Ob beim Neubau, Umbau oder bei der Sanierung, Baustellenlärm ist ein häufiges Ärgernis für Anwohner und Passanten. Dabei kann der Lärm nicht nur zur Belastung für die Nerven, sondern auch zur Gesundheitsgefährdung werden. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über Baustellenlärm, rechtliche Regelungen, Gerichtsurteile und Schutzmaßnahmen. Wir erklären Ihnen, welche Gesetze gelten, auf welche Gerichtsurteile Sie sich berufen können und beantworten die häufigsten Fragen rund um das Thema Baustellenlärm.

Was ist Baustellenlärm und warum ist er ein Problem?

Baustellenlärm ist ein Sammelbegriff für Lärm, der durch Bauarbeiten an Gebäuden, Straßen, Brücken und anderen Infrastrukturen entsteht. Baustellenlärm kann vielfältige Quellen haben, dazu gehören unter anderem:

  • Bagger- und Bohrarbeiten
  • Presslufthammer
  • Betonsägen
  • Transportfahrzeuge
  • Kranarbeiten
  • Rüttelplatten

Baustellenlärm ist ein Problem, da er neben der Belästigung der Anwohner auch gesundheitliche Auswirkungen haben kann. Dauerhafter Lärm kann zu Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und sogar zu psychischen Problemen führen. Daher ist es wichtig, die Lärmemissionen von Baustellen so gering wie möglich zu halten und den betroffenen Personen Schutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Rechtliche Regelungen zum Baustellenlärm

In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze und Verordnungen, die den Schutz vor Baustellenlärm regeln. Diese Gesetze gelten sowohl für öffentliche als auch für private Baustellen. Im Folgenden werden die wichtigsten Regelungen vorgestellt.

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist das zentrale Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, insbesondere vor Lärm. Gemäß § 3 BImSchG sind bauliche Anlagen und sonstige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden.

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)

Die TA Lärm ist eine Verwaltungsvorschrift, die auf Basis des BImSchG erlassen wurde. Sie enthält Richtwerte und Grenzwerte für den Schutz vor Lärm und gibt konkrete Vorgaben zur Messung und Beurteilung von Lärm. Für Baustellenlärm gelten folgende Grenzwerte:

  • Tagsüber (6 bis 20 Uhr): 65 dB(A) in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, 70 dB(A) in Mischgebieten, 75 dB(A) in Kern-, Dorf- und Gewerbegebieten, 80 dB(A) in Industriegebieten
  • Nachts (22 bis 6 Uhr): 45 dB(A) in reinen und allgemeinen Wohngebieten, 50 dB(A) in besonderen Wohngebieten und Mischgebieten, 55 dB(A) in Kern-, Dorf- und Gewerbegebieten, 60 dB(A) in Industriegebieten

Diese Grenzwerte sind jedoch nicht absolut, sondern gelten als Orientierungswerte. Im Einzelfall kann die zuständige Behörde auch höhere oder niedrigere Grenzwerte festlegen.

Landesbauordnungen (LBO)

Die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer enthalten ebenfalls Regelungen zum Schutz vor Baustellenlärm. In den meisten LBOs wird vorgeschrieben, dass Baustellen so zu betreiben sind, dass keine unzumutbaren Belästigungen oder Gefahren für die Nachbarschaft entstehen. Die konkreten Vorgaben können jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz regelt unter anderem die zulässigen Arbeitszeiten für Arbeitnehmer auf Baustellen. Gemäß § 9 ArbZG ist in der Regel Nachtarbeit, also Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr, unzulässig. Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn die Art der Arbeit dies erfordert oder wenn ein öffentliches Interesse besteht. In solchen Fällen muss jedoch ein angemessener Lärmschutz gewährleistet sein.

Aktuelle Gerichtsurteile zum Baustellenlärm

In den letzten Jahren gab es einige relevante Gerichtsurteile zum Thema Baustellenlärm. Im Folgenden werden die wichtigsten Entscheidungen vorgestellt.

Bundesverwaltungsgericht: Lärmgrenzwerte gelten auch für kurzzeitige Baustellenlärm

In einem Urteil aus dem Jahr 2016 (Az. BVerwG 7 C 34.15) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Lärmgrenzwerte der TA Lärm auch für kurzzeitige Baustellenlärm gelten. In dem konkreten Fall hatte ein Anwohner gegen eine Baugenehmigung geklagt, weil er befürchtete, dass der Baustellenlärm die zulässigen Grenzwerte überschreiten würde. Das Gericht stellte fest, dass die in der TA Lärm festgelegten Grenzwerte auch für Baustellenlärm gelten, unabhängig davon, ob es sich um ein dauerhaftes oder ein kurzfristiges Lärmereignis handelt.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Kein generelles Verbot von Nachtarbeit auf Baustellen

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Urteil aus dem Jahr 2017 (Az. 10 A 499/15) entschieden, dass ein generelles Verbot von Nachtarbeit auf Baustellen nicht zulässig ist. In dem konkreten Fall hatte eine Stadtverwaltung eine Baugenehmigung mit der Auflage erteilt, dass auf der Baustelle keine Nachtarbeit stattfinden darf. Das Gericht stellte fest, dass ein solches Verbot nur dann zulässig ist, wenn eine konkrete Gefährdung der Nachtruhe vorliegt. Andernfalls muss die zuständige Behörde im Einzelfall prüfen, ob und inwieweit Nachtarbeit zulässig ist.

Bundesgerichtshof: Schadensersatzansprüche bei unzumutbarem Baustellenlärm

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil aus dem Jahr 2018 (Az. V ZR 144/17) entschieden, dass Anwohner unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den Bauherrn geltend machen können, wenn sie durch unzumutbaren Baustellenlärm beeinträchtigt werden. In dem konkreten Fall hatte ein Anwohner geklagt, weil er durch den Lärm einer nahegelegenen Baustelle in seiner Wohnung erheblich gestört wurde. Das Gericht stellte fest, dass der Bauherr in diesem Fall seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte und daher zum Schadensersatz verpflichtet war.

FAQ: Häufige Fragen zum Baustellenlärm

Was kann ich tun, wenn ich von Baustellenlärm betroffen bin?

Wenn Sie von Baustellenlärm betroffen sind, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Bauherrn oder der Bauleitung suchen und auf die Lärmbeeinträchtigung hinweisen. Oftmals können bereits durch organisatorische Maßnahmen, wie beispielsweise die Verlegung besonders lärmintensiver Arbeiten in weniger sensible Tageszeiten, Verbesserungen erreicht werden. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, können Sie sich an die zuständige Behörde, meist das Ordnungsamt oder die Bauaufsicht, wenden und eine Überprüfung der Lärmsituation beantragen.

Welche Schutzmaßnahmen gibt es gegen Baustellenlärm?

Es gibt verschiedene Schutzmaßnahmen gegen Baustellenlärm, die sowohl von den Bauherren als auch von den betroffenen Anwohnern ergriffen werden können. Zu den möglichen Schutzmaßnahmen gehören:

  • Einsatz von lärmarmen Baumaschinen und -geräten
  • Beschränkung der Arbeitszeiten auf weniger lärmempfindliche Tageszeiten
  • Errichtung von Schallschutzwänden oder -vorhängen
  • Einhalten von Mindestabständen zu Wohngebäuden
  • Verwendung von Lärmschutzfenstern und -türen bei den betroffenen Gebäuden
  • Verwendung von Schallschutzkopfhörern oder Gehörschutzstöpseln für die Anwohner

Habe ich als Mieter ein Recht auf Mietminderung bei Baustellenlärm?

Grundsätzlich haben Mieter bei erheblichen Lärmbeeinträchtigungen durch Baustellenlärm ein Recht auf Mietminderung. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Lärm die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt und dadurch ein Mangel im Sinne des Mietrechts vorliegt. Dabei kommt es immer auf den Einzelfall an. Wichtig ist, dass Sie als Mieter den Vermieter über den Lärm informieren und ihm die Möglichkeit geben, Abhilfe zu schaffen. Sollte dies nicht erfolgen, können Sie die Miete unter Angabe der Gründe mindern.

Wie lange dürfen Bauarbeiten am Wochenende und an Feiertagen durchgeführt werden?

Die zulässigen Arbeitszeiten für Bauarbeiten am Wochenende und an Feiertagen sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern gilt das sogenannte „Wochenendbaustellenverbot“, das Bauarbeiten an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich untersagt. In anderen Bundesländern sind Bauarbeiten auch am Wochenende und an Feiertagen erlaubt, sofern sie nicht zu einer unzumutbaren Lärmbelästigung führen. In jedem Fall sollten Sie sich bei Lärmbelästigungen an den zuständigen Behörden informieren und gegebenenfalls Beschwerde einlegen.

Schlusswort

Baustellenlärm ist ein bedeutendes Problem, das sowohl die Lebensqualität der betroffenen Anwohner als auch deren Gesundheit beeinträchtigen kann. Daher ist es wichtig, sich über die rechtlichen Regelungen und Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Baustellenlärm zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel dabei hilft, sich gegen unzumutbaren Baustellenlärm zur Wehr zu setzen und Ihre Rechte durchzusetzen.

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