Anwaltshaftung – Als Mandant vertrauen Sie darauf, dass Ihr Rechtsanwalt kompetent und sorgfältig arbeitet. Doch was passiert, wenn Ihr Anwalt Fehler macht oder wichtige Fristen versäumt? In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über Anwaltshaftung wissen müssen: Ihre Rechte bei Fehlern und Versäumnissen, aktuelle Gesetze und Gerichtsurteile sowie häufig gestellte Fragen von einem erfahrenen Rechtsanwalt.

Anwälte Privilegien: Was dürfen nur Anwälte?

Um den Beruf des Anwalts ausüben zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die in der BRAO festgelegt sind. Neben dem erfolgreichen Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens ist auch die Zulassung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer erforderlich. Diese erteilt die Zulassung, wenn der Bewerber persönlich und fachlich für den Beruf als Anwalt geeignet ist.

Anwälte sind an bestimmte berufliche Pflichten gebunden, die in der BORA und der FAO geregelt sind. Diese Pflichten sind insbesondere:

  1. Verschwiegenheitspflicht
  2. Unabhängigkeit
  3. Interessenkollision vermeiden
  4. Gewissenhafte Beratung und Vertretung
  5. Fachliche Fortbildung

Die Einhaltung dieser beruflichen Pflichten wird durch die jeweiligen Anwaltskammern sowie durch staatliche Aufsichtsbehörden kontrolliert und geahndet.

Weitere Tätigkeiten von Anwälten

Neben den bereits aufgeführten Tätigkeiten können Anwälte in Deutschland auch in anderen Bereichen tätig werden, wie zum Beispiel:

  • Als Schiedsrichter in Schiedsverfahren
  • Als Mediatoren in außergerichtlichen Schlichtungsverfahren
  • Als Dozenten und Lehrbeauftragte an Universitäten oder Fachhochschulen
  • Als Gutachter oder Sachverständige

Grundlagen der Anwaltshaftung

Die Anwaltshaftung basiert auf dem Grundsatz, dass ein Anwalt bei der Ausübung seines Berufs eine gewisse Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Mandanten hat. Verletzt er diese Pflicht, kann er schadensersatzpflichtig werden.

Vertragliche Haftung

Die Haftung des Anwalts ergibt sich zunächst aus dem Anwaltsvertrag, den er mit seinem Mandanten geschlossen hat. Dieser Vertrag kann ausdrücklich oder stillschweigend geschlossen werden und begründet eine vertragliche Pflicht des Anwalts, seine anwaltlichen Dienstleistungen sorgfältig und gewissenhaft auszuführen.

Deliktische Haftung

Neben der vertraglichen Haftung kann ein Anwalt auch deliktisch haften, wenn er durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten einen Schaden verursacht. Dazu zählen zum Beispiel Beratungsfehler, Fehler bei der Vertragsgestaltung oder die Verletzung von Verschwiegenheitspflichten.

Voraussetzungen der Anwaltshaftung

Für die Haftung eines Anwalts müssen grundsätzlich vier Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pflichtverletzung
  • Verschulden
  • Schaden
  • Kausalität

Pflichtverletzung

Ein Anwalt verletzt seine Pflichten, wenn er die anwaltlichen Tätigkeiten nicht mit der gebotenen Sorgfalt ausübt. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Fehler bei der Beratung
  • Fehler bei der Prozessführung
  • Fehler bei der Vertragsgestaltung
  • Versäumnis von Fristen und Terminen
  • Verletzung von Verschwiegenheitspflichten

Verschulden

Ein Anwalt haftet nur, wenn er die Pflichtverletzung verschuldet hat. Das bedeutet, dass er die Pflichtverletzung vorsätzlich oder fahrlässig begangen haben muss. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Anwalt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Schaden

Ein Schaden besteht in der Regel in einer Vermögenseinbuße des Mandanten. Dies kann zum Beispiel der Verlust eines Prozesses, die Nichterfüllung eines Vertrags oder der entgangene Gewinn sein. Der Schaden muss konkret und bezifferbar sein.

Kausalität

Zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden muss ein kausaler Zusammenhang bestehen. Das bedeutet, dass der Schaden auf die Pflichtverletzung zurückzuführen sein muss. Ist dies nicht der Fall, haftet der Anwalt nicht.

Gängige Fehler eines Anwalts und deren Auswirkungen

Obwohl die meisten Anwälte bestrebt sind, ihre Aufgaben korrekt und effektiv auszuführen, kommen Fehler vor. Die Art und Wirkung dieser Fehler können sehr unterschiedlich sein. Hier sind einige der am häufigsten gemachten Fehler und deren mögliche Konsequenzen.

Missverständnisse und Kommunikationsfehler

Manchmal kann eine mangelhafte Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant zu Fehlern führen. Vielleicht hat der Anwalt einen wichtigen Punkt übersehen oder missverstanden, was dazu führt, dass er eine falsche Strategie verfolgt. Dies kann zu Nachteilen für den Mandanten führen und in bestimmten Fällen zu Haftungsansprüchen gegen den Anwalt.

Verzug oder Versäumnisse

Termine und Fristen spielen im Rechtssystem eine entscheidende Rolle. Versäumt es der Anwalt, Fristen zu beachten oder erforderliche Dokumente rechtzeitig einzureichen, kann dies den Mandanten sein rechtliches Anliegen kosten.

Mangelnde Sorgfalt

Mangelnde Sorgfalt bei der Ausarbeitung von Dokumenten oder der Durchführung von Recherchen ist ein weiterer häufiger Fehler. Dies kann zu fehlerhaften Rechtsdokumenten, ungenauen Empfehlungen oder fehlerhaften juristischen Gutachten führen. Auch hier können schwerwiegende finanzielle und rechtliche Folgen für den Mandanten auftreten.

Haftungsbegrenzung und Haftungsausschluss

Die Haftung eines Anwalts kann unter bestimmten Voraussetzungen begrenzt oder ausgeschlossen werden.

Haftungsbegrenzung

Die Haftung eines Anwalts ist gesetzlich auf einen Mindestbetrag von 250.000 Euro pro Schadensfall begrenzt (§ 51a BRAO). Darüber hinaus kann die Haftung vertraglich auf einen höheren Betrag begrenzt werden. Allerdings muss die Haftungsbegrenzung individuell vereinbart und angemessen sein.

Haftungsausschluss

Ein Haftungsausschluss ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. So kann die Haftung etwa ausgeschlossen werden, wenn der Mandant ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen verzichtet.

Was passiert, wenn mein Anwalt keine Berufshaftpflichtversicherung hat?

Es ist eine Frage, die zwar selten gestellt wird, aber dennoch eine große Rolle für jeden Mandanten spielt. Wussten Sie, dass Anwälte, genauso wie Ärzte, sich gegen Berufshaftungsansprüche versichern lassen können – und das sogar müssen? Aber was genau passiert eigentlich, wenn Ihr Anwalt keine Berufshaftpflichtversicherung hat und einen professionellen Fehler begeht, der Sie finanziell stark belastet?

Mögliche Szenarien bei einem fehlenden Versicherungsschutz

  • Fehler bei der Beratung oder Vertretung: Wenn ein Anwalt im Rahmen seiner Tätigkeit einen Fehler macht, kann dies erhebliche finanzielle Folgen für den Mandanten haben. Hier könnte ein fehlender Versicherungsschutz gravierend sein.
  • Insolvenz des Anwalts: Ist der Anwalt nicht versichert und kann den Schaden nicht aus eigener Tasche begleichen, dann könnte ein Insolvenzverfahren folgen. In der Regel führt dies dazu, dass der Mandant nur einen Bruchteil des entstandenen Schadens ersetzt bekommt.
  • Disziplinarverfahren: Fehlt dem Anwalt die Berufshaftpflichtversicherung, kann dies zu einem Disziplinarverfahren mit möglicherweise berufsrechtlichen Konsequenzen führen.

Pflichten und Haftung des Anwalts

Die Haftung eines Anwalts ergibt sich grundsätzlich aus dem zwischen ihm und dem Mandanten geschlossenen Vertrag. Dies ist meist ein Dienstvertrag, in manchen Fällen aber auch ein Werkvertrag. Entscheidend ist dabei, dass der Anwalt verpflichtet ist, den Auftrag gewissenhaft und sorgfältig durchzuführen. Wenn er diese Pflicht verletzt und dem Mandanten dadurch ein Schaden entsteht, ist er grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet.

Darüber hinaus ist der Anwalt verpflichtet, seinen Mandanten über alle relevanten Umstände und Risiken zu informieren. Unterlässt er diese Aufklärung, kann auch dies zu einem Haftungsanspruch führen.

Schadensersatzansprüche und ihre Durchsetzung

Um einen Schadensersatzanspruch gegen seinen Anwalt geltend zu machen, muss der Mandant in der Regel nachweisen, dass dieser einen Fehler gemacht hat und dass dieser Fehler kausal für den entstandenen Schaden war. Dies kann mitunter eine schwierige Beweisaufgabe sein. Oftmals spielen dabei auch komplexe rechtliche oder tatsächliche Fragen eine Rolle, die mit Hilfe eines Sachverständigen geklärt werden müssen.

Die Konsequenzen einer fehlenden Versicherung

Fehlt dem Anwalt die Berufshaftpflichtversicherung, steht der Mandant zunächst einmal vor einem Problem: Er kann zwar eventuell einen Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt geltend machen, doch wenn dieser das Geld für den Schadensersatz nicht aufbringen kann, nützt ihm das wenig. Hier läge dann ein sogenannter „leerer Titel“ vor.

Andererseits kann die Anwaltskammer einschreiten und berufsrechtliche Sanktionen verhängen. Sie könnte beispielsweise ein berufsgerichtliches Verfahren einleiten, in dessen Rahmen auch die Frage der Schadensersatzpflicht geprüft wird. Zudem kann die Anwaltskammer dem Anwalt, sobald sie von dem fehlenden Versicherungsschutz erfährt, die Zulassung entziehen.

Häufig gestellte Fragen zur Anwaltshaftung

Nachfolgend die häufigsten Fragen für Sie auf einen Blick.

Wie lange habe ich Zeit, um Schadensersatzansprüche gegen meinen Anwalt geltend zu machen?

Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen Anwälte beträgt gemäß § 51b BRAO in der Regel drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Anwalts Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

Kann ich meinen Anwalt wegen eines Fehlers in der Beratung haftbar machen?

Ja, ein Anwalt kann für Fehler in der Beratung haftbar gemacht werden, wenn er seine Pflichten verletzt hat und diese Pflichtverletzung zu einem Schaden beim Mandanten geführt hat. Dabei muss der Anwalt die Pflichtverletzung verschuldet, also vorsätzlich oder fahrlässig begangen haben.

Haftet ein Anwalt auch für Fehler seines Mitarbeiters?

Ein Anwalt kann grundsätzlich auch für Fehler seiner Mitarbeiter haften, wenn diese bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten im Rahmen des Anwaltsvertrags handeln. Dabei kommt es darauf an, ob der Anwalt die Auswahl, Anleitung und Überwachung seiner Mitarbeiter ordnungsgemäß vorgenommen hat.

Muss ich einen Anwalt beauftragen, um Schadensersatzansprüche gegen meinen Anwalt geltend zu machen?

Es besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Anwalt zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen anderen Anwalt zu beauftragen. Allerdings kann es ratsam sein, einen spezialisierten Anwalt für Anwaltshaftung zu konsultieren, um Ihre Ansprüche sachgerecht und erfolgreich durchzusetzen.

Fazit

Die Anwaltshaftung ist ein komplexes Rechtsgebiet, das Mandanten vor finanziellen Schäden durch Fehler und Versäumnisse ihres Anwalts schützt. Die Haftung eines Anwalts setzt voraus, dass er seine Pflichten verletzt, dies verschuldet hat und dadurch ein Schaden beim Mandanten entstanden ist. Aktuelle Gerichtsurteile und die gesetzlichen Regelungen verdeutlichen, dass Anwälte für ihre Fehler haften können, aber auch Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse möglich sind.

Mandanten sollten sich bei Fragen zur Anwaltshaftung an einen Anwalt wenden, um ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.

Als erfahrener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu klären und Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Anwalt zu prüfen und durchzusetzen. Wenn Sie glauben, dass Ihr Anwalt einen Fehler gemacht hat oder seine Pflichten verletzt hat, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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