Das Auskunftsrecht, gewährleistet durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ermöglicht es Einzelpersonen, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch verantwortliche Unternehmer, Institutionen oder Organisationen zu erhalten.

In diesem Beitrag erläutern wir, welche Rechte Betroffene im Zusammenhang mit dieser Vorschrift haben, wie fragliche Datenverarbeitungen identifiziert werden können, welche Schritte unternommen werden müssen, um Auskunft zu erhalten, und welche rechtlichen Optionen zur Verfügung stehen, um diese Rechte durchzusetzen.

Grundlagen zum Auskunftsrecht

Das Auskunftsrecht ist ein zentrales Element des Datenschutzrechts und wurde geschaffen, um Transparenz und Kontrolle für die betroffenen Personen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Bevor wir uns mit den spezifischen rechtlichen Bestimmungen befassen, skizzieren wir zunächst einige grundlegende Begriffe und Konzepte rund um das Auskunftsrecht.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das schließt ein:

  • Name, Adresse, Geburtsdatum
  • E-Mail-Adressen, Telefonnummern
  • Bankverbindungen, Kreditkartendaten
  • IP-Adressen, Standortdaten
  • Nutzerdaten aus Online-Portalen oder sozialen Medien
  • biometrische Merkmale, z. B. Fingerabdrücke oder Gesichtserkennung

Was bedeutet Datenverarbeitung?

Datenverarbeitung umfasst alle Arten von Handlungen, die im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten durchgeführt werden, einschließlich:

  • Erhebung, Speicherung, Verwendung
  • Vermittlung, Löschung, Zugriffsbeschränkungen
  • Verknüpfung, Anonymisierung, Pseudonymisierung

Wer sind die Verantwortlichen?

Verantwortliche sind natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen, die allein oder gemeinsam über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheiden. Dazu gehören:

  • Unternehmen, z. B. Arbeitgeber oder Online-Dienstleister
  • öffentliche Institutionen, z. B. Schulen, Universitäten oder Behörden
  • Vereine und sonstige Organisationen, z. B. Krankenkassen

Rechtliche Grundlagen des Auskunftsrechts

Die rechtlichen Grundlagen des Auskunftsrechts finden sich sowohl in nationalen als auch europäischen Datenschutzvorschriften. Im Folgenden stellen wir die wesentlichen Regelungen und deren Reichweite vor.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie harmonisiert das Datenschutzrecht innerhalb der EU und sieht einen umfassenden Katalog von Rechten und Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten vor. Das Auskunftsrecht findet sich in Art. 15 DSGVO. Nach dieser Vorschrift haben Betroffene das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn dies der Fall ist, kann die betroffene Person Auskunft über die betreffenden Daten sowie zahlreiche weitere Informationen verlangen, wie zum Beispiel:

  • Zwecke der Verarbeitung
  • Kategorien von personenbezogenen Daten
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern
  • Geplante Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer
  • Das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung
  • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
  • der Herkunft der Daten, falls diese nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, wie z. B. Profiling
  • im Falle einer Datentransfer in ein Drittland: Informationen zur Einhaltung des Datenschutzniveaus

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das BDSG regelt den Datenschutz im nationalen Rahmen und findet in Situationen Anwendung, in denen deutsches Recht zur Anwendung kommt. Im BDSG ist das Auskunftsrecht in § 34 BDSG festgeschrieben. Die Regelungen zum Auskunftsrecht im BDSG sind jedoch weitestgehend inhaltsgleich mit Art. 15 DSGVO und werden daher hier nicht gesondert analysiert.

Spezialgesetze und Gesetze anderer Mitgliedstaaten

In bestimmten Fällen können auch andere spezialgesetzliche Bestimmungen bzw. Gesetze anderer Mitgliedstaaten bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung gelten. Dies ist jedoch eher die Ausnahme. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf die allgemeinen Regelungen des Auskunftsrechts aus DSGVO und BDSG, die in den meisten Fällen einschlägig sein werden.

Warum eine Online-Auskunft durch einen Anwalt sinnvoll ist

Eine Online-Auskunft durch einen Anwalt kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Hier sind einige Aspekte, warum eine Online-Rechtsberatung die richtige Wahl für Sie sein könnte:

Zeitersparnis

Eine Online-Auskunft ermöglicht es Ihnen, schnell und einfach auf Informationen und Rechtsberatung zuzugreifen, ohne dass Sie persönlich in einer Kanzlei erscheinen müssen. Dadurch sparen Sie Zeit und können sich auf andere wichtige Aufgaben konzentrieren.

Ortsunabhängigkeit

Dank der Online-Beratung können Sie von überall auf der Welt aus auf die Dienste Ihres Anwalts zugreifen. Das ist besonders vorteilhaft, wenn Sie sich nicht in der Nähe einer Kanzlei befinden oder wenn Sie aus beruflichen oder privaten Gründen viel reisen müssen.

Unkomplizierte Kommunikation

Die meisten Online-Anwälte bieten verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten an, wie E-Mail, Telefon oder Videokonferenzen. So können Sie denjenigen wählen, der am besten zu Ihrem Kommunikationsstil passt. Die Online-Kommunikation kann unkomplizierter und weniger einschüchternd sein, insbesondere für Menschen, die noch keine Erfahrung mit Anwälten haben.

Kostengünstigere Angebote

Da viele Anwälte ihre Dienste online zu vergünstigten Preisen anbieten, können Sie ein qualifiziertes Fachwissen zu einem Bruchteil der herkömmlichen Kosten erhalten. Dies ist besonders attraktiv für Personen, die sich Sorgen über die hohen Kosten eines traditionellen Anwalts machen.

Wichtige Faktoren, die die Kosten einer Online-Auskunft beeinflussen können

Bevor wir uns mit den tatsächlichen Kosten einer Online-Auskunft durch einen Anwalt befassen, ist es sinnvoll, die verschiedenen Faktoren zu betrachten, die diese Kosten beeinflussen können.

Spezialisierung und Erfahrung des Anwalts

Die Spezialisierung und Erfahrung des Anwalts sind entscheidende Faktoren, die die Kosten einer Online-Auskunft beeinflussen können. Je spezialisierter und erfahrener der Anwalt ist, desto höher können die Kosten für seine Dienste sein. Allerdings bedeutet dies auch oft eine höhere Qualität der Beratung und größere Chancen, Ihre rechtlichen Fragen erfolgreich zu klären.

Art und Schwierigkeitsgrad der Rechtsfrage

Die Kosten für eine Online-Auskunft können auch stark davon abhängen, welche Art von Rechtsfrage Sie haben und wie kompliziert diese ist. Einfache rechtliche Fragen, wie die Auslegung eines Vertrags, können in der Regel zu niedrigeren Kosten geklärt werden, während komplexere Fragen, wie die Abwicklung eines Unternehmens, höhere Kosten verursachen können.

Umfang der benötigten Beratung

Ein weiterer wichtiger Faktor, der die Kosten beeinflusst, ist der Umfang der benötigten Beratung. Je mehr Zeit und Arbeitsaufwand der Anwalt in die Bearbeitung Ihrer Anfrage investieren muss, desto höher werden die Kosten sein.

Ruf und Qualität der Kanzlei

Der Ruf und die Qualität der Kanzlei, bei der der betreffende Anwalt tätig ist, spielen ebenfalls eine Rolle bei der Bestimmung der Kosten. Eine renommierte Kanzlei mit erfahrenen und erfolgreichen Anwälten kann höhere Preise verlangen als eine weniger bekannte Kanzlei.

Kosten Online-Auskunft Anwalt: Verschiedene Modelle

Es gibt verschiedene Kostenmodelle, die Anwälte für ihre Online-Auskünfte anbieten können. Hier sind einige der gängigsten Modelle, auf die Sie stoßen könnten:

Feste Gebühr

Einige Anwälte bieten eine feste Gebühr für ihre Online-Auskünfte an. Dies bedeutet, dass Sie unabhängig vom Arbeitsaufwand oder der Dauer der Beratung einen festen Betrag zahlen. Eine feste Gebühr kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ausgaben im Voraus zu planen und sich keine Sorgen über unerwartete Kosten zu machen.

Stundenrate

Andere Anwälte verlangen eine Stundenrate für ihre Online-Auskünfte. In diesem Fall hängen die Gesamtkosten von der Anzahl der Stunden ab, die der Anwalt für Ihre Beratung aufwendet. Während dies mehr Flexibilität bieten kann, besteht auch das Risiko, dass die Kosten höher ausfallen als erwartet, wenn die Beratung länger dauert.

Kontingentgebühr

Einige Anwälte bieten eine Kontingentgebühr (Erfolgshonorar) für ihre Online-Auskünfte an. Dies bedeutet, dass sie nur bezahlt werden, wenn sie erfolgreich sind, zum Beispiel, wenn Sie einen Rechtsstreit gewinnen oder einen Vergleich erzielen. In solchen Fällen wird in der Regel ein Prozentsatz der erhaltenen Entschädigung vereinbart.

Kombination verschiedener Kostenmodelle

Es ist auch üblich, dass Anwälte verschiedene Kostenmodelle miteinander kombinieren, um ihren Mandanten flexible und maßgeschneiderte Lösungen anbieten zu können.

Durchschnittliche Kosten einer Online-Auskunft durch einen Anwalt

Nun, da Sie wissen, welche Faktoren die Kosten beeinflussen und welche Kostenmodelle verfügbar sind, fragen Sie sich wahrscheinlich: „Wie viel kostet eine Online-Auskunft durch einen Anwalt im Durchschnitt?“

Leider gibt es keine einheitliche Antwort auf diese Frage. Die Kosten können je nach den oben genannten Faktoren und dem gewählten Kostenmodell stark variieren. Es ist jedoch möglich, einige allgemeine Preisbereiche für Online-Auskünfte durch Anwälte zu nennen:

  • Einfache rechtliche Fragen: 50 € – 250 €
  • Komplexe rechtliche Fragen: 250 € – 1.000 €
  • Umfangreiche Beratung: 1.000 € +

Bitte beachten Sie, dass diese Zahlen lediglich als Richtwerte dienen und in keinem Fall verbindlich sind. Die tatsächlichen Kosten können je nach Anwalt, Kanzlei und individuellen Umständen höher oder niedriger ausfallen.

Wie können Betroffene ihr Auskunftsrecht ausüben?

Um ihr Auskunftsrecht effektiv ausüben zu können, müssen Betroffene die notwendigen Schritte durchführen, um ihre Ansprüche gegenüber den Verantwortlichen geltend zu machen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über diesen Prozess.

Identifizierung des Verantwortlichen

Ein Auskunftsersuchen kann nur gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht werden. Daher ist der erste Schritt, um das Auskunftsrecht auszuüben, die Identifizierung derjenigen Stelle, die für die Datenverarbeitung verantwortlich ist. Verantwortlich können, wie oben erwähnt, sowohl Unternehmen als auch Behörden und sonstige Organisationen sein. Im Zweifelsfall kann es ratsam sein, sich an einen Fachanwalt für Datenschutzrecht zu wenden, der bei der Identifizierung der Verantwortlichen unterstützen kann.

Formulierung des Auskunftsersuchens

Nachdem der Verantwortliche identifiziert wurde, muss das Auskunftsersuchen formuliert werden. Dabei kann ein Musterbrief oder ein spezielles Antragsformular verwendet werden. Wichtig ist nur, dass die erforderlichen Angaben enthalten sind. In dem Schreiben sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass in Übereinstimmung mit Art. 15 DSGVO oder § 34 BDSG um Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten gebeten wird.

Zudem sollten die betroffene Person und die konkreten Datenverarbeitungen, zu denen Informationen erbeten werden, so genau wie möglich beschrieben werden.

Identitätsnachweis

Um sicherzustellen, dass keine unberechtigte Auskunft erteilt wird, kann der Verantwortliche ein Identifizierungsverfahren verlangen. In der Regel reichen dabei einfache Angaben zur bestätigenden Identifizierung, wie Name und Adresse, aus.

In einigen Fällen, insbesondere bei sensiblen Datenverarbeitungen, kann jedoch ein höherer Grad an Sicherheit erforderlich sein, beispielsweise durch das Abschicken einer Kopie des Personalausweises oder durch einen Identitätsnachweis per Video-Ident-Verfahren. Wichtig ist, dass der Verantwortliche sicherstellt, dass die betroffene Person auch tatsächlich diejenige ist, die das Auskunftsersuchen stellt.

Fristen für die Beantwortung von Auskunftsersuchen

Der Verantwortliche muss das Auskunftsersuchen grundsätzlich unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab Eingang des Antrags beantworten. In besonderen Fällen kann diese Frist gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO um weitere zwei Monate verlängert werden. Der Verantwortliche ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, die betroffene Person innerhalb der ersten vier Wochen über die Gründe für die Fristverlängerung zu informieren.

Kostenfreie Auskunft

Dank Art. 12 Abs. 5 DSGVO ist die Erteilung einer Auskunft grundsätzlich kostenfrei, solange das Ersuchen angemessen und nicht übermäßig häufig gestellt wird. In Ausnahmefällen, wenn etwa das Auskunftsbegehren unverhältnismäßig und mutwillig ist, kann der Verantwortliche die Erteilung der Auskunft von der Zahlung angemessener Gebühren abhängig machen oder sogar die Erteilung verweigern.

Wie können Betroffene ihre Rechte durchsetzen?

Sollte der Verantwortliche die Auskunftsanfrage nicht oder nur unzureichend beantworten, stehen betroffenen Personen verschiedene Mittel zur Durchsetzung ihrer Rechte zur Verfügung.

Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde

Eine Möglichkeit, bei Verstößen gegen das Auskunftsrecht vorzugehen, ist die Einreichung einer Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde. In Deutschland existieren 18 unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörden, die für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Einhaltung des Datenschutzrechts überwachen. Die betroffene Person kann sich an die Aufsichtsbehörde wenden, in deren Zuständigkeitsbereich der Verantwortliche seinen Sitz hat.

Die Aufsichtsbehörden sind gesetzlich verpflichtet, der Beschwerde nachzugehen und den Betroffenen über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerdeprüfung zu informieren.

Zivilrechtlicher Rechtsschutz

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche gegen den Verantwortlichen geltend zu machen. Hierzu zählen insbesondere Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO oder Unterlassungsansprüche nach § 1004 BGB.

Diese Ansprüche können, je nach Sachverhalt und Umfang der Verletzung, erhebliche finanzielle Forderungen beinhalten und sind daher ein effektives Druckmittel, um das Auskunftsrecht durchzusetzen. Da es sich hierbei um einen komplexen juristischen Bereich handelt, sollte die Unterstützung eines auf Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalts in Betracht gezogen werden.

Strafrechtliche Sanktionen

In besonders schwerwiegenden Fällen können Verstöße gegen das Datenschutzrecht auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Gemäß § 42 Abs. 1 BDSG droht bei vorsätzlicher unerlaubter Datenverarbeitung oder Datenmissbrauch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Die strafrechtliche Verfolgung setzt jedoch die Stellung eines Strafantrags durch die betroffene Person oder die Erhebung von Amts wegen durch die zuständige Staatsanwaltschaft voraus.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Auskunftsrecht

Sie haben Fragen? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten!

Kann ich mein Auskunftsrecht auch gegenüber privaten Personen geltend machen?

Grundsätzlich ja, denn das Auskunftsrecht gilt für alle Verantwortlichen, also auch für natürliche Personen. Allerdings ist in solchen Fällen die persönliche oder familiäre Beziehung zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen bei der Ausübung des Auskunftsrechts zu berücksichtigen.

Gibt es Situationen, in denen der Verantwortliche die Auskunft verweigern darf?

Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen von der Auskunftspflicht. Beispiele hierfür sind Fälle, in denen die Auskunft offenkundig unverhältnismäßig für den Verantwortlichen wäre, schutzwürdige Interessen Dritter beeinträchtigt würden oder die Geheimhaltungsbedürfnisse des Verantwortlichen höher zu bewerten sind als das Auskunftsinteresse des Betroffenen.

Wie häufig darf ich Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangen?

Die DSGVO gibt keine verbindliche Regelung bezüglich der Häufigkeit von Auskunftsersuchen vor. Allerdings besteht das Recht auf eine kostenfreie Auskunft nur dann, wenn das Ersuchen angemessen und nicht übermäßig häufig gestellt wird. Bei wiederholten, übermäßigen Auskunftsersuchen kann der Verantwortliche die Erteilung der Auskunft von der Zahlung angemessener Gebühren oder sogar der Erteilung verweigern.

Kann ich gleichzeitig Auskunft und Löschung meiner Daten verlangen?

Grundsätzlich kann die betroffene Person sowohl das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO als auch das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) nach Art. 17 DSGVO nebeneinander geltend machen. Allerdings gibt es auch hier verschiedene Ausnahmegründe, die dazu führen können, dass die Verantwortlichen die Löschung verweigern dürfen.

Fazit

Das Auskunftsrecht stellt einen bedeutenden Baustein des Datenschutzes dar und verhilft den betroffenen Personen zu Transparenz und Kontrolle über die Verarbeitung ihrer Daten. Sowohl die DSGVO als auch das deutsche BDSG bieten einen umfassenden Schutz und klare Regeln für dieses Recht. Bei Problemen oder Unklarheiten ist es empfehlenswert, sich an einen Fachanwalt für Datenschutzrecht zu wenden und professionelle Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte effektiv durchzusetzen.

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