Unter Zwischenmiete versteht man die zeitweise Überlassung einer Mietfläche an einen Dritten. Diese Vereinbarung erfolgt häufig, wenn der Hauptmieter die Gewerbefläche über einen bestimmten Zeitraum nicht nutzen kann, beispielsweise während eines Umzugs oder einer Umstrukturierung des eigenen Betriebs. Die Zwischenmiete wird oft mit der Untermiete verwechselt, doch es gibt Unterschiede, die rechtliche Bedeutung haben können.

Zwischenmiete zeichnet sich dadurch aus, dass der Hauptmieter weiterhin Vertragspartner des Vermieters bleibt und nur Teile oder die gesamte gemietete Fläche für einen bestimmten Zeitraum einem Dritten überlässt.

Die rechtlichen Grundlagen der Gewerbezwischenmiete

Um Rechtsgrundlagen zu verstehen, die für die Gewerbezwischenmiete entscheidend sind, müssen wir die Unterschiede zur Wohnraummiete berücksichtigen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt sowohl die Wohn- als auch die Gewerbemiete, jedoch sind die Regelungen für Wohnraum weit strenger als für Gewerberaum.

Im BGB findet man im §§ 535 bis 580a die allgemeinen Bestimmungen, die für die Mietverträge gelten.

Zustimmung des Vermieters

Gemäß § 540 Abs. 1 BGB darf der Mieter die Mietsache einem Dritten überlassen, wenn der Vermieter seine Zustimmung erteilt. Diese Regelung gilt sowohl für Wohnraum- als auch für Gewerbemietverträge. Es dürfte daher klar sein, dass auch für Gewerbemietverträge eine Zustimmung des Vermieters erforderlich ist.
Es gibt jedoch einige Unterschiede und Besonderheiten zu beachten, wie zum Beispiel:

  • Vertragliche Regelungen: In vielen Gewerbemietverträgen sind Klauseln enthalten, die die Untervermietung regeln. Vor allem wird oft eine Zustimmung des Vermieters erforderlich gemacht. Dies kann auch spezifische Bedingungen beinhalten, wie eine maximale Dauer der Zwischenmiete oder die Art des Untermieters.
  • Automatische Zustimmung: In einigen Fällen könnte die Zustimmung des Vermieters als erteilt gelten, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel ein bis zwei Monate) nach Antrag des Mieters widerspricht.
  • Verweigerungsgrund: Der Vermieter kann seine Zustimmung nur dann verweigern, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt, der die Interessen des Vermieters erheblich beeinträchtigt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Zwischenmieter die Nutzung der Immobilie ändert oder finanzielle Risiken für den Vermieter entstehen.

Diese Unterschiede zeigen, dass rechtliche Rahmenbedingungen und der individuelle Mietvertrag genau geprüft werden sollten, um Missverständnisse und rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Vertragliche Vereinbarungen zur Zwischenmiete

Es ist ratsam, klare Vereinbarungen im Mietvertrag festzuhalten, um alle Parteien über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Folgende Punkte sollten Sie dabei berücksichtigen:

  • Konditionen der Zwischenmiete: Welche Konditionen gelten für die Zwischenmiete? Dazu gehören vor allem die Höhe der Miete, die an den Hauptmieter gezahlt wird, und welche Nebenkosten der Zwischenmieter tragen muss.
  • Haftung und Versicherung: Klare Regelungen zur Haftung sind essenziell. Der Hauptmieter bleibt in der Regel gegenüber dem Vermieter für die gesamte Mietsache verantwortlich. Daher sollte der Vertrag regeln, welche Pflichten und Haftungsfragen auf den Zwischenmieter übergehen.
  • Kündigungsfristen und Laufzeiten: Wie lange soll die Zwischenmiete laufen und wie sehen die Kündigungsbedingungen aus? Dabei sollten sowohl mögliche Situationen des vorzeitigen Beendigungsbedarfs als auch automatische Verlängerungsklauseln berücksichtigt werden.
  • Genehmigungen und Zustimmungen: Wird eine schriftliche Zustimmung des Vermieters benötigt? Wie wird diese eingeholt, und was passiert, wenn der Vermieter die Zustimmung verweigert?

Praktische Beispiele für erfolgreiche Zwischenmiete

Es gibt zahlreiche Beispiele, wie eine Zwischenmiete in der Praxis aussehen kann. Einige fiktive, aber realistische Fallbeispiele verdeutlichen die Anwendung der Theorie:

Beispiel 1: Zwischenmiete für eine Umbauphase

Eine Werbeagentur mietet eine Bürofläche in einem beliebten Gewerbegebiet. Während eines umfangreichen Umbauprojekts wird die Fläche ungenutzt bleiben. Die Agentur entscheidet sich, die Flächen für die Dauer von drei Monaten an ein Start-up-Unternehmen unterzuvermieten. Nach Zustimmung des Vermieters werden die Bedingungen im Rahmen eines Zwischenmietvertrages festgelegt. Das Start-up erhält die Möglichkeit, die Fläche während dieser Zeit zu nutzen und zahlt eine vereinbarte Miete an die Agentur.

Beispiel 2: Zwischenmiete aufgrund Standortwechsel

Ein Einzelhändler plant, sein Geschäft in eine benachbarte, größere Ladenfläche zu verlegen. Während des Übergangszeitraumes benötigt der Einzelhändler die Räume im ursprünglichen Standort nicht, da der Umzug schrittweise erfolgt. Eine Zwischenmiete an ein temporäres Pop-Up-Geschäft ist die Lösung. Der Vermieter stimmt zu, und die Vertragsbedingungen werden festgelegt, sodass während der Zwischennutzung keine rechtlichen Hürden entstehen.

Beispiel 3: Gemeinsame Nutzung einer Fläche

In einem Coworking-Space vermieten die Betreiber für eine bestimmte Zeiträume und Tage einen Teil der Räumlichkeiten an verschiedene Freelancer und junge Unternehmen. Durch flexible Vertragskonditionen und zustimmung des Vermieters ist eine Zwischenmiete jederzeit möglich und gestaltet sich für alle Parteien vorteilhaft.

Gesetzliche Bestimmungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Mietrechtliche Vorschriften im BGB regeln dazu einige Aspekte, die es im Blick zu behalten gilt:

  • § 553 BGB – Gestattung der Gebrauchsüberlassung: Diese Norm bezieht sich primär auf Wohnraummietverhältnisse, jedoch ist eine analoge Anwendung auf Gewerbemieten geeignet und oft in den Verträgen selbst berücksichtigt.
  • § 540 BGB – Gebrauchsüberlassung an Dritte: Hierbei ist dargestellt, dass ein Mieter einen Dritten in Anspruch nehmen darf, wenn der Vermieter seine Zustimmung gibt. Dies betrifft jedoch auch die Ausschöpfung aller Gegebenheiten vertraglich notwendiger Einwilligungsprozesse.
  • § 535 BGB – Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrages: Dieser umfasst hinsichtlich der Untervermietung ebenso Rechte und Pflichten beider Parteien und Bildung eines adäquaten Mietzinsens und Wertersatzansprüche.

Aus diesen Regelungen geht klar hervor, dass die gesetzliche Genehmigung bei Geschäftsmietverhältnissen Voraussetzungen und Einbeziehungen auf beide Parteien umfasst und zur genauen Vertragserstellung beiträgt.

Checkliste für eine erfolgreiche Zwischenmiete

Um sicherzustellen, dass Ihre Zwischenmiete reibungslos verläuft und rechtlichen Anforderungen genügt, hilft eine Checkliste als Grundlage und Beibehaltung notwendiger Aspekte:

  • Prüfen des Mietvertrags: Enthält dieser bereits Klauseln zur Untervermietung oder Zwischenmiete?
  • Zustimmung einholen: Holen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters ein und dokumentieren Sie diese.
  • Vertrag erstellen: Erstellen Sie einen detaillierten Zwischenmietvertrag, der alle relevanten Aspekte abdeckt.
  • Versicherung klären: Stellen Sie sicher, dass Haftungsfragen und Versicherungen geklärt sind.
  • Kontrolle und Übergabe: Protokollieren Sie den Zustand der Mietfläche vor Übergabe und bei Rückgabe.

Diese grundlegenden Schritte helfen sicherzustellen, dass die Zwischenmiete erfolgreich und konfliktfrei abläuft und verringern rechtliche Risiken für alle Beteiligten.

Relevante Fallstudien und Erfahrungsberichte

Fallstudien bieten Einblicke in reale Situationen und wie diese erfolgreich bewältigt wurden. Zwei anonymisierte reale Beispiele verdeutlichen praktische Anwendungen:

Fallstudie 1: Zwischenmiete in einem Bürogebäude

In einem modernen Bürokomplex entschied sich ein IT-Unternehmen, Teile seiner nicht benötigten Bürofläche zwischenzuvermieten, da es eine Umstrukturierung vornahm. Nach Einholung der Zustimmung des Vermieters wurde die Fläche an einen neuen Technologie-Start-Up vergeben. Diese Übergabe erfolgte innerhalb von sechs Monaten und war durch klare vertragliche Regelungen einwandfrei dokumentiert. Der vertragliche Nachweis sowie und Klärungen möglicher Schäden, Nutzungskosten und regulärer Miete waren Teil des Vertrages, zur Vermeidung von Missverständnissen.

Fallstudie 2: Zwischenmiete eines Lagerhauses

Ein Transport- und Logistikunternehmen zieht in ein neues Lagerhaus um, um seine Kapazitäten zu erweitern. Während der Zwischenphase wurde das verlassene Lager zur Überbrückung an ein E-Commerce-Unternehmen zwischenvermietet. Bedingungen und Vereinbarungen waren klar formuliert, Genehmigungen wurden im Einvernehmen des Hauptmieters und Untervermieters gesichert und dies verhinderte zu erwartende betriebliche Störungen und optimierte die Nutzung ungenutzter Gewerberäume.

Was tun, wenn der Vermieter die Zustimmung verweigert?

Obwohl die Zustimmung des Vermieters zur Zwischenmiete meistens erforderlich ist, kann es vorkommen, dass diese verweigert wird. Welche Schritte können Sie in einem solchen Fall einleiten?

  • Verhandlungen: Versuchen Sie, mit dem Vermieter zu verhandeln und einvernehmliche Lösungen zu finden. Gegebenenfalls können Sie Missverständnisse klären oder alternative Vorschläge unterbreiten.
  • Prüfung der Begründung: Überprüfen Sie, ob die Verweigerung gerechtfertigt ist. In vielen Fällen darf der Vermieter seine Zustimmung nur bei berechtigten Gründen verweigern.
  • Rechtliche Beratung: Ziehen Sie in Erwägung, sich rechtlich beraten zu lassen, um zu prüfen, ob die Verweigerung rechtmäßig ist und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.

Fazit: Zwischenmiete in der Gewerbemiete – Eine Möglichkeit mit Potential

Zwischenmiete in der Gewerbemiete bietet zahlreiche Möglichkeiten nutzen ungenutzter Gewerbeimmobilien und Optimierung während Übergangszeiten. Mit einer soliden rechtlichen Basis und klaren Vereinbarungen stellt dies eine praktikable und vorteilhafte Lösung für Vermieter, Hauptmieter und Zwischenmieter dar. Indem Sie Mietverträge gewissenhaft prüfen und einhalten, Haftungsfragen klären und detaillierte Vertragskonditionen festlegen, schaffen Sie die Grundlage für eine erfolgreiche und rechtlich sichere Zwischenmiete.

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