Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Verwaltungsrecht erlebe ich es immer wieder, dass sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen von behördlichen Anordnungen betroffen sind, die ihnen auf den ersten Blick unverständlich, ungerecht oder überzogen erscheinen. Besonders häufig treten solche Fragestellungen im Zusammenhang mit sogenannten Zwangsgeldern auf. In diesem Blog-Beitrag habe ich daher alles Wissenswerte über Zwangsgeldbescheide für Sie zusammengestellt:

  • Gesetzliche Grundlagen,
  • Fälle, in denen Zwangsgeld angeordnet werden kann,
  • Aktuelle Gerichtsurteile zum Thema,
  • Wie Sie auf einen Zwangsgeldbescheid reagieren sollten,
  • FAQs rund um das Thema Zwangsgeld.

Durch die Kenntnis dieser Informationen kann Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt wie ich helfen, das weitere Vorgehen in Ihrem individuellen Fall zu klären und zu entscheiden, ob und wie gegen den Zwangsgeldbescheid vorgegangen werden sollte.

Gesetzliche Grundlagen des Zwangsgeldes

Obwohl das Zwangsgeld in verschiedenen Gesetzen geregelt ist, stützt es sich im Wesentlichen auf die Regelungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG) speziell auf § 12 VwVG. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz, das jedoch inhaltlich meist mit dem Bundesgesetz übereinstimmt. Zunächst gilt es, den Begriff des Zwangsgeldes zu klären:

Definition: Was ist ein Zwangsgeld?

Ein Zwangsgeld ist eine Verwaltungsvollstreckungsmaßnahme, welche eine bestimmte Geldsumme, meist ab 100 Euro aufwärts, als Sanktion wegen Nichterfüllung einer behördlichen Anordnung vorsieht. Das Zwangsgeld wird von einer Behörde festgesetzt, um ein vom Betroffenen verlangtes Verhalten – üblicherweise die Erfüllung einer bestehenden Pflicht – zu erzwingen, indem es dessen finanzielles Interesse weckt, der Anordnung endlich nachzukommen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen gemäß § 12 VwVG

Das Zwangsgeld unterliegt bestimmten gesetzlichen Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber im § 12 VwVG festgelegt hat:

  • Die Mindesthöhe eines Zwangsgeldes beträgt 100 Euro,
  • Die Höchstgrenze liegt bei 25.000 Euro,
  • Mehrfache Zwangsgeldandrohungen zur Durchsetzung derselben vollziehbaren Anordnung sind zulässig,
  • Festsetzung und Androhung des Zwangsgeldes müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Anordnung und zur Härte der Sanktion stehen,
  • Festsetzungsbehörde ist in der Regel die Behörde, welche die anzuordnende Pflicht erlassen hat.

Fälle, in denen Zwangsgeld angeordnet werden kann

Zwangsgelder können in vielfältigen Situationen zum Einsatz kommen, um behördliche Entscheidungen durchzusetzen. Einige Beispiele, in denen Zwangsgeld angeordnet werden kann, sind:

  • Bauordnungsrechtliche Maßnahmen, wie etwa der Abriss oder Stilllegung eines illegalen Bauvorhabens,
  • Anordnungen im Umweltrecht, zum Beispiel Umweltauflagen, Meldepflichten oder Genehmigungsvorbehalte,
  • Auflagen im Steuerrecht, wie die Abgabe von Steuererklärungen oder die Vorlage von Unterlagen,
  • Ordnungsverfügungen zur Einhaltung von Arbeitsschutz- oder Sicherheitsbestimmungen,
  • Verpflichtungen zur umfassenden Reinigung verunreinigter Grundstücke,
  • Anordnungen zur Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Aktuelle Gerichtsurteile zum Thema Zwangsgeld

Im Laufe meiner beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt konnte ich mehrere Gerichtsurteile verfolgen, die sowohl von allgemeinem Interesse als auch für Fachkreise aufschlussreich sind. Die folgenden Urteile sind dabei besonders relevant:

BVerwG, Urteil vom 16.05.2013, Az.: 3 C 25.12

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass das Erreichen der Höchstgrenze eines Zwangsgeldes von 25.000 Euro die Behörde nicht davon abhält, ein weiteres Zwangsgeld festzusetzen und zu vollstrecken, um auf diese Weise den Erfolg derselben vollziehbaren Anordnung zu erzwingen.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.05.2013, Az.: OVG 11 B 21.12

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellte fest, dass die zwangsweise Durchsetzung einer Anordnung mittels Zwangsgeld auch gegenüber gemeinnützigen Organisationen zulässig ist, sofern diese als Trägerin von grundrechtlich geschützten Rechtspositionen in Erscheinung tritt und die zwangsweise Durchsetzung der Anordnung verweigert.

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 18.11.2015, Az.: 3 K 2879/13

Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied, dass ein Zwangsgeld aufgrund einer Ordnungsverfügung, die den Widerruf einer Baugenehmigung verlangt, selbst dann gerechtfertigt ist, wenn die Baugenehmigung bereits rechtsbeständig geworden ist. Die Behörde darf also bei einem rechtmäßigen und erforderlichen Widerruf ein Zwangsgeld verhängen, um dessen Durchsetzung sicherzustellen.

Wie Sie auf einen Zwangsgeldbescheid reagieren sollten

Wenn Ihnen ein Zwangsgeldandrohungsbescheid zugestellt wurde, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und die folgenden Schritte in Erwägung ziehen:

  1. Prüfen Sie die Rechtslage: Lesen Sie den Bescheid sorgfältig durch und prüfen Sie, ob die genannten Pflichten und Sanktionen rechtlich korrekt sind,
  2. Fristen beachten: Achten Sie auf die Fristen, innerhalb derer das Zwangsgeld festgesetzt werden kann oder ob eine Widerspruchsfrist besteht,
  3. Erfüllen der Auflagen: Um ein Zwangsgeld gar nicht erst entstehen zu lassen, bemühen Sie sich, die geforderten Auflagen zu erfüllen,
  4. Rechtsanwalt kontaktieren: Holen Sie sich frühzeitig juristischen Rat von einem erfahrenen Rechtsanwalt, um Ihre Rechtsstellung und Handlungsmöglichkeiten einschätzen zu können,
  5. Widerspruch einlegen: Wenn Sie oder Ihr Rechtsanwalt zur Überzeugung gelangen, dass das verhängte Zwangsgeld nicht rechtmäßig ist, legen Sie fristgerecht Widerspruch ein oder lassen Sie das eventuell erforderliche Verwaltungsverfahren gerichtlich überprüfen.

FAQs zum Thema Zwangsgeld

Kann das Zwangsgeld reduziert oder erlassen werden?

Es besteht die Möglichkeit, dass das Zwangsgeld reduziert oder sogar ganz erlassen wird, wenn sich die Umstände seit der Festsetzung grundlegend geändert haben, oder wenn ein unverschuldetes Hindernis an der Erfüllung der dem Zwangsgeld zugrunde liegenden Pflicht besteht.

Wie lange dauert es, bis ein Zwangsgeld vollstreckt wird?

Die Vollstreckung eines Zwangsgeldes kann unmittelbar nach der Zustellung des entsprechenden Bescheids erfolgen, sofern keine Widerspruchsfrist besteht, oder die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist. Eine Vollstreckung kann also prinzipiell recht zügig erfolgen.

Kann gegen eine Zwangsgeldandrohung Widerspruch eingelegt werden?

Gegen eine Zwangsgeldandrohung kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Allerdings sollte dies nur erfolgen, wenn man fundierte Gründe dafür hat, dass die Androhung rechtswidrig ist, um die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs realistisch einschätzen zu können.

Ist das Zwangsgeld als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar?

Ein Zwangsgeld ist keine Betriebsausgabe im Sinne des Einkommensteuergesetzes und daher nicht steuerlich absetzbar. Es handelt sich um eine persönliche Strafe, die vom Betriebsinhaber bzw. von der Geschäftsführung privat zu tragen ist.

Kann das Zwangsgeld auch gegenüber den Erben vollstreckt werden?

Grundsätzlich ist das Zwangsgeld gegenüber den Erben vollstreckbar, sofern die Erben die Erbschaft angetreten haben und die Zwangsvollstreckung zeitlich noch nicht verjährt ist. Die Erben sollten daher prüfen, ob sie eventuell haftungsbeschränkende Maßnahmen in Betracht ziehen können.

Fazit

Ein Zwangsgeld ist eine weitreichende Behördenmaßnahme, deren Rechtmäßigkeit und Angemessenheit immer im Einzelfall zu prüfen ist. Um sich in solchen Situationen bestmöglich zu verteidigen und eventuell gegen das Zwangsgeld vorzugehen, ist eine fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Verwaltungsrecht und insbesondere im Umgang mit Zwangsgeldverfahren empfehlenswert. Ich stehe Ihnen dabei jederzeit zur Verfügung und unterstütze Sie gern bei allen Fragen zum Thema Zwangsgeld und bei der Verteidigung Ihrer rechtlichen Interessen.

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