Als Unternehmer können Sie auf zahlreiche rechtliche Herausforderungen stoßen, insbesondere in Bezug auf Geschäftstransaktionen. Eine bankürgschaft ist ein nützliches Instrument, um finanzielle Sicherheit in Geschäftsbeziehungen zu gewährleisten. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie über Bankbürgschaften wissen sollten, einschließlich ihrer rechtlichen Grundlagen, Best Practices und aktueller Gerichtsurteile.

Was ist eine Bankbürgschaft?

Eine Bankbürgschaft ist eine schriftliche Erklärung einer Bank, in der sie sich verpflichtet, für die Verpflichtungen eines Dritten (i.d.R. des Kunden) gegenüber einem Begünstigten (i.d.R. einem Geschäftspartner) einzustehen, wenn der Dritte seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Eine Bankbürgschaft ermöglicht Unternehmen, Geschäftsrisiken zu minimieren und das Vertrauen ihrer Partner zu stärken.

Arten von Bankbürgschaften

Es gibt verschiedene Arten von Bankbürgschaften, die je nach Geschäftsbedarf unterschiedlichen Zwecken dienen können. Die häufigsten Arten von Bankbürgschaften sind:

  • Bidder Guarantee (Angebotsbürgschaft): Diese Bürgschaft stellt sicher, dass der Bieter, der ein Angebot für ein Projekt abgibt, im Falle der Auftragserteilung den Vertrag akzeptiert und die notwendigen Sicherheiten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen bereitstellt.
  • Performance Guarantee (Leistungsbürgschaft): Sie dient zur Absicherung des Vertragserfüllungsrisikos und garantiert die Erfüllung vertraglicher Leistungen und Verpflichtungen durch den Auftragnehmer.
  • Payment Guarantee (Zahlungsbürgschaft): Diese Bürgschaft wird hauptsächlich verwendet, um die pünktliche Zahlung von fälligen Forderungen zu gewährleisten, z.B. gegenüber Lieferanten oder Vermietern.
  • Advance Payment Guarantee (Vorauszahlungsbürgschaft): Sie dient dazu, die Rückzahlung von Vorauszahlungen zu gewährleisten, falls der Auftragnehmer seine vertraglichen Leistungen nicht erbringt oder Insolvenz anmeldet.

Rechtliche Grundlagen der Bankbürgschaft

Die rechtlichen Grundlagen der Bankbürgschaft sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken verankert. Die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen sind:

  • BGB § 765 – § 778: Diese Paragrafen regeln das Rechtsinstitut der Bürgschaft auf erstes Anfordern in Deutschland. § 765 BGB definiert den Bürgschaftsvertrag und legt fest, dass die Bürgschaft durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Bürgen begründet wird. Die weiteren Paragrafen behandeln Themen wie die Haftung des Bürgen, Rangverhältnisse zwischen mehreren Bürgen und Haftungsfreistellung.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Banken verwenden in der Regel standardisierte AGB, um die Konditionen und Bedingungen für Bankbürgschaften festzulegen. Diese AGB können jedoch den gesetzlichen Regelungen des BGB nicht widersprechen. Daher sollten Unternehmer stets die jeweiligen AGB ihrer Bank überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Verfahren zur Beantragung einer Bankbürgschaft

Das Verfahren zur Beantragung einer Bankbürgschaft besteht aus mehreren Schritten:

  1. Antrag beim Finanzinstitut: Der Unternehmer reicht einen schriftlichen Antrag bei seiner Bank oder einem anderen Finanzinstitut ein und stellt dar, wofür die Bürgschaft benötigt wird, wie der Begünstigte ist und wie hoch die Bürgschaftssumme sein soll.
  2. Bonitätsprüfung: Die Bank prüft die Bonität des Antragstellers (Kreditwürdigkeit und Finanzkraft), um festzustellen, ob sie eine Bürgschaft für ihn übernehmen kann. Hierfür können Unterlagen wie Jahresabschlüsse, Businesspläne, Kreditratings oder Schufa-Auskünfte erforderlich sein.
  3. Ausstellung der Bankbürgschaft: Wenn die Bank die Bonität des Antragstellers für ausreichend hält, stellt sie die Bürgschaft aus und übergibt sie dem Begünstigten.
  4. Gebühren und Sicherheiten: Im Rahmen einer Bankbürgschaft fallen in der Regel Gebühren an, die auf Basis eines Prozentsatzes der Bürgschaftssumme berechnet werden. Darüber hinaus kann die Bank vom Antragsteller die Stellung von Sicherheiten verlangen, z.B. in Form von Grundschulden, Pfandrechten oder anderen Vermögenswerten.

Rechte und Pflichten des Bürgen und des Begünstigten

Im Zusammenhang mit einer Bankbürgschaft bestehen sowohl für den Bürgen als auch für den Begünstigten Rechte und Pflichten:

Rechte des Bürgen: Der Bürge hat das Recht, die Zahlung im Rahmen der Bürgschaft unterbestimmten Voraussetzungen zu verweigern, z.B. wenn die Forderung des Begünstigten nicht fällig ist oder wenn die Inanspruchnahme der Bürgschaft rechtsmissbräuchlich erfolgt. Außerdem hat der Bürge das Recht auf Rückgriff gegen den Hauptschuldner, wenn er infolge der Bürgschaft Zahlungen an den Begünstigten geleistet hat.

Rechte des Begünstigten: Der Begünstigte hat das Recht, die Leistung des Bürgen im Rahmen der Bürgschaftssumme zu verlangen, wenn der Hauptschuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Des Weiteren hat der Begünstigte das Recht auf Auskunft über eventuell vorliegende Sicherheiten des Hauptschuldners bei der Bank.

Pflichten des Bürgen: Der Bürge ist verpflichtet, den Begünstigten nach Maßgabe der Bürgschaftsbedingungen und bis zur Höhe der Bürgschaftssumme zu befriedigen, wenn der Hauptschuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Pflichten des Begünstigten: Der Begünstigte muss den Bürgen unverzüglich über säumige Zahlungen oder Vertragsverletzungen des Hauptschuldners informieren. Darüber hinaus ist der Begünstigte verpflichtet, die Inanspruchnahme der Bürgschaft im Einklang mit den rechtlichen Voraussetzungen vorzunehmen.

Aktuelle Gerichtsurteile und Auswirkungen auf Bankbürgschaften

In der jüngeren Vergangenheit haben einige Gerichtsentscheidungen die Rechtsprechung und Praxis im Bereich der Bankbürgschaften beeinflusst. Hier sind einige wichtige Urteile, die Unternehmer kennen sollten:

  • Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 22. Februar 2018, Az. IX ZR 103/17: In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen § 312a Abs. 1 BGB vorliegt, wenn eine Bank von einem Verbraucher als Hauptschuldner für ein vollständig zurückgezahltes Darlehen eine Kündigungsentschädigung auf Basis einer nicht individualisierten AGB-Klausel verlangt und auf diese Weise eine unberechtigte eigene Inanspruchnahme der Bürgschaft provoziert.
  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2016, Az. I-6 U 139/14: Dieses Urteil verdeutlicht die Intransparenz von AGB-Klauseln in einer Bankbürgschaft und die Anforderungen an die Selbsteintrittsklauseln für eine wirksame Inanspruchnahme der Bürgschaft. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Bank im Falle einer unwirksam vereinbarten Bürgschaft keine Schadensersatzansprüche gegen den Hauptschuldner erheben kann.

FAQs zur Bankbürgschaft

Wie unterscheidet sich eine Bankbürgschaft von einem Kredit?

Eine Bankbürgschaft ist eine Zahlungsgarantie, die erst dann eintritt, wenn der Hauptschuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dagegen finanziert ein Kredit direkt die Geschäftsaktivitäten des Kreditnehmers und stellt eine verbindliche Schuld dar, die vom Kreditnehmer unabhängig von der Erfüllung seiner Verträge zurückgezahlt werden muss.

Können auch kleine Unternehmen eine Bankbürgschaft erhalten?

Ja, auch kleine Unternehmen können eine Bankbürgschaft erhalten, sofern sie die erforderlichen Bonitätskriterien erfüllen und ausreichende Sicherheiten anbieten können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Bankbürgschaften die Kreditwürdigkeit und das Leasingvermögen eines Unternehmens beeinträchtigen können, da Banken sie als eine potenzielle Verbindlichkeit betrachten.

Was passiert, wenn der Hauptschuldner die Bankbürgschaft in Anspruch nimmt?

Wenn der Begünstigte die Bürgschaft in Anspruch nimmt, muss die Bank die vereinbarte Bürgschaftssumme an den Begünstigten auszahlen. Danach kann die Bank vom Hauptschuldner die geleistete Zahlung zurückfordern. Hierbei kann die Bank auch die überlassenen Sicherheiten verwerten, sofern der Hauptschuldner seiner Rückzahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

Kann eine Bankbürgschaft gekündigt werden?

Grundsätzlich kann eine Bankbürgschaft beendet werden, wenn sich der Hauptschuldner und der Begünstigte darauf einigen und die Bank zustimmt. In der Regel erfolgt die Beendigung der Bürgschaft jedoch durch die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen oder durch Ablauf der im Bürgschaftsvertrag festgelegten Frist.

Bankbürgschaft: Risiken absichern und Erfolge verbuchen

Bankbürgschaften sind ein nützliches Instrument für Unternehmer zur Absicherung von Geschäftsrisiken. Sie sollten sich jedoch mit den rechtlichen Grundlagen, den verschiedenen Arten von Bankbürgschaften und den jüngsten Gerichtsentscheidungen vertraut machen, um mögliche Haftungsrisiken zu minimieren und fundierte Entscheidungen im Zusammenhang mit Bankbürgschaften zu treffen.

Zudem ist es empfehlenswert, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen, um individuelle Lösungen zu finden, die Ihrem Unternehmen entsprechen und Ihren Bedürfnissen gerecht werden.

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