Die korrekte Wasserabrechnung spielt eine entscheidende Rolle im Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Sie stellt sicher, dass alle beteiligten Parteien sachgerecht und gesetzeskonform abrechnen und die für sie jeweils zustehenden Rechte und Pflichten wahrnehmen.

In diesem umfassenden Beitrag werden wir die rechtlichen Grundlagen sowie Praxiswissen für Vermieter bei der Erstellung und Abwicklung der Wasserabrechnung präsentieren. Damit wollen wir aufklären und sinnvolle Lösungen liefern, um späteren Streitigkeiten und eventuellen rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen.

Inhaltsverzeichnis

  • Rechtliche Grundlagen der Wasserabrechnung
  • Erforderliche Bestandteile einer Wasserabrechnung
  • Verteilung der Wasserkosten: Umlageverfahren und Abrechnungsmaßstäbe
  • Einzel- und Gemeinschaftserfassung von Wasserverbrauch
  • Wirtschaftlichkeit und Spartipps für den Wasserverbrauch
  • Fehlerhafte Abrechnungen: Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter
  • FAQs zur Wasserabrechnung
  • Checkliste für eine korrekte Wasserabrechnung

Rechtliche Grundlagen der Wasserabrechnung

Die Wasserabrechnung ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Dabei spielen insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Betriebskostenverordnung (BetrKV) und die Heizkostenverordnung (HeizkV) wichtige Rollen. Grundsätzlich sind Vermieter verpflichtet, den Wasserverbrauch für Heizung und Trinkwasser zumindest jährlich abzurechnen (§ 556 BGB).

Hierbei gilt, dass die Nebenkosten grundsätzlich nach Verbrauch abgerechnet werden müssen (§ 556a BGB).

Erforderliche Bestandteile einer Wasserabrechnung

Eine korrekte Wasserabrechnung muss bestimmte Elemente enthalten, um ihr Ziel der verständlichen, nachvollziehbaren und somit rechtssicheren Darstellung der Verteilung der angefallenen Kosten zu erreichen. Dazu gehören:

  • Abrechnungszeitraum
  • Gesamtkosten der angefallenen Wasserversorgung
  • Aufgliederung der Kosten nach Versorgungsarten (Trinkwasser, Abwasser, Heizung)
  • Berechnung des individuellen Verbrauchs und dessen Verteilung je Wohneinheit
  • Umlageschlüssel und Maßstab für die Abrechnung
  • Abzug von Verbrauch durch einen separaten Zähler (z.B. Garten oder Gewerbeeinheit)
  • Mögliche Abschläge oder Vorauszahlungen

Beispielhafte Darstellung einer Wasserabrechnung

Im Folgenden wird ein Beispiel für eine praxisgerechte Wasserabrechnung auf Basis der rechtlichen Anforderungen gegeben:

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Abrechnungszeitraum: 01.01.20XX - 31.12.20XX

Gesamtkosten Wasserversorgung:
Trinkwasser: 1.200,00 €
Abwasser: 1.000,00 €
Heizungswasser: 800,00 €

Umlageschlüssel: Wohnfläche

Verteilung der Kosten auf Wohneinheiten:
Wohnung 1: 40m² -> 400,00 € Trinkwasser; 333,33 € Abwasser; 266,67 € Heizung
Wohnung 2: 60m² -> 600,00 € Trinkwasser; 500,00 € Abwasser; 400,00 € Heizung
Wohnung 3: 50m² -> 500,00 € Trinkwasser; 416,67 € Abwasser; 333,33 € Heizung

Gesamtkosten je Wohneinheit:
Wohnung 1: 1.000,00 €
Wohnung 2: 1.500,00 €
Wohnung 3: 1.250,00 €

Abzug:
Gartenwasser: 300,00 € (verteilt auf alle Wohneinheiten gleichmäßig)
Neue Gesamtkosten je Wohneinheit:
Wohnung 1: 900,00 €
Wohnung 2: 1.400,00 €
Wohnung 3: 1.150,00 €

Vorauszahlungen je Wohneinheit:
Wohnung 1: 100,00 €/Monat -> 1.200,00 € (Differenz: -300,00 €)
Wohnung 2: 150,00 €/Monat -> 1.800,00 € (Differenz: 400,00 €)
Wohnung 3: 125,00 €/Monat -> 1.500,00 € (Differenz: 350,00 €)
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Verteilung der Wasserkosten: Umlageverfahren und Abrechnungsmaßstäbe

Die Verteilung der Wasserkosten kann entweder nach dem Verbrauch oder nach der Wohnfläche erfolgen. Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Verbrauchsabhängige Abrechnung: Der aktuelle Verbrauch wird über Wasserzähler oder Heizkostenverteiler erfasst und gemäß § 556a BGB entsprechend auf die Mieter umgelegt.
  • Wohnflächenabhängige Abrechnung: Hier wird die Gesamtmenge des Wasserverbrauchs auf die Wohnmieteinheiten nach dem Verhältnis ihrer Wohnflächen verteilt. Diese Methode wird insbesondere dann angewandt, wenn keine verbrauchsabhängige Erfassung möglich oder nicht wirtschaftlich ist.

Der Vermieter ist verpflichtet, das Umlageverfahren und den Abrechnungsmaßstab im Mietvertrag oder in einer gesonderten Regelung klar und verständlich darzulegen.

Einzel- und Gemeinschaftserfassung von Wasserverbrauch

Um eine verbrauchsabhängige Abrechnung durchführen zu können, muss der Wasserverbrauch der Mieter tatsächlich erfasst werden. Hierfür gibt es zwei gängige Erfassungsmethoden:

  • Einzelverbrauchserfassung: Jede Wohneinheit ist mit einem eigenen Wasserzähler ausgestattet, der den individuellen Wasserverbrauch misst. Damit können in der Abrechnung direkt die jeweiligen Verbräuche den Mietern zugewiesen werden.
  • Gemeinschaftsverbrauchserfassung: Hier wird ein zentraler Zähler für das gesamte Objekt verwendet, und der Verbrauch der Mieteinheiten wird über einen Verteilschlüssel (z.B. Wohnfläche) aufgeteilt. Bei dieser Methode sind Umverteilungen oder Kompensationen schwieriger und weniger genau, aber sie kann bei fehlenden individuellen Zählern eine praktikable Lösung sein.

Wirtschaftlichkeit und Spartipps für den Wasserverbrauch

Die Heizkostenverordnung (§ 5 HeizkV) fordert, dass bei der Versorgung mit Wärme, Kälte und Warmwasser wirtschaftliche Grundsätze einzuhalten sind. Dies bedeutet konkret, dass sowohl Vermieter als auch Mieter im Rahmen ihrer Vertragsverhältnisse dafür Sorge tragen müssen, dass Energieverluste vermieden und möglichst gering gehalten werden. Eine wichtige Maßnahme hierfür besteht in der Optimierung des Wasserverbrauchs:

  • Vermieter können durch geeignete Technik, etwa Sparduschköpfe, Zeitschaltuhren oder Wasserstopps, den Wasserverbrauch in ihrem Objekt reduzieren.
  • Mieter können ihr Verhalten überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um einen effizienteren Verbrauch von Trink- und Brauchwasser zu erreichen. Zum Beispiel kann beim Duschen das Wasser während des Einseifens abgestellt oder die Toilette mit einem Spülstopp versehen werden.

Die Einhaltung der Wirtschaftlichkeit wirkt sich nicht nur positiv auf die Umwelt aus, sondern hat auch finanzielle Vorteile für beide Parteien: Die eingesparten Kosten können sich insbesondere in der Wasserabrechnung positiv bemerkbar machen.

Fehlerhafte Abrechnungen: Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter

Trotz sorgfältiger Erfassung kann es vorkommen, dass die Wasserabrechnung fehlerhaft ist. In diesem Fall sind sowohl Vermieter als auch Mieter an bestimmte Regeln und Fristen gebunden:

  • Der Mieter hat das Recht, innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung Einwendungen gegen sie zu erheben (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).
  • Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ab Ablauf des Abrechnungszeitraums die Abrechnung zu erstellen und zu übergeben (§ 556 Abs.3 Satz 2 BGB).
  • Sowohl Vermieter als auch Mieter haben die Möglichkeit, bei begründetem Verdacht auf Fehler in der Abrechnung notwendige rechtliche Schritte einzuleiten, um das korrekte und rechtssichere Zustandekommen der Wasserabrechnung zu gewährleisten.

Um eine fehlerhafte Abrechnung möglichst zu vermeiden, ist es ratsam, Wasserzähler regelmäßig auf ihre korrekte Funktion zu überprüfen und die Abrechnung selbst sorgfältig nach Plausibilität und Vollständigkeit zu kontrollieren.

FAQs zur Wasserabrechnung

Die gängigsten Fragen und Antworten haben wir im Folgenden für Sie aufgeführt.

Wie oft muss die Wasserabrechnung erfolgen?

Laut § 556 BGB muss der Vermieter die Wasserabrechnung mindestens einmal jährlich erstellen. Allerdings können Vermieter und Mieter im Mietvertrag auch kürzere Abrechnungszeiträume vereinbaren.

Welche Frist hat der Mieter, um Einwendungen gegen die Wasserabrechnung zu erheben?

Der Mieter hat gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB zwölf Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit, um Einwendungen gegen diese zu erheben.

Muss der Vermieter die Wasserabrechnung an den Mieter schriftlich übergeben?

Ja, gemäß § 556 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Wasserabrechnung dem Mieter in Textform (§ 126b BGB) zu übergeben. Hierunter fällt in der Regel die schriftliche Übergabe per Brief oder per E-Mail.

Wie lange gelten Vorauszahlungen auf die Wasserabrechnung?

Vorauszahlungen gelten für den im Mietvertrag festgelegten Zeitraum. In der Regel werden die Vorauszahlungen monatlich oder vierteljährlich vereinbart und in der Wasserabrechnung berücksichtigt.

Dürfen Vermieter den Wasserverbrauch für das gesamte Mietobjekt pauschal abrechnen?

Grundsätzlich ist eine pauschale Abrechnung des Wasserverbrauchs gesetzeswidrig und wird durch § 556a BGB ausdrücklich untersagt. Ausnahmen sind möglich, wenn das Mietobjekt über keine Möglichkeit zur Einzelabrechnung verfügt oder die verbrauchsabhängige Abrechnung unwirtschaftlich ist.

Checkliste für eine korrekte Wasserabrechnung

Um eine korrekte und rechtssichere Wasserabrechnung zu erstellen, sollten Vermieter folgende Punkte beachten:

  • Rechtliche Grundlagen (BGB, BetrKV, HeizkV) berücksichtigen und einhalten
  • Erforderliche Bestandteile der Wasserabrechnung vollständig und korrekt darstellen
  • Verteilung der Wasserkosten nach dem im Mietvertrag festgelegten Umlageverfahren und Abrechnungsmaßstab vornehmen
  • Einzel- oder Gemeinschaftserfassung von Wasserverbrauch korrekt und transparent umsetzen
  • Wirtschaftlichkeit und Spartipps für den Wasserverbrauch berücksichtigen und umsetzen
  • Fehlerhafte Abrechnungen vermeiden und Rechte sowie Pflichten von Vermieter und Mieter kennen
  • Abrechnungen professionell und detailliert erstellen, um Missverständnissen vorzubeugen und Rechtsstreitigkeiten zu verhindern

Fazit

Die korrekte Erstellung und Handhabung der Wasserabrechnung im Mietverhältnis ist für Vermieter und Mieter eine entscheidende und komplexe Aufgabe. Durch das Beachten der rechtlichen Grundlagen, transparente Verfahren und detaillierte Informationen können mögliche Missverständnisse und Streitigkeiten im Vorfeld vermieden werden.

Mit der Hilfe von Praxiswissen, Fallbeispielen und Checklisten können Vermieter entsprechend vorausschauend agieren und auf diese Weise ein vertrauensvolles und rechtlich abgesichertes Mietverhältnis gewährleisten. Letztendlich trägt eine korrekte Wasserabrechnung zur finanziellen Stabilität von Vermietern und Mietern bei und sorgt für einen verantwortungsvollen und ressourcenschonenden Umgang mit Trink- und Brauchwasser.

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Philipp Franz Rechtsanwalt

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