Copyright: wie Sie Ihre Urheberschaft hervorheben und Urheberrechtsverletzungen vorbeugen. Obwohl das angloamerikanische Copyright Law oft mit dem deutschen Urheberrecht gleichgesetzt wird, verfolgen beide gesetzlichen Regelungen unterschiedliche Ziele. Im Gegensatz zu letzterem schützt das Copyright die wirtschaftlichen Interessen derjenigen, die Werke vervielfältigen dürfen.

Dabei besitzen solche Verwertungsrechte nicht nur Urheber, sondern beispielsweise auch Verleger. Das Urheberrecht bezieht sich hingegen allein auf die ideellen und ökonomischen Rechte des Urhebers.

In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, wann ein Copyright-Vermerk sinnvoll ist. Zudem erfahren Sie in wie fern sich das Copyright vom Urheberrecht genauer unterscheidet und welche gesetzlichen Regelungen für die Nutzung von Online-Inhalten gelten.

Der Zweck eines Copyright-Vermerks

Der Copyright-Vermerk stammt ursprünglich aus den USA und verdeutlicht, dass Werke urheberrechtlich geschützt sind. Zudem weist er darauf hin, wer Verwertungsrechte an ihnen besitzt. Mittlerweile hat der Copyright-Vermerk an Relevanz verloren. Denn sobald Werke erschaffen sind, gilt auch ohne den Copyright-Vermerk der Urheberschutz.

Welche Angaben sind notwendig?

Bei einem Copyright-Vermerk achten Sie darauf:

  • Den Namen des Copyrightholders anzugeben,
  • das Copyright-Symbol © einzufügen,
  • das Jahr der Erstpublikation zu benennen
  • und eventuell den Zusatz „Alle Rechte vorbehalten“ hinzuzufügen.

Grundsätzlich fehlt dem Copyright-Vermerk rechtliche Bedeutung, da ausschließlich die jeweiligen nationalen Urheberrechtsgesetze (UrhG) gelten. Aus welchen Gründen Sie dennoch nicht auf den Copyright-Vermerk verzichten sollten, erklären Ihnen die Anwälte der Kanzlei Herfurtner.

Copyright-Vermerk als Nachweis für Ihre Urheberschaft

Seien es Filme, Songs, Bücher, Software, Gemälde oder Videoaufnahmen: Sobald die Urheberschaft an Ihren Werken in Zweifel gezogen wird, dient der Copyright-Vermerk mit dem ©-Symbol als Nachweis. Darüber hinaus sollten Sie jedoch auch Ihren Namen und das Veröffentlichungs-Datum angeben. Erst dann liegt gemäß § 10 UrhG die Vermutung nahe, dass Sie auch wirklich der Urheber sind.

Bilder versehen Sie am besten auch mit einem digitalen Wasserzeichen. Dieses ist zwar für Betrachter nicht sichtbar, beweist aber im Zweifelsfall Ihre Urheberschaft.

Der Copyright-Vermerk schreckt ab

Mit einem Copyright-Vermerk machen Sie Ihre Urheberschaft kenntlich und ersparen sich einen Rechtsstreit. Insbesondere für Betreiber von Websites ist das ©-Symbol essenziell. Denn durch das © verdeutlichen sie den Usern, dass sie Inhalte keinesfalls kopieren dürfen.

Platzieren Sie das © nahe am Werk. Hierfür eignen sich beispielsweise das Impressum, Bildunterschriften oder die Fußzeile. Ein sichtbares Wasserzeichen für Ihre Bilder erstellen Sie mit einem Bildbearbeitungsprogramm.

Schadensersatzansprüche geltend machen

Indem Sie Ihre Werke mit einem Copyright-Vermerk versehen, steigen Ihre Chancen, Schadensersatzansprüche gegenüber Urheberrechts-Verletzenden erfolgreich geltend zu machen. Denn durch die Kenntlichmachung ist es naheliegend, dass entweder eine fahrlässige oder vorsätzliche Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Sind Sie Inhaber aller Rechte, dann sollten Sie zusätzlich das Werk mit der Anmerkung „Alle Rechte vorbehalten“ kennzeichnen. Dadurch verdeutlichen Sie, dass die Nutzung Ihres Contents ausdrücklich untersagt ist.

Copyright vs. Urheberrecht

Im folgenden Abschnitt erhalten Sie alle wesentlichen Unterschiede zwischen Copyright und Urheberrecht auf einen Blick.

  • Wie der Name bereits verrät, bezieht sich das Urheberrecht lediglich auf den Schöpfer von Werken.
  • Im Gegensatz zum Urheberrecht kann das Copyright auf einen Copyrightholder, wie etwa einen Verlag, übertragen werden.
  • Laut dem Copyright können Urheber vollständig auf Ihre Rechte an Ihren Werken verzichten. Tritt dieser Fall ein, sind die Werke für jeden frei zugänglich.
  • Demgegenüber ist es beispielsweise in Deutschland nicht möglich, auf Urheberrechte zu verzichten. Autoren können lediglich einzelne Nutzungsrechte abtreten, sodass beispielsweise deren Romane bei einer Buchvorstellung dem Publikum präsentiert werden dürfen.
  • Unabhängig davon, ob der Urheber zustimmt, erlaubt das Copyright in den USA, Großbritannien und im Commonwealth of Nations die Nutzung geschützter Werke.
  • Gemäß § 44a – 63a UrhG existieren in Deutschland Ausnahmen, welche die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken ohne die Erlaubnis von Urhebern gewährleisten. Daher sind beispielsweise Zitate oder Veröffentlichungen zu Forschungs- oder Bildungszwecken erlaubt.
  • Im Gegensatz zum Urheberrecht schreibt das Copyright vor, dass Unternehmer auch Urheber sein können. In solchen Fällen erlischt der Urheberschutz entweder 120 Jahre nach der Erschaffung oder 95 Jahre nach der Publikation. Falls es sich bei den Urhebern um Personen handelt, erlischt der Urheberschutz 70 Jahre nach deren Tod. Letztgenannte Regelung legt sowohl das Coypright Law als auch das Urheberrecht fest.

Je nach Entstehungsort gelten für alle Werke die jeweiligen nationalen Urheberrechtsgesetze. Dank des Schutzlandprinzips besteht zudem die Möglichkeit, Urheberrechte für Werke in bestimmten Länder in Anspruch zu nehmen. Ein globales Urheberrecht, das überall gilt, existiert allerdings nicht.

Urheberrechte im Internet

Copyright: Damit Sie den Überblick behalten und zukünftig wissen, wann Sie Bilder, Videos, Musikdateien oder Texte im Internet nutzen dürfen, stellen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen vor.

  • Sobald Sie Online-Inhalte beruflich verwenden möchten, holen Sie sich zunächst die Erlaubnis des jeweiligen Autors ein. In diesen Fällen sind korrekte Quellenangaben nicht ausreichend.
  • Soziale Medien – wie etwa Instagram – nutzen Ihre Bilder, nachdem Sie durch die Registrierung der Verwendung zugestimmt haben.
  • Gemäß Art. 13 DSGVO können Urheber Auskunft darüber verlangen, weshalb Sie deren Content verwenden. Zudem sind Urheber nach Art. 17 DSGVO dazu berechtigt, Sie zur Löschung aller Daten aufzufordern.
  • Bevor Sie Content für Ihre Zwecke verwenden, vergewissern Sie sich, ob der Urheber in Besitz aller Rechte ist. Dies erkennen Sie durch den Vermerk „Alle Rechte vorbehalten“.
  • Falls Sie berechtigt sind, Content zu verwenden, geben Sie den Entstehungsort sowie den Namen des Urhebers an. Denn gemäß Artikel 5 DSGVO ist es notwendig, alle geistigen Eigentümer – wie etwa Filme, Gedichte oder Bilder – auch online zu schützen.
  • Filesharing und das Herunterladen von Dateien aller Art auf Online-Tauschbörsen sind verboten.

Sie möchten wissen, wie Sie Online-Inhalte rechtmäßig nutzen können, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen? Oder Sie sind Opfer einer Urheberrechtsverletzung geworden? Dann wenden Sie sich an die Anwälte der Kanzlei Herfurtner. Diese beraten Sie umfassend und behandeln alle Ihre Anliegen rund um das Thema Copyright.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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