Gerechtigkeit sollte für jeden Bürger zugänglich sein, unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen. Aus diesem Grund wurde das Konzept der Beratungshilfe ins Leben gerufen, um sicherzustellen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen einen Anspruch auf rechtliche Beratung und Vertretung haben.

In diesem umfassenden Blogbeitrag werden wir alles Wissenswerte rund um die Beratungshilfe vorstellen. Wir werden die Voraussetzungen erklären, die erfüllt sein müssen, um Beratungshilfe zu erhalten, das Verfahren, das man durchlaufen muss, sowie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen

Bevor wir uns mit dem Verfahren zur Beantragung von Beratungshilfe befassen, ist es wichtig, die Voraussetzungen zu verstehen, die erfüllt sein müssen, um Anspruch darauf zu haben. Beratungshilfe ist in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger vorgesehen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse keine rechtliche Beratung oder Vertretung in Anspruch nehmen können, ohne ihre Lebensgrundlage zu gefährden. Dabei müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Die Person, die Beratungshilfe beantragt, muss die deutschen Gerichtsstreitigkeiten persönlich betreffen und direkt in ihren Rechten verletzt sein.
  • Die ratsuchende Person hat kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen, um die Kosten für die rechtliche Beratung und ggf. eine gerichtliche Vertretung selbst zu tragen.

Darüber hinaus wird die Beratungshilfe nicht gewährt, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller aus anderen Gründen, z. B. aufgrund einer Rechtsschutzversicherung, Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung oder Prozesskostenhilfe hat.

Beratungshilfe beantragen: Das Verfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Voraussetzungen für Beratungshilfe erfüllen, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen, um diese zu beantragen:

  1. Wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht. Dort erhalten Sie den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe (Formular kann auch online heruntergeladen werden).
  2. Füllen Sie das Antragsformular gewissenhaft aus und geben Sie alle erforderlichen Informationen an. Hierzu zählen insbesondere Angaben zu Ihrer Person, Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und dem Gegenstand der Beratung bzw. Vertretung.
  3. Klären Sie mit dem Gericht ab, welche Unterlagen zur Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht werden müssen. In der Regel sind dies Einkommensnachweise, Mietverträge und Nachweise über etwaige Schulden.
  4. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Amtsgericht ein.
  5. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Beratungshilfeschein, sofern Ihr Antrag bewilligt wurde.
  6. Suchen Sie mit diesem Schein einen Rechtsanwalt auf, der im Rahmen der Beratungshilfe tätig ist. Der Rechtsanwalt wird Ihnen dann eine ausführliche Beratung und, falls erforderlich, eine außergerichtliche Vertretung ermöglichen.

Beachten Sie, dass Sie, sollten Sie mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens sprechen wollen, auch die Möglichkeit haben, diese Person direkt aufzusuchen und gemeinsam mit Ihr den Antrag auszufüllen. Es entstehen dabei keine Nachteile.

Wie hoch darf mein Einkommen sein, um Beratungshilfe zu bekommen?

Um Anspruch zu haben, darf Ihr Einkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Dieser Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Ihrer Familiensituation, der Anzahl der Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten Personen und dem Existenzminimum nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB).

Grundsätzlich gilt, dass Ihr monatliches Nettoeinkommen, abzüglich Ihrer monatlichen Ausgaben (z. B. Miete, Lebensunterhalt, Darlehensraten etc.), den Freibetrag von derzeit 569,95 Euro pro Monat (Stand 2021) nicht überschreiten darf.

Je nach Ihrer Lebenssituation (z. B. verheiratet, alleinerziehend, unterhaltsberechtigte Kinder) können sich zusätzliche Freibeträge ergeben, die Ihrem verfügbaren Einkommen angerechnet werden können. So erhöht sich etwa der Freibetrag für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen um 288,75 Euro pro Monat.

Falls Ihr Einkommen nach Berücksichtigung aller Freibeträge und Ausgaben unter dem maßgeblichen Betrag liegt, sind Sie in der Regel berechtigt, Beratungshilfe zu erhalten. Andernfalls kann Ihnen das Gericht vorschlagen, einen zinslosen Ratenzahlungsvorschlag zu unterbreiten, um die Kosten der Rechtsberatung und -vertretung abzudecken.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Nachdem wir die Voraussetzungen und das Verfahren zur Beantragung erläutert haben, möchten wir einige häufig gestellte Fragen beantworten:

In welchen Rechtsgebieten kann ich Beratungshilfe in Anspruch nehmen?

Beratungshilfe kann in nahezu allen Rechtsgebieten in Anspruch genommen werden, insbesondere in den Bereichen:

Kann ich Beratungshilfe auch für gerichtliche Verfahren erhalten?

Beratungshilfe bezieht sich primär auf die außergerichtliche Beratung und Vertretung. Für gerichtliche Verfahren kommt eine gesonderte Leistung, die Prozesskostenhilfe, in Betracht. Diese kann zusätzlich beantragt werden, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Muss ich einen Eigenanteil zahlen?

Ja, es gibt einen Eigenanteil für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe. Dieser beträgt derzeit 15 Euro (Stand 2021) und ist direkt an den Rechtsanwalt zu zahlen, der Sie betreut.

Können Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland leben, auch Beratungshilfe beantragen?

Ausländerinnen und Ausländer, die sich rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten, können ebenfalls Beratungshilfe beantragen, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Personen, die sich jedoch nur vorübergehend im Land aufhalten oder eine arbeitserlaubnisfreie Beschäftigung ausüben, sind von der Beantragung von Beratungshilfe ausgeschlossen.

Gibt es Fristen, die ich bei der Beantragung von Beratungshilfe beachten muss?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Fristen für die Beantragung. Es ist jedoch zu beachten, dass bestimmte rechtliche Angelegenheiten Fristen unterliegen können, in denen Rechtsmittel eingelegt oder Ansprüche geltend gemacht werden müssen, um einen möglichen Rechtsverlust zu vermeiden. Daher ist es ratsam, sich so früh wie möglich um Beratungshilfe zu bemühen, um genügend Zeit für die rechtliche Beratung und die Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche zu haben.

Kann ich Beratungshilfe beantragen, wenn ich bereits bei einem Rechtsanwalt war und jetzt meine Rechtschutzversicherung die Kosten nicht übernehmen will?

Grundsätzlich kann sie auch rückwirkend beantragt werden, falls Sie bereits beim Rechtsanwalt waren und Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt. In diesem Fall müssen Sie den Antrag auf Beratungshilfe unverzüglich nach Kenntnis der Ablehnung durch die Rechtschutzversicherung stellen und entsprechende Nachweise über die Versicherungsentscheidung und die angefallenen Kosten vorlegen.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Wird Ihr Antrag auf Beratungshilfe abgelehnt, können Sie gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch muss schriftlich und innerhalb eines Monats ab Zustellung der Ablehnungsentscheidung beim zuständigen Amtsgericht eingelegt werden. Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, erhalten Sie den Beratungshilfeschein und können die Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, einen zinslosen Ratenzahlungsvorschlag zu unterbreiten oder die Kosten selbst zu tragen.

Wird die Beratungshilfe auch rückwirkend gewährt?

In Ausnahmefällen kann sie rückwirkend gewährt werden, beispielsweise wenn Sie bereits bei einem Rechtsanwalt waren und Ihr Rechtschutzversicherer die Kosten für die Beratung nicht übernimmt. In solchen Fällen müssen Sie den Beratungshilfeantrag unverzüglich nach Kenntnis der Ablehnung durch Ihre Versicherung stellen und entsprechende Nachweise erbringen.

Wie finde ich einen geeigneten Rechtsanwalt, der Beratungshilfe anbietet?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Rechtsanwalt zu finden, der im Rahmen der Beratungshilfe tätig ist. Dazu gehört der Weg über das zuständige Amtsgericht sowie die Recherche im Internet oder in Branchenverzeichnissen. Sie können auch Empfehlungen von Freunden und Bekannten einholen oder sich an die örtliche Anwaltskammer oder eine Selbsthilfeorganisation wenden.

Kann ich Beratungshilfe auch von einem Notar erhalten?

Nein, Beratungshilfe kann grundsätzlich nur von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbracht werden. Notare sind hingegen in notariellen Angelegenheiten tätig, zum Beispiel bei der Beurkundung von Verträgen oder Testamenten, und sind daher nicht für die Erbringung von Beratungshilfe zuständig.

Abschluss

Beratungshilfe ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen oder schwierigen sozialen Verhältnissen Zugang zum Rechtssystem haben. Wenn Sie glauben, dass Sie die Voraussetzungen für Beratungshilfe erfüllen, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem zuständigen Amtsgericht in Verbindung zu setzen und Ihre Ansprüche geltend zu machen. Durch eine sorgfältige Vorbereitung und das Befolgen der in diesem Beitrag beschriebenen Prozesse und Anweisungen können Sie den Weg ebnen, um die rechtliche Unterstützung zu erhalten, die Ihnen zusteht.

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