Verfassungsrecht Grundrechte: Ihre Rechte im Überblick

**Verfassungsrecht und Grundrechte** – Die Grundrechte bilden das Fundament unserer demokratischen Gesellschaft und schützen die Freiheit und Würde jedes Einzelnen. Doch welche Rechte sind in der Verfassung verankert, und welche Bedeutung haben sie im Alltag? Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Grundrechte, ihre Bedeutung und den rechtlichen Rahmen, in dem sie gewährleistet werden. Erfahren Sie, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie diese im Falle einer Verletzung durchsetzen können.

Grundlagen der Grundrechte

Die Grundrechte sind in der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz (GG), verankert. Sie garantieren den Schutz der Freiheit und Würde des Einzelnen und bilden die Grundlage für die Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Grundrechte sind in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes festgeschrieben:

  • **Artikel 1 GG**: Menschenwürde
  • **Artikel 2 GG**: Allgemeine Handlungsfreiheit, Freiheit der Person
  • **Artikel 3 GG**: Gleichheit vor dem Gesetz
  • **Artikel 4 GG**: Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit
  • **Artikel 5 GG**: Meinungs-, Informations-, Presse- und Rundfunkfreiheit
  • **Artikel 6 GG**: Schutz von Ehe und Familie
  • **Artikel 7 GG**: Schulwesen
  • **Artikel 8 GG**: Versammlungsfreiheit
  • **Artikel 9 GG**: Vereinigungsfreiheit
  • **Artikel 10 GG**: Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
  • **Artikel 11 GG**: Freizügigkeit
  • **Artikel 12 GG**: Berufsfreiheit
  • **Artikel 13 GG**: Unverletzlichkeit der Wohnung
  • **Artikel 14 GG**: Eigentum, Erbrecht und Enteignung
  • **Artikel 15 GG**: Sozialisierung
  • **Artikel 16 GG**: Staatsangehörigkeit; Auslieferung
  • **Artikel 17 GG**: Petitionsrecht
  • **Artikel 18 GG**: Verwirkung der Grundrechte
  • **Artikel 19 GG**: Einschränkung der Grundrechte; Rechtsweg

Charakteristika der Grundrechte

Die Grundrechte haben mehrere wesentliche Charakteristika:

  • **Abwehrrechte**: Sie schützen den Einzelnen vor Übergriffen des Staates.
  • **Schutzpflichten**: Der Staat ist verpflichtet, die Grundrechte zu schützen und zu fördern.
  • **Einfluss auf die Gesetzgebung**: Grundrechte setzen der Gesetzgebung Grenzen und beeinflussen die Auslegung und Anwendung von Gesetzen.

Wichtige Grundrechte im Detail

Hier sind einige der wichtigsten Grundrechte im Detail erläutert:

Artikel 1 GG: Menschenwürde

**Die Würde des Menschen ist unantastbar.** Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Diese Grundnorm bildet die Basis der gesamten deutschen Rechtsordnung und schützt den Wert und die Integrität jedes Menschen.

Artikel 2 GG: Allgemeine Handlungsfreiheit, Freiheit der Person

**Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,** soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. **Die Freiheit der Person** ist unverletzlich. Diese Rechte schützen die individuelle Entfaltung und die körperliche Unversehrtheit.

Artikel 3 GG: Gleichheit vor dem Gesetz

**Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.** Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 4 GG: Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit

**Die Freiheit des Glaubens,** des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Diese Grundrechte gewährleisten die freie Religionsausübung und den Schutz religiöser Überzeugungen.

Artikel 5 GG: Meinungs-, Informations-, Presse- und Rundfunkfreiheit

**Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten** und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Dies schließt die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film ein. Eine Zensur findet nicht statt.

Artikel 6 GG: Schutz von Ehe und Familie

**Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.** Diese Grundrechte schützen die familiäre Gemeinschaft und fördern den besonderen Schutz von Kindern und Ehe.

Durchsetzung der Grundrechte

Die Durchsetzung der Grundrechte ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsschutzsystems in Deutschland. Verschiedene Verfahren und Institutionen stellen sicher, dass Grundrechte gewahrt und geschützt werden.

Verfassungsbeschwerde

**Die Verfassungsbeschwerde** ist ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung der Grundrechte. Jeder kann beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt sieht (§ 93 Abs. 1 Nr. 4a GG).

Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde

Die Verfassungsbeschwerde muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • **Beschwerdefähigkeit**: Der Beschwerdeführer muss in seinen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten betroffen sein.
  • **Beschwerdegegenstand**: Die Beschwerde richtet sich gegen Akte der öffentlichen Gewalt.
  • **Beschwerdebefugnis**: Der Beschwerdeführer muss durch den angegriffenen Akt unmittelbar, gegenwärtig und selbst betroffen sein.
  • **Rechtsschutzbedürfnis**: Der Beschwerdeführer muss alle anderen zumutbaren Rechtsmittel ausgeschöpft haben (Erschöpfung des Rechtswegs).

Ordentliche Gerichte

Auch die ordentlichen Gerichte (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Bundesgerichtshof) spielen eine Rolle bei der Durchsetzung der Grundrechte. Sie prüfen im Rahmen ihrer Entscheidungen stets, ob Grundrechte verletzt wurden.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der **Europäische Gerichtshof für Menschenrechte** (EGMR) in Straßburg bietet weiteren Rechtsschutz. Deutsche Staatsbürger können sich an den EGMR wenden, wenn sie ihre Menschenrechte nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt sehen und sämtliche innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft haben.

Beispiel: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde

Frau Schneider fühlt sich durch eine polizeiliche Maßnahme in ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt. Nachdem sie den Rechtsweg ausgeschöpft hat, legt sie Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die Maßnahme unverhältnismäßig war und ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt wurde. Die polizeiliche Maßnahme wird aufgehoben.

Praxistipps zum Schutz der Grundrechte

Der Schutz der eigenen Grundrechte erfordert Wachsamkeit und Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten. Hier sind einige praktische Tipps:

Informiert bleiben

Informieren Sie sich über Ihre Grundrechte und deren Bedeutung. Gesetzestexte, Fachliteratur und seriöse Online-Ressourcen bieten hilfreiche Informationen.

Reagieren bei Rechtsverletzungen

Reagieren Sie bei Verdacht auf eine Grundrechtsverletzung umgehend. Nutzen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten und lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

Fazit: Verfassungsrecht Grundrechte – Ihre Rechte im Überblick

Grundrechte sind ein zentraler Bestandteil der deutschen Verfassungsordnung und schützen die Freiheit und Würde jedes Einzelnen. Vom Schutz der Menschenwürde über die Meinungsfreiheit bis hin zur Gleichheit vor dem Gesetz garantieren diese Rechte eine freie und demokratische Gesellschaft. Die Durchsetzung dieser Rechte ist durch verschiedene rechtliche Verfahren und Institutionen gewährleistet. Sollte es zu einer Grundrechtsverletzung kommen, sind rechtzeitige Reaktionen und rechtliche Beratung entscheidend. Bei Fragen oder rechtlichem Unterstützungsbedarf steht Ihnen die Kanzlei Herfurtner gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende und kompetente Beratung im Verfassungsrecht.

 

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