Balkonkraftwerk Stromerzeugung – In Zeiten von Umweltbewusstsein und steigender Energiekosten ist die Eigenerzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter immer attraktiver geworden. Dabei spielt insbesondere das sogenannte Balkonkraftwerk, eine Photovoltaikanlage, die sich hervorragend zur Nutzung auf Balkonen oder Terrassen eignet, eine große Rolle. In diesem Beitrag soll geklärt werden, was Mieter und Vermieter bei der Nutzung solcher Geräte beachten müssen. Dazu werden zunächst die technischen Grundlagen erklärt, bevor darauf eingegangen wird, welche rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen sind.

Inhaltsverzeichnis:

  • Technische Grundlagen und Funktionsweise eines Balkonkraftwerks
  • Balkonkraftwerk: Rechtliche Rahmenbedingungen für Mieter und Vermieter
  • Genehmigungen und Meldepflichten bei der Installation und Nutzung
  • Haftung und Versicherungsschutz im Falle von Schäden
  • Anmelden und Vergütungen für selbst erzeugten Strom
  • Fallstudien: Beispiele aus der Praxis
  • FAQs rund um das Thema Balkonkraftwerk
  • Checkliste: Was Sie vor der Installation wissen und tun sollten

Technische Grundlagen und Funktionsweise eines Balkonkraftwerks

Ein Balkonkraftwerk, auch unter dem Begriff „Plug-and-Play-Photovoltaik“ bekannt, ist eine kompakte Photovoltaikanlage, die zur Stromgewinnung mit Hilfe von Sonnenenergie dient. Diese Systeme bestehen im Wesentlichen aus Solarmodulen (Solarzellen), die auf Balkonen, Terrassen oder Fassaden angebracht werden können, einem Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt, sowie einem Netzstecker zum Anschluss an das hauseigene Stromnetz.

Das Balkonkraftwerk ermöglicht es somit auch Mietern, Ökostrom selbst zu erzeugen und direkt in der eigenen Wohnung zu nutzen, ohne dabei aufwendige Montagen oder Installationen durchführen zu müssen. Ferner bietet der Einsatz eines Balkonkraftwerks die Möglichkeit, die Stromkosten zu reduzieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, da der Solarstrom CO₂-neutral ist.

Balkonkraftwerk: Rechtliche Rahmenbedingungen für Mieter und Vermieter

Die Nutzung eines Balkonkraftwerks ist grundsätzlich rechtlich zulässig, jedoch müssen sowohl Mieter als auch Vermieter bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Regeln beachten.

Mieter: Einwilligung des Vermieters

Da die Installation eines Balkonkraftwerks einen baulichen Eingriff in oder an der Mietsache darstellen kann, ist in der Regel die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Hierbei sollte die Einwilligung schriftlich eingeholt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Der Vermieter kann dabei seine Zustimmung grundsätzlich nicht ohne triftigen Grund verweigern, da das Interesse des Mieters an einer umweltfreundlichen und kostengünstigen Energieversorgung berücksichtigt werden muss. Zu beachten ist jedoch, dass unter Umständen auch eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder der Zustimmung von Nachbarn erforderlich sein kann, insbesondere wenn die Anlage nicht nur auf dem Balkon, sondern auch auf eine Fassade installiert wird.

Vermieter: Rechte und Pflichten

Der Vermieter hat grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran, dass die Installation eines Balkonkraftwerks fachgerecht erfolgt und keine Schäden oder Gefahren für die Mietsache oder die Nachbarschaft entstehen. Entsprechend kann der Vermieter Auflagen, etwa hinsichtlich der Montage oder der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen, an seine Zustimmung knüpfen. Zudem hat der Vermieter Anspruch darauf, dass etwaige bauliche Veränderungen oder Eingriffe am Gebäude nach dem Auszug des Mieters rückgängig gemacht werden.

Genehmigungen und Meldepflichten bei der Installation und Nutzung

Die Installation und Nutzung eines Balkonkraftwerks bedarf in der Regel keiner baurechtlichen Genehmigung, solange die Anlage bestimmte technische Anforderungen erfüllt und keine baulichen Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden. Dennoch ist es ratsam, sich vorab bei der zuständigen Baubehörde über etwaige lokale Vorschriften zu informieren.

Des Weiteren besteht eine Meldepflicht gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber, sobald das Balkonkraftwerk ans Stromnetz angeschlossen wird. Diese Meldung ist in der Regel online oder per Post möglich und sollte innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen. Der Netzbetreiber hat anschließend die Möglichkeit, das Balkonkraftwerk zu überprüfen und etwaige Sicherheitsbedenken zu äußern.

Haftung und Versicherungsschutz im Falle von Schäden

Sollte durch die Installation oder den Betrieb eines Balkonkraftwerks ein Schaden entstehen, so ist der Betreiber der Anlage grundsätzlich dafür haftbar. Sofern der Schaden aufgrund einer mangelhaften Installation oder eines Defekts der Anlage entstanden ist, kann die Haftung jedoch auf den Hersteller, den Installateur oder den Vermieter übergehen, wenn diese grob fahrlässig gehandelt haben.

Um sich als Mieter oder Vermieter vor möglichen Schadensersatzansprüchen abzusichern, empfiehlt es sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die speziell Schäden durch Balkonkraftwerke abdeckt. Einige Versicherungen bieten zudem spezielle Policen für die Nutzung von Photovoltaikanlagen an, die dann auch Schäden am Balkonkraftwerk selbst versichern.

Anmelden und Vergütungen für selbst erzeugten Strom

Die Nutzung eines Balkonkraftwerks hat nicht nur finanzielle Vorteile durch die Reduzierung der Stromkosten, sondern kann auch einen Anspruch auf Vergütung für den selbst erzeugten Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) begründen. Die genaue Höhe der Vergütung richtet sich nach der Größe und dem Umfang der Anlage sowie dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Um die Vergütung in Anspruch nehmen zu können, muss das Balkonkraftwerk jedoch zunächst bei der zuständigen Stelle registriert und angemeldet werden, etwa beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Bundesnetzagentur (BNetzA). Es ist wichtig, die Meldefristen genau einzuhalten, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.

Fallstudien: Beispiele aus der Praxis

Folgend einige Fallstudien, die typische Situationen rund um das Thema Balkonkraftwerk Stromerzeugung darstellen:

  • Fall 1: Mieter und Vermieter einigen sich auf die Installation eines Balkonkraftwerks, jedoch kommt es später zu Streitigkeiten über die Ausführung der Montage. Schließlich wird ein Rechtsanwalt zur Vermittlung hinzugezogen.
  • Fall 2: Ein Mieter hat ohne die Zustimmung des Vermieters ein Balkonkraftwerk installiert. Über einen Anwalt wird eine außergerichtliche Einigung in Bezug auf die nachträgliche Zustimmung und die Montagevorschriften erzielt.
  • Fall 3: Ein Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet und nach dem Auszug des Mieters stellt er fest, dass die Solaranlage nicht ordnungsgemäß abmontiert wurde. Nach juristischer Beratung wird ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den ehemaligen Mieter geltend gemacht.
  • Fall 4: Ein Balkonkraftwerk verursacht einen Brand in einem Mehrfamilienhaus, und die Bewohner erleiden Personen- und Sachschäden. Nach sorgfältiger juristischer Prüfung stellt sich heraus, dass die Schuld bei der Herstellerfirma liegt, die mangelhafte Bauteile geliefert hatte. Die Betroffenen erhalten Schadensersatz und Schmerzensgeld.

FAQs rund um das Thema Balkonkraftwerk

In diesem Abschnitt werden einige häufig gestellte Fragen rund um das Thema Balkonkraftwerk Stromerzeugung beantwortet:

  • Wie viel Strom lässt sich mit einem Balkonkraftwerk erzeugen? Die erzeugte Strommenge hängt von der Größe der Anlage und den individuellen örtlichen Gegebenheiten ab (z.B. Dachneigung, Verschattung). Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Balkonkraftwerk mit einem Kilowattpeak (kWp) Leistung etwa 800-1000 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr erzeugen kann.
  • Kann ein Balkonkraftwerk den gesamten Strombedarf einer Wohnung decken? In der Regel reicht die Kapazität eines Balkonkraftwerks nicht aus, um den gesamten Strombedarf zu decken, aber je nach Größe der Anlage kann ein erheblicher Anteil des Stromverbrauchs gedeckt werden.
  • Wie hoch sind die Kosten für ein Balkonkraftwerk? Die Kosten für ein Balkonkraftwerk variieren je nach Leistung und Qualität der Anlage. Grundsätzlich liegen die Anschaffungskosten für ein kleines Balkonkraftwerk bei etwa 500 bis 1000 Euro. Hinzu kommen unter Umständen Installationskosten, sofern man nicht selbst die Anlage montiert.
  • Wie lange dauert es, bis sich ein Balkonkraftwerk amortisiert hat? Die Amortisationszeit eines Balkonkraftwerks hängt von den Stromkosten und der individuellen Stromverbrauchssituation ab. In der Regel beträgt die Amortisationszeit eines Balkonkraftwerks sechs bis zehn Jahre.
  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Balkonkraftwerke? Balkonkraftwerke gelten als „kleine Erzeugungsanlagen“ und können daher von verschiedenen Förderprogrammen profitieren. Dazu zählen unter anderem Kredite und Zuschüsse durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie Zuschüsse durch Stadtwerke und Energieversorger auf regionaler Ebene.

Checkliste: Was Sie vor der Installation wissen und tun sollten

Bevor Sie ein Balkonkraftwerk installieren, sollten Sie die folgenden Punkte auf dieser Checkliste berücksichtigen:

  • Prüfen Sie die örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Machbarkeit der Installation: Dachneigung, Verfügbarkeit von geeigneten Montageflächen, Sonneneinstrahlung, etc.
  • Klären Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen ab, zum Beispiel die Zustimmung des Vermieters, der Eigentümergemeinschaft und/oder der Nachbarn.
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über mögliche baurechtliche Genehmigungen, die erforderlich sein könnten, und nehmen gegebenenfalls Kontakt mit der zuständigen Baubehörde auf.
  • Informieren Sie sich über Melde- und Anmeldepflichten sowie Fördermöglichkeiten und kümmern Sie sich rechtzeitig um die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur oder dem BAFA.
  • Achten Sie darauf, dass das Balkonkraftwerk nach allen geltenden Sicherheitsbestimmungen (z.B. VDE) installiert wird, und holen Sie im Zweifelsfall den Rat einer Elektrofachkraft ein.
  • Prüfen Sie, ob eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung gegen mögliche Schäden sinnvoll ist.
  • Verwenden Sie qualitativ hochwertige Komponenten für das Balkonkraftwerk und achten Sie darauf, dass die Anlage ausreichend gegen widrige Witterungseinflüsse geschützt ist.

Abschluss: Die Zukunft der Energieversorgung

Balkonkraftwerke sind zweifellos ein wichtiger Schritt hin zu einer ressourcenschonenden und umweltfreundlichen Energieerzeugung. Sie eröffnen nicht nur Eigentümern, sondern auch Mietern die Möglichkeit, aktiv am Klimaschutz teilzunehmen und gleichzeitig ihre Energiekosten zu reduzieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind überschaubar, und durch eine sorgfältige Planung und Vorbereitung können etwaige Probleme und Hürden leicht gemeistert werden.

Es ist zu erwarten, dass die Technologie der privaten Stromerzeugung in den kommenden Jahren noch weiter an Bedeutung gewinnen wird und dass auch neue innovative Lösungen auf den Markt kommen werden. Daraus wird sich auch das Rechtsgebiet weiter entwickeln, um denjenigen, die sich für erneuerbare Energien einsetzen, den bestmöglichen rechtlichen Rahmen zu bieten.

Wenn Sie also überlegen, ein Balkonkraftwerk zu installieren oder Fragen zur rechtlichen Situation haben, zögern Sie nicht, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden. Er kann Ihnen dabei helfen, die relevanten Aspekte zu überblicken, mögliche Konflikte zu vermeiden und die Weichen für eine nachhaltige und ökologische Energieversorgung in Ihrem Zuhause zu stellen.

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