AV-Vertrag – In unserer immer digitaler werdenden Welt ist der Schutz persönlicher Daten ein wichtiges Thema. Hierbei ist der richtige Umgang mit personenbezogenen Daten sowohl für Unternehmen als auch für deren Kunden und Geschäftspartner von großer Bedeutung. Eine zentrale Rolle bei der Datenverarbeitung spielt dabei der AV-Vertrag, auch Auftragsverarbeitungsvertrag oder -vereinbarung genannt.

In diesem Blogbeitrag beschäftigen wir uns ausführlich mit diesem wichtigen rechtlichen Aspekt, um Ihnen ein detailliertes Verständnis für dessen Funktionsweise und rechtliche Relevanz zu vermitteln.

Inhalt:

  1. Was ist ein AV-Vertrag?
  2. Gesetzliche Grundlagen eines AV-Vertrags
  3. Wichtige Bestandteile eines AV-Vertrags
  4. Anwendungsbeispiele für AV-Verträge
  5. Häufig gestellte Fragen (FAQs)
  6. Checkliste: AV-Vertrag erstellen
  7. Fazit: Die Bedeutung von AV-Verträgen für Unternehmen und Datenschutz

Was ist ein AV-Vertrag?

Der AV-Vertrag ist eine spezielle Art von Vertrag, durch den Unternehmen mit Hilfe von externen Dienstleistern sicherstellen, dass sie datenschutzrechtliche Anforderungen einhalten, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten aller Vertragsparteien und stellt sicher, dass persönliche Informationen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen behandelt werden.

Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Daten selbst, sondern auch um die Art und Weise, wie diese verarbeitet und aufbewahrt werden.

Warum ist es notwendig, einen AV-Vertrag abzuschließen?

Der Abschluss eines AV-Vertrags ist immer dann notwendig, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt. Das heißt, wenn der Dienstleister selbst keinen rechtlichen Zugriff auf die Daten hat und die Datenverarbeitung ausschließlich im Interesse des datenverantwortlichen Unternehmens erfolgt.

Ohne einen solchen Vertrag drohen beiden Parteien empfindliche Strafen, wenn es zu Datenschutzverstößen kommt.

Gesetzliche Grundlagen eines AV-Vertrags

Für AV-Verträge sind verschiedene gesetzliche Regelungen relevant, die sowohl national als auch international zur Anwendung kommen. Die maßgebenden Gesetze und Vorschriften sind dabei:

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die DSGVO bildet die Hauptgrundlage für den Datenschutz in der Europäischen Union. Seit ihrem Inkrafttreten am 25. Mai 2018 ist sie das zentrale Gesetz, das die Verarbeitung personenbezogener Daten in der gesamten EU regelt. Die Vorschriften gelten dabei nicht nur für Unternehmen und Organisationen, die ihren Sitz innerhalb der EU haben, sondern auch für solche, die außerhalb der EU tätig sind, sich jedoch an in der EU ansässige Personen richten oder deren Daten verarbeiten.

In Artikel 28 der DSGVO sind die Vorgaben für AV-Verträge geregelt. Hier wird unter anderem festgelegt, dass ein Vertrag oder eine andere rechtlich bindende Vereinbarung erforderlich ist, um die ordnungsgemäße Datenverarbeitung im Auftrag sicherzustellen. Darüber hinaus enthält die DSGVO auch Anforderungen an die inhaltliche Gestaltung von AV-Verträgen.

Das nationale Datenschutzgesetz (In Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz – BDSG)

Neben der DSGVO gibt es auf nationaler Ebene in jedem EU-Mitgliedsland ein Datenschutzgesetz, das die Regelungen der DSGVO konkretisiert und weitere Vorgaben beinhaltet. In Deutschland ist dies das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das seit dem 25. Mai 2018 in einer neuen Fassung in Kraft ist und die Anforderungen der DSGVO ergänzt.

Wichtige Bestandteile eines AV-Vertrags

Damit ein AV-Vertrag rechtlich bindend und wirksam ist, müssen verschiedene Bestandteile integriert werden, die sowohl die Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien klarstellen, als auch die Anforderungen an die Datenverarbeitung regeln. Zu den wichtigsten Bestandteilen eines AV-Vertrags gehören:

  • Gegenstand und Dauer der Datenverarbeitung
  • Art und Zweck der Datenverarbeitung
  • Umgang mit Betroffenenrechten
  • Pflichten des Auftragsverarbeiters
  • Pflichten des Auftraggebers
  • Pflicht zur Verschwiegenheit
  • Technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz
  • Datenschutzbeauftragter
  • Unterauftragsverarbeitung
  • Kontrollrechte und Überprüfungen
  • Haftung und Schadensersatz
  • Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen
  • Beendigung des Vertragsverhältnisses

Anwendungsbeispiele für AV-Verträge

Ein AV-Vertrag ist in sämtlichen Situationen notwendig, in denen ein Unternehmen personenbezogene Daten von einem externen Dienstleister verarbeiten lässt. In der Praxis ergeben sich zahlreiche Beispiele, viele Unternehmen sind sich jedoch häufig nicht einmal bewusst, dass sie eine solche Vereinbarung eigentlich benötigen. Einige gängige Anwendungsbeispiele sind:

  • Cloud-Anbieter und Hosting-Dienste
  • CRM-Systeme und Kundenmanagement-Software
  • Mitarbeiter- und Gehaltsabrechnungen
  • Call-Center und Kundensupport
  • Logistik- und Fulfillment-Dienstleister
  • IT-Wartung und Systemadministration
  • Newsletter-Versand und Marketingmaßnahmen

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

In diesem Abschnitt beantworten wir einige der häufigsten Fragen rund um das Thema AV-Vertrag.

Ist ein AV-Vertrag immer schriftlich abzuschließen?

Ja, da die DSGVO ausdrücklich eine Schriftform bzw. einen elektronischen Abschluss des AV-Vertrags fordert, sollten alle Vereinbarungen schriftlich erfolgen.

Ist ein AV-Vertrag immer dann notwendig, wenn ein externer Dienstleister personenbezogene Daten verarbeitet?

Grundsätzlich ja, denn zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist ein AV-Vertrag erforderlich, wenn ein externer Dienstleister personenbezogene Daten im Namen des Auftraggebers verarbeitet. In bestimmten Ausnahmefällen, etwa wenn der Dienstleister eine eigene Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten hat, kann eventuell auf den Vertrag verzichtet werden. In solchen Fällen sollte jedoch unbedingt ein Rechtsanwalt zurate gezogen werden.

Was passiert, wenn kein AV-Vertrag abgeschlossen wurde?

Fehlt ein AV-Vertrag, können sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragsverarbeiter bei Verstößen gegen die Datenschutzregelungen mit hohen Bußgeldern belegt werden. Die Höhe des Bußgelds richtet sich dabei nach verschiedenen Faktoren, wie dem Umsatz des Unternehmens oder dem Umfang des Datenverstoßes. Unternehmen sollten daher stets darauf achten, dass sie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag einen gültigen Vertrag abgeschlossen haben.

Checkliste: AV-Vertrag erstellen

Wenn Sie einen AV-Vertrag erstellen möchten, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:

  1. Prüfen Sie, ob ein AV-Vertrag erforderlich ist.
  2. Informieren Sie sich über die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO und des BDSG für AV-Verträge.
  3. Sammeln Sie alle relevanten Informationen, wie beispielsweise die Art und den Zweck der Datenverarbeitung, die beteiligten Parteien oder die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Datensicherheit beitragen sollen.
  4. Erstellen Sie eine Vorlage für Ihren AV-Vertrag und passen Sie diese individuell auf die Gegebenheiten Ihrer Datenverarbeitung im Auftrag an.
  5. Lassen Sie Ihren AV-Vertrag gegebenenfalls von einem Anwalt für Datenschutzrecht prüfen und optimieren.
  6. Schließen Sie den AV-Vertrag mit Ihrem Auftragsverarbeiter ab und achten Sie darauf, dass dieser auch in der Praxis eingehalten wird.

Fazit: Die Bedeutung von AV-Verträgen für Unternehmen und Datenschutz

Abschließend lässt sich festhalten, dass AV-Verträge im Zeitalter der Digitalisierung eine äußerst wichtige Rolle für den Datenschutz spielen. Unternehmen sind gut beraten, sich intensiv mit den rechtlichen Anforderungen auseinanderzusetzen und stets darauf zu achten, dass sie im Rahmen der Auftragsverarbeitung, die sichere Handhabung personenbezogener Daten gewährleistet haben.

Nur so können Haftungsrisiken und empfindliche Strafen vermieden werden. Wenn Sie sich unsicher sind oder rechtliche Unterstützung bei der Erstellung eines AV-Vertrags benötigen, zögern Sie nicht, sich an eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden.

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