Green Claims Directive

Die Glaubwürdigkeit grüner Versprechen wächst zu einem zentralen Anliegen. Dies gilt besonders, als Unternehmen zunehmend ihre Produkte als umweltfreundlich kennzeichnen. Die Frage ist, ob diese Behauptungen substanziiert sind. Im Podcast product.compliance.bites analysieren wir die Grüne Ansprüche Richtlinie, geschaffen für den Bereich der Unternehmensnachhaltigkeit.

Die EU-Richtlinie strebt eine Erhöhung der Glaubwürdigkeit und Transparenz umweltbezogener Angaben an. Alarmierende Zahlen unterstreichen den Handlungsbedarf: 2020 waren über die Hälfte der geprüften Umweltaussagen unklar, irreführend oder unbegründet. Darüber hinaus waren 40% dieser Behauptungen gänzlich unbewiesen. Eine EU-Studie von 2021 bestätigte, dass mehr als die Hälfte der 232 untersuchten Umweltzeichen und -labels unzureichend verifiziert waren.

Unsere Fachexperten, einschließlich Dr. Marc Ruttloff und Prof. Dr. Eric Wagner, beleuchten die praktischen Folgen und die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Sie diskutieren zudem die Risiken, die Unternehmen durch die Richtlinie drohen. Sie erläutern, dass der Richtlinienvorschlag strenge Strafen vorsieht, etwa Mindestgeldbußen von 4% des Jahresumsatzes bei grenzüberschreitenden Verstößen. Eine Ausnahme besteht für Kleinstunternehmen.

Die anstehenden Regelungen konfrontieren Firmen mit beträchtlichen Herausforderungen im Bereich Produkt-Compliance und Umweltschutz. Vor allem der Mehraufwand bei der Überprüfung und Verifikation von Umweltaussagen wird beleuchtet. Unser Podcast fragt kritisch: Sind Ihre Umweltbehauptungen wirklich haltbar?

Einführung in die Green Claims Directive

Im März 2023 präsentierte die Europäische Kommission eine Initiative gegen Greenwashing. Die Grüne Ansprüche Richtlinie soll Greenwashing eindämmen und einheitliche Umweltstandards schaffen. Eine 2020 durchgeführte Untersuchung offenbarte, dass über die Hälfte der geprüften Umweltaussagen irreführend waren. Mit dieser Regelung möchte man das Verbrauchervertrauen in Umweltzertifikate verbessern.

Unternehmen werden angehalten, ihre Umweltaussagen auf wissenschaftlicher Grundlage zu belegen. Eine Überprüfung zeigte, dass ein erheblicher Anteil der Aussagen nicht ausreichend belegt war. Der Gesetzesvorschlag sieht deshalb unabhängige Überprüfungen und definierte Kriterien für Umweltzertifizierungen vor.

Kleinere Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern und einem Umsatz unter 2 Millionen Euro sind von dieser Vorschrift befreit. Dennoch, Unternehmen, die sich daran halten, gewinnen an Glaubwürdigkeit und verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil. Zudem unterstützt die Richtlinie nachhaltige Unternehmensführung und fördert das Engagement der Mitarbeiter.

Die Richtlinie gilt auch für Nicht-EU-Unternehmen, die Produkte an europäische Verbraucher verkaufen. Sie müssen sich an strenge Umweltstandards halten. Dies trägt global zur Verringerung der Umweltauswirkungen bei und unterstützt eine nachhaltige Wirtschaft.

Die Richtlinie unterstützt zudem europäische Strategien wie den Kreislaufwirtschaftsaktionsplan. Sie will nachhaltige Produkte und Dienstleistungen fördern. Für Forschungsinitiativen im Bereich nachhaltige Energie sind €188.6 Millionen vorgesehen. Dies zeigt das EU-Engagement für eine nachhaltige Zukunft.

Wichtige Anforderungen der Green Claims Directive

Die Green Claims Directive initiiert signifikante Transformationen im Bereich der Nachhaltigkeitskommunikation von Unternehmen. Sie dient als wesentlicher Mechanismus zur Vermeidung von Greenwashing. Zudem steigert sie die Authentizität umweltbezogener Behauptungen erheblich.

Materielle Anforderungen

Materielle Anforderungen

Im Kern der materiellen Anforderungen stehen präzise, authentische und durch Forschung untermauerte Darstellungen der Umweltfreundlichkeit von Produkten. Es ist das Ziel dieser Anforderungen, dass Firmen ihre Aussagen mit stichhaltigen Beweisen belegen. Laut Europäischer Kommission waren 53% der 2020 überprüften Umweltaussagen irreführend oder nicht ausreichend fundamentiert. Die Green Claims Directive kontert diese Problematik durch die Festlegung von auf wissenschaftlichen Fakten basierenden spezifischen Kriterien.

Behördliche Überwachung und Durchsetzung

Die behördliche Überwachung und Durchsetzung spielen eine kritische Rolle bei der Sicherstellung der Befolgung der Green Claims Directive. Gemäß der Richtlinie müssen Mitgliedstaaten 24 Monate nach deren Verabschiedung mit der Implementierung anfangen. Dies impliziert die Einführung rigider Kontrollen und Strafmaßnahmen, um die Verbreitung irreführender Umweltangaben zu unterbinden. Im Jahr 2020 wurden 40% der untersuchten Umweltbehauptungen wegen des Fehlens entsprechender Regularien als grundlos bezeichnet. Die Durchsetzung der Vorgaben wird durch obligatorische Kontrollen und konsequente Strafen sichergestellt, wodurch die Nachhaltigkeitskommunikation weiter gefestigt wird.

Dazu sollen Unternehmen Informationen bezüglich der Lebensdauer, Reparaturfähigkeit und weiterer essentieller Produktmerkmale klar kommunizieren. Dies dient dem Schutz der Konsumenten und fördert informierte Kaufentscheidungen. Die Richtlinie fokussiert sich dadurch nicht nur auf Umweltaspekte, sondern berücksichtigt ebenfalls soziale und ethische Dimensionen.

Wettbewerbsrechtliche und lauterkeitsrechtliche Fragestellungen

Die Beachtung der Green Claims Directive zieht weitreichende wettbewerbs- und lauterkeitsrechtliche Konsequenzen nach sich. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, ihre Einhaltungsstrategien zu überprüfen. Dies ist essentiell, um Risiken zu vermindern. Besonders relevant ist die jüngste Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die seit dem 28. Mai 2022 gültig ist.

Grundlage dieser Neuerung ist die Omnibus-Richtlinie (EU) 2019/2161. Sie hat das Ziel, Verbraucherschutzstandards den digitalen Medien anzupassen. Neu ist unter anderem die Einführung von Informationspflichten im Online-Handel. Spezielle Vorschriften betreffen außerdem Irreführung und Kennzeichnung im Bereich des Influencer Marketings.

Zu den signifikanten Änderungen gehören Transparenzvorschriften für online Angebote. Die Offenlegung von Rankingkriterien auf Vergleichsportalen ist ebenfalls eine Neuerung. Diese Anpassungen bringen relevante lauterkeitsrechtliche Fragestellungen mit sich. Für Unternehmen ist es zentral, unfaire Wettbewerbspraktiken zu meiden und Regelkonformität zu gewährleisten.

Die Differenzierung zwischen irreführenden und akzeptablen Umweltwerbeaussagen ist zentral für Marktwettbewerb und Vertrauenswürdigkeit. Ein klares Beispiel ist das Verbot, Produkte als „gleich“ zu bewerben, wenn signifikante Differenzen existieren.

In jüngerer Vergangenheit führten diverse Gerichtsverfahren zu strategischen Anpassungen in der Umweltwerbung. Herausforderungen umfassen die Vermeidung von Greenwashing und die Verwendung anerkannter Nachhaltigkeitszertifikate. Das EU-Ecolabel ist ein Beispiel hierfür. Eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit den gegenwärtigen Anforderungen ist unabdingbar. So können Unternehmen langfristigen Risiken vorbeugen und ihre Compliance sichern.

Auswirkungen auf die Kommunikation von Unternehmensnachhaltigkeit

Die Green Claims Directive verfolgt das Ziel, Transparenz und Glaubwürdigkeit in der Nachhaltigkeitskommunikation zu fördern. Unternehmen sind angehalten, authentisch zu kommunizieren und korrekte Angaben bezüglich realer Umwelteffekte zu machen. Dies dient dazu, das Vertrauen der Konsumenten langfristig zu sichern. Eine fokussierte Nachhaltigkeitskommunikation legt den Schwerpunkt auf umweltrelevante Aspekte und berücksichtigt den gesamten Produktlebenszyklus.

Diese Art der Kommunikation erfordert Klarheit in den Aussagen und eine transparente Darlegung von Materialquellen und deren Einflüssen. Die Verifizierung von Nachhaltigkeitsangaben durch unabhängige Instanzen ist ausschlaggebend für deren Glaubwürdigkeit.

Authentische Nachhaltigkeitskommunikation

Authentische Kommunikation

Um glaubwürdige Nachhaltigkeitsversprechen abzugeben, ist eine authentische Kommunikation entscheidend. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, eingeführt durch die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, dient der Identifizierung kritischer Umweltaspekte. Unternehmen sind gefordert, umfassend und präzise über ihre Ökodesign-Strategien zu informieren, um Irreführungen zu vermeiden. Ein prägnantes Beispiel hierfür ist Decathlon.

Im Jahr 2022 zahlte Decathlon eine Strafe von 400,000 € an die niederländische Verbraucher- und Marktaufsichtsbehörde. Der Grund war die Verwendung von Ökodesign-Angaben ohne klar definierte Bewertungskriterien.

Verbraucherschutz

Der Verbraucherschutz ist ein zentraler Aspekt der Nachhaltigkeitskommunikation. Die Green Claims Directive gewährleistet, dass Konsumenten verlässliche Informationen erhalten. Diese Informationen können ihre Kaufentscheidungen signifikant beeinflussen. Umfragegestützte Wesentlichkeitsanalysen, die kanalübergreifend durchgeführt werden, heben spezifische Herausforderungen hervor. Der Grüne Knopf ist ein Beispiel für eine erfolgreiche Implementierung, der hohe Anforderungen an die Textilzertifizierung stellt.

Bislang erfüllten 27 Unternehmen diese Anforderungen erfolgreich; 26 weitere befinden sich im Verifizierungsprozess. Dies fördert nachhaltige Kaufentscheidungen und die Präferenz für fair produzierte Waren.

Nachhaltigkeitsangaben führen zu höherem Umsatzwachstum und tragen positiv zum Klimaschutz bei. Eine präzise Kommunikation dieser Maßnahmen, verifiziert durch unabhängige Instanzen, ist essentiell. So wird Glaubwürdigkeit sichergestellt und das EU-Netto-Null-Ziel für 2050 unterstützt. Instrumente wie info.link von House of Change und Circularity.ID von Circular Fashion sind dabei entscheidend.

Sie ermöglichen die Überprüfung von Nachhaltigkeitsversprechen und bieten QR-Code-Systeme für transparente Produktinfos.

Praktische Tipps für die Umsetzung der Green Claims Directive

Die Green Claims Directive, vorgeschlagen von der EU-Kommission am 23. März 2023, könnte im Juni 2026 wirksam werden. Unternehmen müssen sich auf eine 24-monatige Frist zur Umsetzung in nationales Recht nach Annahme der Richtlinie einstellen. Es wird erwartet, dass die finale Entscheidung des EU-Parlaments vor den Wahlen im Juni 2024 fällt. Folglich müssen betroffene Unternehmen bis Juni 2027 Konformität gewährleisten.

Die Entwicklung effektiver Umsetzungsstrategien ist von kritischer Bedeutung. Unternehmen sind angehalten, proaktiv zu handeln, Anpassungen ihrer internen Abläufe vorzunehmen und Konformität mit den Anforderungen der Green Claims Directive zu überprüfen. Dies beinhaltet die Durchführung ökologischer Bewertungen und die Befolgung relevanter Umweltrichtlinien.

„Umweltaussagen und -labels müssen vor der Inverkehrbringung genehmigt werden, was besondere Aufmerksamkeit erfordert.“

Ein wichtiger Aspekt ist die Überarbeitung von Marketingstrategien. Durch Öko-Marketing lassen sich Verbrauchervertrauen stärken und die Kommunikation umweltrelevanter Produkteigenschaften optimieren. Folgend sind essentielle Vorschläge aufgelistet:

  • Entwicklung einer umfassenden Checkliste zur Sicherstellung der Einhaltung der Green Claims Directive.
  • Durchführung regelmäßiger Schulungen für Mitarbeiter bezüglich neuer Umweltanforderungen und -richtlinien.
  • Kooperation mit externen Beratern zur Einführung erprobter Verfahren.

Branchen wie Lebensmittel und Getränke, Textil und Mode sowie Energieversorgung und Mobilitätsdienste sind besonders betroffen. Sie sollten die Richtlinie sorgfältig umsetzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und Konformität zu sichern.

Obwohl die Herausforderung erheblich ist, bietet sie eine Chance, nachhaltige Bemühungen zu vertiefen und im Öko-Marketing Verbrauchervertrauen zu erlangen.

Fazit

Die Green Claims Directive beweist ihre Unverzichtbarkeit im Engagement für Unternehmensverantwortung und Umweltkennzeichnungen. Eine 2020 erschienene Analyse der EU-Kommission zeigt, dass mehr als die Hälfte aller Umweltaussagen als vage oder irreführend einzustufen sind. Diese Erkenntnis hebt die Notwendigkeit von präzisen Vorgaben und strikter Überwachung hervor.

Es ist nun unerlässlich für Unternehmen, ihre Umweltaussagen konkret, nachweisbar und unabhängig zu validieren. Diese Anforderung dient nicht nur der Pflichterfüllung, sondern auch der Vertrauensförderung bei den Verbrauchern. Für Kleinunternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, gilt eine Ausnahme von dieser Regelung. Doch auch sie profitieren von der Einhaltung dieser umweltfreundlichen Praktiken.

Die Richtlinie verbietet zudem Aussagen, die als unrealistisch betrachtet werden, wie etwa die Behauptung, Produkte seien „100% recyceltes Plastik“ oder „vollständig biologisch abbaubar“. Solche Maßnahmen tragen dazu bei, dass Konsumenten besser informiert Entscheidungen treffen können. Sie verhindern, dass Firmen unrechtmäßig aus nicht fundierten Umweltversprechen Vorteile ziehen.

Schließlich ist die baldige Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht durch die EU-Mitgliedstaaten von höchster Bedeutung. Sie muss bis spätestens Februar 2026 vollzogen sein. Ein einheitliches Vorgehen ist essenziell, um im Umweltschutz dauerhaft positive Veränderungen zu bewirken. Nur so lässt sich die Authentizität von Umweltaussagen langfristig gewährleisten.

FAQ

Was ist der Hauptfokus des Podcasts product.compliance.bites?

Im Zentrum des Podcasts product.compliance.bites steht die Betrachtung der Green Claims Directive. Dies ist eine neue EU-Richtlinie, die umweltbezogene Werbeaussagen reguliert. Sie setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Aussagen fest.

Wer sind die Experten im Podcast und was besprechen sie?

Renommierte Experten wie Dr. Marc Ruttloff und Prof. Dr. Eric Wagner sind Teil des Podcasts. Sie diskutieren mit Dr. Andreas Wehlau und Dr. Benedikt Burger die praktischen Auswirkungen dieser Direktive. Ihre Gespräche beleuchten die Relevanz für die Unternehmenspraxis.

Was ist das Ziel der Green Claims Directive?

Das Primärziel der Green Claims Directive ist die Prävention von Greenwashing. Sie fordert von Unternehmen, dass sie ihre umweltbezogenen Behauptungen klar, ehrlich und wissenschaftlich untermauern.

Welche Anforderungen stellt die Green Claims Directive an Unternehmen?

Von Unternehmen wird erwartet, dass ihre Aussagen zur Umwelt auf wissenschaftlichen Fakten basieren. Sie müssen klar und ehrlich sein. Die Durchführung von Umweltschutz-Bewertungen gehört ebenso dazu wie die Anpassung der Marketingstrategien.

Wie wird die Einhaltung der Green Claims Directive überwacht?

Eine stringente behördliche Überwachung sowie Durchsetzung wird antizipiert. Dies dient der Einhaltung der Richtlinie durch die Unternehmen und der Vermeidung von Greenwashing.

Welche wettbewerbsrechtlichen und lauterkeitsrechtlichen Implikationen hat die Richtlinie?

Die Green Claims Directive hat weitreichende wettbewerbs- und lauterkeitsrechtliche Folgen. Diese Aspekte sind entscheidend, um Wettbewerbsrisiken für Unternehmen zu minimieren.

Wie beeinflusst die Green Claims Directive die Kommunikation der Unternehmensnachhaltigkeit?

Im Zuge der Richtlinie müssen Unternehmen ihre Umwelteffekte wahrheitsgetreu darlegen. Dies steigert die Transparenz und erhöht die Glaubwürdigkeit in ihrer Nachhaltigkeitskommunikation.

Welche Rolle spielt der Verbraucherschutz im Rahmen der Green Claims Directive?

Der Verbraucherschutz stellt einen zentralen Pfeiler dar. Er gewährleistet, dass Konsumenten verlässliche Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen bekommen.

Welche praktischen Tipps gibt es zur Umsetzung der Green Claims Directive?

Unternehmen sollten Umweltschutz-Bewertungen vornehmen und ihre Marketingsansätze entsprechend anpassen. Es gilt, Umweltrichtlinien zu befolgen, um im Einklang mit der Richtlinie zu agieren und Nachhaltigkeitsbemühungen zu intensivieren.

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