Die Umwidmung stellt ein wichtiges Instrument im Planungsrecht dar und ermöglicht eine flexible, bedarfsgerechte und nachhaltige Stadtentwicklung. Dabei müssen jedoch auch zahlreiche rechtliche Vorgaben beachtet werden, um eine rechtskonforme Umsetzung sicherzustellen. In diesem Blog-Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Formen und Voraussetzungen einer Umwidmung und zeigen Ihnen, wie unsere Anwaltskanzlei Sie in diesem Bereich kompetent und erfahren beraten kann. Dabei greifen wir auf zahlreiche Praxisbeispiele zurück, um Ihnen die verschiedenen Herausforderungen und Erfolgsmöglichkeiten in der Praxis anschaulich darzustellen.

Inhaltsverzeichnis

Definition und Bedeutung der Umwidmung

Die Umwidmung bezeichnet die Änderung der bestehenden Nutzung oder des Widmungszwecks von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten. Dabei kann es sich um eine Umwidmung von Wohn- oder Gewerbenutzung, aber auch um die Umwidmung von Freiflächen oder landwirtschaftlichen Flächen handeln. Die Umwidmung spielt insbesondere bei der Stadtentwicklung eine bedeutende Rolle, da sie neue Nutzungsmöglichkeiten für bisher ungenutzte Flächen erschließt und eine effiziente Nutzung vorhandener Flächen- und Gebäudereserven ermöglicht. Jedoch müssen bei der Durchführung einer Umwidmung rechtliche Vorgaben beachtet und verschiedene Genehmigungen eingeholt werden.

Formen der Umwidmung

Es gibt verschiedene Ausprägungen, die sich insbesondere in der Art der betroffenen Flächen und der neuen Nutzung unterscheiden. Die gängigsten Formen sind:

  • Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen: Hierbei werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Bauland umgewandelt und können dann für Wohn- oder Gewerbezwecke genutzt werden.
  • Umwidmung von Gewerbeflächen: Dabei erfolgt die Umwidmung von Gewerbeflächen in Wohnraum oder umgekehrt, um so den jeweiligen Bedarf besser decken zu können.
  • Umwidmung von Freiflächen: Bei Freiflächen ermöglicht die Nutzbarmachung von bisher ungenutzten Flächen für Zwecke, wie die Erschließung von Bauland oder die Schaffung von Grünanlagen.
  • Umnutzung von Gebäuden: Auch bei Gebäuden, beispielsweise die Umnutzung eines ehemaligen Industriegebäudes in Wohnraum oder die Umwandlung von Bürogebäuden in Wohnungen, wird als Umwidmung betrachtet.

Rechtliche Grundlagen

Die Umwidmung unterliegt zahlreichen rechtlichen Regelungen, die beachtet werden müssen, um rechtssicher und zulässig zu erfolgen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Gesetze und Verordnungen, die relevant sind:

  • Baugesetzbuch (BauGB): In § 1 BauGB wird festgelegt, dass das Bauplanungsrecht darauf abzielt, eine städtebauliche Ordnung herzustellen und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu unterstützen. Umwidmungen tragen dazu bei, dieses Ziel zu erreichen und stehen daher grundsätzlich im Einklang mit den Vorgaben des Baugesetzbuchs.
  • Planzeichenverordnung (PlanZV): Die Planzeichenverordnung bestimmt die Symbole und Kennzeichnungen, die in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen verwendet werden. Hier kann man erkennen, welche Flächen für welche Zwecke ausgewiesen sind und somit auch, welche Flächen einer Umwidmung zugeführt werden können.
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO): Die Baunutzungsverordnung definiert die Nutzungsarten, die den verschiedenen Baugebietstypen zugeordnet sind. Hierdurch werden Regelungen geschaffen, die für die Umwidmung entscheidend sind, da sie die Umwandlung von Nutzungsarten steuern.
  • Kommunale Bauleitplanung: Die Bauleitpläne der Kommunen enthalten konkrete Festsetzungen zur Nutzung von Flächen und Gebäuden. Sie sind daher der rechtliche Rahmen für die Umwidmung vor Ort und müssen für eine Umwidmung entsprechend geändert werden.

Voraussetzungen für eine rechtssichere Umwidmung

Um sicherzustellen, dass sie rechtskonform erfolgt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind unter anderem:

  • Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung: Sie muss im Einklang mit den übergeordneten Zielen der Raumordnung stehen, die beispielsweise in der Landes- oder Regionalplanung festgelegt sind.
  • Beachtung des Ratsgebundenheitsgebots: Die Entscheidung darf nicht willkürlich erfolgen, sondern muss auf sachlichen Gründen und nachvollziehbaren städtebaulichen Erwägungen beruhen.
  • Änderung der Bauleitplanung: Die Umwidmung muss in der Regel durch eine Änderung der kommunalen Bauleitplanung realisiert werden, also durch eine Anpassung des Flächennutzungs- oder Bebauungsplans.
  • Beteiligung der Öffentlichkeit und anderer Behörden: Bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen müssen die Bürger und andere betroffene Behörden beteiligt und angehört werden. Deren Anregungen und Bedenken müssen im Rahmen des Planungsverfahrens abgewogen werden.
  • Einhaltung von Umwelt- und Naturschutzvorgaben: Sie darf keine unzulässigen negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder den Naturschutz haben. Hierzu müssen ggf. Umweltverträglichkeitsprüfungen oder artenschutzrechtliche Prüfungen durchgeführt werden.

Verfahren und Schritte

Die Umwidmung erfordert eine sorgfältige Planung und Durchführung, um alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten und ein erfolgreiches Ergebnis sicherzustellen. Die Schritte sind in der Regel wie folgt:

  1. Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung: Zunächst muss der Bedarf für die Umwidmung festgestellt und die betroffenen Flächen oder Gebäude identifiziert werden. Hierfür ist eine detaillierte Bestandsaufnahme notwendig.
  2. Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen: Anschließend sollten die rechtlichen Voraussetzungen für die Umwidmung geprüft werden, um sicherzustellen, dass das Vorhaben im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen und Planungsvorgaben steht. Dazu gehören die Überprüfung der Bauleitpläne und der möglichen Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung.
  3. Planung und Änderung der Bauleitplanung: Im nächsten Schritt erfolgt die Ausarbeitung von Änderungen für die Flächennutzungs- und Bebauungspläne, um die gewünschte Umwidmung rechtssicher umsetzen zu können. Dabei müssen die gesetzlichen Vorgaben sowie die Belange der betroffenen Bürger und anderer Behörden berücksichtigt werden.
  4. Beteiligung und Abwägung: Nachdem die geänderten Pläne erstellt wurden, müssen die betroffenen Bürger und Behörden beteiligt und angehört werden. Die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken müssen im Rahmen einer Abwägung berücksichtigt und in die Planung eingearbeitet werden.
  5. Beschlussfassung und Rechtskraft: Nach Abschluss der Beteiligungs- und Abwägungsverfahren werden die Änderungen der Bauleitplanung durch das zuständige kommunale Gremium beschlossen und treten dann in Rechtskraft.
  6. Genehmigung und Umsetzung: Schließlich müssen die notwendigen Genehmigungen, wie beispielsweise eine Baugenehmigung, eingeholt werden und die Umwidmung kann vor Ort realisiert werden.

Wie unsere Anwaltskanzlei Sie bei der Umwidmung unterstützt

Unsere Anwaltskanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich des Bauplanungsrechts und der Umwidmung von Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten. Hierzu zählen insbesondere folgende Leistungen:

  • Wir prüfen die Zulässigkeit und rechtlichen Rahmenbedingungen für geplante Umwidmungen und beraten Sie hinsichtlich der Erfolgsaussichten und möglicher Hürden.
  • Wir unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung von Änderungen der Bauleitplanung, um die gewünschte Umwidmung rechtssicher umsetzen zu können.
  • Wir begleiten Sie bei Anhörungs- und Beteiligungsverfahren und vertreten Ihre Interessen gegenüber den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie anderen Behörden.
  • Wir beraten Sie hinsichtlich der notwendigen Genehmigungsverfahren und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Strategien zur Einholung der erforderlichen Genehmigungen.
  • Wir vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren, beispielsweise im Falle von Klagen gegen die Umwidmung oder gegen erteilte Genehmigungen.

Praxisbeispiele und Erfolgsgeschichten

In diesem Abschnitt stellen wir Ihnen einige ausgewählte Praxisbeispiele vor, bei denen unsere Kanzlei erfolgreich die Umwidmung von Flächen oder Gebäuden unterstützt hat:

  • Umwidmung eines Gewerbegebiets in eine Wohnsiedlung: In einer Gemeinde sollte ein veraltetes Gewerbegebiet in eine Wohnsiedlung umgewandelt werden. Unsere Kanzlei hat dabei die erforderlichen Änderungen der Bauleitplanung begleitet und die Beteiligungsverfahren erfolgreich durchgeführt. Die Wohnsiedlung konnte dank der Umwidmung realisiert und somit der örtliche Wohnungsmarkt entlastet werden.
  • Umnutzung eines ehemaligen Industrieareals: Ein ehemaliges Industriegebiet in einer Großstadt stand seit Jahren ungenutzt und sollte einer neuen Nutzung als Mischgebiet für Wohnen und Gewerbe zugeführt werden. Dabei waren umfangreiche Prüfungen der Umweltverträglichkeit sowie eine Anpassung der vorhandenen Bebauungspläne notwendig. Unsere Kanzlei hat bei der rechtlichen Begleitung dieses Prozesses mitgewirkt und konnte die Umwidmung erfolgreich abschließen.
  • Umnutzung von Bürogebäuden zu Wohnungen: Aufgrund von Leerständen in Bürogebäuden einer Stadt standen viele Flächen ungenutzt. Unsere Kanzlei hat in mehreren Fällen die Umnutzung von Bürogebäuden in Wohnungen begleitet und dazu beigetragen, den Wohnungsmarkt der Stadt zu stärken und Leerstände zu reduzieren.

FAQs zur Umwidmung

Hier sind die gängigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Wie lange dauert das Verfahren einer Umwidmung?

Die Dauer des Umwidmungsverfahrens kann stark variieren, je nachdem wie umfangreich die Änderungen sind, wie viele Bürger und Behörden beteiligt werden müssen und ob eventuelle Klagen gegen die Umwidmung erhoben werden. In der Regel sollte man jedoch von einer Dauer von mindestens mehreren Monaten bis hin zu einigen Jahren ausgehen.

Können Bürger gegen eine geplante Umwidmung vorgehen?

Bürger können im Rahmen der Beteiligungsverfahren ihre Bedenken und Anregungen zur geplanten Umwidmung äußern. Diese müssen dann im Rahmen der Abwägungsprozesse berücksichtigt werden. Sofern Bürger jedoch auch nach der Entscheidung und der Genehmigungserteilung ihre Bedenken nicht ausgeräumt sehen, können sie gegen die Umwidmung klagen und somit die Realisierung verzögern oder sogar verhindern.

Kann eine einmal durchgeführte Umwidmung rückgängig gemacht werden?

Grundsätzlich kann eine erfolgte Umwidmung auch wieder rückgängig gemacht werden, wenn dies städtebaulich erforderlich oder sinnvoll erscheint. In solchen Fällen muss dann erneut ein Änderungsverfahren der Bauleitplanung durchgeführt und die entsprechenden Genehmigungen eingeholt werden.

Welche Kosten entstehen bei einer Umwidmung?

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Größe der betroffenen Flächen, dem Umfang der notwendigen Planungsleistungen oder den erforderlichen Genehmigungsverfahren. Zudem können auch Anwaltskosten für die rechtliche Begleitung sowie eventuell anfallende Gerichtskosten ins Gewicht fallen. Eine konkrete Kostenübersicht ist daher nur im Einzelfall möglich.

Welche Vorteile ergeben sich durch eine Umwidmung?

Sie kann diverse Vorteile bieten, etwa in Bezug auf die Stadtentwicklung, die Schaffung von Wohnraum oder die Realisierung von gewerblichen Projekten. Hierzu zählen im Einzelnen:

  • Effiziente Nutzung von Leerständen oder Brachflächen
  • Anpassung an geänderte Bedürfnisse der Bevölkerung oder des Gewerbes
  • Erschließung von Bauland und Schaffung von Wohnraum
  • Umsetzung von städtebaulichen Zielen und Verbesserung der Lebensqualität
  • Generierung von Wertsteigerungen für Grundstückseigentümer

Können Umwidmungen auch Auswirkungen auf die Umwelt haben?

Je nach Art und Umfang der geplanten Umwidmung können durchaus Auswirkungen auf die Umwelt entstehen. Sie kann beispielsweise zu Veränderungen in der Flora und Fauna führen, Lärmbelästigungen verursachen oder das Mikroklima beeinflussen. Um solche möglichen negativen Auswirkungen zu ermitteln und zu bewerten, sind in vielen Fällen Umweltverträglichkeitsprüfungen oder artenschutzrechtliche Prüfungen erforderlich.

Sind Umwidmungen auch bei denkmalgeschützten Gebäuden möglich?

Grundsätzlich ist sie von denkmalgeschützten Gebäuden möglich, wobei jedoch besondere Anforderungen an die Erhaltung der denkmalgeschützten Substanz und das Erscheinungsbild des Gebäudes zu beachten sind. In solchen Fällen spielen zudem die Vorgaben des Denkmalschutzes eine zentrale Rolle und müssen bei der Planung und Genehmigung berücksichtigt werden.

Wie können Nachbarn oder andere betroffene Parteien in den Umwidmungsprozess einbezogen werden?

Die Einbeziehung von betroffenen Personen erfolgt in der Regel im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen. Dabei können Nachbarn oder andere Betroffene ihre Anregungen, Bedenken oder Einwände gegen die geplante Umwidmung vorbringen, welche im Rahmen des Abwägungsprozesses Berücksichtigung finden müssen. Neben diesen formellen Beteiligungsmöglichkeiten können auch informelle Gespräche oder Diskussionsrunden zwischen den beteiligten Parteien stattfinden, um gemeinsam Lösungen oder Kompromisse zu erarbeiten.

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