Building-Related-Illness – Haben Sie jemals von diesem Phänomen gehört oder sind Ihnen unerklärliche körperliche Beschwerden, die offensichtlich im Zusammenhang mit Ihrem Arbeits- oder Wohngebäude stehen, aufgefallen? Die Building-Related-Illness beschreibt eine Vielzahl von Erkrankungen, die durch eine ungesunde Raumluft, fehlende Lüftung oder andere bauliche Mängel verursacht werden können.

In diesem ausführlichen Blogbeitrag möchten wir Ihnen die rechtlichen Aspekte und Ihre Rechte als Mieter näherbringen und gleichzeitig aufzeigen, welche Möglichkeiten Sie haben, um sich und Ihre Gesundheit zu schützen.

Was ist Building-Related-Illness und Sick-Building-Syndrom?

Bevor wir uns den rechtlichen Aspekten zuwenden, ist es ratsam, die beiden Begriffe „Building-Related-Illness“ und „Sick-Building-Syndrom“ erst einmal zu definieren. Die Building-Related-Illness beschreibt allgemein Erkrankungen, die aufgrund von Problemen im Zusammenhang mit einem Gebäude entstehen. Solche Probleme können beispielsweise mangelhafte Lüftung, Feuchtigkeitsschäden oder Schadstoffe sein.

Das Sick-Building-Syndrom hingegen ist ein Unterbegriff der Building-Related-Illness und beschreibt eine spezifische Situation, bei der die Bewohner eines Gebäudes unter Symptomen wie Kopfschmerzen, Müdigkeit, Hautreizungen und Schwindel leiden. Im Unterschied zur Building-Related-Illness lässt sich beim Sick-Building-Syndrom hingegen keine direkte, nachweisbare Ursache für die Beschwerden finden.

Mögliche Ursachen und Folgen von Building-Related-Illness

  • Unzureichende Lüftung
  • Feuchtigkeitsschäden
  • Schimmelbildung
  • Emissionen von Baumaterialien und Möbeln
  • Verunreinigungen durch externe Quellen (Straßenverkehr, Nachbargebäude)
  • Elektromagnetische Strahlung

Die Folgen von Building-Related-Illness können sowohl kurz- als auch langfristig schwerwiegend sein. Neben akuten Symptomen wie Atemwegsreizungen, Hautausschlägen, Übelkeit und Schwindel könnten auch chronische Erkrankungen wie Asthma, Allergien, Infektionen und sogar Krebs in seltenen Fällen durch eine insuffiziente Raumluft und einer dauerhaft hohen Schadstoffbelastung begünstigt werden.

Die Rechte der Mieter bei Building-Related-Illness

Als Betroffene einer Building-Related-Illness ist es zunächst einmal wichtig, sich bewusst zu machen, dass Sie als Mieter grundsätzlich Rechte haben – sowohl rechtliche als auch mietvertragliche. In folgender Checkliste geben wir Ihnen eine Orientierungshilfe, welche Ansprüche und Rechte Sie in dem Fall einer Building-Related-Illness geltend machen können:

Mietminderung

Eine Mietminderung ist eines der wichtigsten Rechte als Mieter, wenn Sie von einer Building-Related-Illness betroffen sind. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf eine Mietminderung, wenn die Raumnutzung aufgrund von gesundheitsschädlichen Umständen und fehlender Behaglichkeit erheblich beeinträchtigt ist. Hierbei sollten Sie jedoch beachten, dass es gesetzliche Regelungen zur Höhe einer Mietminderung gibt – diese ist meist abhängig vom Grad der Beeinträchtigung und vom jeweiligen Einzelfall.

Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

Als Mieter haben Sie außerdem das Recht, den Vermieter zur Beseitigung von Mängeln aufzufordern. Hierbei gilt es, eine angemessene Frist zu setzen und den Vermieter schriftlich darüber zu informieren, welche Mängel konkret vorliegen und welche Maßnahmen zur Beseitigung vorgeschlagen werden. Sollte der Vermieter nicht innerhalb dieser Frist handeln, haben Sie die Möglichkeit, weitere Schritte einzuleiten.

Selbstvornahme der Mängelbeseitigung

Ignoriert der Vermieter die Fristsetzung, können Sie bei einer nachweislichen Gesundheitsgefährdung die Selbstvornahme der Mängelbeseitigung durchführen lassen. Die entstehenden Kosten können dann vom Vermieter zurückverlangt werden. Achtung: Eine Selbstvornahme sollte stets gut dokumentiert werden und nur in Erwägung gezogen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden.

Schadensersatz- oder Ausgleichsansprüche

Bestehen durch die Building-Related-Illness nachweislich gesundheitliche Schäden, haben Sie als Mieter möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. In solchen Fällen empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt für Mietrecht zu Rate zu ziehen, um sich umfassend beraten zu lassen.

Kündigung des Mietverhältnisses

Als letzter Ausweg steht Ihnen bei einer Building-Related-Illness auch das Recht zu, das Mietverhältnis vorzeitig zu kündigen. Ist die Gesundheitsgefährdung nicht mehr zumutbar, können Sie eine außerordentliche Kündigung vornehmen. Hierbei sollten Sie allerdings die juristischen Anforderungen einer außerordentlichen Kündigung kennen und im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt zurate ziehen.

Handlungsempfehlungen und Prävention

Um einer Building-Related-Illness erfolgreich entgegenzuwirken, sind folgende Handlungsempfehlungen und Präventionsmaßnahmen empfehlenswert:

  • Regelmäßig lüften und für ausreichenden Luftaustausch sorgen
  • Feuchtigkeitsschäden frühzeitig erkennen und beseitigen
  • Möglichst emissionsarme Baustoffe und Möbel verwenden
  • Auf gute Raumluftqualität und angemessene Raumtemperatur achten
  • Professionelle Gebäudedurchlüftung und -filterung einbauen lassen
  • Elektromagnetische Strahlenquellen möglichst gering halten

Möglicher Zusammenhang zwischen Baustoffen und Building-Related-Illness

Ein weiterer Aspekt, der bei einer Building-Related-Illness betrachtet werden sollte, ist die Auswahl und Verwendung von Baumaterialien und Innenausstattungen. Da wir einen Großteil unseres Lebens in Innenräumen verbringen, spielt die Qualität der Baustoffe und Möbel eine entscheidende Rolle für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden.

Bestimmte Materialien können Emissionen abgeben, die eine schlechte Raumluftqualität verursachen und somit schädliche gesundheitliche Auswirkungen haben. Um diesem Problem entgegenzuwirken, ist es wichtig, auf emissionsarme und umweltfreundliche Baustoffe und Möbel zu achten.

Hilfestellung durch Sachverständige und Gutachter

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, bei Verdacht auf eine Building-Related-Illness oder ein Sick-Building-Syndrom die Hilfe von Sachverständigen oder Gutachtern in Anspruch zu nehmen. Diese können eine professionelle Bestandsaufnahme und Bewertung der Raumluftqualität durchführen, Schadstoffquellen identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorschlagen.

Solche Experten bieten Dienstleistungen wie Raumluftmessungen, Schimmelpilzuntersuchungen oder Bauteilanalysen an. Auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen, wie zum Beispiel Schadensersatzforderungen, kann ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen entscheidend sein.

Gewerberaum versus Wohnraum: Unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen

Es ist wichtig, zu beachten, dass es bei der Building-Related-Illness Unterschiede hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen und Mieteransprüche geben kann, je nachdem, ob es sich um einen gewerblich genutzten Raum oder um Wohnraum handelt.

Während bei Wohnraummietverträgen grundsätzlich das Recht auf eine ordnungsgemäße Raumnutzung besteht und eine Instandhaltungspflicht des Vermieters vorliegt, liegt die Hauptverantwortung für die Instandhaltung und Raumluftqualität in Gewerberäumen häufig beim Mieter. Daher gelten hier in vielen Fällen andere rechtliche Vorgaben und Ansprüche.

FAQ zur Building-Related-Illness

Wir präsentieren Ihnen die meistgefragten Themen in diesem FAQ-Bereich.

Bis zu welcher Höhe kann ich eine Mietminderung geltend machen?

Die Höhe der Mietminderung ist abhängig vom Einzelfall und dem Grad der Beeinträchtigung. Es gibt keine festen Vorgaben zur Höhe einer Mietminderung – grundsätzlich sollte die Minderung angemessen sein und in Anbetracht der konkreten Umstände gerechtfertigt werden können.

Wie lange muss ich meinem Vermieter Zeit geben, um Mängel zu beseitigen?

Die Fristsetzung zur Mängelbeseitigung sollte angemessen sein und dem Vermieter genügend Zeit einräumen, um die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Je nach Fall und den zu erwartenden Arbeiten kann die Frist zwischen zwei Wochen und mehreren Monaten liegen.

Was passiert, wenn der Vermieter die Mängel trotz Fristsetzung nicht beseitigt?

Sollte der Vermieter die Mängelbeseitigung trotz angemessener Frist verweigern oder nicht umsetzen, haben Sie als Mieter verschiedene Möglichkeiten, wie z.B. die Selbstvornahme der Mängelbeseitigung oder Schadensersatz- bzw. Ausgleichsansprüche.

Genügen schon leichtere Symptome, um von einer Building-Related-Illness zu sprechen?

Leichtere Symptome können bereits auf eine Building-Related-Illness hindeuten, allerdings ist in jedem Fall eine gründliche Untersuchung und Beurteilung notwendig, um konkrete Rückschlüsse ziehen und rechtliche Schritte einleiten zu können.

Das Resümee zur Building-Related-Illness

Die Building-Related-Illness ist ein ernstzunehmendes Phänomen und kann weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheit der betroffenen Mieter haben. Als potenziell Betroffener ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und Schritte zur Prävention und zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu ergreifen.

Sollten Sie sich unsicher sein, welche Maßnahmen in Ihrem Fall angebracht sind oder ob Sie rechtliche Hilfe benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt im Mietrecht zu wenden.

Wir hoffen, dass dieser Blogbeitrag Ihnen hilfreiche Informationen und Anregungen im Umgang mit einer Building-Related-Illness oder einem Sick-Building-Syndrom bieten konnte. Sollten Sie Fragen oder Anliegen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen gerne zur Verfügung und ist für Sie da.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge zum Mietrecht