Enthaftungserklärung – In der heutigen Zeit ist das Risiko für potenzielle Haftungsansprüche in vielen Lebensbereichen allgegenwärtig. Ob im beruflichen Umfeld, im Vereinsleben oder bei der Ausrichtung einer Veranstaltung – die Frage nach einer effektiven Absicherung gegen mögliche Schadensersatzforderungen ist für viele Menschen mehr als berechtigt. Eine gängige Methode, um sich als Veranstalter, Unternehmen, Verein oder Privatperson vor solchen Haftungsansprüchen zu schützen, ist die Verwendung einer sogenannten Enthaftungserklärung. Doch wie sicher sind Sie wirklich, wenn Sie eine solche Erklärung einsetzen? Und was ist dabei juristisch zu beachten?

In diesem Blog-Beitrag widmen wir uns dieser Frage und geben einen umfassenden, gut recherchierten und tiefgründigen Einblick zum Thema „Enthaftungserklärung“. Als erfahrene Rechtsanwälte möchten wir Ihnen dabei kompetent und verständlich aufzeigen, welche Aspekte und Fallstricke Sie im Zusammenhang mit Enthaftungserklärungen beachten müssen. Neben den grundsätzlichen rechtlichen Ausführungen erhalten Sie von uns auch praxisnahe Beispiele, konkrete Fallstudien sowie diverse Checklisten, damit Sie bestmöglich gegen Haftungsrisiken gewappnet sind.

Inhaltsverzeichnis:

  • Was ist eine Enthaftungserklärung und in welchen Situationen kommt sie zum Einsatz?
  • Rechtliche Grundlagen für Enthaftungserklärungen
  • Wirksame Gestaltung einer Enthaftungserklärung
  • Grenzen der Haftungsfreistellung
  • Enthaftungserklärung bei Minderjährigen
  • Checkliste: Was sollte in einer Enthaftungserklärung enthalten sein?
  • Fallstudien und Praxisbeispiele
  • FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Enthaftungserklärungen
  • Fazit: Enthaftungserklärung – Ein Schutz, der richtig eingesetzt werden muss

Was ist eine Enthaftungserklärung und in welchen Situationen kommt sie zum Einsatz?

Eine Enthaftungserklärung ist ein schriftlicher Vertrag, bei dem eine Person (der Haftungsfreisteller) sich gegenüber einer anderen Person (dem Haftungsfreigestellten) verpflichtet, diese bei einer bestimmten Tätigkeit oder Veranstaltung von der Haftung für entstehende Schäden freizustellen. Durch diese Vereinbarung soll sichergestellt werden, dass die haftungsfreigestellte Person nicht für mögliche Schadensersatzansprüche aufkommen muss.

Typische Situationen, in denen Enthaftungserklärungen zum Einsatz kommen, sind etwa:

  • Sportveranstaltungen
  • Bauarbeiten und Handwerkerdienstleistungen
  • Auftragsarbeiten und Generalunternehmerverträge
  • Lieferanten- und Transportverträge
  • Freizeitaktivitäten wie Bungee-Jumping oder Paragliding
  • Veranstaltungen wie Messen, Konzerte oder Fernsehaufzeichnungen
  • Arbeitsverträge und Praktikantenvereinbarungen

Rechtliche Grundlagen für Enthaftungserklärungen

Die zivilrechtlichen Grundlagen für Enthaftungserklärungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 831, 840, 849 und 278 BGB. Abschließend geregelt ist die Enthaftung im deutschen Zivilrecht jedoch nicht. Daher sind die jeweiligen Vorschriften nur als Ausgangspunkt für die Konstruktion einer wirksamen Enthaftungserklärung zu verstehen und müssen in der konkreten Vertragsgestaltung entsprechend angepasst werden.

Ganz allgemein gilt: je klarer und präziser eine Enthaftungserklärung formuliert ist, desto besser sind die Chancen für den Haftungsfreisteller, sich erfolgreich gegen Schadenersatzansprüche abzusichern. Dafür ist es wichtig, dass sowohl die geschuldete Leistung als auch die Haftungsbeschränkung verständlich und transparent dargelegt werden.

Wirksame Gestaltung einer Enthaftungserklärung

Um eine Enthaftungserklärung wirksam zu gestalten, sind verschiedene Elemente maßgeblich:

  • Individuelle Anpassung: Jede Enthaftungserklärung muss individuell auf die jeweilige Situation zugeschnitten sein. Standardisierte und allgemein gehaltene Textbausteine können leicht zu Unwirksamkeit führen. Daher sollte die Erklärung klar auf den konkreten Fall, die beteiligten Parteien und die jeweilige Risikosituation eingehen.
  • Einwilligung in Kenntnis der Risiken: Die haftungsfreigestellte Person muss ausdrücklich und nachvollziehbar darüber aufgeklärt werden, welche Risiken mit der Tätigkeit oder Beteiligung an der Veranstaltung verbunden sind. Nur wenn die betroffene Person umfassend informiert ist und trotz des potenziellen Risikos in die Haftungsfreistellung einwilligt, kann die Enthaftungserklärung wirksam sein.
  • Haftungsfreistellung im Einzelnen: Die Haftungsfreistellung sollte genau bezeichnen, für welche Schadensarten und in welchem Umfang die Freistellung erfolgt. Die Erklärung darf nicht zu weitreichend oder pauschal sein, sonst kann sie unwirksam sein.
  • Schriftform: Eine Enthaftungserklärung sollte in Schriftform abgefasst werden. Nur so kann effektiv dokumentiert werden, dass die betroffene Person tatsächlich Kenntnis von der Haftungsfreistellung hatte und dieser ausdrücklich zugestimmt hat.

Grenzen der Haftungsfreistellung

Trotz einer sorgfältig formulierten Enthaftungserklärung gibt es Situationen, in denen die Haftungsfreistellung unwirksam oder eingeschränkt ist:

  • Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz: Eine Haftungsfreistellung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist in der Regel unwirksam. Bei solchen Verhalten kann der Haftungsfreisteller in der Regel weiterhin haftbar gemacht werden.
  • Absolut geschützte Rechtsgüter: Geschützte Rechtsgüter wie Leben, Körper und Gesundheit können nicht durch eine Enthaftungserklärung beschränkt werden. In diesem Bereich ist eine Haftungsfreistellung grundsätzlich unwirksam.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Enthaftungserklärungen, die als AGB verwendet werden, müssen einer zusätzlichen Inhaltskontrolle unterzogen werden. Eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners kann zur Unwirksamkeit der Erklärung führen.
  • Kollision mit anderen gesetzlichen Regelungen: Bestimmte gesetzliche Regelungen gehen einer vertraglichen Enthaftungserklärung zwingend vor. In diesem Fall ist eine vertragliche Haftungsbeschränkung unwirksam, soweit sie mit den zwingenden gesetzlichen Regelungen kollidiert.
  • Mündliche Abreden: Vertragliche Haftungsbeschränkungen, die lediglich mündlich vereinbart wurden, sind nur in Ausnahmefällen wirksam. Im Zweifelsfall sollte immer eine schriftliche Enthaftungserklärung verwendet werden.

Enthaftungserklärung bei Minderjährigen: Besondere Vorsicht und Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

Bei der Verwendung von Enthaftungserklärungen bei Minderjährigen ist besondere Vorsicht geboten, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Minderjährige Personen, das heißt unter 18-Jährige, besitzen grundsätzlich nur eine beschränkte Geschäftsfähigkeit. Das bedeutet, dass sie ohne die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) keine rechtswirksamen Verträge abschließen können. Dies umfasst auch die Abgabe einer Enthaftungserklärung.

Um eine rechtswirksame Enthaftungserklärung für Minderjährige zu gewährleisten, sind daher folgende Schritte notwendig:

  • Einholen der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter: Die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ist zwingend erforderlich und sollte idealerweise schriftlich dokumentiert werden. Eine entsprechende Klausel in der Enthaftungserklärung kann dafür sorgen, dass die Erklärung erst mit Unterschrift der Eltern oder Erziehungsberechtigten wirksam wird.
  • Umfassende Risikoaufklärung: Die Minderjährigen und deren gesetzliche Vertreter müssen klar und transparent über die potenziellen Risiken der Tätigkeit oder Teilnahme an der Veranstaltung aufgeklärt werden. Dies sollte in der Enthaftungserklärung ausdrücklich vermerkt sein und von beiden Seiten nachvollziehbar bestätigt werden.
  • Besondere Bedingungen bei gefährlichen Tätigkeiten: Bei Tätigkeiten oder Veranstaltungen mit einem erhöhten Gefahrenpotential kann es sinnvoll sein, besondere Bedingungen oder Sicherheitsvorkehrungen festzuschreiben, um das Risiko von Schadenersatzansprüchen zu minimieren.
  • Rechtliche Prüfung: Da Enthaftungserklärungen für Minderjährige besonders sensibel und komplex sein können, ist es ratsam, die juristische Korrektheit der Erklärung durch einen im Haftungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Es ist wichtig zu beachten, dass auch bei der Verwendung einer rechtswirksamen Enthaftungserklärung für Minderjährige eine Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Ebenso können Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit generell nicht durch eine Enthaftungserklärung beschränkt werden.

Im Falle von etwaigen Schadenersatzansprüchen gegenüber Minderjährigen sollten Sie daher nicht alleine auf die Wirksamkeit der Enthaftungserklärung vertrauen, sondern zusätzlich auch auf eine angemessene Versicherungsdeckung und geeignete Sicherheitsvorkehrungen achten, um mögliche Haftungsrisiken bestmöglich zu minimieren.

Checkliste: Was sollte in einer Enthaftungserklärung enthalten sein?

Um eine wirksame Enthaftungserklärung zu erstellen, sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Genauer Gegenstand und Zweck der Haftungsfreistellung
  • Umfassende Risikoaufklärung und Einverständniserklärung der haftungsfreigestellten Person
  • Detaillierte Beschreibung des Haftungsumfangs, einschließlich Schadensarten und -höhen
  • Ausdrücklicher Hinweis auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bzw. Schäden an absolut geschützten Rechtsgütern
  • Unterschrift der beteiligten Parteien, bei Minderjährigen auch der gesetzlichen Vertreter

Fallstudien und Praxisbeispiele

Beispiel 1: Ein Fitnessstudio verwendet für seine Mitglieder standardisierte Enthaftungserklärungen, in denen die Mitglieder das Studio von jeglicher Haftung für personen- und sachbezogene Schäden freistellen. Ein Mitglied wird während des Trainings durch einen herabfallenden Hantelständer verletzt und verlangt Schadenersatz vom Studio. Trotz der unterzeichneten Enthaftungserklärung kann das Fitnessstudio haftbar gemacht werden, da eine Haftungsfreistellung für Personenschäden unwirksam ist.

Beispiel 2: Eine Tauchschule verwendet für ihre Tauchkurse eine Enthaftungserklärung, in der die Teilnehmer die Schule von möglichen Schadensersatzansprüchen freistellen. Ein Teilnehmer erleidet einen Tauchunfall und verlangt Schadenersatz. In seiner Aussage gibt der Tauchlehrer zu, dass er die Unfallgefahr durch ein versehentlich geöffnetes Ventil verursacht hat. In diesem Fall ist die Enthaftungserklärung wahrscheinlich wirkungslos, da der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit des Tauchlehrers zurückzuführen ist.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Enthaftungserklärungen

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

Frage 1: Wann sollte ich eine Enthaftungserklärung verwenden?

Antwort: Eine Enthaftungserklärung kann immer dann sinnvoll sein, wenn Sie als Veranstalter, Arbeitgeber oder Dienstleister Personen in risikobehaftete Situationen einbeziehen möchten und sich gegen eventuelle Schadenersatzforderungen absichern möchten. Dabei gilt jedoch, dass die Verwendung einer solchen Erklärung nicht in jedem Fall ausreicht, um Ihnen vollumfängliche rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Auch die individuelle und juristisch korrekte Gestaltung sind für eine wirksame Absicherung entscheidend.

Frage 2: Wie kann ich sicherstellen, dass meine Enthaftungserklärung rechtlich wirksam ist?

Antwort: Um die Wirksamkeit einer Enthaftungserklärung sicherzustellen, sollten Sie auf eine individuelle und präzise Vertragsgestaltung setzen, die die Haftungsfreistellung detailliert und transparent regelt. Dabei müssen insbesondere gesetzliche Grenzen, wie z. B. der Schutz absoluter Rechtsgüter oder die Unwirksamkeit der Haftungsbeschränkung bei grober Fahrlässigkeit, berücksichtigt werden. Idealerweise sollten Sie eine Enthaftungserklärung von einem im Haftungsrecht erfahrenden Rechtsanwalt erstellen bzw. prüfen lassen.

Frage 3: Können Minderjährige wirksam eine Enthaftungserklärung unterzeichnen?

Antwort: Grundsätzlich können Minderjährige ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) keine wirksamen Enthaftungserklärungen abgeben. Daher sollten Enthaftungserklärungen, die Minderjährige betreffen, immer von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden.

Fazit: Enthaftungserklärung – Ein Schutz, der richtig eingesetzt werden muss

Eine Enthaftungserklärung kann als effektives Mittel dienen, sich vor Haftungsansprüchen bei risikobehafteten Veranstaltungen oder Tätigkeiten abzusichern. Sie sollte jedoch stets individuell auf die jeweilige Situation zugeschnitten und rechtlich korrekt formuliert sein. Um eine wirksame und rechtssichere Enthaftungserklärung zu erstellen, empfiehlt es sich, die Unterstützung eines im Haftungsrecht erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, der Ihnen bei der Vertragsgestaltung und Umsetzung professionell zur Seite steht.

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