Eigenverwaltung

Am 1. Juli 2023 trat eine maßgebliche Stiftungsrechtsreform in Kraft. Ihr Ziel ist die Klärung und Ergänzung bis dato unklarer Rechtslagen im Bereich der Stiftungen.

Sie adressiert sowohl gemeinnützige als auch eigennützige rechtsfähige Stiftungen. Ein Kernpunkt der Reform ist die Implementierung eines zentralen Stiftungsregisters. Dies erhöht die Transparenz und erleichtert die Nachverfolgung von Anerkennungsprozessen.

Die Reform erleichtert das Stiftungsgeschäft durch Vereinfachungen der Schriftform. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, zwischen Grundstock- und anderem Vermögen zu differenzieren.

Um den reformierten Gesetzesvorgaben zu entsprechen, müssen Satzungsänderungen regelmäßig vorgenommen werden. Trotz geringfügiger Änderungen in steuerlichen Bereichen, erfordern behördliche Neuerungen bei Satzungsänderungen besondere Aufmerksamkeit. Eine enge Kooperation mit der Stiftungsbehörde ist daher essentiell.

Die Eigenverwaltung gemäß § 270a InsO erlaubt Stiftungen eine effektive Sanierung in Krisenzeiten. Seit ihrer Etablierung im Jahr 2012 durch das ESUG hat sie sich als nützliches Werkzeug erwiesen.

Die Einbeziehung eines erfahrenen Sanierungsberaters vor der Anmeldung ist obligatorisch, um die Erfolgsaussichten zu maximieren. Die verfügbaren Sanierungsoptionen, inklusive des Insolvenzgeldes, bieten Unternehmen und Stiftungen finanzielle Unterstützung für Mitarbeitende für drei Monate.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die Stiftungsrechtsreform trat am 1. Juli 2023 in Kraft und betrifft alle rechtsfähigen Stiftungen.
  • Ein zentrales Stiftungsregister wird eingeführt, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu verbessern.
  • Stiftungen müssen das Grundstockvermögen klar vom sonstigen Vermögen trennen und Satzungsänderungen regelmäßig durchführen.
  • Neue behördliche Genehmigungsprozesse erfordern eine enge Abstimmung mit der Stiftungsbehörde.
  • Eigenverwaltung ist ein wertvolles Instrument zur Sanierung von Stiftungen, unterstützt durch erfahrene Sanierungsberater und Insolvenzgelder.

Einführung in die Eigenverwaltung und ihre Relevanz für Stiftungen

Im Jahr 2012 führte das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz ESUG, die Eigenverwaltung ein. Diese ermöglicht es Unternehmen, insbesondere Stiftungen, eine Sanierung in Eigenverwaltung ohne den Einsatz eines externen Insolvenzverwalters durchzuführen. Die Geschäftsleitung, in diesem Kontext die Stiftungsverwaltung, bleibt dabei erhalten. Sie wird durch einen Sachwalter unterstützt.

Das Ziel dieses Verfahrens ist eine Neuausrichtung der finanziellen und organisatorischen Strukturen. Dadurch soll der Stiftungszweck effektiv weiterverfolgt werden können.

Für Stiftungen, die ein Insolvenzverfahren durchlaufen, offenbart die Sanierung in Eigenverwaltung bedeutende Vorteile. Die leitenden Personen behalten die Kontrolle über wichtige Entscheidungen. Dies erlaubt eine zielgerichtete und zugleich flexible Restrukturierung. Durch die Reformen des Insolvenzrechts, einschließlich des ESUGs, ist zudem der Gläubigerschutz gewährleistet. Dies wiederum stärkt das Vertrauen der Gläubiger in den Sanierungsprozess.

„Die Nutzung dieser Sanierungsverfahren steigt mit der Unternehmensgröße, besonders bei Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern. Größere Unternehmen (mit 100 oder mehr Mitarbeitern) tendieren stärker dazu, Eigenverwaltungsverfahren zu beantragen.“

Statistiken belegen, dass lediglich 1 bis 2 % aller insolventen Betriebe die Eigenverwaltung nutzen. Doch bei größeren Organisationen ist ein Anstieg dieser Verfahren zu verzeichnen. Insbesondere mittelständische Betriebe nutzen die Eigenverwaltung häufiger. Kleinunternehmen und Start-ups greifen seltener darauf zurück.

In bestimmten Wirtschaftszweigen, wie der Produktion, dem Gesundheitssektor und spezifischen Dienstleistungsbranchen, wird vermehrt die Sanierung in Eigenverwaltung angestrebt.

Die Sanierung von Unternehmen erlebt durch die Eigenverwaltung eine signifikante Vereinfachung. Eine Sanierung in Eigenverwaltung garantiert nicht nur den notwendigen Gläubigerschutz. Sie erlaubt ebenso die Aufrechterhaltung der täglichen Führung. So können Stiftungen dynamischer auf Veränderungen reagieren und ihren Zweck langfristig sichern.

Die Achtung der rechtlichen Grundlagen und eine gewissenhafte Planung sind entscheidend. Sie maximieren die Erfolgsaussichten der Sanierung in Eigenverwaltung. Zudem verhindern sie eine negative Entscheidung des Gerichts.

Neues Stiftungsrecht ab 2023

Die ab dem 1. Juli 2023 geltenden Neuregelungen im Stiftungsrecht zielen auf eine Vereinfachung der Eigenverwaltung von Stiftungen. Sie modernisieren zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Umsetzung dieser Änderungen erfordert allerdings eine profundere Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen. Es empfiehlt sich für bestehende Stiftungen, die Änderungen frühzeitig zu analysieren.

Einführung eines zentralen Stiftungsregisters

Die Reform sieht vor, dass ein zentrales Stiftungsregister ins Leben gerufen wird. Ab 1. Januar 2026 werden alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts dort erfasst. Diese Neuerung dient der Vereinheitlichung und Erhöhung der Transparenz. Informationen zu Namen, Sitz und Vertretungsbefugnissen der Stiftungen sind dann zentral abrufbar.

Haftungsfragen und Umwandlung

Das neue Stiftungsrecht bringt Klarheit in Haftungsfragen des Stiftungsvorstands. Durch die Einführung der sogenannten Business Judgement Rule wird die Haftung von Organmitgliedern präzise definiert. Zudem wird durch das Gesetz ein rechtlicher Rahmen für Satzungsänderungen und die Umwandlung von Stiftungen geschaffen. Dies ermöglicht mehr Flexibilität innerhalb der Organisationen.

Ein bedeutender Punkt des Gesetzes ist die Erleichterung der Haftungsbeschränkung für Stiftungsvorstände, die ab 1. Juli 2023 wirksam wird. Zudem legt das neue Gesetz fest, dass dem Stifterwille in der Verwaltung eine zentrale Rolle zukommt. Dies sichert die Berücksichtigung der ursprünglichen Intentionen des Stifters in allen Verwaltungsentscheidungen.

Rechtliche Schritte zur Sanierung in Eigenverwaltung

Die Sanierung einer Stiftung in Eigenverwaltung erfordert die Erfüllung bestimmter rechtlicher Schritte. Eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten ist dabei essenziell. Es ist entscheidend, dass keine Situationen existieren, die Gläubiger benachteiligen könnten.

Voraussetzungen für die Anmeldung

Zur Anmeldung der Eigenverwaltung muss die Stiftung einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wird unter bestimmten Bedingungen eingesetzt. Diese Bedingungen umfassen eine Bilanzsumme von mindestens 6 Mio. Euro und Umsatzerlöse ab 12 Mio. Euro. Zudem sind mindestens 50 Arbeitnehmer erforderlich. Der Antragsteller muss der Schuldner selbst sein. Entscheidend ist auch die Einreichung eines detaillierten Gläubigerverzeichnisses.

Anforderungen an den Antrag

Der Antrag auf Eigenverwaltung muss durch eine detaillierte Planung ergänzt werden. Diese Planung schließt einen Finanzplan für mindestens sechs Monate ein. Ein Konzept für das Insolvenzverfahren ist ebenfalls erforderlich. Ein erfahrener Sanierungsberater muss beauftragt werden. Dieser entwickelt nicht nur den Sanierungsplan, sondern begleitet auch das Verfahren. Dies fördert die Zustimmung des Gerichts. Es ist wesentlich, dass das Insolvenzgericht die Zulässigkeit des Antrags sowie die Eröffnungsfähigkeit prüft.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung gestattet es Unternehmen, Sanierungsmaßnahmen selbstständig durchzuführen. Dies betrifft sowohl finanzielle als auch operationelle Maßnahmen. Kündigungsfristen für langlaufende Verträge, beispielsweise Miet- oder Leasingverträge, können verkürzt werden. Die Bestellung eines Sanierungsexperten als Chief Restructuring Officer (CRO) stärkt das Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens. Die Planbarkeit für Geldgeber und Kunden verbessert sich im Vergleich zur Regelinsolvenz. Dies resultiert aus einem klaren Weg aus der Krise.

Alle Beteiligten, einschließlich Gläubiger und Gericht, sollten eng zusammenarbeiten, um die Sanierung erfolgreich abzuschließen. Der vom Gericht bestellte Sachwalter überwacht die Einhaltung der Insolvenzordnung. Dies stärkt das Vertrauen in die integrativen Maßnahmen der Stiftung während des Verfahrens.

Rolle der Stiftungsbehörden und des Gerichts

In Bayern zählt man über 4.000 rechtsfähige Stiftungen, ohne die kirchlichen Einrichtungen mitzurechnen. Seit dem Jahrtausendwechsel wächst diese Zahl jährlich um weit über 100 neue Entitäten. Obwohl in letzter Zeit ein Rückgang bei den Neugründungen zu verzeichnen ist, zählt Bayern noch immer zu den führenden Bundesländern in diesem Bereich Deutschlands.

Stiftungsaufsicht

Aufgaben des Sachwalters

Ein zentrales Element im Eigenverwaltungsprozess einer Stiftung ist die Rolle des Sachwalters. Dieser vom Gericht benannte Akteur übernimmt eine kritische Überwachungsfunktion. Er koordiniert Geschäftsvorfälle, die außerhalb der alltäglichen Operationen liegen. Seine Aufgabe ist es, die Effizienz der Überwachung zu steigern und die Sanierungsmaßnahmen tatkräftig zu unterstützen.

Die Stiftungsaufsicht tritt auf den Plan, sobald eine Stiftung finanziell aus dem Gleichgewicht gerät. Dieses Eingreifen ist entscheidend, um eine Verschärfung der Krise zu verhindern.

Beziehung zwischen Stiftung und Gericht

Während eines Sanierungsverfahrens ist das Verhältnis zwischen einer Stiftung und dem Gericht von immenser Bedeutung. Das Gericht hat die Aufgabe, die Handlungen des Stiftungsvorstandes während des Verfahrens zu überwachen. Es prüft neben der Amtstauglichkeit des Vorstands auch die Rechtmäßigkeit aller getroffenen Maßnahmen intensiv.

Für umfangreichere Verfahren setzt das Gericht oft einen Gläubigerausschuss ein. Dieser hat einen direkten Einfluss auf die gerichtlichen Entscheidungen. Die Arbeit dieser Gremien ist essenziell, um einen Ablauf zu gewährleisten, der sowohl transparent als auch konforme mit den rechtlichen Vorgaben ist.

Das funktionierende Miteinander zwischen Stiftung, Gericht und Stiftungsaufsicht bildet das Fundament für eine erfolgreiche Umstrukturierung. Eine sorgfältige Prüfung und stetige Kommunikation zwischen den beteiligten Instanzen sind unerlässlich. Sie garantieren, dass sämtliche gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und dass die Interessen aller Beteiligten angemessen geschützt sind.

Vorteile und Herausforderungen der Eigenverwaltung für Stiftungen

Das Eigenverwaltungsverfahren gewährt Stiftungen bemerkenswerte Möglichkeiten, aber auch gewichtige Schwierigkeiten. Es erlaubt, Sanierungsprozesse selbst zu leiten, was die Kontinuität der Stiftungsziele sichert. Ein Hauptvorteil ist, dass die Geschäftsleitung ihre Position behält und den Sanierungsprozess wesentlich beeinflusst.

Vorteile der Eigenverwaltung

Ein primärer Vorzug der Eigenverwaltung ist der Zugang zu bestimmten Insolvenzprivilegien. Für drei Monate übernimmt die Arbeitsagentur die Zahlung des Insolvenzgeldes. Das entlastet die Stiftung erheblich. Weiterhin kann bei fachkundiger Unterstützung das Verfahren in nur sechs bis neun Monaten zum Abschluss gebracht werden. Dadurch wird Zeit gegenüber dem regulären Insolvenzverfahren eingespart. Zudem erweist sich das Eigenverwaltungsverfahren als kosteneffizienter gegenüber dem Schutzschirmverfahren.

Mögliche Herausforderungen

Herausforderungen dürfen jedoch nicht unterschätzt werden. Eine sorgfältige Planung und ein überzeugender Sanierungsplan sind erforderlich, um Gläubiger und Gericht zu gewinnen. Der Antrag auf Eigenverwaltung stellt hohe Anforderungen und verlangt professionelle Beratung sowie tiefgehendes Fachwissen. Schließlich kann das Verfahren aufgehoben werden oder in ein normales Insolvenzverfahren übergehen, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind.

Schutzschirmverfahren als Alternative zur Eigenverwaltung

Das Schutzschirmverfahren dient Unternehmen als attraktive Alternative, bevor sie zahlungsunfähig werden. Es ist nur anwendbar, wenn Zahlungsunfähigkeit nicht vorliegt, jedoch eine Restrukturierung unausweichlich ist. Als spezielle Form der Eigenverwaltung nach § 270d InsO, bietet es bedeutende Vorteile während des Restrukturierungsprozesses.

Schutzschirmverfahren

Ein essentieller Bestandteil dieses Verfahrens ist das Erfordernis eines unabhängigen Gutachtens. Es muss bestätigen, dass das Unternehmen weder überschuldet noch zahlungsunfähig ist. Zusätzlich müssen die Sanierungsmaßnahmen realistisch sein, um die Fortführung zu sichern.

Ein hervorstechender Nutzen des Schutzschirmverfahrens ist die Erhaltung der Unternehmensführung durch das Management. Dadurch bleibt die Kontrolle bei der Geschäftsführung, was eine interne Steuerung der Sanierung ermöglicht. Aufgrund anspruchsvollerer Anforderungen im Vergleich zur vorläufigen Eigenverwaltung bedarf es einer sorgfältigen Planung.

Zur Vorbereitung gehören mehrere kritische Schritte:

  1. Finanzierungsplanung
  2. Restrukturierungskonzept erarbeiten
  3. Stakeholder einbeziehen
  4. Betriebsabläufe vorbereiten
  5. Eigenverwaltungsplanung entwickeln
  6. Zertifikat ausfertigen (spezifisch für Schutzschirmverfahren)
  7. Insolvenzordnung einreichen
  8. Mit dem Gericht koordinieren

Erfahrene Restrukturierungsexperten leisten wesentliche Unterstützung, indem sie Compliance gewährleisten und den Ablauf effizient gestalten.

Im Schutzschirmverfahren entfällt ein kleiner Anteil auf Eigenverwaltungsverfahren. Innerhalb von drei Monaten muss ein Insolvenzplan eingereicht werden. So wird der Fortgang des Prozesses gesichert. Eine gut vorbereitete Eigenverwaltung schafft eine solide Basis für nötige Umstrukturierungen.

Dennoch, das Schutzschirmverfahren sollte als letzte Option betrachtet werden. Es bietet gegenüber der vorläufigen Eigenverwaltung keine klar übergeordneten Vorteile. Eine gekonnte Anwendung kann jedoch erheblich zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität beitragen.

Fazit

Die Eigenverwaltung präsentiert für Stiftungen eine entscheidende Strategie, finanziellen Herausforderungen zu begegnen, ohne Eigenständigkeit aufzugeben. Angesichts umfassender Stiftungsreformen und neuer rechtlicher Rahmenbedingungen tun sich bedeutende Gelegenheiten auf. Die sorgfältige Abgrenzung des Stiftungsvermögens und die Priorisierung des Stifterwillens verstärken ihre Attraktivität.

Die frühzeitige Beantragung und ein durchdachtes Sanierungskonzept sind Schlüsselelemente. Sie ermöglichen der Eigenverwaltung, effektive Sanierungsunterstützung zu bieten. Dieses Verfahren steht sowohl großen Kapitalgesellschaften als auch Stiftungen zur Verfügung, die ihren Fortbestand sichern möchten. Herausstechende Vorteile umfassen signifikant reduzierte Kosten sowie beschleunigte Verfahrensabläufe.

Eine umfassende Vorbereitung und die kooperative Interaktion aller involvierten Parteien sind für den Erfolg fundamental. Die Funktion der Stiftungsbehörden, des Gerichts sowie des Sachwalters spielen eine entscheidende Rolle für einen reibungslosen Ablauf. Abschließend eröffnet die Eigenverwaltung nicht nur Sanierungschancen, sondern bewahrt ebenso wertvolle Ressourcen und Fähigkeiten der Stiftung.

FAQ

Was sind die rechtlichen Anforderungen für Stiftungen im Rahmen der Eigenverwaltung?

Die Eigenverwaltung verlangt eine strikte Trennung des Basisvermögens von anderen Vermögenswerten. Die Satzung erfordert regelmäßige Aktualisierungen, um mit neuen Gesetzen übereinzustimmen. Die Koordination mit den Aufsichtsbehörden spielt bei Änderungen eine zentrale Rolle. Dies sichert die Legitimität und Anerkennung der Satzung.

Wie funktioniert die Sanierung in Eigenverwaltung für Stiftungen?

Im Sanierungsverfahren bleibt die Verwaltungsstruktur erhalten. Ein vom Gericht ernannter Sachwalter überwacht die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen erfordern die Kooperation der Beteiligten sowie einen detaillierten Plan. Der Plan muss den Schutz der Gläubiger priorisieren.

Welche Veränderungen bringt das neue Stiftungsrecht ab Juli 2023?

Mit Juli 2023 beginnt die Einführung eines Stiftungsregisters. Es umfasst zivilrechtliche Stiftungen. Haftungsbeschränkungen für Vorstände werden erleichtert. Satzungsänderungen lassen sich unkomplizierter durchführen. Diese Änderungen erleichtern die Anpassung an aktuelle Gesetze.

Welche Voraussetzungen müssen für die Anmeldung zur Eigenverwaltung erfüllt werden?

Stiftungen müssen beweisen, dass ihre Gläubiger nicht benachteiligt werden. Die Anmeldung erfordert diverse finanzielle Unterlagen. Ein kompetenter Berater sollte im Prozess helfen.

Welche Aufgaben übernimmt der Sachwalter im Sanierungsprozess?

Der Sachwalter kontrolliert das Verfahren außerhalb der Routinegeschäfte. Er agiert als Mittelsmann zwischen Stiftung und Gericht. Sein Ziel ist, die Restrukturierung nach Insolvenzrecht zu leiten.

Welche Vorteile bietet die Eigenverwaltung für Stiftungen?

Stiftungen profitieren von der Fortführung ihrer Tätigkeit während der Restrukturierung. Die Nutzung von Insolvenzprivilegien erhält die Kontrolle. Diese Aspekte fördern die langfristige Wiederherstellung und Zweckerfüllung.

Was sind die möglichen Herausforderungen bei der Eigenverwaltung?

Die Vorbereitung und Abstimmung mit Gläubigern sind essentiell. Ein fundierter Sanierungsplan ist für die Zustimmung nötig. Mangelnde Kooperation bedroht den Erfolg.

Was ist das Schutzschirmverfahren und wie unterscheidet es sich von der Eigenverwaltung?

Das Schutzschirmverfahren bietet Unternehmen eine Restrukturierung bevor Zahlungsunfähigkeit eintritt. Im Gegensatz zur Eigenverwaltung bleibt die Leitung aktiv. Dies erleichtert die Vorbereitung und verbessert die Sanierungschancen.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht