In der heutigen digitalen Welt sind Online-Bewertungen ein wichtiger Faktor für Unternehmen, um potenzielle Kunden zu gewinnen und ihren Ruf aufrechtzuerhalten. Negative Bewertungen können jedoch erhebliche Auswirkungen auf das Geschäft haben und dazu führen, dass Unternehmen rechtliche Schritte einleiten, um ihre Rechte zu schützen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in jüngster Zeit mehrere Urteile gefällt, die die Rechte von Unternehmen stärken und ihnen ermöglichen, negative Google-Bewertungen entfernen zu lassen. In diesem umfangreichen Blog-Beitrag werden wir Ihnen einen detaillierten Einblick in diese Urteile geben, die rechtlichen Grundlagen erläutern und häufig gestellte Fragen beantworten.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlagen

Bevor wir uns mit den aktuellen Urteilen des BGH und ihren Auswirkungen auf Unternehmen beschäftigen, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu verstehen, auf denen diese Entscheidungen beruhen. Im deutschen Recht gibt es verschiedene Gesetze und Vorschriften, die Unternehmen vor unberechtigten negativen Bewertungen schützen.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Unternehmenspersönlichkeitsrecht

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist in Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verankert und schützt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht ist eine spezielle Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und schützt Unternehmen vor Eingriffen in ihre Ehre oder ihr Ansehen.

Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch

Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch ergibt sich aus § 8 Abs. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und ermöglicht es Unternehmen, gegen Wettbewerber vorzugehen, die unlautere geschäftliche Handlungen vornehmen, wie zum Beispiel das Verbreiten falscher oder irreführender Informationen.

Ansprüche aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Bei unberechtigten negativen Bewertungen können Unternehmen auch Ansprüche aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geltend machen, insbesondere:

  • § 823 Abs. 1 BGB: Schadensersatzanspruch bei Verletzung absoluter Rechte, wie zum Beispiel dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht.
  • § 1004 BGB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch bei Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts.
  • § 824 BGB: Schadensersatzanspruch bei unwahren Tatsachenbehauptungen, die den Ruf des Unternehmens schädigen.
  • § 826 BGB: Schadensersatzanspruch bei sittenwidriger Schädigung.

Aktuelle Urteile des BGH

Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren mehrere Urteile gefällt, die die Rechte von Unternehmen stärken und ihnen ermöglichen, gegen unberechtigte negative Bewertungen vorzugehen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über einige der wichtigsten Entscheidungen:

1. BGH-Urteil vom 19. September 2019 – Az. I ZR 233/18 (Jameda-Urteil)

Der BGH entschied in diesem Fall, dass das Bewertungsportal Jameda einen Ärztebewertung, die auf unwahren Tatsachenbehauptungen beruhte, löschen musste. Das Gericht stellte fest, dass Jameda als Host-Provider im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) für die Inhalte der Bewertung verantwortlich war und stellte klar, dass Bewertungsportale in solchen Fällen ihre Prüfungs- und Kontrollpflichten verletzen.

2. BGH-Urteil vom 25. Oktober 2018 – Az. I ZR 56/18 (Google-Bewertung)

In diesem Fall verlangte ein Unternehmen die Entfernung einer negativen Google-Bewertung, die auf einer unwahren Tatsachenbehauptung beruhte. Der BGH entschied, dass Google als Host-Provider im Sinne des TMG ebenfalls für die Inhalte der Bewertung verantwortlich war und verpflichtete Google, die Bewertung zu löschen.

3. BGH-Urteil vom 1. Juni 2017 – Az. I ZR 203/15 (HolidayCheck-Urteil)

Ein Reiseunternehmen verlangte die Entfernung mehrerer negativer Bewertungen auf der Plattform HolidayCheck, die auf unwahren Tatsachenbehauptungen beruhten. Der BGH entschied, dass HolidayCheck als Host-Provider im Sinne des TMG ebenfalls für die Inhalte der Bewertungen verantwortlich war und verpflichtete das Portal, die Bewertungen zu löschen.

Bewertungsportale und ihre Verantwortung

Bewertungsportale wie Google, Jameda und HolidayCheck spielen eine wichtige Rolle bei der Verbreitung von Kundenmeinungen und Erfahrungen. Sie sind jedoch auch dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die auf ihrer Plattform veröffentlichten Bewertungen rechtmäßig sind und keine Persönlichkeitsrechte oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzen.

Gemäß § 10 TMG haften Host-Provider, zu denen auch Bewertungsportale zählen, grundsätzlich nicht für die von ihren Nutzern eingebrachten Informationen, solange sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung haben. Sobald sie jedoch Kenntnis von einer rechtswidrigen Bewertung erhalten, sind sie verpflichtet, diese unverzüglich zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren.

Negative Bewertungen entfernen lassen

Wenn Ihr Unternehmen von einer unberechtigten negativen Bewertung betroffen ist, gibt es verschiedene Schritte, die Sie unternehmen können, um diese entfernen zu lassen:

  1. Kontaktieren Sie das Bewertungsportal: Informieren Sie das Bewertungsportal über die rechtswidrige Bewertung und fordern Sie dessen Entfernung an. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Argumente klar darlegen und Beweise für die Unwahrheit der Bewertung vorlegen.
  2. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt: Wenn das Bewertungsportal Ihre Beschwerde ablehnt oder nicht reagiert, kann ein erfahrener Rechtsanwalt Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einzuleiten.
  3. Verfolgen Sie gerichtliche Schritte: In einigen Fällen kann es notwendig sein, gerichtliche Schritte einzuleiten, um die Entfernung einer rechtswidrigen Bewertung zu erreichen. Dabei können zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz geltend gemacht werden.

Praxisbeispiele und Erfolgsaussichten

Die Erfolgsaussichten bei der Entfernung von negativen Bewertungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Bewertung, den Umständen des Einzelfalls und den Beweisen, die das betroffene Unternehmen vorlegen kann. Im Folgenden finden Sie einige Praxisbeispiele, die verdeutlichen, unter welchen Umständen Bewertungen erfolgreich entfernt wurden:

  • Praxisbeispiel 1: Ein Zahnarzt konnte erfolgreich die Entfernung einer Jameda-Bewertung erreichen, die auf einer unwahren Tatsachenbehauptung beruhte. Der Patient hatte behauptet, dass der Zahnarzt eine unnötige Wurzelbehandlung durchgeführt hätte, obwohl dies nicht der Fall war.
  • Praxisbeispiel 2: Ein Unternehmen konnte erfolgreich die Entfernung einer Google-Bewertung erreichen, die auf einer unwahren Tatsachenbehauptung beruhte. Der Bewertende hatte behauptet, dass das Unternehmen ihn aufgrund seiner ethnischen Herkunft diskriminiert hätte, obwohl keine Diskriminierung stattgefunden hatte.
  • Praxisbeispiel 3: Ein Reiseunternehmen konnte erfolgreich die Entfernung mehrerer HolidayCheck-Bewertungen erreichen, die auf unwahren Tatsachenbehauptungen beruhten. Die Bewertenden hatten behauptet, dass das Unternehmen gefälschte Reiseunterlagen ausgestellt hätte, obwohl dies nicht der Fall war.

FAQs: Häufig gestellte Fragen

Kann ich jede negative Bewertung entfernen lassen?

Nein, nicht jede negative Bewertung kann entfernt werden. Es ist wichtig zu unterscheiden zwischen berechtigten negativen Bewertungen, die auf wahren Tatsachen oder zulässigen Meinungsäußerungen beruhen, und unberechtigten negativen Bewertungen, die auf unwahren Tatsachenbehauptungen oder rechtswidrigen Handlungen beruhen. Nur letztere können unter Umständen entfernt werden.

Wie lange dauert es, eine Bewertung entfernen zu lassen?

Die Dauer des Verfahrens zur Entfernung einer Bewertung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Bereitschaft des Bewertungsportals, die Bewertung zu entfernen, und der Notwendigkeit, gerichtliche Schritte einzuleiten. In einigen Fällen kann die Entfernung einer Bewertung innerhalb weniger Tage erreicht werden, während in anderen Fällen ein gerichtliches Verfahren mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

Kann ich Schadensersatz für eine unberechtigte negative Bewertung verlangen?

In einigen Fällen können Unternehmen Schadensersatzansprüche gegen den Verfasser einer unberechtigten negativen Bewertung geltend machen, insbesondere wenn die Bewertung auf unwahren Tatsachenbehauptungen beruht und das Unternehmen nachweisen kann, dass ihm hierdurch ein Schaden entstanden ist. Die Erfolgsaussichten und die Höhe des Schadensersatzes hängen jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab.

Was kann ich tun, wenn das Bewertungsportal meine Beschwerde ablehnt?

Wenn das Bewertungsportal Ihre Beschwerde ablehnt oder nicht reagiert, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten kann.

Wie kann ich verhindern, dass mein Unternehmen unberechtigte negative Bewertungen erhält?

Es ist schwierig, unberechtigte negative Bewertungen vollständig zu verhindern. Jedoch können Sie Maßnahmen ergreifen, um das Risiko zu minimieren und Ihren Ruf zu schützen, wie zum Beispiel:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen einen hohen Qualitätsstandard aufrechterhält und Kundenzufriedenheit priorisiert.
  • Reagieren Sie auf negative Bewertungen auf professionelle Weise und versuchen Sie, Unstimmigkeiten mit unzufriedenen Kunden zu klären.
  • Ermutigen Sie zufriedene Kunden, positive Bewertungen abzugeben, um ein ausgewogenes Bild Ihres Unternehmens zu präsentieren.
  • Überwachen Sie regelmäßig die Bewertungen Ihres Unternehmens und gehen Sie bei Bedarf gegen unberechtigte negative Bewertungen vor.

Abschließend ist festzuhalten, dass der BGH in jüngster Zeit die Rechte von Unternehmen gestärkt hat und ihnen ermöglicht, unberechtigte negative Google-Bewertungen entfernen zu lassen. Wenn Ihr Unternehmen von einer solchen Bewertung betroffen ist, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihre Rechte zu schützen und Ihren Ruf zu wahren.

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