Zollfreilager – ein Begriff, den man in den letzten Jahren immer häufiger im Zusammenhang mit internationalen Handelsaktivitäten hört. Doch welche Bedeutung verbirgt sich eigentlich hinter diesem Wort?

Und wie können Sie als Unternehmer oder Privatperson von Zollfreilagern profitieren?

Die Entdeckung des Zollfreilagers

Bevor wir ins Detail gehen, erlauben Sie mir, Ihnen eine kurze Einführung zu geben. Zollfreilager oder „Freizonen“ sind spezielle Wirtschaftszonen, in denen bestimmte Zollvorschriften gelockert oder komplett aufgehoben sind.

Mit anderen Worten: In einem Zollfreilager können Waren gelagert, gehandelt oder weiterverarbeitet werden, ohne dass Zollgebühren oder Mehrwertsteuer anfallen.

Gut zu wissen, oder? Doch wie sieht es in der Praxis aus und welche Vorteile können Sie dadurch erzielen?

Ihr strategischer Vorteil: Steuervergünstigungen und mehr

Die Hauptattraktion eines Zollfreilagers sind sicherlich die Steuervergünstigungen. Hier können Unternehmer immense Kosten sparen und ihren Cashflow optimieren. Doch das ist noch längst nicht alles.

Import und Export ohne Gedanken an die Zollabwicklung

Wenn Sie Waren aus dem Ausland importieren oder ins Ausland exportieren, kennen Sie sicherlich den damit verbundenen bürokratischen Aufwand. In einem Zollfreilager können Sie diesen erheblich reduzieren.

Und es geht noch weiter: Wenn Sie beispielsweise Produkte in China produzieren und anschließend in den USA verkaufen möchten, müssen Sie normalerweise die Waren zuerst importieren, dann die Ware versteuern und anschließend noch einmal exportieren.

In einem Zollfreilager können Sie diese Prozesse erheblich vereinfachen.

Steuerpflicht erst bei „Nutzung“

Ein weiterer signifikanter Vorteil kommt für Unternehmen in Frage, die Waren aus Drittländern importieren und diese in der EU verkaufen. Hier fällt die Mehrwertsteuer erst dann an, wenn die Ware aus dem Zollfreilager auf den europäischen Markt gebracht wird.

Das senkt nicht nur den finanziellen Aufwand, sondern verbessert auch die Liquiditätsplanung.

Die juristische Seite des Zollfreilagers

Die Nutzung eines Zollfreilagers ist kein Selbstläufer. Es gibt eine Reihe von rechtlichen Vorgaben und Anforderungen, die beachtet werden müssen.

Zollrechtliche Aspekte

Unternehmen müssen ein Zollverfahren, das so genannte „Zolllagerverfahren“, beim zuständigen Zollamt beantragen und durchlaufen. Dieses Verfahren prüft, ob das Unternehmen für die Durchführung in Frage kommt und ob es die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.

Dazu gehört auch, dass gewisse Zollanmeldungen und -erklärungen eingehalten werden müssen. Auch hier sollte man auf der sicheren Seite sein und sich professionell beraten lassen.

Kriterien für ein Zollfreilager

Es gibt auch eine Reihe von Anforderungen und Voraussetzungen, die ein Zollfreilager erfüllen muss. So muss es beispielsweise physisch abgetrennt und abschließbar sein. Auch weitere Auflagen hinsichtlich der Lagerausstattung und -führung sowie der Erstellung einer Inventur sind zu beachten.

Praxisbeispiel: Ein Online-Händler und das Zollfreilager

Stellen wir uns einmal den Fall eines Online-Händlers vor, der Waren aus China importiert und in ganz Europa verkauft. Unter normalen Umständen müsste er die Waren importieren, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen und dann darauf hoffen, dass er die Waren möglichst schnell verkauft.

Mit einem Zollfreilager geht er einen anderen Weg. Er importiert die Waren, lagert sie im Zollfreilager und zahlt zunächst keine Abgaben. Erst wenn eine Ware verkauft und verschickt wird, also auf den EU-Markt gelangt, wird die Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Der knappe Cashflow wird also entlastet und die Liquidität erhöht.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Zollfreilager

In diesem Abschnitt möchte ich auf einige Fragen eingehen, die mir in meiner täglichen Arbeit immer wieder gestellt werden.

Frage 1: Sind alle Waren zollfrei, wenn sie in einem Zollfreilager gelagert werden?

Nein, nicht alle Waren sind automatisch zollfrei, wenn sie im Zollfreilager gelagert werden. Es kommt darauf an, aus welchem Land die Ware stammt, ob die EU mit diesem Land ein Freihandelsabkommen hat und welche Art von Ware es ist.

Hier sollte man sich im Vorfeld gut informieren oder beraten lassen.

Frage 2: Kann jeder ein Zollfreilager eröffnen?

Nicht ganz. Es gibt gewisse Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um ein Zollfreilager zu eröffnen. Dazu gehören sowohl infrastrukturelle als auch administrative Anforderungen. Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld umfassend beraten zu lassen.

Checkliste: Nutzen Sie die Vorteile eines Zollfreilagers

Um den optimalen Nutzen aus einem Zollfreilager zu ziehen, ist es wichtig, einige Punkte zu beachten:

– Informieren Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen
– Prüfen Sie, ob Ihre Waren überhaupt zollfrei gelagert werden können
– Berücksichtigen Sie die Kosten für Wareneingang und -ausgang, Lagerhaltung etc.
– Beziehen Sie die möglichen Vorteile eines Zollfreilagers in Ihre Liquiditätsplanung ein
– Nutzen Sie die aktuellen technologischen Möglichkeiten für Ihren Warenfluss

Abschließend möchte ich Ihnen ans Herz legen: Nutzen Sie die Chancen, die sich Ihnen durch die Nutzung von Zollfreilagern bieten. Informieren Sie sich, lassen Sie sich beraten und optimieren Sie Ihre Abläufe.

So können Sie nicht nur Kosten sparen, sondern auch Ihren Cashflow verbessern und Ihr Geschäft auf ein neues Level heben.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich einfach.

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