Besitzstandszulage – Ein wichtiger und oft übersehener Aspekt im Arbeitsrecht, der Arbeitnehmern in bestimmten Situationen eine finanzielle Kompensation bietet, um ihren erworbenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

In diesem umfassenden Blog-Beitrag werden wir uns mit den rechtlichen Grundlagen, den verschiedenen Anspruchsgrundlagen, Voraussetzungen und Beispielen befassen, um einen fundierten Überblick und praktische Einblicke in die Thematik der Besitzstandszulage zu geben.

Inhaltsverzeichnis:

  • Was ist die Besitzstandszulage? Eine rechtliche Definition
  • Arbeitsrechtliche Grundlagen: Gesetze und Regelungen zur Besitzstandszulage
  • Wann besteht ein Anspruch auf Besitzstandszulage?
  • Die Berechnung der Besitzstandszulage
  • Beispiele für die Anwendung der Besitzstandszulage in der Praxis
  • FAQs: Häufig gestellte Fragen zur Besitzstandszulage
  • Die Durchsetzung des Anspruchs auf Besitzstandszulage
  • Abschlussgedanken und Empfehlungen

Was ist die Besitzstandszulage? Eine rechtliche Definition

Die Besitzstandszulage ist eine finanzielle Leistung, die Arbeitnehmern in bestimmten Fällen zusteht, um ihren erworbenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Sie dient dazu, den Arbeitnehmer in Situationen, in denen er unverschuldet in eine ungünstigere Position geraten ist, finanziell abzusichern und schützt so den sogenannten Besitzstand des Arbeitnehmers.

In der Regel kommt die Besitzstandszulage zum Einsatz, wenn es durch Umstrukturierungen, Versetzungen, Änderungen im Arbeitsvertrag oder ähnliche Gegebenheiten zu einer Reduzierung des bisherigen Gehalts kommt. Die Zulage soll so dazu beitragen, dass der Arbeitnehmer trotz der negativen Änderungen nicht in eine schlechter gestellte wirtschaftliche Position gerät und das Gehaltsniveau, das er vor der Änderung erreicht hatte, beibehält.

Arbeitsrechtliche Grundlagen: Gesetze und Regelungen zur Besitzstandszulage

Pflicht zur Zahlung einer Besitzstandszulage ergibt sich im Wesentlichen aus dem arbeitsvertraglichen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. § 75 Abs. 1 BetrVG). Demnach dürfen Arbeitnehmer, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, nicht unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, es liegen sachliche Gründe dafür vor.

Des Weiteren können tarifliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen oder einzelvertragliche Vereinbarungen einen Anspruch auf Besitzstandszulage begründen. Hierbei ist es wichtig, den jeweiligen Regelungsinhalt von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen genau zu überprüfen, um festzustellen, ob ein Anspruch auf Besitzstandszulage enthalten ist und welche konkreten Voraussetzungen dafür gelten.

Wann besteht ein Anspruch auf Besitzstandszulage?

Ein Anspruch auf Besitzstandszulage kann unter verschiedenen Voraussetzungen entstehen. Die geläufigsten Gründe für einen Anspruch sind:

  • Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers
  • Um- oder Abgruppierung des Arbeitnehmers
  • Versetzungen
  • Überleitung eines Arbeitnehmers in eine andere Entgeltgruppe mit geringerem Gehalt ohne persönliches Verschulden

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Besitzstandszulage nur dann, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet in eine schlechtere wirtschaftliche Lage gerät. Bei einer Umgruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe muss zudem eine zugesicherte Beschäftigungsdauer vorliegen.

Die Berechnung der Besitzstandszulage

Die Berechnung der Besitzstandszulage variiert je nach Situation und den zugrunde liegenden Anspruchsgrundlagen. Im Allgemeinen setzt sich die Zulage aus der Differenz zwischen dem bisherigen Gehalt und dem neuen, geringeren Gehalt zusammen. Die Berechnung kann jedoch je nach Regelungsinhalt der jeweiligen tariflichen, betrieblichen oder vertraglichen Regelungen abweichen.

Zudem kann die Besitzstandszulage sowohl als feste Summe, als auch als prozentualer Anteil des Gehalts gewährt werden. In einigen Fällen wird die Zulage für einen bestimmten Zeitraum gezahlt, in anderen kann sie unbefristet gewährt werden.

Beispiele für die Anwendung der Besitzstandszulage in der Praxis

Im Folgenden werden einige anonymisierte Praxisbeispiele dargestellt, um das Verständnis für die Anwendung der Besitzstandszulage zu vertiefen:

  • Fall 1: Ein Arbeitnehmer arbeitet seit vielen Jahren in einem Unternehmen und hat sich im Laufe der Zeit in eine höhere Gehaltsklasse hochgearbeitet. Aufgrund einer Umstrukturierung des Unternehmens wird seine Abteilung aufgelöst, und er wird in einer anderen Abteilung eingesetzt, die jedoch eine niedrigere Gehaltsklasse aufweist. In diesem Fall kann eine Besitzstandszulage gewährt werden, um den Gehaltsverlust abzufedern und seinen bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
  • Fall 2: Eine Arbeitnehmerin ist aufgrund von betrieblichen Veränderungen gezwungen, ihren Arbeitsort zu wechseln. Der neue Arbeitsort ist wesentlich weiter von ihrem Wohnort entfernt und verursacht höhere Fahrtkosten. Um diese Mehrkosten auszugleichen, erhält sie eine temporäre Besitzstandszulage, bis sie möglicherweise näher an ihrem neuen Arbeitsplatz wohnen kann.
  • Fall 3: Ein Unternehmen führt ein neues Vergütungssystem ein, das dazu führt, dass einige erfahrene Mitarbeiter plötzlich weniger Gehalt erhalten als ihre jüngeren Kollegen, die aufgrund des geänderten Systems in eine höhere Gehaltsklasse eingeordnet wurden. Um diese Ungleichheit auszugleichen und die erfahreneren Mitarbeiter nicht zu benachteiligen, erhalten sie eine Besitzstandszulage.
  • Fall 4: Zwei Arbeitnehmer, die vollkommen gleiche Tätigkeiten ausüben, werden unterschiedlich vergütet. Der eine Arbeitnehmer erhält bereits seit Jahren eine Sonderzahlung aufgrund einer früheren Arbeitssituation. Durch die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erhält der andere Arbeitnehmer, der bisher keine Sonderzahlung erhielt, rückwirkend und fortan eine ebenso hohe Besitzstandszulage.
  • Fall 5: Ein erfahrenes Teammitglied hat sich im Unternehmen hochgearbeitet und ist nun in einer führenden Position tätig. Aufgrund einer Umstrukturierung werden jedoch die Führungskräfte reduziert und das Teammitglied muss wieder seine ursprüngliche Rolle einnehmen, die mit einer niedrigeren Gehaltsstufe verbunden ist. Dieser Arbeitnehmer hat ebenfalls Anspruch auf eine Besitzstandszulage, um das Gehaltsniveau, das er vor der Umstrukturierung erreicht hatte, wiederherzustellen.

In allen diesen Fällen ist es wichtig, dass die betroffenen Arbeitnehmer ihre Rechte und den zugrunde liegenden rechtlichen Rahmen kennen und prüfen, ob die Möglichkeit einer Besitzstandszulage besteht, um ihren Lebensstandard zu bewahren. Sollten sie dabei auf Schwierigkeiten stoßen, ist die Beratung durch einen erfahrenen Arbeitsrechtsexperten empfehlenswert.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zur Besitzstandszulage

Nachfolgend werden einige häufig gestellte Fragen zur Besitzstandszulage beantwortet, um weitere Klarheit zu schaffen:

  • F: Kann ein Arbeitnehmer auf die Besitzstandszulage verzichten?
    A: Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer auf die Besitzstandszulage verzichten, sofern dies ausdrücklich vereinbart wird. Allerdings muss ein solcher Verzicht im Regelfall schriftlich festgehalten werden und sollte aus Gründen der Transparenz von beiden Parteien im Vorfeld sorgfältig besprochen werden.
  • F: Wie wirkt sich eine Besitzstandszulage auf das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld aus?
    A: Die Berücksichtigung der Besitzstandszulage bei der Berechnung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld hängt von der jeweiligen tariflichen, betrieblichen oder vertraglichen Regelung ab. Es ist daher ratsam, die entsprechenden Regelungen zu Rate zu ziehen, um diese Frage zu klären.
  • F: Wird die Besitzstandszulage bei einer Gehaltserhöhung angerechnet?
    A: Eine Gehaltserhöhung kann zu einer teilweisen oder vollständigen Anrechnung der Besitzstandszulage führen. Ob dies der Fall ist, hängt wiederum von den jeweiligen Regelungen ab. In vielen Fällen ist es jedoch so, dass eine besitzstandswahrende Anrechnung die Besitzstandszulage unter Berücksichtigung der Gehaltserhöhung reduziert.

Die Durchsetzung des Anspruchs auf Besitzstandszulage

Um den Anspruch auf eine Besitzstandszulage erfolgreich durchzusetzen, sollten Arbeitnehmer die folgenden Schritte beachten:

Sorgfältige Prüfung der Anspruchsgrundlage und Voraussetzungen

Arbeitnehmer sollten im ersten Schritt sorgfältig prüfen, ob eine tarifliche, betriebliche oder vertragliche Regelung besteht, die einen Anspruch auf Besitzstandszulage begründet. Dies umfasst das Studium von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen, um herauszufinden, ob und unter welchen Bedingungen ein Besitzstandszulageanspruch entstehen kann.

Gespräche und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber

Nachdem der Anspruch und die entsprechenden Regelungen identifiziert wurden, sollte der Arbeitnehmer das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. In diesem Dialog sollte freundlich, aber bestimmt auf die eigene Anspruchsgrundlage und die Voraussetzungen für eine Besitzstandszulage hingewiesen werden. Oftmals lässt sich in direkten Verhandlungen eine einvernehmliche Lösung finden.

Anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen

Wenn der Arbeitgeber den Anspruch auf Besitzstandszulage trotz entsprechender Regelungen und Gespräche verweigert, kann es ratsam sein, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann die Sachlage prüfen, die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Durchsetzung einschätzen und bei Bedarf weitere Verhandlungen oder gerichtliche Schritte einleiten.

Geltendmachung des Anspruchs vor Gericht

Scheitern die Gespräche und Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Anwalt, bleibt als letzte Option die gerichtliche Geltendmachung des Besitzstandszulageanspruchs. Hierbei vertritt der Rechtsanwalt den Arbeitnehmer vor Gericht und bringt seine Argumente für die Berechtigung der Besitzstandszulage vor.

Der Arbeitnehmer sollte im Vorfeld gemeinsam mit dem Anwalt eine Strategie entwickeln und alle notwendigen Unterlagen, wie etwa Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und relevante Kommunikation, vorbereiten.

Zusammenfassend ist die Durchsetzung des Anspruchs auf Besitzstandszulage ein mehrstufiger Prozess, bei dem Arbeitnehmer von der eigenen Initiative und Verhandlungsbereitschaft bis hin zur anwaltlichen Vertretung im Gerichtsverfahren verschiedene Instrumente nutzen können. Eine fundierte Kenntnis der eigenen Anspruchsgrundlage und Voraussetzungen ist dabei die Basis für erfolgreiches Handeln.

Abschlussgedanken und Empfehlungen

Die Besitzstandszulage ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsrechts, der oft übersehen wird, aber in vielen Fällen den Arbeitnehmer vor unverschuldeten finanziellen Einbußen schützt. Die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und möglichen Anwendungsfälle ist daher gerade für Arbeitnehmer von großem Interesse.

Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten in Bezug auf die Besitzstandszulage sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um den eigenen Anspruch bestmöglich durchzusetzen.

Es ist stets ratsam, im Vorfeld einer beruflichen Veränderung oder Umstrukturierung genau zu prüfen, ob und inwieweit eine Besitzstandszulage für die betroffenen Arbeitnehmer relevant sein könnte. Dabei kann die Hinzuziehung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Arbeitsrecht hierbei eine wichtige Orientierungshilfe bieten, um genau zu ermitteln, welche Regelungen und Ansprüche im konkreten Fall gelten.

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