Seit der Einführung des Punktesystems im Fahreignungsregister in Flensburg im Jahr 1974 hat sich das deutsche Verkehrsrecht stetig weiterentwickelt. Ziel der Gesetzgebung ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und rücksichtsloses oder riskantes Fahren zu reduzieren. Eine der Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat, ist die Verkehrspsychologische Beratung.

In diesem umfangreichen Blog-Beitrag werden wir die rechtlichen Grundlagen der Verkehrspsychologischen Beratung beleuchten, ihre Rolle im Verkehrsrecht erläutern und Ihnen zeigen, wie Sie von einer Verkehrspsychologischen Beratung profitieren können. Dazu haben wir eine Vielzahl an Informationen, Beispielen, Gesetzen und FAQs für Sie zusammengestellt.

Inhaltsverzeichnis

  • Was ist eine Verkehrspsychologische Beratung?
  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorteile einer Verkehrspsychologischen Beratung
  • Wann ist eine Verkehrspsychologische Beratung sinnvoll?
  • Wie läuft eine Beratung ab?
  • Die Rolle des Verkehrspsychologen
  • Kosten einer Verkehrspsychologischen Beratung
  • FAQs

Was ist eine Verkehrspsychologische Beratung?

Die Verkehrspsychologische Beratung ist eine Maßnahme, die dazu beitragen soll, das Fahrverhalten von Kraftfahrern zu verbessern und somit die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. In einer Verkehrspsychologischen Beratung werden auffällig gewordene Kraftfahrer durch einen speziell geschulten Verkehrspsychologen betreut. Dabei liegt der Fokus auf der Analyse und Aufarbeitung des bisherigen Fahrverhaltens sowie der Vermittlung von Strategien zur Vermeidung zukünftiger Verkehrsdelikte.

Die Verkehrspsychologische Beratung ist keine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, sondern eine freiwillige Leistung. Sie kann jedoch in bestimmten Fällen von der Fahrerlaubnisbehörde empfohlen oder sogar angeordnet werden, um den Betroffenen bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu unterstützen.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Verkehrspsychologische Beratung finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen:

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Die Fahrerlaubnis-Verordnung regelt unter anderem die Voraussetzungen für die Erteilung, Verlängerung und Entziehung der Fahrerlaubnis. In § 2a Abs. 1 FeV ist die sogenannte „Probezeit“ geregelt, während derer Fahranfänger bei bestimmten Verkehrsdelikten zu einer Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet werden können. Eine Verkehrspsychologische Beratung kann in diesem Zusammenhang von der Fahrerlaubnisbehörde empfohlen werden.
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG): Das Straßenverkehrsgesetz enthält unter anderem Regelungen zur Fahrerlaubnis und zum Fahreignungs-Bewertungssystem. In § 4 Abs. 9 StVG ist geregelt, dass Punkte im Fahreignungsregister durch freiwillige Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung abgebaut werden können.
  • Punkte-Tilgungs-Verordnung (PunkteTVO): Die Punkte-Tilgungs-Verordnung konkretisiert die Regelungen zur Tilgung von Punkten im Fahreignungsregister. In § 4 PunkteTVO ist festgelegt, dass die Tilgungsfrist für einen Eintrag um einen bestimmten Zeitraum verkürzt wird, wenn der Betroffene eine Verkehrspsychologische Beratung absolviert hat.

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Verkehrspsychologischen Beratung um eine freiwillige Maßnahme, die von der Fahrerlaubnisbehörde jedoch empfohlen oder sogar angeordnet werden kann. In jedem Fall ist es ratsam, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Verkehrspsychologischen Beratung zu informieren und im Zweifel anwaltlichen Rat einzuholen.

Vorteile einer Verkehrspsychologischen Beratung

Eine Beratung bietet zahlreiche Vorteile für Kraftfahrer, die in der Vergangenheit durch Verkehrsdelikte auffällig geworden sind oder ihre Fahrkompetenz verbessern möchten. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Vermeidung von Fahrverboten: Durch eine erfolgreiche Verkehrspsychologische Beratung kann in vielen Fällen ein drohendes Fahrverbot abgewendet oder zumindest verkürzt werden.
  • Punkteabbau im Fahreignungsregister: Die Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung kann dazu führen, dass Punkte im Fahreignungsregister abgebaut werden und somit das Risiko einer Entziehung der Fahrerlaubnis reduziert wird.
  • Verbesserung der Fahrsicherheit: Die Verkehrspsychologische Beratung trägt dazu bei, das Fahrverhalten zu verbessern und somit die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
  • Prävention von Unfällen: Durch die Analyse des bisherigen Fahrverhaltens und die Vermittlung von Strategien zur Vermeidung zukünftiger Verkehrsdelikte können Unfälle vermieden werden.
  • Wiedererlangung der Fahrerlaubnis: In bestimmten Fällen kann eine Verkehrspsychologische Beratung dazu beitragen, die Fahrerlaubnis nach einer Entziehung schneller wiederzuerlangen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Beratung keine Garantie für die oben genannten Vorteile bietet. Vielmehr hängt der Erfolg von der individuellen Situation des Betroffenen und seiner Bereitschaft zur Verhaltensänderung ab.

Wann ist eine Verkehrspsychologische Beratung sinnvoll?

Eine Verkehrspsychologische Beratung kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein:

  • Im Rahmen der Probezeit: Fahranfänger, die während ihrer Probezeit durch Verkehrsdelikte auffällig geworden sind, können von einer Verkehrspsychologischen Beratung profitieren, um ihr Fahrverhalten zu verbessern und zukünftige Verstöße zu vermeiden.
  • Bei drohender Entziehung der Fahrerlaubnis: Kraftfahrer, die Gefahr laufen, ihre Fahrerlaubnis aufgrund von Punkten im Fahreignungsregister zu verlieren, können durch eine Verkehrspsychologische Beratung Punkte abbauen und somit die Entziehung der Fahrerlaubnis verhindern oder zumindest hinauszögern.
  • Nach Entziehung der Fahrerlaubnis: In einigen Fällen kann eine Verkehrspsychologische Beratung dazu beitragen, die Fahrerlaubnis nach einer Entziehung schneller wiederzuerlangen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung als Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis festgelegt hat.
  • Bei Unsicherheit im Straßenverkehr: Auch Kraftfahrer, die aus persönlichen Gründen das Gefühl haben, unsicher im Straßenverkehr zu sein, können von einer Verkehrspsychologischen Beratung profitieren, um ihre Fahrkompetenz und -sicherheit zu erhöhen.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine Verkehrspsychologische Beratung keine verpflichtende Maßnahme ist, sondern eine freiwillige Leistung. In jedem Fall ist es ratsam, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Verkehrspsychologischen Beratung zu informieren und im Zweifel anwaltlichen Rat einzuholen.

Wie läuft eine Beratung ab?

Eine Verkehrspsychologische Beratung besteht in der Regel aus mehreren Sitzungen, die über einen Zeitraum von mehreren Wochen verteilt sind. Der genaue Ablauf und die Anzahl der Sitzungen hängen von der individuellen Situation des Betroffenen und den Anforderungen des Verkehrspsychologen ab. Im Allgemeinen kann der Ablauf wie folgt beschrieben werden:

  1. Anamnese: In der ersten Sitzung erfolgt eine ausführliche Anamnese, bei der der Verkehrspsychologe den Betroffenen nach seinen bisherigen Erfahrungen im Straßenverkehr, seinen persönlichen Einstellungen zum Autofahren und seinen Erwartungen an die Beratung befragt. Ziel der Anamnese ist es, ein umfassendes Bild der individuellen Situation des Betroffenen zu erhalten und mögliche problematische Verhaltensweisen zu identifizieren.
  2. Verhaltensanalyse: Auf der Grundlage der Anamnese analysiert der Verkehrspsychologe das bisherige Fahrverhalten des Betroffenen und identifiziert mögliche Risikofaktoren, die zu Verkehrsdelikten oder Unfällen geführt haben bzw. führen könnten.
  3. Intervention: In den folgenden Sitzungen erarbeitet der Verkehrspsychologe gemeinsam mit dem Betroffenen Strategien zur Vermeidung zukünftiger Verkehrsdelikte und Unfälle. Dabei können unterschiedliche Methoden zum Einsatz kommen, wie beispielsweise Rollenspiele, Verhaltenstraining oder die Vermittlung von Wissen über verkehrsrechtliche Regelungen.
  4. Evaluation: Zum Abschluss der Verkehrspsychologischen Beratung erfolgt eine Evaluation, bei der der Betroffene und der Verkehrspsychologe gemeinsam den Erfolg der Beratung überprüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrverhaltens besprechen.

Während der gesamten Beratung legt der Verkehrspsychologe großen Wert auf eine vertrauensvolle und offene Atmosphäre, in der der Betroffene seine Sorgen und Ängste offen ansprechen kann. Um den Erfolg der Beratung zu gewährleisten, ist die aktive Mitarbeit des Betroffenen unerlässlich.

Die Rolle des Verkehrspsychologen

Der Verkehrspsychologe ist ein Fachpsychologe, der sich auf die Analyse und Veränderung von Fahrverhalten spezialisiert hat. Er verfügt über eine fundierte Ausbildung in Psychologie sowie über spezielle Kenntnisse im Bereich der Verkehrspsychologie und Verkehrssicherheit. Zu den Aufgaben des Verkehrspsychologen gehören unter anderem:

  • Die Analyse des bisherigen Fahrverhaltens von Kraftfahrern und die Identifikation von Risikofaktoren, die zu Verkehrsdelikten oder Unfällen führen können.
  • Die Entwicklung von individuellen Strategien zur Vermeidung zukünftiger Verkehrsdelikte und Unfälle.
  • Die Vermittlung von Wissen über verkehrsrechtliche Regelungen und deren Bedeutung für die Sicherheit im Straßenverkehr.
  • Die Unterstützung von Kraftfahrern bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach einer Entziehung.
  • Die Durchführung von verkehrspsychologischen Begutachtungen im Auftrag von Fahrerlaubnisbehörden oder Gerichten.

Um als Verkehrspsychologe tätig werden zu können, müssen Fachpsychologen eine spezielle Weiterbildung absolvieren, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) anerkannt ist. Die Weiterbildung umfasst neben einer theoretischen Ausbildung auch eine praktische Tätigkeit in einer verkehrspsychologischen Beratungsstelle oder Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Kosten einer Verkehrspsychologischen Beratung

Die Kosten variieren je nach Anbieter und Umfang der Beratung. In der Regel liegen die Kosten für eine vollständige Verkehrspsychologische Beratung zwischen 300 und 800 Euro. Die Kosten setzen sich dabei aus den Honoraren für den Verkehrspsychologen sowie gegebenenfalls anfallenden Fahrtkosten oder Materialkosten zusammen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. In einigen Fällen kann jedoch eine Kostenbeteiligung durch die private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung möglich sein. Auch Arbeitgeber oder Berufsgenossenschaften können unter Umständen die Kosten übernehmen, wenn dies im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung oder der Unfallverhütung erfolgt.

Es empfiehlt sich, im Vorfeld verschiedene Anbieter zu vergleichen und sich über die möglichen Kosten sowie Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren.

FAQs

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen:

  1. Wie finde ich einen geeigneten Verkehrspsychologen? Eine Liste von Verkehrspsychologen, die eine von der BASt anerkannte Weiterbildung absolviert haben, finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Straßenwesen (www.bast.de). Darüber hinaus können Sie auch über die Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) oder den Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) einen Verkehrspsychologen in Ihrer Nähe finden.
  2. Wie lange dauert eine Beratung? Die Dauer hängt von der individuellen Situation des Betroffenen und den Anforderungen des Verkehrspsychologen ab. In der Regel umfasst eine Verkehrspsychologische Beratung mehrere Sitzungen, die über einen Zeitraum von mehreren Wochen verteilt sind.
  3. Wie oft muss ich teilnehmen? Die Anzahl der erforderlichen Sitzungen hängt ebenfalls von der individuellen Situation des Betroffenen und den Anforderungen des Verkehrspsychologen ab. In der Regel sind jedoch zwischen drei und fünf Sitzungen ausreichend, um die gewünschten Veränderungen im Fahrverhalten zu erreichen.
  4. Sind die Ergebnisse vertraulich? Ja, die Ergebnisse unterliegen der Schweigepflicht des Verkehrspsychologen. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung dürfen die Ergebnisse der Beratung nicht an Dritte, wie beispielsweise die Fahrerlaubnisbehörde oder Ihren Arbeitgeber, weitergegeben werden.
  5. Wird die Verkehrspsychologische Beratung von der Krankenkasse übernommen? Die Kosten werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. In einigen Fällen kann jedoch eine Kostenbeteiligung durch die private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung möglich sein.

Fazit

Die Verkehrspsychologische Beratung ist eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Fahrsicherheit und zur Vermeidung von Verkehrsdelikten und Unfällen. Sie bietet auffällig gewordenen Kraftfahrern die Möglichkeit, ihr Fahrverhalten zu reflektieren und Strategien zur Vermeidung zukünftiger Verstöße zu entwickeln. Gleichzeitig kann die Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung dazu beitragen, drohende Fahrverbote abzuwenden, Punkte im Fahreignungsregister abzubauen und die Fahrerlaubnis nach einer Entziehung schneller wiederzuerlangen.

Die rechtlichen Grundlagen der Verkehrspsychologischen Beratung finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, wie beispielsweise der Fahrerlaubnis-Verordnung, dem Straßenverkehrsgesetz und der Punkte-Tilgungs-Verordnung. Eine Verkehrspsychologische Beratung ist keine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, sondern eine freiwillige Leistung. Sie kann jedoch in bestimmten Fällen von der Fahrerlaubnisbehörde empfohlen oder sogar angeordnet werden, um den Betroffenen bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu unterstützen.

Die Kosten für eine Verkehrspsychologische Beratung variieren je nach Anbieter und Umfang der Beratung und werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld einer Verkehrspsychologischen Beratung verschiedene Anbieter zu vergleichen und sich über die möglichen Kosten sowie Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren.

Sollten Sie weitere Fragen zur Verkehrspsychologischen Beratung haben oder rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

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