Diebstahl von Waren ist ein immer größer werdendes Problem – nicht nur für Spediteure, sondern auch für deren Kunden. Doch was genau ist rechtlich gesehen unter Diebstahl von Waren zu verstehen, welche Folgen kann er für Spediteure und Kunden haben, und wie können Betroffene dagegen vorgehen?

In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen praxisnahe Tipps an die Hand, beleuchten die Haftungsfrage detailliert und zeigen Ihnen, was Sie in Fällen von Diebstahl von Waren rechtlich tun können und sollten.

Diebstahl von Waren: Das sollten Sie wissen

Bevor wir uns den rechtlichen Aspekten widmen, wollen wir zunächst klären, was genau unter Diebstahl von Waren zu verstehen ist. Im juristischen Sinne ist Diebstahl das rechtswidrige Aneignen einer fremden beweglichen Sache mit dem Vorsatz, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Diebstahl von Waren bezieht sich hierbei auf den Diebstahl von Waren, die zum Beispiel von einem Spediteur transportiert werden.

Das Gesetz und die Strafbarkeit des Diebstahls

Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt die Strafbarkeit des Diebstahls. Gemäß § 242 StGB macht sich strafbar, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnehmen möchte, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Die Strafe für Diebstahl kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sein.

Qualifizierter Diebstahl: Wann wird es besonders teuer?

Nicht immer ist der Diebstahl von Waren ein einfacher Diebstahl. In bestimmten Fällen spricht man von einem qualifizierten Diebstahl, der in § 243 StGB geregelt ist. Hierzu zählen unter anderem:

  • Diebstahl mittels einer Schutzvorrichtung zur Sicherung gegen Diebstahl umgehend
  • Diebstahl unter Ausnutzung einer besonderen Schutzlosigkeit des Opfers oder des Tatortes
  • Diebstahl in einem besonders schweren Fall (§ 244 StGB), wie z.B. Diebstahl durch Einbruch oder gemeinschaftlicher Diebstahl durch mehrere Personen

Ein qualifizierter Diebstahl zieht in der Regel härtere Sanktionen nach sich. Eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren ist möglich.

Haftung und Regressansprüche bei Diebstahl von Waren

Wenn es um die Haftung bei Diebstahl von Waren geht, gibt es grundlegend zwei beteiligte Parteien: den Spediteur und den Kunden. Die Haftung kann in diesem Zusammenhang oftmals kompliziert sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Folgenden wollen wir die Haftungsfrage aus beiden Perspektiven beleuchten.

Haftung des Spediteurs

Grundsätzlich haftet der Spediteur auf Schadensersatz, wenn er die Ware nicht oder nur in beschädigtem Zustand abliefern kann. Dies ergibt sich aus § 278 BGB (Verschulden des Erfüllungsgehilfen). Allerdings gibt es Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen, die in den einzelnen Speditionsverträgen festgelegt sein können. Hier sollten sich sowohl Spediteure als auch Kunden genau informieren.

Haftung des Kunden

Der Kunde hat bei Diebstahl von Waren grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Spediteur. Allerdings kann es auch hier Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen sowie Obliegenheitsverletzungen geben, die die Haftung des Kunden beeinflussen.

Schutzmaßnahmen gegen Diebstahl von Waren

Um den Diebstahl von Waren zu verhindern, sollten sowohl Kunden als auch Spediteure bestimmte Schutzmaßnahmen ergreifen. Im Folgenden finden Sie einige Präventionsmöglichkeiten, die Ihnen helfen können, sich vor dem Diebstahl von Waren zu schützen:

  • Installieren von Alarmanlagen und Videoüberwachung in Lagerräumen und Fahrzeugen
  • Verwendung von GPS-Tracking zur Überwachung von Transporten
  • Ordentliches Verschließen und Sichern von Türen und Fenstern von Lagerräumen und Fahrzeugen
  • Einsatz von Sicherheitspersonal und Sicherheitsunternehmen
  • Aufklärung von Mitarbeitern über mögliche Diebstahlsrisiken und Schutzmaßnahmen
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung von Sicherheitskonzepten

Rechtliche Schritte bei Diebstahl von Waren

Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Diebstahl von Waren gekommen ist, gibt es verschiedene rechtliche Schritte, die Spediteure und Kunden unternehmen sollten. Hier finden Sie eine Checkliste, die Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Schritte gibt:

  • Sofortige Benachrichtigung von Polizei und Versicherung
  • Anfertigung von Beweisunterlagen, wie Fotos, Videos und Zeugenaussagen
  • Ermittlung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Dieb
  • Absprache mit Anwälten und Versicherungen über weitere Vorgehensweise und mögliche Klagen
  • Überprüfung und Anpassung von Sicherheitskonzepten, um zukünftige Diebstahlrisiken zu minimieren

Die Rolle von Versicherungen bei Diebstahl von Waren

Um mögliche finanzielle Verluste durch Diebstahl von Waren abzufedern, haben viele Kunden und Spediteure entsprechende Versicherungen abgeschlossen. Beispiele hierfür sind Transportversicherungen oder Warenkreditversicherungen, die im Falle eines Diebstahls die entstandenen Schäden ersetzen. Jedoch ist es wichtig zu wissen, dass Versicherungsbedingungen oft genaue Regelungen enthalten, unter welchen Bedingungen und in welchem Ausmaß sie leisten.

Versicherungen und ihre Leistungsgrenzen

Es ist wichtig, dass Spediteure und Kunden sich genau informieren, welche Leistungen ihre Versicherer im Falle eines Diebstahls genau übernehmen. Je nach Vertrag können beispielsweise Leistungsausschlüsse oder Selbstbehalte vereinbart worden sein, die unter Umständen dazu führen, dass die Versicherung nicht oder nur teilweise leistet.

Kampf gegen organisierten Warendiebstahl

Leider sind auch international agierende kriminelle Banden häufig auf Warendiebstahl spezialisiert. Im Kampf gegen den organisierten Warendiebstahl sind Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen Polizei, Spediteuren, Kunden und Versicherungen unerlässlich. Es gibt nationale und internationale Kooperationen, Netzwerke und Projekte, die diesem Problem gezielt entgegentreten.

Trends erkennen und Maßnahmen ergreifen

Spediteure und Kunden sollten sich stets über aktuelle Trends und Gefahren im Bereich des Warendiebstahls informieren. Dazu können sie sich an die Polizei, Fachverbände oder Sicherheitsunternehmen wenden und gegebenenfalls an Branchentreffen oder Schulungsveranstaltungen teilnehmen. Nur durch ein umfassendes Verständnis der aktuellen Bedrohungslage und Präventionsmaßnahmen können sie optimal gegen Diebstahl von Waren vorsorgen.

Nationaler und internationaler Rechtsrahmen

Diebstahl wird nicht nur national, sondern auch international durch zahlreiche Gesetze und Abkommen geahndet und kann auch im grenzüberschreitenden Kontext strafrechtlich verfolgt werden. Dazu zählen beispielsweise international gültige Handelsabkommen oder Rechtshilfeabkommen, die eine Zusammenarbeit zwischen Staaten im Kampf gegen Diebstahl von Waren ermöglichen.

Auch auf EU-Ebene gibt es Regelungen und Initiativen, die sich dem Schutz von Warenlieferungen widmen.

Fazit: Handlungsfähigkeit bei Diebstahl von Waren ist entscheidend

Diebstahl von Waren kann erhebliche finanzielle Schäden für Spediteure und Kunden verursachen. Sowohl Spediteure als auch Kunden sollten deshalb gut informiert sein, ihre Rechte kennen und Schutzmaßnahmen ergreifen, um den Diebstahl von Waren zu verhindern. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Diebstahl- bzw. Warendiebstahl kommen, ist es wichtig, schnell und entschlossen zu handeln.

Mit den hier vorgestellten rechtlichen Informationen, praxisnahen Tipps und Anregungen zur Zusammenarbeit in der Branche sind Sie gut gerüstet, um im Falle eines Diebstahls von Waren die richtigen Schritte einzuleiten und Ihre Interessen zu wahren.

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