilen, welche Maßnahmen für Sie als betroffene Partei angemessen sind und wie Sie sich bestmöglich auf etwaige Arbeitskampfmaßnahmen vorbereiten können.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Thema

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

  • Wer hat Anspruch auf Streikgeld?

    Arbeitnehmer, die Mitglieder einer Gewerkschaft sind und aufgrund eines rechtmäßigen Arbeitskampfes ihr Entgelt verlieren, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Streikgeld. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Satzungen der Gewerkschaften festgelegt.

  • Wie hoch ist das Streikgeld?

    Die Höhe des Streikgeldes hängt von der jeweiligen Gewerkschaft und den Regelungen in ihrer Satzung ab. In der Regel orientiert sich das Streikgeld am entgangenen Nettoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers, wobei es meist niedriger ausfällt als das reguläre Entgelt.

  • Wie wird das Streikgeld finanziert?

    Das Streikgeld wird in der Regel aus den Mitgliedsbeiträgen der Gewerkschaftsmitglieder finanziert. Die Beiträge werden entsprechend der Satzung der jeweiligen Gewerkschaft erhoben und in Streik- bzw. Unterstützungsfonds gepoolt, aus denen das Streikgeld dann ausgezahlt wird.

  • Kann der Arbeitgeber während eines Streiks kündigen?

    Nein, während eines rechtmäßigen Arbeitskampfes darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis der streikenden Arbeitnehmer grundsätzlich nicht kündigen und keine sonstigen Nachteile aus der Teilnahme am Streik ableiten.

  • Wie verhält es sich mit dem Streikgeld in Zeiten von Corona?

    Auch während der Corona-Pandemie bleibt das Streikgeld als Instrument der Gewerkschaften bestehen, um die finanziellen Einbußen der streikenden Arbeitnehmer abzumildern. Daher ist es gerade in Krisenzeiten wichtig, sich mit den rechtlichen Grundlagen, Rechten und Pflichten rund um das Streikgeld auseinanderzusetzen.

Das Thema Streikgeld ist ein wichtiger Aspekt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um Arbeitskämpfe und die damit verbundenen finanziellen Folgen besser verstehen und einschätzen zu können. Wir hoffen, dass Ihnen dieser umfassende und gut recherchierte Beitrag dazu verholfen hat, einen umfassenden Einblick in das Thema zu erhalten, und dass Sie nun besser vorbereitet sind, um im Falle eines Arbeitskampfes Ihre Rechte und Pflichten zu kennen und – falls erforderlich – assertiv für sich einzustehen.

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