Autorenvertrag – Der Schlüssel zum Erfolg für Autoren und Verlage: In der heutigen Welt, die von Büchern, E-Books und Hörbüchern dominiert wird, ist ein professionelles Verständnis von Autorenverträgen für alle Beteiligten, sei es der Autor, der Verlag oder auch andere Dienstleister, unerlässlich.

In diesem Blog-Beitrag wollen wir Ihnen einen umfassenden und unterhaltsamen Einblick in die Welt der Autorenverträge geben – von den rechtlichen Grundlagen über vertragliche Regelungen bis hin zu Praxisbeispielen und Fallstudien.

Wann ist ein Autorenvertrag notwendig?

Bevor wir in die Details einsteigen, ist es wichtig, zu klären, wann ein Autorenvertrag überhaupt notwendig ist. Grundsätzlich kommt ein solcher Vertrag zum Einsatz, wenn ein Autor ein literarisches Werk an einen Verlag lizenziert.

Dazu gehören Romane, Sachbücher, Artikel, aber auch Drehbücher. Der Vertrag legt die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien fest und gewährt dem Verlag die benötigten Rechte, um das Werk zu publizieren und zu vertreiben.

Die rechtlichen Grundlagen für Autorenverträge

Autorenverträge unterliegen, wie alle Verträge, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie dem speziellen Recht des Urheber- und Verlagsrechts. Das Urheberrecht schützt die Rechte des Autors an seinem geistigen Eigentum.

Eines der wichtigsten Gesetze im Zusammenhang mit dem Autorenvertrag ist das Verlagsgesetz (§§ 293-304 BGB). Hier finden Sie eine grobe Übersicht über die zentralen juristischen Begriffe und ihre Bedeutung:

  • Urheberrecht: Das Urheberrecht schützt kreatives Schaffen, d. h. die geistige Leistung eines Autors. Autoren haben das ausschließliche Recht, über die Nutzung ihres Werkes zu entscheiden – etwa durch Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwertung.
  • Lizenz: Eine Lizenz ist die erteilte Erlaubnis des Urhebers, sein Werk von einer anderen Person nutzen zu lassen (z. B. durch einen Verlag).
  • Tantiemen: Tantiemen sind die Vergütung, die ein Urheber für die Nutzung seines Werkes erhält. In der Regel wird diese in Prozent vom Verkaufserlös berechnet.

Hauptaspekte eines Autorenvertrags

Nun möchten wir die wichtigsten Aspekte eines Autorenvertrags beleuchten, damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen solchen Vertrag abschließen. Im Folgenden finden Sie die Hauptpunkte, die in einem Autorenvertrag geregelt werden:

  1. Umfang der Lizenz
  2. Tantiemen und Vergütung
  3. Manuskriptüberarbeitung und -annahme
  4. Auflagen, Format und Umschlaggestaltung
  5. Vermarktung und Werbung
  6. Ausschließliche oder nicht-ausschließliche Rechtseinräumung
  7. Rücktritts- und Kündigungsrechte

Umfang der Lizenz: Der „Kern“ des Vertrags

Der zentrale Bestandteil eines Autorenvertrags ist die Regelung darüber, welche Rechte der Autor dem Verlag überträgt. Es gibt verschiedene Stufen der Rechteübertragung, die von einer einfachen Veröffentlichungsgenehmigung bis hin zur vollständigen Räumung aller Verwertungsrechte reichen können.

Eine detaillierte Regelung im Vertrag ist für alle Beteiligten essenziell, um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Deutschsprachige Rechte vs. Übersetzungsrechte

In vielen Autorenverträgen wird zwischen deutschsprachigen Rechten und Übersetzungsrechten unterschieden. Während die erstgenannten Rechte den Verlag dazu berechtigen, das Werk in deutscher Sprache zu veröffentlichen und zu verwerten, beziehen sich Übersetzungsrechte auf die Veröffentlichung und Verwertung des Werkes in anderen Sprachen.

Der Autor sollte sich genau überlegen, welche Rechte er dem Verlag einräumen möchte und ob eine Bündelung dieser Rechte im Verlag sinnvoll ist.

Tantiemen und Vergütung: Was bekommt der Autor?

Ein weiterer wichtiger Punkt in einem Autorenvertrag betrifft die Tantiemen und die Vergütung des Autors für die Nutzung seines Werkes. Hier ist es wichtig, die genaue Berechnungsgrundlage sowie etwaige Mindesttantiemen festzulegen.

In der Regel orientieren sich die Tantiemen an den Verkaufserlösen des Buches, können aber auch pauschal vereinbart werden. Es kann auch Regelungen zu Vorschüssen geben, die der Autor erhält und die später mit den Tantiemen verrechnet werden.

Das leidige Thema: Rückzahlung von Vorschüssen

Ein oft heikles Thema in Autorenverträgen ist die Rückzahlung von Vorschüssen.

Hier gilt es, klar und fair zu vereinbaren, unter welchen Umständen eine Rückzahlung von eventuell geleisteten Vorschüssen – zum Beispiel bei Nichtlieferung des Manuskripts oder Nichterreichung der vereinbarten Verkaufszahlen – verlangt werden kann.

Manuskriptüberarbeitung und -annahme: Wer entscheidet, wie das Buch am Ende aussieht?

In einem Autorenvertrag sollte auch geregelt werden, wer das letzte Wort hat, wenn es um die Überarbeitung sowie die Annahme oder Ablehnung eines Manuskripts geht. Hier sollte eine faire Balance zwischen den Interessen des Verlags und denen des Autors gefunden werden.

Grundsätzlich sollte der Autor natürlich die Möglichkeit haben, sein geistiges Eigentum vor der Veröffentlichung zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungswünsche einzubringen. Eine allzu starke „Einmischung“ des Verlags in den künstlerischen Prozess sollte jedoch vermieden werden.

Das Manuskript ist fertig – und jetzt?

Ebenso sollte ein Autorenvertrag eine Klausel enthalten, die regelt, was passiert, wenn der Verlag das Manuskript ablehnt, weil es seinen Vorstellungen nicht entspricht oder die vertraglich festgelegten Kriterien nicht erfüllt.

In diesem Fall sollte dem Autor eine angemessene Frist eingeräumt werden, um das Manuskript zu überarbeiten oder eine alternative Verwertung in Erwägung zu ziehen.

Auflagen, Format und Umschlaggestaltung: Die “Hülle” des Werkes

Neben dem Inhalt eines Buches sind das Format, die Auflagenhöhe und die Gestaltung des Umschlags entscheidende Faktoren für den Erfolg eines Werkes. In einem Autorenvertrag sollte daher genau geregelt werden, wer in diesen Bereichen Entscheidungen trifft und welche Mitspracherechte der Autor beziehungsweise der Verlag hat.

Eine Einbindung des Autors bei der Gestaltung des Umschlags kann etwa dazu beitragen, dass dieser sich stärker mit seinem Werk identifiziert und umso motivierter bei der Vermarktung mitwirkt.

Vermarktung und Werbung: Wie kommt das Buch an den Mann – oder die Frau?

Die beste Geschichte nützt nichts, wenn sie nicht gelesen wird. Daher ist es für Autoren und Verlage gleichermaßen wichtig, in punkto Vermarktung und Werbung an einem Strang zu ziehen.

In einem Autorenvertrag sollte daher klar festgelegt werden, wer für welche Maßnahmen zur Vermarktung des Buches verantwortlich ist – etwa Werbetexte, Lesungen, Pressekontakte oder Online-Marketing. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Autor und Verlag kann hier zu einem optimalen Ergebnis führen.

Ausschließliche oder nicht-ausschließliche Rechtseinräumung: Eine Frage der Exklusivität

In vielen Autorenverträgen wird zwischen einer ausschließlichen und einer nicht-ausschließlichen Rechtseinräumung unterschieden.

Bei einer ausschließlichen Rechtseinräumung hat der Verlag das exklusive Recht, das Werk zu nutzen und zu verwerten, während bei einer nicht-ausschließlichen Rechtseinräumung der Autor weitere Lizenzen zur Verwertung seines Werkes an andere Verlage erteilen kann.

Hier sollte der Autor genau abwägen, welche Variante für ihn sinnvoller ist – schließlich geht es dabei auch um die Frage, wie viel Zeit und Energie er selbst in die Vermarktung seines Werkes investieren möchte.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz