Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Pflichten für barrierefreie Websites im Überblick

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde in Deutschland erlassen, um die EU-Richtlinie 2019/882, den European Accessibility Act (EAA), in nationales Recht umzusetzen.

Das Gesetz zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern, damit Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu diesen Angeboten haben.

Konkret verpflichtet das BFSG ab dem 28. Juni 2025 zahlreiche Unternehmen und öffentliche Stellen, ihre digitalen Angebote, wie Websites, Apps und Online-Shops, barrierefrei zu gestalten.

Dies umfasst:

  • Online-Inhalte zugänglich machen, indem diese so gestaltet werden, dass sie von Menschen mit verschiedenen Einschränkungen genutzt werden können (z. B. durch Vorlesen für Blinde oder größere Schriftgrößen für Sehbehinderte).
  • Benutzerfreundlichkeit erhöhen, z. B. durch klare Strukturen, ausreichende Kontraste und Bedienbarkeit ohne Maus.
  • Inhalte für alle Menschen verständlich machen, etwa durch leicht verständliche Sprache und alternative Formate wie Untertitel oder Gebärdensprachvideos.

Das Gesetz richtet sich primär an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen im B2C-Bereich anbieten, also direkt an Verbraucher. Ausnahmen gibt es für kleinere Unternehmen, wobei auch diese bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen.

Zusätzlich sieht das BFSG empfindliche Sanktionen bei Nichteinhaltung vor, wie Bußgelder und Abmahnungen.

Welche Webseitenbetreiber sind vom BFSG betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft vor allem Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten. Dies bedeutet, dass eine Vielzahl von Webseitenbetreibern die Anforderungen an die Barrierefreiheit bis spätestens 28. Juni 2025 umsetzen muss. Zu den betroffenen Betreibern zählen unter anderem:

  1. Online-Shops und E-Commerce-Websites: Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen über das Internet verkaufen, müssen ihre Plattformen barrierefrei gestalten.
  2. Dienstleistungsanbieter: Webseiten von Banken, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen oder anderen Dienstleistern, die Verbrauchern Angebote zur Verfügung stellen, fallen ebenfalls unter das Gesetz.
  3. Buchungs- und Reservierungssysteme: Plattformen für Reisebuchungen, Ticketverkäufe oder Hotelreservierungen müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.
  4. Apps und mobile Anwendungen: Nicht nur klassische Websites, sondern auch Apps müssen den Anforderungen an Barrierefreiheit genügen.

Wichtig ist, dass reine B2B-Websites (Business-to-Business), die ausschließlich für geschäftliche Kunden betrieben werden, derzeit nicht unter das BFSG fallen. Dennoch wird erwartet, dass sich die Barrierefreiheit langfristig auch in diesem Bereich durchsetzen könnte.

Kleinere Unternehmen könnten unter bestimmte Ausnahmeregelungen fallen, wenn die Erfüllung der Anforderungen wirtschaftlich unverhältnismäßig ist. Eine genaue Prüfung ist jedoch notwendig, da auch kleinere Akteure in vielen Fällen betroffen sein können.

Anforderungen an barrierefreie Websites

Um die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu erfüllen, müssen Webseiten eine Vielzahl von Barrierefreiheitsstandards einhalten, die auf die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen ausgerichtet sind. Diese Anforderungen betreffen vor allem die Gestaltung und Zugänglichkeit von Inhalten sowie die Benutzerfreundlichkeit der Website.

  1. Textgestaltung und Kontrast
    Eine zentrale Anforderung an barrierefreie Websites ist die Lesbarkeit der Inhalte. Dazu gehört die Verwendung einer leicht verständlichen, klaren und gut strukturierten Sprache. Darüber hinaus müssen Texte so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Sehbehinderungen problemlos erfasst werden können. Dies umfasst:

    • Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit zu verbessern.
    • Skalierbare Schriftgrößen, damit Nutzer die Größe der Schrift ohne Einschränkungen anpassen können.
    • Klare Strukturierung von Inhalten durch Überschriften, Absätze und Listen, um die Navigation und das Verständnis zu erleichtern.
  2. Alternative Inhalte für Medien
    Um Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen den Zugang zu allen Inhalten zu ermöglichen, müssen alternative Darstellungsformen für Medien angeboten werden. Dies betrifft insbesondere:

    • Alternativtexte (Alt-Texte) für Bilder und Grafiken, die von Screenreadern vorgelesen werden können.
    • Untertitel und Transkripte für Videos, damit Menschen mit Hörbehinderungen den Inhalt verstehen können.
    • Audiodeskriptionen für visuelle Inhalte, damit blinde oder sehbehinderte Menschen ebenfalls in den Genuss der visuellen Inhalte kommen.
  3. Benutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit ohne Maus
    Barrierefreie Websites müssen so gestaltet sein, dass sie nicht nur mit der Maus, sondern auch ausschließlich mit der Tastatur bedienbar sind. Dies ist besonders wichtig für Nutzer, die aufgrund von motorischen Einschränkungen keine Maus verwenden können. Die wichtigsten Anforderungen sind:

    • Tastaturnavigation: Alle Funktionen der Website müssen über die Tastatur erreichbar sein. Dies umfasst insbesondere Formulare, Menüs und interaktive Inhalte.
    • Fokushervorhebung: Der aktive Bereich, den der Nutzer über die Tastatur steuert, sollte klar hervorgehoben werden, damit er jederzeit weiß, wo er sich auf der Seite befindet.
    • Vermeidung von Zeitbeschränkungen: Nutzer sollten genügend Zeit haben, um auf Inhalte zuzugreifen, ohne durch zeitliche Einschränkungen gestresst oder ausgeschlossen zu werden.

Diese Anforderungen sorgen dafür, dass Webseiten von allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen, genutzt werden können. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

Schritte zur Einhaltung der Barrierefreiheit bis 2025

Die Umsetzung der Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein Prozess, der rechtzeitig und systematisch angegangen werden sollte. Webseitenbetreiber müssen verschiedene Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass ihre Websites bis zum 28. Juni 2025 den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Hier sind die wesentlichen Schritte zur Einhaltung der Barrierefreiheitsvorgaben:

  1. Analyse der aktuellen Website
    Der erste Schritt besteht darin, die bestehende Website auf ihre Barrierefreiheit hin zu prüfen. Dazu gehört eine umfassende Bestandsaufnahme, um herauszufinden, welche Elemente nicht den Anforderungen entsprechen. Unternehmen können sich hierbei auf automatisierte Barrierefreiheits-Tests stützen, die grundlegende technische und gestalterische Mängel aufdecken. Darüber hinaus ist es sinnvoll, Feedback von Nutzern mit Behinderungen einzuholen, um reale Probleme bei der Nutzung der Website zu identifizieren.
  2. Planung und Umsetzung der erforderlichen Anpassungen
    Nach der Analyse sollten konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit geplant werden. Dies kann je nach Ausgangslage unterschiedliche Anpassungen beinhalten, wie zum Beispiel:

    • Überarbeitung des Designs zur Erhöhung der Lesbarkeit und Benutzerfreundlichkeit.
    • Einbindung alternativer Inhalte wie Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos oder Audiobeschreibungen.
    • Optimierung der Navigation, damit die Seite auch ohne Maus problemlos bedient werden kann. Die Planung sollte realistisch erfolgen, indem zeitliche und finanzielle Ressourcen berücksichtigt werden. Zudem ist es ratsam, die Umsetzung in Schritten durchzuführen, um bereits frühzeitig Fortschritte zu erzielen und eventuelle Probleme schnell zu beheben.
  3. Technische und gestalterische Schulungen
    Um die langfristige Einhaltung der Barrierefreiheit sicherzustellen, ist es unerlässlich, Mitarbeiter zu schulen. Webentwickler, Designer und Content-Ersteller sollten ein solides Verständnis der Anforderungen an barrierefreie Websites haben. Dies umfasst:

    • Technische Schulungen zur Implementierung von Barrierefreiheitsfunktionen, wie z. B. die korrekte Verwendung von HTML-Elementen für eine barrierefreie Struktur und die Integration von Assistenztechnologien.
    • Gestalterische Schulungen, um sicherzustellen, dass Designentscheidungen die Bedürfnisse von Nutzern mit Einschränkungen berücksichtigen.
    • Inhaltliche Schulungen, um barrierefreie Texte, Bilder und Multimedia-Inhalte zu erstellen, die für alle Nutzer verständlich und zugänglich sind.

    Regelmäßige Schulungen helfen dabei, das Bewusstsein für Barrierefreiheit im Unternehmen zu verankern und sicherzustellen, dass auch zukünftige Website-Inhalte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Durch eine systematische Herangehensweise können Webseitenbetreiber sicherstellen, dass ihre Websites rechtzeitig barrierefrei werden und den Anforderungen des BFSG entsprechen.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) kann für Webseitenbetreiber erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Das Gesetz sieht verschiedene Maßnahmen vor, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen sicherzustellen. Zu den wichtigsten Konsequenzen gehören:

  1. Bußgelder
    Bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitspflichten drohen empfindliche Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes und der Größe des Unternehmens gestaffelt sein können. Bußgelder können laut BFSG bis zu 100.000 Euro betragen. Dies soll sicherstellen, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben ernst nehmen und ihre digitalen Angebote für alle zugänglich machen.
  2. Abmahnungen und Unterlassungsklagen
    Neben staatlichen Sanktionen können auch Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden drohen, wenn eine Website die Anforderungen an Barrierefreiheit nicht erfüllt. Eine Abmahnung ist häufig mit der Aufforderung verbunden, die Website innerhalb einer bestimmten Frist anzupassen, was zusätzliche Kosten und rechtliche Schritte zur Folge haben kann. Im Falle einer Weigerung oder eines wiederholten Verstoßes kann eine Unterlassungsklage eingereicht werden, die ebenfalls zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.
  3. Reputationsschäden
    Abgesehen von den rechtlichen Folgen kann die Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zu Reputationsverlusten führen. Verbraucher legen zunehmend Wert auf inklusive und zugängliche Angebote. Unternehmen, die gegen die Barrierefreiheitsvorgaben verstoßen, könnten in der Öffentlichkeit negativ wahrgenommen werden und Kunden verlieren, die auf barrierefreie Angebote angewiesen sind.
  4. Verlust von potenziellen Kunden
    Eine barrierefreie Website bietet nicht nur einen rechtlichen Vorteil, sondern auch einen wirtschaftlichen. Webseiten, die nicht barrierefrei sind, schließen potenziell eine große Anzahl von Nutzern mit Behinderungen aus, was zu einem Umsatzverlust führen kann. Langfristig wirkt sich dies negativ auf den Erfolg des Unternehmens aus.

Um diese Konsequenzen zu vermeiden, ist es für Webseitenbetreiber entscheidend, die Anforderungen des BFSG bis zum 28. Juni 2025 zu erfüllen und ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Eine frühzeitige Planung und Umsetzung der Maßnahmen schützt nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern eröffnet auch neue Marktpotenziale und stärkt das Unternehmensimage.

Barrierefreiheit als Chance: Vorteile für Nutzer und Unternehmen

Die Umsetzung der Barrierefreiheit bietet nicht nur eine Möglichkeit, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern stellt auch eine strategische Chance für Unternehmen dar. Eine barrierefreie Website bringt zahlreiche Vorteile mit sich, sowohl für Nutzer als auch für Unternehmen, die diese Anforderungen erfüllen.

  1. Erweiterung des potenziellen Kundenkreises
    Barrierefreie Websites sind für alle Menschen zugänglich, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Damit erschließen Unternehmen einen deutlich größeren Kundenkreis, da Millionen von Menschen mit Behinderungen und älteren Nutzern, die eventuell auf barrierefreie Inhalte angewiesen sind, die Website nutzen können. Dieser inklusive Ansatz trägt nicht nur zur Gleichstellung bei, sondern kann auch den Umsatz steigern, indem neue Zielgruppen erreicht werden.
  2. Verbesserte Usability für alle Nutzer
    Barrierefreiheit geht oft mit einer allgemein besseren Benutzerfreundlichkeit (Usability) einher. Viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit, wie klare Strukturen, einfache Navigation und gut lesbare Texte, verbessern die Nutzererfahrung für alle Besucher der Website, nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Dies kann zu längeren Verweildauern und einer höheren Zufriedenheit bei den Nutzern führen, was sich positiv auf die Kundengewinnung und -bindung auswirkt.
  3. Positive Auswirkungen auf das Suchmaschinenranking
    Barrierefreie Websites erfüllen viele Anforderungen, die auch für Suchmaschinenoptimierung (SEO) relevant sind. Suchmaschinen wie Google bevorzugen gut strukturierte und nutzerfreundliche Websites. Aspekte wie Alt-Texte für Bilder, klare Überschriften und gut gegliederte Inhalte tragen dazu bei, dass eine Website von Suchmaschinen besser erkannt und in den Suchergebnissen höher platziert wird. Dadurch erhöht sich die Sichtbarkeit der Website, was zu mehr Traffic und potenziellen Kunden führen kann.
  4. Stärkung des Unternehmensimages
    Unternehmen, die auf Barrierefreiheit setzen, demonstrieren ihr Engagement für Inklusion und gesellschaftliche Verantwortung. Dies kann das Unternehmensimage deutlich stärken, da Verbraucher zunehmend auf ethische und inklusive Geschäftspraktiken achten. Eine barrierefreie Website zeigt, dass das Unternehmen sich aktiv dafür einsetzt, allen Menschen den Zugang zu seinen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Dies kann das Vertrauen in die Marke steigern und zu einer positiven öffentlichen Wahrnehmung beitragen.
  5. Zukunftssicherheit durch frühzeitige Anpassung
    Die Anforderungen an Barrierefreiheit könnten in Zukunft weiter ausgeweitet werden, auch im B2B-Bereich. Unternehmen, die bereits jetzt ihre Websites barrierefrei gestalten, sind somit zukunftssicher aufgestellt und vermeiden langfristig kostspielige und hektische Anpassungen, wenn neue Vorschriften in Kraft treten.

Fazit: Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile für Unternehmen. Sie verbessert die Benutzererfahrung, erschließt neue Kundenkreise, stärkt das Markenimage und bietet Wettbewerbsvorteile. Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, können langfristig von dieser Investition profitieren und sich als moderne und verantwortungsbewusste Akteure positionieren.

Wie hilft ein Anwalt bei der Umsetzung des Gesetzes?

Ein Anwalt kann eine zentrale Rolle dabei spielen, Unternehmen bei der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu unterstützen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen korrekt und fristgerecht erfüllt werden. Die rechtliche Expertise hilft dabei, mögliche Risiken zu minimieren und gleichzeitig die Einhaltung der Barrierefreiheitsvorgaben zu gewährleisten. Im Folgenden sind einige der wichtigsten Bereiche aufgeführt, in denen ein Anwalt hilfreich sein kann:

  1. Rechtsberatung und Prüfung der gesetzlichen Verpflichtungen
    Ein Anwalt kann Unternehmen dabei helfen, zu verstehen, ob und in welchem Umfang sie von den Regelungen des BFSG betroffen sind. Dies betrifft insbesondere die Prüfung, ob eine Website oder eine App die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen muss. Hierbei kann der Anwalt auch klären, ob Ausnahmeregelungen auf das Unternehmen zutreffen oder welche spezifischen Vorgaben für die Branche gelten.
  2. Überprüfung der Website auf rechtliche Konformität
    Neben technischen Überprüfungen kann ein Anwalt die rechtliche Konformität einer Website oder eines digitalen Angebots beurteilen. Dies beinhaltet die Bewertung, ob die aktuellen Maßnahmen zur Barrierefreiheit den gesetzlichen Standards entsprechen und ob weitere Anpassungen notwendig sind. Hier kann der Anwalt auch eng mit IT-Experten oder Webdesignern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Änderungen sowohl rechtlich als auch technisch korrekt umgesetzt werden.
  3. Begleitung bei der Vertragsgestaltung und Zusammenarbeit mit Dienstleistern
    Viele Unternehmen beauftragen externe Dienstleister, um ihre Websites zu entwickeln oder zu überarbeiten. Ein Anwalt kann bei der Vertragsgestaltung helfen und sicherstellen, dass diese Dienstleister vertraglich dazu verpflichtet werden, alle Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen. Dies schützt das Unternehmen vor möglichen Haftungsrisiken, falls die Website später nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
  4. Schutz vor rechtlichen Konsequenzen und Abmahnungen
    Durch die Beratung eines Anwalts kann ein Unternehmen rechtzeitig alle Maßnahmen umsetzen, um Sanktionen, Bußgelder oder Abmahnungen zu vermeiden. Ein Anwalt kann frühzeitig rechtliche Schwachstellen identifizieren und helfen, diese zu beheben, bevor es zu rechtlichen Problemen kommt. Sollten dennoch rechtliche Schritte wie Abmahnungen oder Klagen eingeleitet werden, kann der Anwalt das Unternehmen rechtlich vertreten und vor den entsprechenden Konsequenzen schützen.
  5. Langfristige Überwachung und Anpassung an neue Vorschriften
    Das Gesetz zur Barrierefreiheit könnte im Laufe der Zeit angepasst oder erweitert werden. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass das Unternehmen über aktuelle Entwicklungen informiert bleibt und seine Website bei Bedarf entsprechend anpasst. Dies verhindert, dass das Unternehmen durch Gesetzesänderungen in Verzug gerät und plötzlich vor unvorhergesehenen rechtlichen Herausforderungen steht.
  6. Schulungen und Aufklärung der Mitarbeiter
    Ein Anwalt kann Unternehmen auch dabei unterstützen, ihre Mitarbeiter über die rechtlichen Anforderungen der Barrierefreiheit aufzuklären. Schulungen für verschiedene Abteilungen, wie IT, Marketing oder Kundenservice, sind notwendig, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die rechtlichen Vorgaben kennen und in der Praxis umsetzen können.

Insgesamt kann ein Anwalt Unternehmen durch umfassende Beratung und rechtliche Unterstützung dabei helfen, das BFSG erfolgreich umzusetzen und so rechtliche Risiken zu vermeiden, während gleichzeitig die Vorteile einer barrierefreien Website genutzt werden.

Fazit: Frühzeitig handeln und Kosten vermeiden

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab 28. Juni 2025 in Kraft tritt, bringt für viele Webseitenbetreiber weitreichende Verpflichtungen mit sich. Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur hohe Kosten und rechtliche Konsequenzen vermeiden, sondern auch von den vielen Vorteilen profitieren, die eine barrierefreie Website mit sich bringt.

Unternehmen, die jetzt die notwendigen Schritte einleiten, haben ausreichend Zeit, ihre Websites oder Apps an die neuen Anforderungen anzupassen, ohne unter Zeitdruck zu geraten. Eine gründliche Analyse der bestehenden digitalen Angebote und eine schrittweise Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen gewährleisten, dass die Website den gesetzlichen Vorgaben entspricht und für alle Nutzer zugänglich ist.

Frühzeitiges Handeln minimiert das Risiko von Bußgeldern, Abmahnungen und Klagen, die bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen. Gleichzeitig bietet es die Chance, das Unternehmensimage zu stärken, den Kundenkreis zu erweitern und die Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzer zu verbessern. Zudem wird durch die rechtzeitige Anpassung ein unnötiger Anstieg der Kosten kurz vor dem Stichtag vermieden.

Mit der richtigen Planung und professioneller Unterstützung, beispielsweise durch einen Anwalt, können Unternehmen sicherstellen, dass sie den Anforderungen des BFSG gerecht werden und langfristig von den Vorteilen einer barrierefreien Website profitieren.

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