Grünflächenordnung spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung und trägt erheblich zur Lebensqualität in Gemeinden bei. Diese umfassen öffentliche Parks, Gartenanlagen, Spielplätze und andere Freiflächen. Es gibt strikte Regelungen und Gesetze, die sicherstellen sollen, dass solche Flächen nicht nur erhalten, sondern auch sachgerecht genutzt und bewirtschaftet werden. Durch rechtliche Rahmenbedingungen und Planungsinstrumente unterstützen Gemeinden ihre Grünflächenpolitik. In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie alles über die relevanten Vorschriften, Anwendungsbeispiele und Hilfsmittel für eine gelungene Grünflächenordnung von Gemeinden.

Wert von Grünflächen für die Gemeinden

Grünflächen sind essenzieller Bestandteil des urbanen Raums. Sie bieten den Einwohnern nicht nur Erholungsmöglichkeiten, sondern auch Raum für sportliche Aktivitäten, soziale Begegnungen und Naturerlebnisse. Grünflächen tragen zudem erheblich zur Verbesserung des Stadtklimas bei, fördern die Biodiversität und helfen, städtische Hitzeinseln zu reduzieren.

Einige der grundsätzlichen Vorteile von Grünflächen umfassen:

  • Merkliche Verbesserung der Luftqualität
  • Lärmminderung durch pflanzliche Barrieren
  • Förderung der physischer und mentaler Gesundheit
  • Erhöhung der ästhetischen und kulturellen Werte
  • Beitrag zur Umweltbildung

Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien

Um eine nachhaltige und funktionale Nutzung von Grünflächen sicherzustellen, sind in Deutschland diverse Rechtsvorschriften zu beachten. Zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen gehören das Baugesetzbuch (BauGB), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Landesbauordnungen. Diese Vorschriften ermöglichen die Planung und Verwaltung von Grünflächen auf kommunaler Ebene.

Das Baugesetzbuch (BauGB)

Das BauGB ist das Hauptwerkzeug der städtebaulichen Gesetzgebung und regelt unter anderem die planungsrechtlichen Grundlagen für die Nutzung und Gestaltung von Grundstücken. Es enthält wichtige Bestimmungen zur Grünflächenplanung, etwa im Kontext der Flächennutzungs- und Bebauungspläne:

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Das BNatSchG widmet sich dem Schutz von Natur und Landschaft. Besonders relevant für die Grünflächenordnung sind Bestimmungen rund um den Biotopschutz, den Artenschutz und die Landschaftsplanung:

  • § 30 BNatSchG: Schutz bestimmter Biotope
  • § 39 BNatSchG: Allgemeiner Schutz von Tieren und Pflanzen
  • § 13 BNatSchG: Erstellung von Landschaftsplänen

Landesbauordnungen

Neben den bundesgesetzlichen Regelungen müssen auch die spezifischen Bestimmungen der Landesbauordnungen beachtet werden. Diese beinhalten oft weitergehende Vorschriften zur Ausgestaltung und Nutzung von öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen:

  • Abstandsflächen und Bepflanzungsgebote
  • Regelungen zu Spielplätzen und Erholungsflächen
  • Bestimmungen zur nachhaltigen Pflege und Bewirtschaftung von Grünanlagen

Planungsinstrumente für Gemeinden

Die zielgerichtete Planung von Grünflächen erfordert den Einsatz vielseitiger Planungsinstrumente. Diese helfen, den zukünftigen Bedarf zu ermitteln und die Nutzung der Grünflächen nachhaltig zu gestalten.

Flächennutzungspläne und Bebauungspläne

Flächennutzungspläne legen die geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet fest. Diese Pläne sind das zentrale Planungsinstrument zur Steuerung und Entwicklung der Ortsstruktur und der Flächenverteilung, einschließlich der öffentlichen Grün- und Freiflächen.

Die Flächennutzungspläne werden durch Bebauungspläne konkretisiert. Der Bebauungsplan dient als verbindlicher Bauleitplan für einzelne Teilbereiche des Gemeindegebiets und enthält detaillierte Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung sowie zu Grünflächen.

Beispiele für Festsetzungen in Bebauungsplänen:

  • Grünflächen als explizit ausgewiesene Flächen
  • Grünstreifen zur Begrünung und Abgrenzung von Baugebieten
  • Öffentliche Parkanlagen und Sportflächen

Landschafts- und Grünordnungspläne

Landschaftspläne ergänzen die Bauleitplanung, indem sie Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung, Pflege und Wiederherstellung der Landschaft festlegen:

  • Ökologische Zielstellungen zur Erhaltung und Aufwertung der Landschaft
  • Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt und des Klimaschutzes
  • Umsetzungskonzepte für Natur- und Landschaftsschutzprojekte

Grünordnungspläne fokussieren sich speziell auf die innere Entwicklung von Gemeinden und greifen regelmäßig die Vorgaben des Landschaftsplanes sowie des Bebauungsplans auf. Diese Pläne formulieren präzise Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Grünflächen.

Finanzierung und Förderung von Grünflächenprojekten

Neben planungsrechtlichen Aspekten stellt auch die Finanzierung von Grünflächenprojekten eine bedeutende Herausforderung dar. Die Einnahmequellen für Gemeinden sind oft begrenzt, daher sind Fördermittel und spezielle Finanzierungsmodelle entscheidend für die Realisierung von Grünflächenprojekten.

Städtebauförderung des Bundes

Ein zentrales Instrument zur Finanzierung ist die Städtebauförderung des Bundes. Diese Förderung unterstützt Projekte, die integrativ gestaltet und lokale Ressourcen optimal nutzen:

  • Programm „Zukunft Stadtgrün“: Förderung urbaner Grünflächen
  • Programm „Soziale Stadt“: Nutzung von Grünflächen zur sozialen Integration
  • Programm „Stadtumbau“: Revitalisierung brachliegender Flächen zu Grünanlagen

EU-Förderprogramme

Auch europäische Förderprogramme stellen wichtige Finanzierungsquellen dar. Besonders das LIFE-Programm und die EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)-Initiativen haben in der Vergangenheit zahlreiche Grünflächenprojekte unterstützt:

  • Richtlinie für die nachhaltige Entwicklung städtischer Räume
  • Projekte zur Adaptation an den Klimawandel
  • Ökologische Modernisierung von urbanen Räumen

Praxisbeispiele erfolgreicher Grünflächenplanung

Um einen praxisnahen Einblick zu gewähren, bieten wir einige beispielhafte Projekte erfolgreicher Grünflächengestaltung und -nutzung. Diese Beispiele illustrieren, wie theoretische Vorgaben in der Praxis umgesetzt und zu Benefiten für die Gemeinde umgewandelt werden können.

Stadtpark Leipzig

Der Stadtpark Leipzig ist ein Paradebeispiel für eine gelungene Grünflächenplanung. Er beherbergt eine Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten und ökologische Projekte:

  • Erholungs- und Spielbereiche
  • Kulturelle Veranstaltungen und Freizeitangebote
  • Hochwertige Pflege und nachhaltige Nutzung der Grünflächen

Ökotop Heerdt in Düsseldorf

Das Projekt Ökotop Heerdt ist ein Vorzeigebeispiel für ökologisch orientierte Stadtentwicklung:

  • Rekultivierung brachliegender Industrieflächen
  • Umwelterziehung und Naturschutzarbeit
  • Nutzung erneuerbarer Energien für Flächenbewirtschaftung

Bürgerpark Bremen

Der Bürgerpark Bremen zeigt, wie traditionell gestaltete Parkanlagen nachhaltig weiterentwickelt werden können:

  • Historische Parkgestaltung kombiniert mit modernen Freizeitangeboten
  • Integrierte Pflegekonzepte und Bürgerengagement
  • Veranstaltungen und Bildungsangebote zur Naturvermittlung

Checkliste zur erfolgreichen Umsetzung von Grünflächenprojekten

Um die beschriebenen Maßnahmen effektiv und zielgerichtet umzusetzen, können Gemeinden von einer übersichtlichen Checkliste profitieren. Diese hilft bei der Strukturierung und Vorbereitung entsprechender Projekte.

Vorbereitung und Planung

  • Bedarfsanalyse und Festlegung von Zielsetzungen
  • Einbeziehung der Gemeindemitglieder und öffentlicher Konsultationen
  • Erstellung eines interdisziplinären Planungsteams

Rechtliche Rahmenplanung

  • Prüfung der relevanten Rechtsvorschriften (BauGB, BNatSchG, Landesbauordnung)
  • Erstellung und Abstimmung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
  • Nutzung von Stadtentwicklungs- und Landschaftsplänen

Finanzierung und Fördermittel

  • Recherche passender Förderprogramme (Bund, EU, andere)
  • Erstellung einer detaillierten Finanzplanung
  • Sicherstellung der Mittelbereitstellung und Einbindung von Sponsoren

Umsetzung und Monitoring

  • Durchführung der Bau- und Pflanzarbeiten gemäß den Planungsunterlagen
  • Regelmäßige Überprüfung des Projektfortschritts
  • Einbindung der Bevölkerung durch Informations- und Mitmachangebote

Grünflächenpflege und -nutzung

  • Erstellung eines nachhaltigen Pflegekonzepts
  • Kooperation mit Gartenbau- und Landschaftspflegebetrieben
  • Evaluierung und Anpassung der Maßnahmen bei Bedarf

Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung

  • Kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der Grünflächen
  • Langfristige Sicherstellung von Pflege und Instandhaltung
  • Erarbeitung neuer Nutzungskonzepte und Projekte

FAQs zur Grünflächenordnung

Zum Abschluss beantworten wir einige häufig gestellte Fragen (FAQs), die bei der Grünflächenplanung und -bewirtschaftung in Gemeinden aufkommen können.

Welche Rolle spielt der Landschaftsplan in der Grünflächenordnung?

Der Landschaftsplan dient als zusätzliches Instrument zur Bauleitplanung und formuliert ökologische Zielsetzungen sowie Maßnahmen zur Erhaltung und Aufwertung der Landschaft in der Gemeinde. Er unterstützt die Gemeinde dabei, Natur- und Landschaftsschutzprojekte gezielt umzusetzen.

Wie können Grünflächenprojekte finanziert werden?

Grünflächenprojekte können durch eine Kombination aus kommunalen Mitteln, Förderprogrammen des Bundes und der EU sowie durch Kooperationen mit Sponsoren und der Einwerbung von Spenden finanziert werden. Detaillierte Finanzplanungen und die Prüfung passender Förderprogramme sind dabei entscheidend.

Wie werden Bürger in die Planung und Nutzung von Grünflächen einbezogen?

Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Grünflächenplanung. Durch öffentliche Konsultationen, Informationsveranstaltungen und Mitmachaktionen können Bürger in die Planung und Nutzung eingebunden und ihr Wissen und ihre Wünsche berücksichtigt werden.

Schlusswort

Die Grünflächenordnung in Gemeinden ist ein komplexes, aber essenzielles Thema, das nicht nur zur Erholung und Lebensqualität, sondern auch zum ökologischen Gleichgewicht beiträgt. Durch das Beherzigen der beschriebenen gesetzlichen Grundlagen, planungsrechtlichen Instrumente und Praxisbeispiele können Kommunen gelungene Grünflächenprojekte umsetzen, die nachhaltig und zukunftsfähig sind. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei gerne mit Rat und Tat, um die notwendigen Schritte zu planen und erfolgreich umzusetzen.

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