Arbeitnehmer verschweigt Nebentätigkeit – In diesem Artikel werden wir uns mit der Frage befassen, ob eine Kündigung legal ist, wenn ein Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit nicht offenlegt. Da das Thema sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Bedeutung ist, wird ein umfassender Überblick über die rechtlichen Aspekte, Fallstricke und Lösungen geboten, um letztendlich herauszufinden, ob eine Kündigung gerechtfertigt sein kann oder nicht.

Inhaltsverzeichnis:

  • Rechtliche Grundlagen für Nebentätigkeiten
  • Haupt- und Nebenbeschäftigung: Definition und Abgrenzung
  • Pflichten des Arbeitnehmers bezüglich einer Nebentätigkeit
  • Anforderungen an eine wirksame Nebentätigkeitsklausel im Arbeitsvertrag
  • Arbeitgeberpflichten im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten
  • Kündigungsarten bei Verschweigen einer Nebentätigkeit
  • Anonymisierte Mandantengeschichten und Fallbeispiele
  • Praxisbeispiele: der richtige Umgang mit Nebentätigkeiten
  • FAQ zum Thema Nebentätigkeiten und Kündigung

Rechtliche Grundlagen für Nebentätigkeiten

Die rechtlichen Grundlagen für Nebentätigkeiten sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Dazu gehören insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und die jeweiligen Tarifverträge. Diese Regelungen dienen dazu, sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers zu schützen.

Haupt- und Nebenbeschäftigung: Definition und Abgrenzung

Eine Hauptbeschäftigung ist die regelmäßige berufliche Tätigkeit, die in der Regel der Lebensunterhaltssicherung dient. Eine Nebentätigkeit hingegen ist eine zusätzliche Erwerbstätigkeit, die außerhalb der Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.

Die Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenbeschäftigung erfolgt in der Regel nach Kriterien wie Zeitumfang, Einkommen und Priorität. Dabei wird meistens davon ausgegangen, dass eine Nebentätigkeit dann vorliegt, wenn sie zeitlich weniger als die Hälfte der Hauptbeschäftigung in Anspruch nimmt und ein geringeres Einkommen erzielt wird.

Pflichten des Arbeitnehmers bezüglich einer Nebentätigkeit

Arbeitnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Nebentätigkeiten gegenüber dem Arbeitgeber offenzulegen, sofern diese rechtlich oder vertraglich vorgesehen ist. Dabei haben Arbeitnehmer insbesondere folgende Pflichten:

  • Offenlegung der Nebentätigkeit gegenüber dem Arbeitgeber
  • Einhaltung von Grenzen zur Wahrung des Arbeitszeitgesetzes
  • Sicherstellung der Erfüllung der Hauptbeschäftigung
  • Beachtung von Wettbewerbsverboten (z.B. Arbeit für einen Konkurrenten des Hauptarbeitgebers)

Anforderungen an eine wirksame Nebentätigkeitsklausel im Arbeitsvertrag

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mittels einer Nebentätigkeitsklausel im Arbeitsvertrag die Rahmenbedingungen für die Ausübung von Nebentätigkeiten festzulegen. Damit eine solche Klausel wirksam ist, muss sie jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen:

  • Bestimmtheit: Die Klausel muss klar und unmissverständlich formuliert sein.
  • Verhältnismäßigkeit: Die Beschränkungen müssen den berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rechnung tragen, ohne die Interessen des Arbeitnehmers unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.
  • Keine unangemessene Benachteiligung: Die Klausel darf den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB).

Arbeitgeberpflichten im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten

Auch Arbeitgeber haben im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten bestimmte Pflichten, die zu beachten sind:

  • Prüfung, ob eine Nebentätigkeit vorliegt
  • Prüfung, ob die Nebentätigkeit mit dem Arbeitszeitgesetz und anderen gesetzlichen Regelungen vereinbar ist
  • Prüfung, ob die Nebentätigkeit gegen vertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbote verstößt
  • Ausübung des Direktionsrechts bei Ablehnung einer Nebentätigkeit

Kündigungsarten bei Verschweigen einer Nebentätigkeit

Wenn ein Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit verschweigt, können je nach den Umständen verschiedene Kündigungsarten in Betracht kommen:

  • Ordentliche Kündigung: Bei Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten kann eine ordentliche Kündigung gemäß § 622 BGB erfolgen.
  • Verhaltensbedingte Kündigung: Verschweigt der Arbeitnehmer die Nebentätigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann dies eine verhaltensbedingte Kündigung gemäß § 626 BGB rechtfertigen.
  • Dringende betriebliche Erfordernisse: Liegen dringende betriebliche Gründe vor, die eine Kündigung erforderlich machen, kann eine betriebsbedingte Kündigung gemäß § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in Betracht kommen.

Anonymisierte Mandantengeschichten und Fallbeispiele

Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit sind uns viele Fälle begegnet, in denen das Verschweigen von Nebentätigkeiten zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen geführt hat. Hier einige anonymisierte Beispiele:

Fall 1: Konkurrenztätigkeit für einen Wettbewerber

Ein Softwareentwickler war bei einem IT-Unternehmen angestellt und hatte in seinem Arbeitsvertrag eine Klausel, wonach Nebentätigkeiten nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers auszuüben waren. Der Arbeitnehmer verschwieg jedoch, dass er gleichzeitig als Freelancer für einen direkten Konkurrenten tätig war. Als der Arbeitgeber hiervon erfuhr, war er nicht nur über das Verschweigen der Nebentätigkeit verärgert, sondern auch darüber, dass der Mitarbeiter wertvolle Geschäftsinformationen und Know-how an den Wettbewerber weitergeben könnte.

In dieser Situation prüften wir die Rechtmäßigkeit einer möglichen Kündigung und stellten fest, dass in Anbetracht der Umstände sowohl eine verhaltensbedingte als auch eine wettbewerbliche Kündigung gerechtfertigt sein könnten. Der Arbeitgeber entschied sich letztendlich für eine verhaltensbedingte Kündigung, die auch vor Gericht Bestand hatte.

Fall 2: Nebentätigkeit als Dozent während der Arbeitszeit

Ein Arbeitnehmer, der bei einem Unternehmen für Personalentwicklung tätig war, verschwieg seinem Arbeitgeber, dass er nebenbei als Dozent an einer privaten Hochschule arbeitete. Die Vorlesungen fanden überwiegend während der regulären Arbeitszeit des Hauptarbeitgebers statt, und der Arbeitnehmer konnte seine Arbeitsleistung in seinem Hauptjob nicht mehr in der gewünschten Qualität erbringen. Der Arbeitgeber wurde auf die Nebentätigkeit aufmerksam, als er durch Zufall auf eine Ankündigung der Vorlesungen stieß.

Nachdem wir die Umstände des Falls eingehend geprüft hatten, kamen wir zu dem Schluss, dass eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein könnte, da der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hatte. Der Arbeitgeber entschied sich daraufhin, dem Arbeitnehmer eine ordentliche Kündigung auszusprechen.

Fall 3: Überstunden bei Hauptarbeitgeber aufgrund von Nebentätigkeit

Ein kaufmännischer Angestellter bekleidete in einem mittelständischen Unternehmen eine verantwortungsvolle Position und arbeitete zusätzlich als selbständiger Fahrer für einen Kurierdienst. Obwohl diese Nebentätigkeit grundsätzlich erlaubt wäre, verschwieg der Arbeitnehmer sie gegenüber seinem Arbeitgeber und ließ seine Hauptarbeitsleistung zunehmend schleifen. Aufgrund der zunehmenden Belastungen durch die Nebentätigkeit sammelte der Arbeitnehmer immer mehr Überstunden, die er nur unzureichend abbaute.

Als der Arbeitgeber zufällig von der Nebentätigkeit erfuhr, nahm er die rechtlichen Beratungen unserer Kanzlei in Anspruch. Wir empfahlen ihm, auf eine ordentliche Kündigung zurückzugreifen, da die arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers missachtet worden waren. Nachdem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darauf ansprach, einigte man sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in beiderseitigem Einvernehmen.

Solche Fälle zeigen, dass das Verschweigen einer Nebentätigkeit oft zu unangenehmen rechtlichen Folgen für den Arbeitnehmer führen kann. Es ist deshalb ratsam, in solchen Situationen den Rat eines kompetenten Rechtsanwalts einzuholen und eine offene Kommunikation zu pflegen, um Konflikte zu vermeiden und rechtliche Absicherung für beide Seiten zu gewährleisten.

Praxisbeispiele: der richtige Umgang mit Nebentätigkeiten

Um sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Rechtsstreitigkeiten und Unstimmigkeiten zu vermeiden, haben wir einige Praxistipps für den richtigen Umgang mit Nebentätigkeiten zusammengestellt:

  • Transparente Kommunikation: Der Arbeitnehmer sollte jegliche Nebentätigkeiten offenlegen und bei Unklarheiten nachfragen.
  • Vertragsgestaltung: Arbeitgeber sollten Nebentätigkeitsklauseln präzise und verständlich formulieren.
  • Fortbildungen und Schulungen: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass alle Beteiligten über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten informiert sind.
  • Konfliktprävention: Bei ersten Anzeichen von Problemen sollte frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitnehmer gesucht werden.

FAQ zum Thema Nebentätigkeiten und Kündigung

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zum Thema Nebentätigkeiten und Kündigung:

Frage 1: Ist eine Nebentätigkeit grundsätzlich erlaubt?

Grundsätzlich ist die Ausübung einer Nebentätigkeit erlaubt, solange sie gesetzliche und vertragliche Bestimmungen einhält und die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt wird. In bestimmten Fällen, z. B. bei der Arbeit für einen Wettbewerber, kann der Arbeitgeber jedoch die Ausübung einer Nebentätigkeit verbieten.

Frage 2: Muss jede Nebentätigkeit dem Arbeitgeber gemeldet werden?

Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, Nebentätigkeiten, die rechtlich oder vertraglich vorgesehen sind, dem Arbeitgeber offenzulegen. Hierzu zählen insbesondere Nebentätigkeiten, die einen Einfluss auf die Arbeitsleistung in der Hauptbeschäftigung haben könnten oder mit Wettbewerbsverboten kollidieren.

Frage 3: Wann kann der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten?

Der Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit verbieten, wenn diese die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus der Haupttätigkeit gefährdet, gegen gesetzliche Regelungen verstößt oder einem vereinbarten oder tariflichen Wettbewerbsverbot widerspricht. Dabei muss die Entscheidung des Arbeitgebers verhältnismäßig und im Einklang mit den Interessen beider Parteien stehen.

Frage 4: Wie genau muss ein Arbeitgeber über eine Nebentätigkeit informiert werden?

Es genügt, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über das Bestehen einer Nebentätigkeit informiert und dabei relevante Informationen, wie Art, Umfang und Dauer der Tätigkeit, offenlegt. Eine ausführliche Beschreibung der Nebentätigkeit ist grundsätzlich nicht erforderlich, es sei denn, der Arbeitgeber verlangt dies aus berechtigtem Interesse.

Frage 5: Wann und wie kann eine Kündigung erfolgen, wenn der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit verschweigt?

Wenn ein Arbeitnehmer eine rechtlich oder vertraglich relevante Nebentätigkeit verschweigt, kann dies je nach Sachlage und Schwere des Verstoßes verschiedene Kündigungsarten begründen, u. a. eine ordentliche, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung. Dabei sind stets die gesetzlichen und tariflichen Kündigungsfristen sowie der eventuelle Kündigungsschutz zu beachten. Im Einzelfall sollte juristischer Rat eingeholt werden, um die Rechtmäßigkeit und Durchführbarkeit der Kündigung sicherzustellen.

Fazit: Umgang mit verschwiegenen Nebentätigkeiten und Kündigungsrecht

Die Frage, ob eine Kündigung legal ist, wenn ein Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit verschweigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Art der Nebentätigkeit, die Vertragsklauseln, gesetzliche Regelungen sowie die konkreten Umstände des Einzelfalls. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten stets darauf bedacht sein, transparent und offen im Umgang mit Nebentätigkeiten zu agieren.

Arbeitgeber sollten präzise und verständliche Nebentätigkeitsklauseln in Arbeitsverträgen formulieren und ihre Mitarbeiter über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufklären. Arbeitnehmer hingegen sind gut beraten, ihre Nebentätigkeiten beim Arbeitgeber offenzulegen und etwaige Unklarheiten im Vorfeld zu klären, um mögliche Kündigungen oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Im Falle rechtlicher Fragen oder Unstimmigkeiten empfiehlt es sich, eine professionelle anwaltliche Beratung einzuholen, um individuell und effektiv auf die jeweilige Situation zu reagieren und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Abschließend lässt sich festhalten, dass meist nicht pauschal gesagt werden kann, ob eine Kündigung wegen einer verschwiegenen Nebentätigkeit rechtlich zulässig ist. Vielmehr hängt dies von den konkreten Umständen ab und sollte von beiden Seiten mit Bedacht, Verständnis und Fachwissen angegangen werden, um faire und rechtssichere Lösungen zu finden.

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