<a href="https://kanzlei-herfurtner.de/unterhaltsrecht/">Unterhaltsrecht</a> Berechnung: So ermitteln Sie den Unterhalt korrekt | <a href="https://kanzlei-herfurtner.de/">Kanzlei Herfurtner</a>

**Unterhaltsrecht Berechnung** – Die Unterhaltsberechnung ist ein zentraler Aspekt bei Trennung und Scheidung und kann oft Anlass zu Konflikten bieten. Ob Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt – die korrekte Ermittlung des Unterhaltsbetrags erfordert genaue Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und der individuellen finanziellen Verhältnisse der Beteiligten. Dieser Artikel bietet Ihnen eine umfassende Anleitung zur Berechnung des Unterhalts. Erfahren Sie mehr über die relevanten Vorschriften, Berechnungsparameter und erhalten Sie praktische Tipps zur Klärung und Vermeidung von Unterhaltsstreitigkeiten. Lassen Sie sich von unseren Beispielen und Checklisten leiten, um den Unterhalt korrekt und gerecht zu ermitteln.

Grundlagen des Unterhaltsrechts

Das Unterhaltsrecht ist Teil des Familienrechts und regelt die Ansprüche von Familienangehörigen auf finanzielle Unterstützung. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, einem Leitfaden zur Ermittlung des Kindesunterhalts.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zum Unterhaltsrecht sind im BGB enthalten:

  • **§ 1601 BGB**: Begründet die Unterhaltspflicht von Verwandten in gerader Linie.
  • **§ 1361 BGB**: Regelt den Trennungsunterhalt zwischen Ehegatten.
  • **§ 1570 BGB**: Bestimmt den nachehelichen Unterhalt, der nach der Scheidung gewährt wird.

Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltsleitlinie, die von deutschen Gerichten genutzt wird, um den Kindesunterhalt zu berechnen. Sie berücksichtigt das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes.

Berechnung des Kindesunterhalts

Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt nach festen Regeln und basiert auf der Düsseldorfer Tabelle. Es werden das Nettoeinkommen des Unterhaltsschuldners und das Alter des Kindes berücksichtigt.

Schritte zur Berechnung des Kindesunterhalts

1. Ermittlung des Nettoeinkommens

Zunächst muss das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ermittelt werden. Dies umfasst sämtliche Einkünfte abzüglich berücksichtigungsfähiger Ausgaben wie Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und berufsbedingte Aufwendungen.

2. Berücksichtigung des Selbstbehalts

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs verbleiben muss. Für erwerbstätige Eltern liegt der Selbstbehalt derzeit (2023) bei 1.160 Euro monatlich, für Nichterwerbstätige bei 960 Euro.

3. Bestimmung des Unterhaltsbetrags

Anhand der Düsseldorfer Tabelle wird der Unterhaltsbetrag bestimmt. Die Tabelle gibt je nach Einkommen und Alter des Kindes den zu zahlenden Unterhalt vor. Der Tabellenbetrag wird anschließend um das Kindergeld (zur Hälfte) reduziert.

Beispiel: Berechnung des Kindesunterhalts

Herr Schneider verdient 3.000 Euro netto im Monat. Sein zwölfjähriger Sohn Max hat Anspruch auf Unterhalt. Laut Düsseldorfer Tabelle beträgt der Unterhaltsanspruch für einen Zwölfjährigen in der Einkommensgruppe 2.700 – 3.300 Euro monatlich 530 Euro. Abzüglich des hälftigen Kindergeldes (115 Euro) ergibt sich ein zu zahlender Unterhalt von 415 Euro monatlich.

Berechnung des Trennungsunterhalts

Der Trennungsunterhalt wird während der Trennungsphase bis zur rechtskräftigen Scheidung gewährt. Er basiert auf dem Einkommen beider Ehepartner.

Schritte zur Berechnung des Trennungsunterhalts

1. Ermittlung der Einkommen

Zuerst werden die Einkommen beider Ehepartner ermittelt und um berücksichtigungsfähige Abzüge bereinigt.

2. Differenzmethode

Die Differenzmethode dient der Berechnung des Trennungsunterhalts: Vom bereinigten Einkommen des besserverdienenden Ehepartners wird das bereinigte Einkommen des geringerverdienenden Ehepartners abgezogen. Anschließend wird ein Prozentsatz von 3/7 (bei Erwerbseinkommen) oder 1/2 (bei nicht Erwerbseinkommen) der Differenz als Trennungsunterhalt festgelegt.

Beispiel: Berechnung des Trennungsunterhalts

Frau Maier verdient monatlich 2.500 Euro netto, Herr Maier 1.200 Euro netto. Die Differenz beträgt 1.300 Euro. Nach der Differenzmethode wird Frau Maier 3/7 der Differenz als Trennungsunterhalt zahlen müssen, dies entspricht 557,14 Euro.

Berechnung des nachehelichen Unterhalts

Der nacheheliche Unterhalt wird nach rechtskräftiger Scheidung gewährt und richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Ehepartner.

Schritte zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts

1. Ermittlung der neuen wirtschaftlichen Situation

Nach der Scheidung ist die wirtschaftliche Situation der Ehepartner neu zu bewerten und gegebenenfalls an veränderte Umstände anzupassen.

2. Einkommensberechnung

Beide Einkommen werden bereinigt und neu bewertet. Hierzu gehören auch eventuelle nacheheliche Belastungen wie Schulden oder Ausgaben für eine neue Lebensgemeinschaft.

Beispiel: Berechnung des nachehelichen Unterhalts

Herr und Frau Müller haben sich scheiden lassen. Herr Müller verdient monatlich 4.000 Euro netto, Frau Müller 1.800 Euro netto. Nach der Einkommensberechnung und Abzügen verbleiben Herr Müller 3.200 Euro und Frau Müller 1.400 Euro bereinigtes Einkommen. Herr Müller muss 45 Prozent der Einkommensdifferenz an Frau Müller zahlen, was 810 Euro nachehelichen Unterhalt entspricht.

Beachtung besonderer Umstände

Bei der Berechnung des Unterhalts können besondere Umstände berücksichtigt werden, die vom Standardfall abweichen.

Berücksichtigung von Sonderbedarf

Sonderbedarf sind einmalige, außergewöhnlich hohe Ausgaben, die von keinem der Elternteile allein getragen werden können. Beispiele sind medizinische Behandlungen oder Schulmaterialien.

Beschränkung oder Ausschluss von Unterhalt

In bestimmten Fällen kann der Unterhaltsanspruch beschränkt oder ausgeschlossen werden, beispielsweise bei grober Unbilligkeit oder wenn der Unterhaltsberechtigte eine neue verfestigte Lebensgemeinschaft eingegangen ist (§ 1579 BGB).

Praktische Tipps zur Unterhaltsberechnung

Die Unterhaltsberechnung kann komplex und vielschichtig sein. Hier einige praktische Tipps, um den Prozess zu vereinfachen und mögliche Konflikte zu vermeiden.

Genaue Dokumentation

Führen Sie eine genaue Dokumentation aller relevanten finanziellen Unterlagen. Dies umfasst Einkommensnachweise, Steuerbescheide, Mietverträge und Versicherungen.

Frühzeitige Rechtsberatung

Lassen Sie sich frühzeitig von einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt beraten. Eine rechtzeitige und fundierte Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und rechtliche Sicherheit zu schaffen.

Regelmäßige Aktualisierung

Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre finanzielle Situation regelmäßig. Änderungen in den Einkommensverhältnissen oder Lebensumständen können die Unterhaltsberechnung beeinflussen.

Mediation in Erwägung ziehen

Bei Konflikten kann eine Mediation helfen, einvernehmliche Lösungen zu finden. Mediatoren unterstützen dabei, faire und für beide Seiten akzeptable Vereinbarungen zu treffen und Rechtsstreite zu vermeiden.

Fazit: Unterhaltsrecht Berechnung – So ermitteln Sie den Unterhalt korrekt

Die korrekte Berechnung des Unterhalts erfordert genaue Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen und der individuellen finanziellen Verhältnisse der Beteiligten. Durch eine strukturierte Vorgehensweise, frühzeitige Rechtsberatung und die Beachtung besonderer Umstände kann der Unterhaltsanspruch fair und gerecht ermittelt werden. Sollten Sie Unterstützung bei der Berechnung oder Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen benötigen, steht Ihnen die Kanzlei Herfurtner zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende und kompetente Beratung im Unterhaltsrecht.

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