**Steuerhinterziehung** – Nur wenige Themen im Wirtschaftsstrafrecht sind so präsent und delikat wie die Steuerhinterziehung. Sie stellt nicht nur eine strafbare Handlung dar, sondern kann auch enorme negative Auswirkungen auf den wirtschaftlichen und persönlichen Bereich des Täters haben. Doch wie definiert sich Steuerhinterziehung rechtlich, welche Strafen drohen und vor allem – wie lässt sich Steuerhinterziehung vermeiden? In diesem Artikel beleuchten wir die relevanten rechtlichen Grundlagen, die Konsequenzen und bieten Ihnen praxisnahe Tipps zur Vermeidung von Steuerhinterziehung.

Grundlagen der Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung ist in Deutschland in § 370 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Es handelt sich um die vorsätzliche Verkürzung oder das Vorenthalten von Steuern, die der Pflichtige nach dem Gesetz schuldet.

Rechtliche Definition

Nach § 370 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt. Beispiele hierfür sind:

  • **Unrichtige Angaben in Steuererklärungen**
  • **Nichtabgabe von Steuererklärungen**
  • **Nichtoffenlegung von Einkünften im Ausland**

Formen der Steuerhinterziehung

Es gibt verschiedene Formen der Steuerhinterziehung, die unterschiedliche Ansätze und Motivationen haben können:

  • **Einkommensteuerhinterziehung**: Verschweigen von Einkünften oder Reduzierung der Steuerlast durch falsche Angaben.
  • **Umsatzsteuerhinterziehung**: Nichtabführung der vereinnahmten Umsatzsteuer oder unzulässige Vorsteuerabzüge.
  • **Körperschaftsteuerhinterziehung**: Falschangaben von Unternehmen zur Minimierung der Steuerlast.

Strafen bei Steuerhinterziehung

Die Strafen für Steuerhinterziehung können sehr unterschiedlich ausfallen und hängen von verschiedenen Faktoren wie der Höhe des hinterzogenen Betrags und der Schwere der Tat ab.

Strafrahmen nach § 370 AO

Der Strafrahmen für Steuerhinterziehung reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Konkret heißt es in § 370 AO:

  • **Geldstrafe** oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bei einfacher Steuerhinterziehung.
  • **Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren** bei besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 AO).

Besonders schwere Fälle

Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung liegt unter anderem vor, wenn:

  • **Die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande begangen wird**.
  • **Ein besonders großer Betrag hinterzogen wurde** (i.d.R. ab 50.000 Euro gilt der Betrag als „groß“).
  • **Ein Amtsträger seine Stellung missbraucht**.

Weitere Konsequenzen

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können weitere Folgen eintreten, wie etwa:

  • **Rückzahlung der hinterzogenen Steuern** nebst Zinsen.
  • **Vermögensabschöpfungen**: Einziehung von Vermögenswerten, die durch die Steuerhinterziehung erlangt wurden.
  • **Berufsverbot**: In besonders schweren Fällen kann auch ein Berufsverbot drohen, z.B. für Steuerberater oder Rechtsanwälte.

Vermeidung von Steuerhinterziehung

Die präventive Vermeidung von Steuerhinterziehung ist der beste Weg, um strafrechtliche Konsequenzen zu umgehen und rechtssicher zu agieren.

Steuerehrlichkeit

Der Grundsatz der Steuerehrlichkeit sollte stets prioritär sein. Dies bedeutet, alle steuerlich relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

Kontinuierliche Fortbildung

Ein aktuelles Wissen über steuerrechtliche Vorschriften ist essenziell, um rechtliche Fehler zu vermeiden. Regelmäßige Fortbildungen und Schulungen können hier Abhilfe schaffen.

Professionelle Beratung

Nutzen Sie die Expertise von Steuerberatern und Rechtsanwälten, besonders bei komplexen steuerlichen Sachverhalten oder internationalen Einkünften.

Beispiel: Erfolgreiche Prävention

Ein mittelständisches Unternehmen setzt auf kontinuierliche steuerrechtliche Beratung und Fortbildung seiner Führungskräfte. Durch die Implementierung interner Kontrollen und transparente Dokumentation sämtlicher Geschäftsvorgänge konnte das Unternehmen Steuerhinterziehungen konsequent verhindern und rechtssicher agieren.

Selbstanzeige als Chance

Die Selbstanzeige ist ein wesentlicher Mechanismus im deutschen Steuerrecht, um straffrei aus einer Steuerhinterziehung herauszukommen.

Bedingungen der Selbstanzeige

Eine Selbstanzeige ist nur dann wirksam, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllt:

  • **Vollständigkeit**: Die Selbstanzeige muss alle unverjährten Steuerstraftaten umfassen.
  • **Rechtzeitigkeit**: Die Selbstanzeige muss vor der Entdeckung der Steuerhinterziehung durch die Behörden erfolgen.

Einschränkungen der Selbstanzeige

Die Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn:

  • **Die Tat bereits entdeckt wurde**.
  • **Ein Betriebsprüfer erschienen ist**.
  • **Ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde**.

Beispiel: Erfolgreiche Selbstanzeige

Ein Selbstständiger stellte fest, dass er über mehrere Jahre hinweg Einkünfte nicht korrekt angegeben hatte. Nach rechtlicher Beratung entschied er sich für eine Selbstanzeige. Durch die vollständige und rechtzeitige Offenlegung und Nachzahlung der Steuern konnte er eine strafrechtliche Verfolgung vermeiden.

Rechtliche Beratung und Verteidigung

Bei einem Vorwurf der Steuerhinterziehung ist die rechtzeitige und kompetente Beratung entscheidend für eine erfolgreiche Verteidigung.

Frühzeitige Einschaltung eines Anwalts

Der rechtzeitige Kontakt zu einem Fachanwalt für Strafrecht kann die Chancen auf eine milde Bestrafung oder Einstellung des Verfahrens erhöhen. Ein erfahrener Anwalt kann die Kommunikation mit den Behörden übernehmen und eine wirksame Verteidigungsstrategie entwickeln.

Verhandlung mit den Behörden

Ein Rechtsanwalt kann in Verhandlungen mit den Finanzbehörden und der Staatsanwaltschaft eine Reduzierung der Strafen und eine einvernehmliche Lösung herbeiführen.

Fazit: Wirtschaftsstrafrecht Steuerhinterziehung – Vermeidung und Strafen

Steuerhinterziehung im Wirtschaftsstrafrecht ist ein schwerwiegendes Vergehen mit erheblichen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen. Die präventive Vermeidung durch Steuerehrlichkeit, kontinuierliche Fortbildung und professionelle Beratung ist der beste Schutz. Die Selbstanzeige bietet eine Möglichkeit, straffrei aus einer Steuerhinterziehung herauszukommen. Bei einem Vorwurf der Steuerhinterziehung ist es unerlässlich, frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten und potenzielle Strafen zu minimieren. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen die Kanzlei Herfurtner zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende und kompetente Beratung im Bereich Wirtschaftsstrafrecht.

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