Wärmezähler – diese unscheinbaren, aber hochtechnologischen kleinen Geräte sind für Millionen von Mietern und Eigentümern in Deutschland ein täglicher Begleiter. Sie sind die Grundlage für die korrekte und faire Verteilung der Heizkosten und sorgen dafür, dass jeder seinen gerechten Anteil an der Warmwasserversorgung und Heizleistung trägt. Doch trotz ihrer simplen Anmutung sind Wärmezähler und deren gesetzliche Rahmenbedingungen nicht unbedingt immer sofort verständlich und für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln.

Im Folgenden werden wir Ihnen das Thema Wärmezähler und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte näherbringen, sodass Sie bestens informiert und auf dem Laufenden sind, wenn es um Ihre Rechte und Pflichten bei der Anwendung und Abrechnung von Wärmezählern geht.

Wärmezähler vs. Wärmemengenzähler: Wo liegen die Unterschiede?

Bevor wir uns den rechtlichen Aspekten zuwenden, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen Wärmezählern und Wärmemengenzählern zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden.

Ein Wärmezähler ist ein Gerät, welches den Verbrauch von Heizenergie innerhalb eines Wohnraums misst – meist in Form von Heizkostenverteilern. Hierbei wird die Wärmeabgabe der einzelnen Heizkörper ermittelt, um auf Grundlage dieser Messung die Heizkosten fair und gerecht auf die Nutzer aufzuteilen. Ein Wärmezähler dient also dazu, den individuellen Energieverbrauch eines Haushalts festzustellen und diesen bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung entsprechend in Rechnung zu stellen.

Ein Wärmemengenzähler hingegen hat eine etwas andere Funktion: Er misst die gesamte Wärmeenergie, die in einem Wärmeverbundsystem – zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage – erzeugt und abgegeben wird.

Anders als beim Wärmezähler geht es hier also nicht um die Erfassung des individuellen Verbrauchs, sondern darum, die gesamte erzeugte Wärmeenergie und deren Verteilung auf die verschiedenen Nutzer zu erfassen. Dies ermöglicht eine umfassende Kontrolle der bestehenden Heizungsanlage, um eventuelle Optimierungspotentiale hinsichtlich Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu erkennen.

Trotz ihrer unterschiedlichen Funktionen sind beide Geräte in der Praxis oft eng miteinander verknüpft, da sie gemeinsam dazu beitragen, eine korrekte und objektive Abrechnung der Energiekosten für Heizung und Warmwasser sicherzustellen.

Rechtliche Grundlagen und Verordnungen rund um Wärmezähler und Wärmemengenzähler

Es gibt einige rechtliche Vorschriften und gesetzliche Rahmenbedingungen, die für den Einsatz, die Nutzung und den Betrieb von Wärmezählern und Wärmemengenzählern in Deutschland relevant sind. Diese dienen vor allem dazu, die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien – Vermieter, Mieter und Betreiber von Heizungsanlagen – klar zu definieren und den korrekten Umgang mit den Geräten sicherzustellen. Einige der wichtigsten Gesetze und Verordnungen, die hierbei eine Rolle spielen, sind:

  • Heizkostenverordnung (HeizkV)
  • Missbrauchsaufsichtsgesetz (MiAufsG)
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Eichgesetz (EichG)
  • DIN EN 15459: Energetische Bewertung von Gebäuden – Wärme- und Kältezähler

Im Folgenden werden wir uns die wichtigsten Aspekte dieser Gesetze und Verordnungen genauer anschauen, um Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Wärmezählern und Wärmemengenzählern zu geben.

Heizkostenverordnung (HeizkV): Die Grundlage für eine faire Abrechnung

Die Heizkostenverordnung (HeizkV) ist wohl das bekannteste und wichtigste Regelwerk, wenn es um Wärmezähler und deren Einsatz geht. Sie legt unter anderem das grundlegende Prinzip der verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten fest: Das bedeutet, dass die Kosten für Heizung und Warmwasser nicht pauschal oder nach Wohnfläche, sondern gemäß dem tatsächlichen Verbrauch der Nutzer verteilt werden müssen.

Zu diesem Zweck müssen in jeder Wohnung eines Mehrfamilienhauses bzw. bei dezentralen Heizungsanlagen Heizkostenverteiler oder – bei Zentralheizungen – Wärmezähler installiert sein, die den Verbrauch genau erfassen. Die HeizkV gibt dabei auch verbindliche Vorgaben für die Ermittlung des Verbrauchs und die Berechnung der Abrechnung vor, um einen fairen Ausgleich der entstehenden Kosten zu gewährleisten.

Wichtig zu wissen ist zudem, dass die HeizkV auch Regelungen zum Umlegungsverhältnis von verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Kosten enthält. Je nach Art der Heizungsanlage und den örtlichen Gegebenheiten muss eine bestimmte prozentuale Aufteilung (zum Beispiel 70:30 oder 50:50) erfolgen, um alle anfallenden Kosten korrekt auf die Nutzer umzulegen.

Es obliegt grundsätzlich dem Vermieter oder dem Betreiber der Heizungsanlage, dafür zu sorgen, dass diese gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und alle notwendigen Geräte vorhanden und betriebsbereit sind. Sollten Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer feststellen, dass dies in Ihrem Fall nicht gegeben ist, sollten Sie unbedingt darauf hinwirken, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.

Missbrauchsaufsichtsgesetz (MiAufsG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Eichgesetz (EichG)

Neben der HeizkV gibt es noch eine Reihe weiterer Regelwerke, die für den Einsatz von Wärmezählern und Wärmemengenzählern relevant sind. Hierzu zählen insbesondere das Missbrauchsaufsichtsgesetz (MiAufsG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das Eichgesetz (EichG).

  • Das Missbrauchsaufsichtsgesetz regelt unter anderem das Verfahren zur Ermittlung von Heizkosten und den Umgang mit Wärmezählern und Wärmemengenzählern. Hierbei geht es vor allem darum, Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass die Abrechnung der Heizkosten nach objektiven Kriterien erfolgt. Ein zentrales Element des MiAufsG ist der Grundsatz der Billigkeit, den alle Beteiligten bei der Abrechnung von Heizkosten beachten müssen.
  • Im Energiewirtschaftsgesetz finden sich unter anderem Regelungen zur Energieeffizienz von Heizungsanlagen, zum Einsatz von Wärmezählern und Wärmemengenzählern sowie zur Datenverarbeitung und -übermittlung im Zuge der Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten. In diesem Rahmen ist etwa die zentrale Rolle der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde im Energiesektor festgelegt, die auch für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit Wärmezählern zuständig ist.
  • Das Eichgesetz schließlich ist insbesondere für die korrekte und zuverlässige Messung von Wärmezählern und Wärmemengenzählern von Bedeutung. Es legt Standards und Vorgaben für die Eichung der Geräte sowie die Wartung und Kontrolle durch den Hersteller, den Betreiber der Heizungsanlage oder beauftragte Fachfirmen fest. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Messergebnisse der Wärmezähler und Wärmemengenzähler den tatsächlichen Verbrauchswerten entsprechen und keine Fehler oder Manipulationen vorliegen.

Als Mieter oder Wohnungseigentümer sollten Sie sich grundsätzlich darauf verlassen können, dass die relevanten gesetzlichen Regelungen von Ihrem Vermieter oder dem Betreiber der Heizungsanlage beachtet werden. Sollten Ihnen jedoch Unregelmäßigkeiten oder Unstimmigkeiten auffallen, lohnt es sich, die geltenden Vorschriften im Detail zu kennen und gegebenenfalls auf Ihre Rechte zu pochen.

DIN EN 15459: Europäischer Standard für die energetische Bewertung von Gebäuden und Wärme- bzw. Kältezählern

Besonders für den grenzüberschreitenden Verkehr im Rahmen der Europäischen Union ist die DIN EN 15459 relevant. Dieser Standard legt europaweit verbindliche Anforderungen an die Ermittlung und Bewertung der energetischen Qualität von Gebäuden sowie den Einsatz von Wärme- bzw. Kältezählern fest. Damit wird ein einheitliches, vergleichbares Bewertungsverfahren geschaffen, das sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich eingesetzt werden kann und die Grundlage für eine faire und korrekte Verteilung der Energiekosten bildet.

Rechte und Pflichten für Mieter und Wohnungseigentümer im Umgang mit Wärmezählern und Wärmemengenzählern

Nun, da die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen und die einzelnen Regelwerke rund um Wärmezähler und Wärmemengenzähler bekannt sind, bleibt die Frage, was das konkret für Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer bedeutet. Welche Rechte haben Sie und welche Pflichten müssen Sie im Zusammenhang mit der Installation, dem Betrieb, der Wartung und der Abrechnung von Wärmezählern und Wärmemengenzählern erfüllen?

Ihre Rechte als Mieter oder Wohnungseigentümer

Recht auf eine korrekte und faire Abrechnung: Gemäß der Heizkostenverordnung und den weiteren gesetzlichen Regelwerken haben Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer ein grundsätzliches Recht darauf, dass die anfallenden Kosten für Heizung und Warmwasser objektiv und nachvollziehbar ermittelt und auf die einzelnen Nutzer verteilt werden. Dazu gehört unter anderem die verbrauchsabhängige Abrechnung sowie die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zum Umlegungsverhältnis von verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Kosten.

Recht auf eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der Heizkostenabrechnung: Im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung haben Sie zudem einen Anspruch darauf, dass Ihnen alle relevanten Informationen zur Berechnung der Heizkosten vollständig, übersichtlich und verständlich zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Offenlegung der zugrunde gelegten Verbrauchswerte, die Berücksichtigung von Umlegungsverhältnissen sowie die Aufschlüsselung der einzelnen Kostenpositionen.

Recht auf die Überprüfung und Kontrolle von Wärmezählern und Wärmemengenzählern: Damit Sie sich als Mieter oder Wohnungseigentümer auf die korrekte und zuverlässige Funktion Ihrer Wärmezähler und Wärmemengenzähler verlassen können, haben Sie auch ein Recht darauf, dass diese in regelmäßigen Abständen (gemäß den Vorgaben des Eichgesetzes) überprüft, gewartet und gegebenenfalls erneuert werden. Sollten Sie Zweifel an der ordnungsgemäßen Funktion oder der Genauigkeit der Geräte haben, können Sie auch selbst eine Überprüfung durch einen unabhängigen Gutachter oder eine staatlich anerkannte Eichstelle veranlassen.

Ihre Pflichten als Mieter oder Wohnungseigentümer

Auch wenn die meisten Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Wärmezählern und Wärmemengenzählern in der Regel bei Ihrem Vermieter oder dem Betreiber der Heizungsanlage liegen, gibt es auch für Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer einige Pflichten zu beachten:

  • Unterstützung bei der Installation und Wartung von Wärmezählern und Wärmemengenzählern: Damit Ihr Vermieter oder der Betreiber der Heizungsanlage die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Ausstattung mit Wärmezählern und deren ordnungsgemäßer Funktion erfüllen kann, sind Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer verpflichtet, ihm dabei zu unterstützen. Das heißt zum Beispiel, dass Sie Zugang zu Ihrem Wohnraum gewähren müssen, um die Geräte installieren, warten oder prüfen zu lassen.
  • Sorgfältiger Umgang mit den Geräten: Wärmezähler und Wärmemengenzähler sind hochsensible Messinstrumente, die besonders genau und zuverlässig arbeiten müssen, um ein korrektes Abrechnungsergebnis zu gewährleisten. Daher ist es auch Ihre Pflicht als Mieter oder Wohnungseigentümer, sorgfältig und verantwortungsbewusst mit diesen Geräten umzugehen und sie vor Beschädigungen oder Manipulationen zu schützen.
  • Mitwirkung bei der Ablesung der Verbrauchswerte: Um eine korrekte und zeitnahe Abrechnung der Heizkosten sicherzustellen, sind Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer häufig auch in die Ablesung der Verbrauchswerte Ihrer Wärmezähler und Wärmemengenzähler eingebunden. Das bedeutet, dass Sie entweder selbst die Werte ablesen und an Ihren Vermieter oder den Betreiber der Heizungsanlage übermitteln müssen oder – falls dies durch einen externen Dienstleister erfolgt – die Ablesung in Ihrem Wohnraum ermöglichen und dabei kooperativ mitwirken sollten.

Typische Probleme und Konflikte im Zusammenhang mit Wärmezählern und Wärmemengenzählern – und wie Sie damit umgehen können

Trotz der klaren gesetzlichen Regelungen sowie der Rechte und Pflichten von Mietern, Wohnungseigentümern, Vermietern und Betreibern von Heizungsanlagen gibt es immer wieder Probleme und Konflikte im Zusammenhang mit Wärmezählern und Wärmemengenzählern. Einige der häufigsten Ursachen hierfür sind:

  1. Fehlerhafte Abrechnungen und Unklarheiten bei der Verteilung der Heizkosten
  2. Mangelhafte oder fehlende Geräte und unzureichende Wartung
  3. Unstimmigkeiten bei der Ermittlung von Verbrauchswerten und Umlegungsverhältnissen
  4. Verdacht auf Manipulation oder Fehler bei der Messung der Geräte

In solchen Fällen ist es wichtig, dass Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer nicht überhastet handeln, sondern zunächst versuchen, den Sachverhalt aufzuklären und das Problem gemeinsam mit Ihrem Vermieter oder dem Betreiber der Heizungsanlage zu lösen. Im Folgenden finden Sie einige Tipps und Empfehlungen, wie Sie dabei vorgehen können:

Fehlerhafte Abrechnungen und Unklarheiten bei der Verteilung der Heizkosten

Wenn Ihnen bei Ihrer Heizkostenabrechnung Unstimmigkeiten oder Fehler auffallen, sollten Sie diese zunächst genau dokumentieren und schriftlich festhalten. Anschließend empfiehlt es sich, ein klärendes Gespräch mit Ihrem Vermieter oder dem Betreiber der Heizungsanlage zu suchen und ihm die Möglichkeit zu geben, die Unklarheiten zu beseitigen oder den Fehler zu korrigieren.

Sollte keine Einigung erzielt werden oder persistieren die Unstimmigkeiten, kann es sinnvoll sein, eine externe Überprüfung der Abrechnungsunterlagen durch einen unabhängigen Gutachter oder eine Verbraucherzentrale durchzuführen. In extremen Fällen kann auch eine gerichtliche Klärung notwendig werden – hier sollten Sie jedoch unbedingt vorab die Chancen und Risiken einer solchen Auseinandersetzung sorgfältig abwägen und im Zweifel anwaltlichen Rat einholen.

Mangelhafte oder fehlende Geräte und unzureichende Wartung

Sollten Sie feststellen, dass in Ihrem Wohnraum keine Wärmezähler vorhanden sind oder diese offensichtlich defekt oder veraltet sind, ist es zunächst wichtig, Ihren Vermieter oder den Betreiber der Heizungsanlage darauf hinzuweisen und ihn aufzufordern, die notwendigen Maßnahmen zur Installation oder Reparatur der Geräte zu ergreifen.

Kommt Ihr Vermieter oder der Betreiber dieser Aufforderung nicht nach, können Sie im nächsten Schritt eine Frist setzen, innerhalb derer die Mängel behoben werden sollen. Bleibt auch diese Frist erfolglos, haben Sie in der Regel das Recht, die Miete zu mindern, solange der Mangel besteht.

Im Extremfall kann auch eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses oder eine selbständige Durchsetzung der Ansprüche im Wege der sogenannten „Ersatzvornahme“ in Betracht kommen. In jedem Fall sollten Sie jedoch auch hier die möglichen Konsequenzen sorgfältig abwägen und im Zweifel rechtlichen Rat einholen.

Unstimmigkeiten bei der Ermittlung von Verbrauchswerten und Umlegungsverhältnissen

Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Verbrauchswerte Ihrer Wärmezähler oder Wärmemengenzähler ungenau oder fehlerhaft sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob diese tatsächlich den gesetzlichen Vorgaben (z.B. gemäß Eichgesetz) entsprechen und ob die Geräte regelmäßig kontrolliert und gewartet werden.

Liegt hier ein Defizit vor, sollten Sie Ihren Vermieter oder den Betreiber der Heizungsanlage darauf hinweisen und ihn auffordern, die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Messgenauigkeit zu ergreifen. Bleibt dies erfolglos, können Sie unter Umständen auch eine selbständige Überprüfung durch einen unabhängigen Gutachter oder eine staatlich anerkannte Eichstelle veranlassen.

Verdacht auf Manipulation oder Fehler bei der Messung der Geräte

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Wärmezähler oder Wärmemengenzähler manipuliert worden sind oder fehlerhaft messen, sollten Sie dies umgehend Ihrem Vermieter oder dem Betreiber der Heizungsanlage mitteilen und gegebenenfalls um eine Stellungnahme oder Klärung bitten.

Sollten Ihre Bedenken nicht ausgeräumt werden oder bleibt der Verdacht bestehen, können Sie im nächsten Schritt eine unabhängige Überprüfung der Geräte durch einen Gutachter oder eine staatlich anerkannte Eichstelle verlangen. Je nach Ergebnis dieser Untersuchung können dann weitere rechtliche Schritte (z.B. Anzeige, Schadensersatzforderungen) erforderlich werden – hier sollten Sie jedoch im Vorfeld die Chancen und Risiken sorgfältig abwägen und gegebenenfalls fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen.

Fazit: Wärmezähler im rechtlichen Fokus – gut informiert ist halb gewonnen

Wie Sie sehen, ist das Thema Wärmezähler und deren rechtliche Rahmenbedingungen ein durchaus komplexes und vielschichtiges Gebiet. Dennoch kann es für Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer von großem Vorteil sein, sich mit den grundlegenden Gesetzen und Verordnungen vertraut zu machen, um im Konfliktfall gut gerüstet zu sein und Ihre Rechte und Pflichten zu kennen.

Auch wenn die meisten Menschen im täglichen Umgang mit Wärmezählern und Wärmemengenzählern keine Probleme oder Auseinandersetzungen erleben, ist es einer Anwaltskanzlei dennoch wichtig, dass Sie für eventuell auftretende Fragen oder Probleme bestens informiert und gerüstet sind. Daher hoffen wir, dass dieser Blogbeitrag Ihnen dabei geholfen hat, das Thema Wärmezähler im rechtlichen Fokus besser zu verstehen und sich sicherer im Umgang mit diesen Geräten und den damit verbundenen rechtlichen Aspekten zu fühlen.

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