Vergütungsvereinbarung: Vertragsfreiheit mit Grenzen?

Vergütungsvereinbarung – ein Begriff, der zunächst recht einfach klingt, aber in der Praxis viele Fragen aufwirft. In diesem Blogbeitrag möchten wir auf das Thema Vergütungsvereinbarung eingehen und Ihnen dabei helfen, diese Art von Vertragsabkommen besser zu verstehen, rechtssicher und fair zu gestalten.

Was ist eine Vergütungsvereinbarung?

Eine Vergütungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, in dem die Konditionen für eine geleistete Arbeit oder Dienstleistung schriftlich festgehalten werden. Dabei sind die vertraglichen Freiheiten grundsätzlich groß, doch es gibt auch gesetzliche Regelungen und Grenzen, die beachtet werden müssen.

Zu den grundlegenden Bestandteilen einer Vergütungsvereinbarung zählen:

  • Die Parteien: In der Vergütungsvereinbarung sollten klar die Vertragsparteien benannt werden, also derjenige, der eine Dienstleistung erbringt bzw. die Arbeit verrichtet, und derjenige, der diese in Anspruch nimmt und dafür eine Vergütung zahlt.
  • Die Leistungsbeschreibung: Die erbrachte Leistung oder Arbeit sollte möglichst präzise und detailliert beschrieben werden, damit später keine Streitigkeiten entstehen. Dabei sind die Art der Leistung, der Umfang sowie die entsprechenden Ergebnisse oder Ziele zu nennen, die erzielt werden sollen.
  • Die Vergütung: Selbstverständlich gehört in die Vergütungsvereinbarung auch die Regelung über die zu zahlende Vergütung. Hier sollten die Höhe oder der Stundensatz sowie die Zahlungsmodalitäten und mögliche Zahlungsfristen festgelegt werden.
  • Die Laufzeit und Kündigung: In der Vereinbarung sollte auch geregelt werden, wie lange diese Bestand haben soll und unter welchen Bedingungen sie gekündigt werden kann.
  • Gegebenenfalls zusätzliche Regelungen: Es kann sinnvoll sein, weitere Regelungen in die Vergütungsvereinbarung aufzunehmen, wie beispielsweise Regelungen zur Geheimhaltung, zum Datenschutz oder zur Verantwortlichkeit bei Vertragsverletzungen.

Rechtliche Grundlagen und Grenzen

Die gesetzlichen Regelungen zur Vergütungsvereinbarung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – vorrangig in den §§ 305 ff. BGB zum Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen und in den §§ 611 ff. BGB zum Dienstvertrag. Dadurch wird unter anderem gewährleistet, dass die Vereinbarung fair und ausgewogen ist und keinen Vertragspartner unangemessen benachteiligt.

Eine unangemessene Benachteiligung liegt beispielsweise vor, wenn eine Vergütung deutlich unter dem üblichen Niveau für vergleichbare Leistungen liegt oder wenn einseitige Kündigungsrechte vorgesehen sind.

Neben den gesetzlichen Vorgaben sind arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und die Berücksichtigung von Arbeitsschutz- und Kündigungsregelungen. Bei bestimmten Berufsgruppen und Branchen sind zudem tarifvertragliche Regelungen zu berücksichtigen.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass bestimmte Tätigkeiten oder Leistungen von den berufsrechtlichen Regelungen betroffen sein können und die Vergütungsvereinbarung entsprechend diesen Regelungen anzupassen ist.

Darauf sollten Sie bei der Erstellung einer Vergütungsvereinbarung achten

Da die Vergütungsvereinbarung einen zentralen Bestandteil in Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnissen darstellt, ist es wichtig, sie sorgfältig und rechtssicher zu gestalten. Die folgenden Tipps und Empfehlungen sollen Ihnen dabei helfen, mögliche Fallstricke zu vermeiden und eine faire Vergütungsvereinbarung für beide Parteien zu erzielen:

Transparenz und Verständlichkeit

Ein zentraler Grundsatz bei der Erstellung einer Vergütungsvereinbarung ist, dass sie transparent und verständlich sein sollte. Das bedeutet, dass alle Regelungen eindeutig und klar formuliert sind, sodass Missverständnisse vermieden werden. Verwenden Sie keine unverständlichen Fachbegriffe oder juristische Formulierungen, die der Vertragspartner nicht nachvollziehen kann.

So kann späteren Streitigkeiten und Unklarheiten vorgebeugt werden.

Individuelle Abstimmung

Jede Vergütungsvereinbarung sollte individuell auf die Bedürfnisse und Besonderheiten des jeweiligen Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnisses abgestimmt werden. Das bedeutet, dass sowohl die Leistungsbeschreibung als auch die Vergütung und die Konditionen passgenau auf den konkreten Einzelfall zugeschnitten sein sollten.

Standardverträge sind hier meist nicht ausreichend und können später zu Problemen führen.

Fairness und Angemessenheit

Die Vergütung sollte immer fair und angemessen sein. Hierbei können branchenübliche Vergütungssätze oder tarifliche Regelungen als Orientierung dienen. Wichtig ist, dass die Vergütung sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer attraktiv und realistisch ist.

Sollte die Vergütung den üblichen Rahmen deutlich unterschreiten, können sich rechtliche Probleme ergeben, die vermieden werden sollten.

Flexibilität und Anpassungsfähigkeit

Im Laufe der Zeit können sich die Rahmenbedingungen eines Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnisses ändern, daher sollte eine Vergütungsvereinbarung auch die Möglichkeit von Anpassungen und Veränderungen vorsehen. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, Regelungen zur Anpassung der Vergütung bei veränderten Leistungsumfängen oder bei gestiegenen Kosten aufzunehmen.

So bleibt die Vereinbarung flexibel und anpassungsfähig.

Klare Regelungen zur Beendigung und Kündigung

Die Vergütungsvereinbarung sollte auch Regelungen zur Beendigung enthalten, um beiden Parteien Klarheit über die Vorgehensweise bei einer Kündigung oder Vertragsauflösung zu geben. Dabei sind die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten und es sollte geregelt werden, welche Ansprüche bei einer Kündigung bestehen, beispielsweise hinsichtlich der noch ausstehenden Vergütung.

Vergütungsvereinbarungen bei Angestellten und freien Mitarbeitern

Je nach Art des Beschäftigungsverhältnisses können unterschiedliche Regelungen in der Vergütungsvereinbarung notwendig sein. Wir möchten Ihnen hier kurz die wesentlichen Unterschiede bei Angestellten und freien Mitarbeitern aufzeigen:

Angestellte Mitarbeiter

Bei Angestellten handelt es sich um Arbeitnehmer, die in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen. Hier müssen zwingend die arbeitsrechtlichen Vorgaben beachtet werden, insbesondere hinsichtlich des Mindestlohns, der Arbeitszeiten, des Urlaubsanspruchs und der Kündigungsfristen. Zudem sind tarifliche Regelungen und betriebliche Vereinbarungen zu berücksichtigen.

Die Vergütungsvereinbarung für Angestellte ist dabei in der Regel in den Arbeitsvertrag integriert und umfasst neben dem Grundgehalt auch mögliche zusätzliche Leistungen wie:

Freie Mitarbeiter

Freie Mitarbeiter sind in der Regel Selbstständige, die auf Basis eines Werk– oder Dienstvertrags für einen Auftraggeber tätig werden. Diese Beschäftigungsform bietet beiden Parteien mehr Flexibilität, jedoch muss darauf geachtet werden, dass die rechtlichen Anforderungen – insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung zur Scheinselbstständigkeit – eingehalten werden.

Bei der Vergütungsvereinbarung für freie Mitarbeiter gelten die Vorgaben des Dienstvertragsrechts, wobei auch hier eine angemessene und faire Vergütung gewährleistet sein muss. In der Regel wird die Vergütung auf Basis eines Stundensatzes oder eines Pauschalbetrags vereinbart.

Zusätzliche Leistungen wie Urlaubs- oder Krankengeld sind hier in der Regel nicht vorgesehen, können jedoch – sofern beide Parteien dies wünschen – vereinbart werden.

Fazit: Eine Vergütungsvereinbarung braucht Sorgfalt und Know-how

Die Vergütungsvereinbarung ist eine wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, sei es in einem klassischen Arbeitsverhältnis oder bei der Beauftragung eines freien Mitarbeiters. Ein sorgfältig formulierter und rechtssicherer Vertrag schafft Transparenz, Fairness und Vertrauen – und ist somit der Schlüssel für eine erfolgreiche und zufriedenstellende Zusammenarbeit.

Um mögliche rechtliche Risiken und Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie bei der Erstellung einer Vergütungsvereinbarung darauf achten, die gesetzlichen Vorgaben, branchenübliche Regelungen und individuellen Bedürfnisse beider Vertragsparteien zu berücksichtigen. Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite und hilft Ihnen, eine maßgeschneiderte, faire und rechtssichere Vergütungsvereinbarung zu erstellen.

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