In diesem Beitrag gehen wir umfassend und detailliert auf das Thema Arbeitsverweigerung ein. Wir betrachten die rechtlichen Auswirkungen sowohl aus der Perspektive des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers und geben konkrete Beispiele, Gesetzesgrundlagen und aktuelle Gerichtsurteile als Belege an. Unsere umfangreiche FAQ-Liste liefert Antworten zu häufig aufkommenden Fragen rund um das Thema.

Was ist Arbeitsverweigerung?

Arbeitsverweigerung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer trotz einer grundsätzlich bestehenden arbeitsvertraglichen Pflicht, gegenüber dem Arbeitgeber die geschuldete Arbeitsleistung nicht (oder nicht vollständig) erbringt – sei es aufgrund einer unzureichenden Leistungsbereitschaft oder einer ausdrücklichen Weigerung, bestimmte Aufgaben auszuführen.

Arten der Arbeitsverweigerung

Es gibt verschiedene Formen der Arbeitsverweigerung. Die häufigsten sind:

    • Offene Arbeitsverweigerung (Arbeitnehmer erklärt ausdrücklich, die Arbeit nicht verrichten zu wollen)
    • Passive Arbeitsverweigerung (Arbeitnehmer verrichtet die Arbeit absichtlich nur mangelhaft oder unvollständig)

Gründe für die Arbeitsverweigerung

Die Gründe für eine Arbeitsverweigerung sind vielfältig und können sowohl in der Person des Arbeitnehmers als auch in der Gestaltung der Arbeitsbedingungen liegen. Folgende Ursachen sind häufig anzutreffen:

  • Unzumutbare Arbeitsbedingungen (z. B. gewalttätiges Verhalten von Vorgesetzten oder Kollegen)
  • Überforderung oder Unterforderung des Arbeitnehmers
  • Fehlende Arbeitsmittel oder schlechte Organisation
  • Unzulässige Anweisungen des Arbeitgebers (z. B. rechtswidrige oder sittenwidrige Tätigkeiten)
  • Krankheiten oder psychische Belastungen des Arbeitnehmers, die eine Arbeitsleistungserbringung unmöglich machen
  • Persönliche Probleme des Arbeitnehmers (z. B. familiäre Konflikte, finanzielle Schwierigkeiten)

Rechtslage bei der Arbeitsverweigerung

Die Rechtslage bei der Arbeitsverweigerung ist komplex, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt, etwa der Art und dem Grund der Verweigerung sowie den konkreten Umständen im Einzelfall.

Anforderungen an eine zulässige Arbeitsverweigerung

Grundsätzlich besteht eine arbeitsvertragliche Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung. Es gibt jedoch Ausnahmen, unter denen Arbeitnehmer berechtigt sind, ihre Arbeitsleistung zu verweigern. Diese Ausnahmen können sich aus dem Gesetz, aus dem Arbeitsvertrag, aus einer Betriebsvereinbarung oder aus einer Tarifnorm ergeben. In folgenden Fällen kann eine Arbeitsverweigerung zulässig sein:

  • Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig (z. B. aufgrund von Krankheit)
  • Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten
  • Dienstanweisungen des Arbeitgebers sind rechtswidrig, sittenwidrig oder sonst unzulässig (z. B. Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften)
  • Arbeiten gehören nicht zum vertraglich vereinbarten Aufgabenbereich und sind den Arbeitnehmern nicht zumutbar

Rechtliche Folgen bei unzulässiger Arbeitsverweigerung

Wenn eine Arbeitsverweigerung nicht zulässig ist, hat dies sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber rechtliche Konsequenzen. Die wichtigsten sind:

Abmahnung

Bei wiederholter oder beharrlicher Arbeitsverweigerung kann der Arbeitgeber eine (oder mehrere) Abmahnung(en) aussprechen. Eine Abmahnung dient der Klarstellung und Dokumentation, dass das Verhalten des Arbeitnehmers arbeitsvertraglich nicht akzeptabel ist und im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Entgeltzahlung

Grundsätzlich gilt der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“. Bei einer unberechtigten Arbeitsverweigerung hat der Arbeitgeber daher das Recht, die Entgeltzahlung für die Dauer der Verweigerung einzubehalten.

Schadensersatzansprüche

Wenn die Arbeitsverweigerung zu einem Schaden beim Arbeitgeber führt, zum Beispiel wenn ein Projekt aufgrund der Verweigerung nicht rechtzeitig abgeschlossen wird, kann der Arbeitgeber unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitnehmer geltend machen.

Kündigung bei Arbeitsverweigerung

Im schlimmsten Fall kann eine (wiederholte) Arbeitsverweigerung zu einer verhaltensbedingten Kündigung oder sogar einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund führen. Letztere setzt jedoch voraus, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist und es keine milderen Mittel gibt, um das Problem zu lösen.

FAQ: Arbeitsverweigerung

Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsverweigerung, um Ihnen einen umfassenden Überblick zu geben.

Darf ein Arbeitnehmer die Arbeit verweigern, wenn er dafür nicht ausgebildet ist?

Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer nur solche Tätigkeiten ausführen, für die er ausgebildet wurde und die vertraglich vereinbart sind. Wenn der Arbeitnehmer für eine Tätigkeit nicht ausgebildet wurde, kann er sie daher berechtigterweise ablehnen. Ausnahmen gelten jedoch, wenn die Tätigkeit für den Arbeitnehmer zumutbar ist und er die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten in angemessener Zeit erlernen kann.

Darf ein Arbeitnehmer die Arbeit verweigern, wenn er nicht (rechtzeitig) bezahlt wird?

Bei einem Zahlungsverzug des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen seine Arbeitsleistung verweigern, wenn dies verhältnismäßig ist und er den Arbeitgeber zuvor erfolglos zur Zahlung aufgefordert hat. Allerdings sollte der Arbeitnehmer in einem solchen Fall anwaltlichen Rat einholen, um das Risiko einer ungerechtfertigten Arbeitsverweigerung zu minimieren.

Kann ein Arbeitnehmer die Arbeit verweigern, wenn er Sicherheitsbedenken hat?

Wenn ein Arbeitnehmer berechtigte Sicherheitsbedenken hinsichtlich seiner Arbeitsumgebung oder einer bestimmten Arbeitstätigkeit hat, besteht grundsätzlich das Recht, die Arbeit zu verweigern. Die Sicherheitsbedenken müssen jedoch objektiv nachvollziehbar sein, und der Arbeitnehmer sollte zunächst den Arbeitgeber auf die Gefahren aufmerksam machen und um Abhilfe bitten.

Wann ist eine Abmahnung erforderlich, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann?

Eine Abmahnung ist in der Regel Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Sie soll dem Arbeitnehmer die Gelegenheit bieten, sein Fehlverhalten zu erkennen und abzustellen, bevor das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. In besonders gravierenden Fällen oder bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann jedoch unter Umständen auch auf eine vorherige Abmahnung verzichtet werden.

Gibt es Fristen, die bei einer Kündigung wegen Arbeitsverweigerung zu beachten sind?

Bei einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung sind die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten. Bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund muss die Kündigung in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen (§ 626 Abs. 2 BGB). Zudem können tarifvertragliche Regelungen und Fristen gelten.

Arbeitsverweigerung: Wie reagieren Sie?

Arbeitsverweigerung ist ein komplexes Thema, das sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von großer Bedeutung ist. Grundsätzlich gilt: Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsleistung vertragsgemäß zu erbringen. Eine Arbeitsverweigerung kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein.

Auf der anderen Seite kann eine unberechtigte Arbeitsverweigerung zu Abmahnungen, Schadensersatzansprüchen und im schlimmsten Fall zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Arbeitnehmer sollten sich daher der Rechtslage bewusst sein und im Zweifelsfall anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Arbeitgeber wiederum müssen auf transparente Kommunikation, angemessene Arbeitsbedingungen und eine korrekte Handhabung der rechtlichen Konsequenzen achten.

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