Tiefgarage Kündigung – Manchmal ist es unumgänglich, einen Stellplatz in einer Tiefgarage zu kündigen. Dies kann aufgrund eines Umzugs, dem Verkauf des Fahrzeugs oder aus sonstigen Gründen notwendig werden. In diesen Fällen ist es wichtig, den richtigen rechtlichen Rahmen für die Kündigung zu kennen, damit sie reibungslos vonstattengeht.
In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen umfassenden Einblick in die verschiedenen Aspekte der Tiefgarage Kündigung geben und Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen, ohne dabei rechtliche Schwierigkeiten zu riskieren.
Die verschiedenen Formen der Tiefgaragenverträge
Bevor wir uns mit der eigentlichen Kündigung einer Tiefgarage beschäftigen, wollen wir zunächst einen Blick auf die verschiedenen Vertragsformen werfen, die bei der Anmietung eines Stellplatzes in einer Tiefgarage üblich sind. Grundsätzlich lassen sich die Verträge in zwei Kategorien einteilen:
Mietverträge
Die wohl häufigste Form eines Tiefgaragenvertrages ist der Mietvertrag. Hierbei schließen Sie als Mieter mit dem Eigentümer oder Betreiber der Tiefgarage einen Vertrag ab, in dem die Nutzung eines bestimmten Stellplatzes für einen gewissen Zeitraum gegen Zahlung einer Miete vereinbart wird.
Einzel- und Gesamtmietverträge
Es sind verschiedene Arten von Mietverträgen für Tiefgaragen denkbar. So kann es sich entweder um einen separaten Mietvertrag nur für den Stellplatz handeln, oder der Stellplatz wird unter Umständen als Bestandteil eines Gesamtmietvertrages vermietet, der auch eine Wohnung oder Gewerberäume umfasst.
Pachtverträge
Die zweite Form der Tiefgaragenverträge ist der Pachtvertrag. Bei dieser Vertragsart vermietet der Eigentümer oder Betreiber der Tiefgarage Ihnen nicht nur den Stellplatz, sondern überlässt Ihnen auch die gesamten wirtschaftlichen Nutzungsrechte an diesem. Das bedeutet, dass Sie den Stellplatz beispielsweise untervermieten oder gewerblich nutzen dürfen.
Die Kündigung des Tiefgaragenvertrages
Wenn der Zeitpunkt gekommen ist, an dem Sie Ihren Stellplatz in der Tiefgarage nicht mehr benötigen, gilt es, den Vertrag zu kündigen. Hierbei sind verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten, die je nach Vertragsart unterschiedlich sein können.
Kündigung des Mietvertrages
Bei der Kündigung eines Mietvertrages für einen Tiefgaragenstellplatz – sei es als Einzelmietvertrag oder als Teil eines Gesamtmietvertrages – gelten die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Kündigungsfristen hängen davon ab, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Vertrag handelt.
Befristeter Mietvertrag
Wenn Sie einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen haben, endet dieser automatisch mit dem vereinbarten Vertragsende, ohne dass es einer gesonderten Kündigung durch Sie bedarf. Lediglich wenn im Vertrag eine Verlängerungsoption vorgesehen ist, sollten Sie diese rechtzeitig gegenüber dem Vermieter erklären oder eben nicht erklären, um eine ungewollte Verlängerung des Vertrages zu verhindern.
Unbefristeter Mietvertrag
Bei einem unbefristeten Mietvertrag gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 580a BGB. Dies bedeutet, dass der Mieter den Vertrag grundsätzlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats kündigen kann, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Es ist jedoch möglich, dass im Mietvertrag abweichende Regelungen getroffen werden, die sowohl kürzere als auch längere Kündigungsfristen vorsehen können. In diesem Fall sind die vertraglichen Kündigungsfristen zu beachten.
Kündigung des Pachtvertrages
Die Kündigung eines Pachtvertrages für einen Tiefgaragenstellplatz richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des BGB. Für Pachtverträge gelten grundsätzlich die gleichen Kündigungsfristen wie für Mietverträge, also im Regelfall eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, sofern keine abweichenden Regelungen im Vertrag festgeschrieben sind.
Die ordentliche und die außerordentliche Kündigung
Neben der Einhaltung von Kündigungsfristen ist es wichtig, die verschiedenen Kündigungsarten und deren Voraussetzungen zu kennen. Im Wesentlichen wird dabei zwischen der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung unterschieden.
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist die Regelform der Vertragsbeendigung in den meisten Tiefgaragenverträgen. Sie erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen ohne Angabe von Gründen. Die ordentliche Kündigung ist immer dann möglich, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, welche die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar machen.
Außerordentliche Kündigung
Die außerordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt, kommt dann zum Einsatz, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht. Solche wichtigen Gründe können zum Beispiel wiederholte oder schwerwiegende Pflichtverletzungen durch den Vermieter oder Pächter sein. Bei einer außerordentlichen Kündigung entfällt die Beachtung der Kündigungsfristen.
Die richtige Form der Kündigung
Um rechtliche Probleme bei der Kündigung einer Tiefgarage zu vermeiden, ist es wichtig, auch die formellen Aspekte der Kündigung zu beachten.
Schriftlichkeit und Unterschrift
Grundsätzlich gilt für die Kündigung von Miet- und Pachtverträgen die Schriftform. Das bedeutet, dass die Kündigung in schriftlicher Form und mit Unterschrift des Kündigenden erfolgen muss. Eine Kündigung per E-Mail oder SMS entspricht nicht der Schriftform und ist somit unwirksam.
Zugang der Kündigung
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner. Damit die Kündigung wirksam wird, muss sie dem Vertragspartner tatsächlich zugegangen sein. Bei Unsicherheiten bezüglich des Zugangs – etwa bei Kündigungen per Post – empfiehlt es sich, die Versendung der Kündigung nachzuweisen, beispielsweise durch ein Einschreiben mit Rückschein.
Die Rolle des Rechtsanwalts bei der Tiefgarage Kündigung
In vielen Fällen verläuft die Kündigung eines Tiefgaragenplatzes ohne Probleme. Es kann jedoch vorkommen, dass rechtliche Fragestellungen oder Streitigkeiten auftreten, bei denen die Unterstützung eines Rechtsanwalts ratsam ist.
Prüfung von Verträgen
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kündigungsfristen und -voraussetzungen für Ihren Vertrag gelten, können wir als Anwaltskanzlei für Sie eine Prüfung des Vertrages vornehmen und Ihnen eine fundierte Einschätzung der Kündigungsmöglichkeiten geben.
Unterstützung bei außerordentlichen Kündigungen
Insbesondere bei außerordentlichen Kündigungen ist die Einbeziehung eines Rechtsanwalts sinnvoll, um die Erfolgschancen abzuwägen und mögliche Prozessrisiken zu minimieren.
Vertretung bei Streitigkeiten
Sollte es im Zuge der Kündigung zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Ihrem Vertragspartner kommen, stehen wir Ihnen natürlich auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Fazit und Ausblick
Die Kündigung eines Tiefgaragenstellplatzes erfordert Kenntnisse über die geltenden gesetzlichen Regelungen sowie die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. Die Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfristen und -formen ist dabei entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Sollten im Zusammenhang mit der Tiefgarage Kündigung rechtliche Fragen oder Streitigkeiten auftreten, steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei mit unserem Wissen zur Seite, um gemeinsam mit Ihnen Ihre Rechte durchzusetzen und eine bestmögliche Lösung für Ihren Fall zu finden.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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