Wir alle tun Freunden, Verwandten oder sogar Fremden hin und wieder Gefälligkeiten. Doch in manchen Fällen identifiziert das Recht diese Gefälligkeiten als rechtliche Verpflichtungen, während in anderen Fällen die Verantwortung bei der ausführenden Person verbleibt. In diesem umfassenden und gut recherchierten Blog-Beitrag werden wir uns die verschiedenen rechtlichen Aspekte von Gefälligkeiten anschauen, von der Haftung bis zum Vertragsrecht, und aktuelle Gerichtsentscheidungen und FAQs präsentieren, um Ihnen ein klares Verständnis dafür zu geben, wie Gefälligkeiten juristisch behandelt werden.

Bevor wir in die Einzelheiten eintauchen, hier ein kurzer Überblick über die Themen, die wir in diesem Artikel ansprechen werden:

  1. Definition und Arten von Gefälligkeiten
  2. Vertragsrecht und Gefälligkeiten
  3. Haftung bei Gefälligkeiten
  4. Selbständige versus untergeordnete Gefälligkeiten
  5. Aktuelle Gerichtsurteile
  6. FAQs zum Thema Gefälligkeiten und Recht
  7. Die wichtigsten Schritte der Gefälligkeit

Definition und Arten von Gefälligkeiten

Beginnen wir damit, den Begriff der Gefälligkeit zu definieren. Eine Gefälligkeit ist eine Art von Hilfe, die eine Person freiwillig und ohne Erwartung einer Gegenleistung für eine andere Person oder Organisation erbringt. Gefälligkeiten können in verschiedenen Formen auftreten:

  • Zeitliche Gefälligkeiten, wie das Aufpassen auf die Kinder oder Haustiere eines Nachbarn
  • Arbeitsbezogene Gefälligkeiten, wie beispielsweise dem Freund beim Renovieren helfen
  • Finanzielle Gefälligkeiten, wie etwa das Ausleihen von Geld oder die Nutzung von Gegenständen, welche normalerweise eine Gebühr oder Beteiligung erfordern würden.

Vertragsrecht und Gefälligkeiten

Ein zentraler Aspekt des Vertragsrechts ist das Vorhandensein einer „Gegenleistung“, das heißt, zwei Parteien stimmen zu, etwas Wertvolles im Austausch für etwas anderes Wertvolles zu geben. Wenn es keine Gegenleistung gibt, gibt es juristisch gesehen keinen gültigen Vertrag. Bei Gefälligkeiten fehlt es in der Regel an einer Gegenleistung, da die Person, die die Gefälligkeit erbringt, dies ohne Erwartung einer Gegenleistung tut.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Wenn die ausführende Person zum Beispiel im Rahmen der Gefälligkeit Geld oder Dienstleistungen von der empfangenden Person erhält oder sich die empfangende Person rechtlich zur Erbringung einer künftigen Dienstleistung verpflichtet, kann dies als Gegenleistung gelten. Diese Vereinbarung kann explizit oder implizit getroffen werden.

Vertragliche versus nicht-vertragliche Gefälligkeiten

Im Allgemeinen wird eine Gefälligkeit jedoch als nicht-vertragliche Handlung betrachtet, und daher gelten die meisten vertraglichen Rechtsansprüche nicht, wenn etwas bei einer Gefälligkeit schiefgeht.

Um zu bestimmen, ob eine Gefälligkeitsvereinbarung eine unverbindliche Absichtserklärung oder ein rechtsverbindlicher Vertrag ist, können Gerichte auf eine Reihe von Faktoren abstellen, beispielsweise:

  • Die Wortwahl und Kommunikationsweise der Beteiligten
  • Ob die Vereinbarung einen Geschäftszweck hat, oder ob sie zwischen Freunden oder Familienmitgliedern getroffen wurde
  • Die Klärung des Wertes der zu erbringenden Leistung und ob die Gegenleistung wertmäßig angemessen ist.

Haftung bei Gefälligkeiten

Neben dem Vertragsrecht ist die Haftung ein weiterer wichtiger rechtlicher Aspekt von Gefälligkeiten. Im Allgemeinen besteht bei Gefälligkeiten ein geringeres Haftungsrisiko für die ausführende Person, da sie im guten Glauben handelt und ohne Erwartung einer Gegenleistung einem Anderen hilft. Dennoch, gibt es in manchen Fällen eine Haftung.

Deliktshaftung

Die Deliktshaftung kommt ins Spiel, wenn eine Person unabsichtlich eine andere Person verletzt oder Sachschaden verursacht, und dabei fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hat. Bei der Fahrlässigkeitsprüfung wird insbesondere der Sorgfaltsmaßstab, welche die ausführende Person als „vernünftige Person“ hätte anwenden sollen, betrachtet.

Einige Fälle möglicher Deliktshaftung bei Gefälligkeiten:

  • Wenn ein Freund beim Umzug hilft und dabei versehentlich einen wertvollen Gegenstand des Umziehenden beschädigt
  • Wenn ein Bekannter auf ein Haustier aufpasst und dabei das Tier verletzt oder aufgrund von Unterlassung einen Schaden am Tier zulässt

Gesetzliche Haftung

In einigen Fällen kann eine Person, die eine Gefälligkeit erbringt, aufgrund gesetzlicher Vorschriften haftbar gemacht werden. Ein solches Szenario kann eintreten, wenn ein spezielles Gesetz vorschreibt, dass eine Person für einen Schaden, den sie verursacht, verantwortlich ist, unabhängig von ihrer Absicht oder der Tatsache, dass sie eine Gefälligkeit für jemand anderen tut. Beispiele für gesetzliche Haftung bei Gefälligkeiten könnten sein:

  • Wenn eine Person beim Fahren unter Alkoholeinfluss das Auto eines Freundes beschädigt, obwohl sie dazu angehalten wurde, das Fahrzeug für den Freund zu manövrieren
  • Wenn ein Babysitter während seiner Betreuungspflichten grobe Fahrlässigkeit an den Tag legt und das Kind verletzt wird, könnten gesetzliche Kinder- und Jugendschutzbestimmungen zur Anwendung kommen.

Selbstständige versus untergeordnete Gefälligkeiten

Ein weiterer wichtiger rechtlicher Aspekt von Gefälligkeiten bezieht sich auf die Frage, ob die erbrachte Gefälligkeit als selbständige oder untergeordnete Tätigkeit angesehen wird. Eine selbstständige Gefälligkeit ist eine, die von der ausführenden Person als eigenständiger Auftragnehmer oder Freelancer erbracht wird, während eine untergeordnete Gefälligkeit eine ist, bei der die ausführende Person den Anweisungen der anfragenden Person folgt.

Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Typen ist vor allem wichtig für Haftungsfragen und arbeitsrechtliche Belange. Für selbstständige Tätigkeiten ist die ausführende Person in der Regel für ihre eigenen Handlungen verantwortlich, während für untergeordnete Tätigkeiten die anfragende Person für die Handlungen der ausführenden Person verantwortlich gemacht werden kann.

Arbeitsrechtliche Fragen bei Gefälligkeiten

Beschäftigungsstatus und arbeitsrechtliche Schutzmechanismen, wie z. B. der gesetzliche Mindestlohn oder soziale Sicherung, können ebenfalls vom Typ der Gefälligkeit abhängig gemacht werden. In der Regel werden selbstständige Gefälligkeiten nicht als Beschäftigungsverhältnis betrachtet und daher keine arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen zur Anwendung gebracht. Wenn jedoch eine Person regelmäßig untergeordnete Gefälligkeiten für eine andere Person erbringt, könnte dies von einer zuständigen Behörde oder einem Gericht als Arbeitsverhältnis betrachtet werden.

Aktuelle Gerichtsurteile

Gerichtsentscheidungen können eine wichtige Quelle für das Verständnis von rechtlichen Aspekten von Gefälligkeiten sein. Vielfach wird in diesen Urteilen darauf abgestellt, wie eine bestimmte Situation als Gefälligkeit oder als vertragsgebundene Leistung eingestuft wurde und welche Haftungsfragen sich daraus ergeben. Einige Beispiele für relevante Gerichtsurteile auf diesem Gebiet sind:

  • Der Fall, in dem eine Person beim Renovieren eines Hauses für einen Freund unbezahlte Arbeitsleistungen erbrachte, aber gegen diesen klagte, als sie später eine Vergütung für ihre Arbeit verlangte. In diesem Fall entschied das Gericht, dass es keine Gegenleistung für die erbrachte Gefälligkeit gab und wies die Klage ab.
  • Ein Fall, in dem ein Nachbar einer älteren Dame beim Einkauf half und dabei einen Unfall hatte, bei dem sein Auto beschädigt wurde. In diesem Fall entschied das Gericht, dass er nicht für den Schaden an seinem Auto entschädigt werden konnte, da es keine vertragliche Vereinbarung über die Erbringung der Einkaufshilfe gab und die Handlung als Gefälligkeit und nicht als vertraglicher Rahmen angesehen wurde.

FAQs zum Thema Gefälligkeiten und Recht

Nachfolgend finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zum Thema Gefälligkeiten und Recht:

Bin ich für Schäden haftbar, die ich als Gefallen für einen Freund verursache?

Im Allgemeinen ist die Haftung für Schäden, die bei einer Gefälligkeit verursacht wurden, begrenzt. Sie können jedoch haftbar sein, wenn Sie fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn Sie eine gesetzliche Verpflichtung verletzt haben.

Kann ich für einen Gefallen bezahlt verlangen?

Wenn Sie eine Gefälligkeit erbracht haben und im Nachhinein eine Entlohnung dafür verlangen, ist es wichtig zu beachten, dass Gerichte in der Regel keine Entschädigungszahlungen zulassen, es sei denn, eine Gegenleistung wurde ausdrücklich vereinbart oder es handelt sich um einen Verstoß gegen eine gesetzliche Regelung.

Wann wird eine Gefälligkeit als Arbeitsverhältnis angesehen?

Eine Gefälligkeit kann als Arbeitsverhältnis betrachtet werden, wenn sie regelmäßig erbracht wird, eine untergeordnete Tätigkeit ist und die ausführende Person den Anweisungen der anfragenden Person folgt. In solchen Fällen können arbeitsrechtliche Schutzmechanismen zur Anwendung kommen.

Die wichtigsten Schritte der Gefälligkeit

Die juristischen Aspekte von Gefälligkeiten können komplex sein, was sowohl Vertragsrecht, Haftungsfragen, Unterscheidung zwischen selbstständiger und untergeordneter Tätigkeit und vieles mehr betrifft. Letztlich können die Konsequenzen einer Gefälligkeit jedoch von der spezifischen Situation und den Umständen abhängig sein. Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf eine Gefälligkeit, die Sie erbringen oder erhalten, kennen und verstehen, kann es ratsam sein, sich an einen kompetenten Rechtsanwalt zu wenden, der Sie in solchen Angelegenheiten beraten kann.

Auch wenn Gefälligkeiten ein fester Bestandteil unseres täglichen Lebens sind und in der Regel ohne Streitigkeiten oder rechtliche Konsequenzen erbracht werden, ist es wichtig, sich der rechtlichen Aspekte bewusst zu sein, um unnötige Haftungen und Streitigkeiten zu vermeiden.

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