Die Globalzession ist eine häufig verwendete Form der Kreditsicherung, bei der Forderungen eines Schuldners zur Absicherung eines Darlehens an den Gläubiger abgetreten werden. In diesem Blog-Beitrag werden wir die rechtlichen Funktionen untersuchen, ihre Vorteile und Risiken betrachten und aktuelle Gerichtsurteile und Gesetze erörtern. Unsere Erfahrungen als Rechtsanwälte in diesem Bereich ermöglichen eine umfassende und praxisorientierte Analyse.

Inhaltsverzeichnis

  • Funktionsweise einer Globalzession
  • Die rechtlichen Grundlagen der Globalzession
  • Aktuelle Gerichtsurteile und Gesetze rund um die Globalzession
  • Vorteile und Risiken der Globalzession
  • Fragen und Antworten

Funktionsweise einer Globalzession

Die Globalzession ist eine Form der Kreditsicherung, bei der der Schuldner alle seine gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus einer bestimmten rechtlichen Beziehung oder gegen einen oder mehrere bestimmte Dritte an einen Gläubiger abtritt. Dabei wird sie regelmäßig im unternehmerischen Bereich eingesetzt, um Bankkredite oder andere Finanzierungsmöglichkeiten abzusichern.

Ziel der Globalzession ist es, die Erfüllung von Verbindlichkeiten des Schuldners zu gewährleisten und das Ausfallrisiko aus den Forderungen für den Gläubiger zu minimieren. Typische Anwendungsfälle sind:

  • Kreditsicherung bei Betriebsmittelkrediten
  • Projektfinanzierungen
  • Akquisitionsfinanzierungen
  • Sanierungskredite

Zudem kann die Globalzession auch im privaten Kreditgeschäft als Kreditsicherung eine Rolle spielen, insbesondere wenn der Schuldner über keine anderen geeigneten Sicherheiten verfügt.

Die rechtlichen Grundlagen der Globalzession

Die Globalzession basiert auf den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dabei sind:

  • § 398 BGB (Abtretung)
  • § 185 BGB (Gegenwärtige und zukünftige Forderungen)
  • § 137 BGB (Mehrere zur Leistung verpflichtete Personen)
  • § 242 BGB (Treu und Glauben)

Die Globalzession wird insbesondere durch § 398 BGB geregelt. Die Vorschrift erlaubt die Abtretung einer Forderung an einen anderen Gläubiger. Dabei kann die Abtretung entweder vertraglich oder durch einseitige Willenserklärung erfolgen.

Zudem ist es durch § 185 BGB möglich, auch zukünftige Forderungen abzutreten. Dies ermöglicht den Schuldner seine zukünftigen Einnahmen zur Absicherung eines Kredits heranzuziehen.

Der Schuldner kann nach § 137 BGB mit mehreren Gläubigern zur Leistung verpflichtet sein, was bei komplexen Finanzierungen oft der Fall sein kann. Die Globalzession erlaubt daher eine sehr flexible Lösung, um mehrere Kredite parallel abzusichern.

Um eine unangemessene Benachteiligung des Schuldners zu vermeiden, greift der Schutzgedanke des § 242 BGB. Dieser verlangt, dass die Beteiligten nach Treu und Glauben handeln müssen.

Aktuelle Gerichtsurteile und Gesetze rund um die Globalzession

Im Folgenden werden eine Auswahl aktueller Gerichtsurteile und relevanten gesetzlichen Entwicklungen in Bezug auf das Thema vorgestellt:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Juli 2016 – IX ZR 8/15

In diesem wichtigen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine bisherige Rechtsprechung zur Globalzession und zum Insolvenzanfechtungsrecht weiterentwickelt. Der BGH stellte dabei unter anderem klar, dass die erfolgte Globalzession ab Beginn der Insolvenz nichtig ist. Zudem wurde entschieden, dass ein Abtretungsvertrag, der Insolvenzanfechtungstatbestände im Rahmen einer Globalzession faktisch ausschließt, nichtig ist. Dieses Urteil zeigt die genauen Grenzen auf, welche bei der Vertragsgestaltung im Rahmen einer Globalzession zu beachten sind.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. Januar 2015 – IX ZR 137/13

In diesem interessanten Fall urteilte der BGH, dass eine zwischenzeitliche erneute Abtretung von Forderungen an einen Dritten, nachdem bereits eine globale Sicherungsabtretung an eine Bank stattfand, nicht schutzwürdig ist. Der Gläubiger hatte damit keinen Zugriff auf die Forderungen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. Januar 2011 – IX ZR 8/10

Dieser Fall befasst sich mit der Frage, ob eine Globalzession von Forderungen, die aus einem Insolvenzplanübernahmevertrag resultieren, wirksam ist. Dabei hat der BGH entschieden, dass eine solche Zession unwirksam ist, da sie entgegen den Zweckbestimmungen des Insolvenzplanverfahrens verstößt.

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 über die Sicherstellung eines wirksamen Schutzes von Hinweisgebern (Whistleblowerrichtlinie)

Die vorgesehene Umsetzung der Whistleblowerrichtlinie in deutsches Recht könnte auch Auswirkungen auf den Umgang mit der Globalzession haben. Insbesondere könnten Hinweisgeber vor missbräuchlichen Kreditvergabepraktiken geschützt werden. Dies bedeutet, dass die Vertragsgestaltung von Kreditverträgen noch sorgfältiger geprüft werden müsste, um spätere Anfechtbarkeiten zu verhindern.

Vorteile und Risiken der Globalzession

Die Globalzession bietet sowohl für den Gläubiger als auch für den Schuldner diverse Vorteile, birgt aber auch einige Risiken.

Vorteile:

  • Flexibilität: Da sowohl gegenwärtige als auch zukünftige Forderungen abgetreten werden können, kann der Schuldner auch neue Forderungen zur Kreditsicherung einsetzen.
  • Praktikabilität: Die Abtretung von Forderungen funktioniert recht einfach und unbürokratisch, sodass die Globalzession eine schnelle und effektive Sicherung von Krediten darstellt.
  • Kostenersparnis: Im Vergleich zu anderen Sicherungsmaßnahmen ist die Globalzession oft kostengünstiger, da weniger Verwaltungsaufwand entsteht.
  • Diversifikation: Durch die Abtretung von Forderungen gegen mehrere Schuldner kann der Gläubiger sein Ausfallrisiko streuen und sich gegen das Scheitern einzelner Schuldner absichern.

Risiken:

  • Rechtlicher Risiken: Die Globalzession kann rechtlichen Fragen unterliegen. Beispielsweise kann die Wirksamkeit der Abtretung unter bestimmten Umständen angefochten werden. Zudem sind die gesetzlichen und höchstrichterlichen Vorgaben bei der Vertragsgestaltung zu beachten.
  • Ausfallrisiko: Auch wenn der Schuldner seine Forderungen abgetreten hat, bleibt ein gewisses Ausfallrisiko bestehen. Dieses kann zum Beispiel bei der Insolvenz des Schuldners oder der fehlenden Durchsetzbarkeit der Forderungen auftreten.
  • Komplexe Vertragsverhältnisse: Die Gestaltung von Verträgen und Vereinbarungen bei der Globalzession kann sehr komplex werden, insbesondere bei mehreren Gläubigern oder einer Vielzahl von Forderungen. Dies kann zu Rechtsunsicherheiten und höherem Verwaltungsaufwand führen.
  • Verlust von Forderungen: Im Falle der Insolvenz des Schuldners kann der Gläubiger durch die Globalzession gewisse Forderungen verlieren, und die Sicherungsabtretungen können im Insolvenzverfahren anfechtbar sein.

Fragen und Antworten

Welche Art von Forderungen können Gegenstand einer Globalzession sein?

Prinzipiell können alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen Gegenstand einer Globalzession sein. Dies umfasst zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen, Leistungen oder lizenzrechtlichen Vereinbarungen. Der genaue Umfang der abzutretenden Forderungen muss jedoch im entsprechenden Vertrag festgelegt werden.

Kann eine Globalzession auch für Privatpersonen relevant sein?

Grundsätzlich ist die Globalzession auch für Privatpersonen denkbar und anwendbar. In der Praxis kommt sie jedoch eher selten bei Privatkrediten zum Einsatz, da Privatpersonen im Allgemeinen weniger Forderungen gegen Dritte besitzen als Unternehmen.

Wie ist der Vollzug der Globalzession gegenüber dem Drittschuldner?

Die Abtretung einer Forderung durch Globalzession muss dem Drittschuldner im Allgemeinen nicht mitgeteilt werden, es sei denn, es bestehen gesetzliche oder vertragliche Mitteilungspflichten. Dies hat zur Folge, dass der Drittschuldner nichts von der Zession erfährt und weiterhin an den ursprünglichen Gläubiger zahlt, bis er von der Zession in Kenntnis gesetzt wird.

Können auch einzelne Forderungen aus einer Globalzession herausgelöst und an einen anderen Gläubiger abgetreten werden?

Grundsätzlich ist dies möglich, jedoch kann es in Abhängigkeit vom konkreten Vertrag und den darin getroffenen Vereinbarungen zu rechtlichen Problemen und Interessenkonflikten mit dem Gläubiger der Globalzession kommen.

Gibt es Alternativen zur Globalzession im Kreditsicherungsrecht?

Ja, es gibt verschiedene Alternativen zur Globalzession. Dazu zählen unter anderem Grundschulden, Bürgschaften, Sicherungsübereignungen oder Sicherungstreuhänderschaften. Welche Form der Kreditsicherung am besten geeignet ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten des Kredits und den beteiligten Parteien ab.

Abschluss

Die Globalzession ist eine wichtige und häufig verwendete Form der Kreditsicherung im deutschen Recht. Die rechtlichen Funktionen und Voraussetzungen sind klar geregelt, dennoch gilt es, im Rahmen der Vertragsgestaltung und der Praxis immer wieder auf aktuelle Gerichtsurteile und gesetzliche Entwicklungen zu achten.

Mit ihren Vorteilen, wie beispielsweise der Flexibilität, der Praktikabilität und der Kostenersparnis, stellt sie eine wirksame Absicherung für Kredite dar. Gleichzeitig sind damit auch Risiken verbunden, wie das Ausfallrisiko, die rechtlichen Unsicherheiten und die Komplexität der Vertragsverhältnisse.

Insgesamt haben unsere Erfahrungen als Rechtsanwälte gezeigt, dass die Globalzession eine nützliche und vielseitige Kreditsicherung darstellt, wenn sie sachgerecht und an die individuellen Bedürfnisse der beteiligten Parteien angepasst wird. Sollten Sie Fragen zur Globalzession oder zu anderen Themen im Kreditsicherungsrecht haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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