In unserem heutigen Blog-Beitrag beschäftigen wir uns ausführlich mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und dessen Bedeutung für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Deutschland. Wir werfen einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen, welche die Wohnraumförderung regeln, und klären häufig gestellte Fragen zum Thema. Wir erläutern auch, welche Förderprogramme und Maßnahmen auf Basis des Gesetzes existieren und wie diese genutzt werden können, um zu mehr bezahlbarem Wohnraum zu gelangen. Dabei ist es unser Ziel, Ihnen alle notwendigen Informationen an die Hand zu geben, damit Sie gut informiert sind und gegebenenfalls entsprechende Schritte unternehmen können, um von den Möglichkeiten des Wohnraumförderungsgesetzes zu profitieren.

Einleitung: Warum das Wohnraumförderungsgesetz so wichtig ist

Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist gerade in städtischen Ballungsgebieten in Deutschland eine zentrale Herausforderung. Eine wachsende Bevölkerung, eine hohe Nachfrage nach Wohnraum und steigende Miet- und Immobilienpreise führen zunehmend zu einer Verknappung des Wohnangebots für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber das Wohnraumförderungsgesetz geschaffen, welches den sozialen Wohnungsbau und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gezielt unterstützt.

In den folgenden Abschnitten möchten wir Ihnen die wichtigsten Aspekte des Wohnraumförderungsgesetzes erläutern, damit Sie ein besseres Verständnis für die rechtlichen Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten und Kriterien erhalten. Wir führen Sie dabei durch die Grundlagen des Gesetzes und klären häufig gestellte Fragen.

Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen des Wohnraumförderungsgesetzes

Das Wohnraumförderungsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Förderung von bezahlbarem Wohnraum in Deutschland. In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen die zentralen Regelungen und Rahmenbedingungen des Gesetzes vorstellen.

Das Wohnraumförderungsgesetz: Ziele und Grundsätze

Das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ist ein Bundesgesetz, welches zuletzt im Jahr 2018 novelliert wurde. Die wesentlichen Ziele des Gesetzes lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Förderung des sozialen Wohnungsbaus
  • Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen
  • Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Verbesserung der Wohnverhältnisse
  • Erleichterung des Erwerbs von Wohneigentum für einkommensschwächere Haushalte

Die Finanzierung der Wohnraumförderung wird im Wesentlichen durch jährliche Bundesmittel und durch die sogenannten Kompensationsmittel der Länder gewährleistet. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt über die Länder, die wiederum ihre eigenen Förderprogramme auflegen und die Förderung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten anpassen.

Wohnraumförderungsgesetz: Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Wohnraumförderungsgesetz legt den rechtlichen Rahmen für die Wohnraumförderung fest und enthält eine Reihe von Grundsätzen, Voraussetzungen und Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln. Hierzu gehören unter anderem:

  • Anspruch auf Förderung von bezahlbarem Wohnraum
  • Einkommensgrenzen für die Wohnberechtigung in gefördertem Wohnraum
  • Mietpreis- und Belegungsbindungen für geförderte Wohnungen
  • Qualitäts- und energetische Anforderungen an geförderten Wohnraum
  • Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Förderung des Erwerbs von Wohneigentum

Die Umsetzung der Wohnraumförderung wird von den Ländern und den Kommunen innerhalb des Rahmens des Wohnraumförderungsgesetzes gestaltet. Dies betrifft vor allem die verschiedenen Förderprogramme, die Auswahl der Fördergebiete, die Ausgestaltung der Miet- und Belegungsbindungen und die Anpassung der Einkommensgrenzen für die Wohnberechtigung an die regionalen Verhältnisse.

Förderprogramme und Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes existieren verschiedene Förderprogramme und Maßnahmen, um den sozialen Wohnungsbau und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu fördern. In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Instrumente und Möglichkeiten geben.

Förderung des sozialen Wohnungsbaus

Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist ein zentrales Element der Wohnraumförderung. Dabei geht es vor allem um den Neubau und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für einkommensschwächere Haushalte. Gefördert werden können sowohl der Neubau von Mietwohnungen als auch der Erwerb von Wohneigentum durch einkommensschwache Haushalte. Die Förderung erfolgt in der Regel durch zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse oder steuerliche Vergünstigungen.

Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Die Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist ein weiteres Instrument der Wohnraumförderung. Hierbei geht es darum, den Bestand an Wohnraum zu erhalten und diesen an aktuelle Bedürfnisse und energetische Anforderungen anzupassen. Gefördert werden können beispielsweise:

  • Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen
  • Wohnraumanpassung, um Barrierefreiheit und altersgerechtes Wohnen zu ermöglichen
  • energetische Sanierung und Erhöhung der Energieeffizienz
  • Verbesserung des Wohnumfeldes und öffentlicher Grünanlagen

Die Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erfolgt in der Regel durch zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse, die über die Länder und Kommunen bereitgestellt werden.

Erleichterung des Erwerbs von Wohneigentum

Eine weitere Zieldimension der Wohnraumförderung ist die Erleichterung des Erwerbs von Wohneigentum für einkommensschwache Haushalte. Hierbei geht es darum, diesen Haushalten den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern und so für eine größere Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen. Gefördert wird der Erwerb von Wohneigentum in der Regel durch zinsgünstige Darlehen oder Eigenkapitalzuschüsse.

Förderung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende und Auszubildende

Auch Studierende und Auszubildende sind auf dem Wohnungsmarkt besonders betroffen von steigenden Mietpreisen und fehlendem Wohnraum. Deshalb gibt es im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes auch Fördermaßnahmen, die speziell auf sie abzielen. Gefördert wird dabei vor allem der Bau neuer und die Sanierung bestehender Wohnheime und Wohnanlagen für Studierende und Auszubildende. Die Förderung erfolgt ebenfalls in der Regel durch zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse.

Weitere Förderprogramme auf Länderebene

Neben den genannten Fördermaßnahmen des Wohnraumförderungsgesetzes gibt es auf Länderebene auch zusätzliche Förderprogramme, die speziell auf die regionalen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Diese Programme können sich beispielsweise auf bestimmte Zielgruppen, wie Alleinerziehende oder ältere Menschen, konzentrieren oder auf besondere Wohnformen, wie Mehrgenerationenwohnen, zielen. Es empfiehlt sich, sich über die jeweiligen Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland zu informieren, um die bestmöglichen Förderchancen auszuschöpfen.

Einkommens- und sonstige Voraussetzungen für die Wohnberechtigung in gefördertem Wohnraum

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Wohnraumförderungsgesetzes sind die Einkommens- und sonstigen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Wohnberechtigung für geförderten Wohnraum zu erhalten. In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen die wichtigsten Kriterien erläutern, die bei der Vergabe von gefördertem Wohnraum eine Rolle spielen.

Einkommensgrenzen für die Wohnberechtigung

Die Wohnberechtigung für geförderten Wohnraum ist in erster Linie an das Einkommen des Haushalts gekoppelt. Hierbei gibt es unterschiedliche Einkommensgrenzen, die je nach Bundesland und Förderprogramm variieren können. Die jeweiligen Einkommensgrenzen werden in der Regel als Bruttoeinkommen angegeben, wobei bestimmte Freibeträge und Abzüge berücksichtigt werden können. Beispiele für solche Freibeträge können etwa die Anzahl der Kinder im Haushalt oder besondere Belastungen, wie Krankheits- oder Betreuungskosten, sein.

Die genauen Einkommensgrenzen und Begünstigungen sind in den jeweiligen Landesrichtlinien zur Wohnraumförderung geregelt und sollten dort eingesehen werden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass geförderter Wohnraum in erster Linie für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen gedacht ist.

Weitere Voraussetzungen für die Wohnberechtigung

Neben den Einkommensgrenzen gibt es auch weitere Voraussetzungen für die Wohnberechtigung in gefördertem Wohnraum, die je nach Bundesland und Förderprogramm unterschiedlich ausgestaltet sein können. Dazu können beispielsweise zählen:

  • Haushaltsgröße: Die Größe des Haushalts kann bei der Wohnberechtigung eine Rolle spielen, etwa um Über- oder Unterbelegung von Wohnungen zu verhindern.
  • Alter: Einige Fördermaßnahmen, wie etwa das Erwerben von Wohneigentum, können an ein Mindest- oder Höchstalter gekoppelt sein.
  • Erstwohnsitz: Häufig ist die Wohnberechtigung an die Bedingung geknüpft, dass es sich bei der geförderten Wohnung um den Erstwohnsitz handelt.
  • Sozialer Bedarf: In einigen Fällen kann auch eine besondere soziale Bedürftigkeit bei der Vergabe von gefördertem Wohnraum berücksichtigt werden, etwa bei Alleinerziehenden oder Menschen mit Behinderungen.

Um sicherzustellen, dass eine Wohnberechtigung besteht, wird in der Regel ein sogenannter Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt, der bei der zuständigen kommunalen Behörde beantragt werden kann. Für den Antrag auf einen WBS müssen in der Regel Nachweise über die Einkommens- und Haushaltsverhältnisse sowie eventuelle Zusatzkriterien erbracht werden.

Mietpreis- und Belegungsbindungen im Wohnraumförderungsgesetz

Eine wichtige Rolle bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum spielen die sogenannten Mietpreis- und Belegungsbindungen, die im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes für geförderten Wohnraum gelten. In diesem Abschnitt wollen wir Ihnen einen Überblick über die Regelungen der Mietpreis- und Belegungsbindungen geben und ihre Bedeutung für Mieter und Vermieter im geförderten Wohnraum erläutern.

Mietpreisbindungen

Mietpreisbindungen sind gesetzliche Regelungen, die die zulässige Höhe der Miete für geförderten Wohnraum festlegen. Sie sollen sicherstellen, dass die Miete für die begünstigten Haushalte auch langfristig bezahlbar bleibt.

Die Mietpreisbindung ist eine der Voraussetzungen, um eine öffentliche Förderung für den Bau oder die Sanierung von Wohnraum zu erhalten. Im Gegenzug für die Fördermittel verpflichtet sich der Vermieter, die Miete für geförderten Wohnraum auf einem bestimmten Niveau zu halten. Die zulässige Miete kann dabei je nach Förderprogramm und Bundesland variieren und wird in der Regel in Quadratmeterpreisen oder als Prozentsatz der ortsüblichen Vergleichsmiete angegeben.

Die Mietpreisbindung gilt meist für einen festgelegten Zeitraum, der ebenfalls von der Art der Förderung und den regionalen Regelungen abhängt. Im Anschluss an diesen Zeitraum kann der Vermieter die Miete in der Regel frei gestalten oder sich erneut für eine Förderung mit Mietpreisbindung bewerben.

Belegungsbindungen

Parallel zu den Mietpreisbindungen gelten für geförderten Wohnraum auch sogenannte Belegungsbindungen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass der geförderte Wohnraum auch tatsächlich von Haushalten genutzt wird, die die Voraussetzungen für eine Wohnberechtigung erfüllen.

Die Belegungsbindungen schreiben vor, dass der Vermieter bei der Auswahl der Mieter für geförderten Wohnraum bestimmte Kriterien berücksichtigen muss. In erster Linie geht es dabei um die Einhaltung der Einkommensgrenzen und sonstigen Voraussetzungen für eine Wohnberechtigung, wie sie im Abschnitt zuvor erläutert wurden.
In einigen Fällen können auch zusätzliche soziale Aspekte oder eine bestimmte Reihenfolge bei der Auswahl der Mieter (z.B. bevorzugte Vergabe an Haushalte mit Kindern) vorgeschrieben sein.

Die Belegungsbindung gilt ebenfalls für einen festgelegten Zeitraum, der in der Regel an die Mietpreisbindung gekoppelt ist. Im Anschluss an diesen Zeitraum kann der Vermieter die Mieter nach seinen eigenen Kriterien auswählen, sofern keine neue Förderung mit Belegungsbindungen in Anspruch genommen wird.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Wohnraumförderungsgesetz

In diesem Abschnitt beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zum Thema Wohnraumförderungsgesetz und bezahlbarem Wohnraum.

Wer kann von den Fördermaßnahmen des Wohnraumförderungsgesetzes profitieren?

Die Fördermaßnahmen des Wohnraumförderungsgesetzes richten sich in erster Linie an Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, die aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes Schwierigkeiten haben, angemessenen Wohnraum zu finden. Auch Studierende, Auszubildende und bestimmte Zielgruppen wie Alleinerziehende oder ältere Menschen können von einigen Förderprogrammen profitieren. Vermieter und Bauträger, die bezahlbaren Wohnraum schaffen oder erhalten möchten, können ebenfalls Unterstützung in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen oder steuerlichen Vergünstigungen erhalten.

Wie kann ich als Mieter von gefördertem Wohnraum profitieren?

Um von gefördertem Wohnraum profitieren zu können, müssen Sie zunächst die Einkommens- und sonstigen Voraussetzungen für eine Wohnberechtigung erfüllen. Dazu gehört in der Regel auch das Beantragen eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) bei der zuständigen kommunalen Behörde. Mit einem WBS haben Sie dann die Möglichkeit, auf entsprechend gebundenen Wohnraum zuzugreifen und von vergleichsweise günstigen Mietpreisen zu profitieren.

Wie finde ich geförderten Wohnraum?

Geförderten Wohnraum finden Sie beispielsweise durch direkte Anfragen bei Wohnungsbaugesellschaften oder durch Recherchen auf Online-Plattformen und in Zeitungen. In manchen Kommunen gibt es auch spezielle Wohnungsvermittlungsstellen, die bei der Suche nach gefördertem Wohnraum unterstützen.

Was passiert, wenn sich meine Einkommensverhältnisse ändern?

Wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse ändern, kann dies Auswirkungen auf Ihre Wohnberechtigung haben. Steigt Ihr Einkommen über die jeweilige Einkommensgrenze hinaus, können Sie in der Regel trotzdem in Ihrer geförderten Wohnung bleiben. Allerdings kann es sein, dass Sie einen höheren Mietzins zahlen müssen. Sinkt Ihr Einkommen, können Sie unter Umständen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein erhalten und somit geförderten Wohnraum in Anspruch nehmen. In jedem Fall sollten Sie die Änderung Ihrer Einkommensverhältnisse der zuständigen Behörde mitteilen, um Ihre Wohnsituation anpassen zu können.

Wie kann ich mich als Vermieter oder Bauträger um Fördermittel bewerben?

Als Vermieter oder Bauträger können Sie sich um Fördermittel bewerben, indem Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Landes- oder Kommunalbehörde stellen. Hierbei müssen Sie nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, beispielsweise durch die Einhaltung der Mietpreisbindung und die Schaffung von Wohnraum für bestimmte Zielgruppen. Die genauen Antragsvoraussetzungen und -verfahren variieren je nach Bundesland und Förderprogramm. Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Förderrichtlinien oder durch eine persönliche Beratung bei Ihrer zuständigen Förderstelle.

Fazit zum Wohnraumförderungsgesetz

Das Wohnraumförderungsgesetz ist ein wichtiges Instrument zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum in Deutschland. Durch unterschiedliche Fördermaßnahmen und rechtliche Regelungen unterstützt das Gesetz Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen sowie bestimmte Zielgruppen, wie Studierende, Auszubildende und Alleinerziehende, bei der Wohnungssuche. Für Vermieter und Bauträger besteht die Möglichkeit, Fördermittel für den Bau oder die Sanierung von Wohnraum zu beantragen, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Als Mieter oder Wohnungssuchender sollten Sie sich über die Einkommens- und sonstigen Voraussetzungen für eine Wohnberechtigung informieren und gegebenenfalls einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Für Vermieter und Bauträger empfiehlt es sich, die zuständigen Förderstellen und Richtlinien zu Rate zu ziehen, um die besten Chancen auf Unterstützung zu haben.

Insgesamt trägt das Wohnraumförderungsgesetz zu mehr Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt bei und leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, insbesondere in Ballungsgebieten.

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