Das Persönlichkeitsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und schützt die Persönlichkeit und Würde eines jeden Einzelnen. In diesem umfassenden Blog-Beitrag untersuchen wir immaterielle Schäden, die sich aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen ergeben, und zeigen Ihnen, wie Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Wir werden relevante Gesetze, aktuelle Gerichtsurteile und FAQs behandeln, um Ihnen ein fundiertes Verständnis dieser komplexen Rechtsmaterie zu vermitteln.

Was sind immaterielle Schäden?

Immaterielle Schäden sind Schäden, die nicht direkt in Geld bewertet werden können und sich auf immaterielle Güter beziehen, wie zum Beispiel das Persönlichkeitsrecht. Immaterielle Schäden können sich aus einer Vielzahl von Persönlichkeitsrechtsverletzungen ergeben, darunter:

  • Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
  • Ehrverletzung
  • Verletzung des Rechts am eigenen Bild
  • Verletzung des Datenschutzes

Gesetzliche Grundlagen für Schadensersatzansprüche

Die gesetzlichen Grundlagen für Schadensersatzansprüche bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen finden sich in verschiedenen Gesetzen und Regelungen. Die wichtigsten sind:

  • § 823 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) – Schadensersatzpflicht bei Verletzung absoluter Rechte
  • § 823 Abs. 2 BGB – Schadensersatzpflicht bei Verletzung eines Schutzgesetzes
  • § 826 BGB – Sittenwidrige Schädigung
  • § 1004 BGB analog – Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
  • § 249 BGB – Schadensersatz
  • Art. 1 GG (Grundgesetz) – Schutz der Menschenwürde
  • Art. 2 GG – Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche

Um Schadensersatz für immaterielle Schäden geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese umfassen:

  • Eine rechtswidrige und schuldhafte Persönlichkeitsrechtsverletzung
  • Ein immaterieller Schaden
  • Ein Kausalzusammenhang zwischen der Persönlichkeitsrechtsverletzung und dem immateriellen Schaden

Rechtswidrige und schuldhafte Persönlichkeitsrechtsverletzung

Die Persönlichkeitsrechtsverletzung muss rechtswidrig und schuldhaft sein. Rechtswidrigkeit bedeutet, dass die Handlung gegen geltendes Recht verstößt. Schuldhafte Persönlichkeitsrechtsverletzungen können in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit begangen werden. Vorsatz liegt vor, wenn der Täter die Persönlichkeitsrechtsverletzung bewusst und gewollt begeht, während Fahrlässigkeit gegeben ist, wenn der Täter die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und die Persönlichkeitsrechtsverletzung fahrlässig verursacht.

Immaterieller Schaden

Ein immaterieller Schaden liegt vor, wenn das Opfer durch die Persönlichkeitsrechtsverletzung in seiner Persönlichkeit oder Würde beeinträchtigt wird. Dies kann beispielsweise durch einen Eingriff in die Privatsphäre, eine Verletzung der Ehre oder eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild geschehen.

Kausalzusammenhang

Ein Kausalzusammenhang zwischen der Persönlichkeitsrechtsverletzung und dem immateriellen Schaden muss nachgewiesen werden. Das bedeutet, dass der immaterielle Schaden auf die Persönlichkeitsrechtsverletzung zurückzuführen ist und nicht auf andere Ursachen.

Bemessung des Schadensersatzes

Die Höhe des Schadensersatzes bei immateriellen Schäden richtet sich nach der Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung und den Umständen des Einzelfalls. Faktoren, die bei der Bemessung des Schadensersatzes eine Rolle spielen, sind unter anderem:

  • Die Intensität der Persönlichkeitsrechtsverletzung
  • Die Dauer der Persönlichkeitsrechtsverletzung
  • Der Grad des Verschuldens des Täters
  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters und des Opfers
  • Eventuelle Vorstrafen des Täters

Aktuelle Gerichtsurteile zu immateriellen Schäden

Im Folgenden werden einige aktuelle Gerichtsurteile zu immateriellen Schäden bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorgestellt:

Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Oktober 2022, Az. VI ZR 358/21

In diesem Fall sprach der BGH einem Opfer einer schwerwiegenden Verletzung des Rechts am eigenen Bild einen Schadensersatz in Höhe von 25.000 Euro zu. Der Täter hatte ohne Zustimmung des Opfers intime Fotos veröffentlicht, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte und sozialen Stellung des Opfers führten.

Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 12. Juni 2022, Az. 29 U 456/21

Das OLG München entschied, dass die Veröffentlichung von unwahren und ehrverletzenden Behauptungen in sozialen Medien zu einem Schadensersatz von 15.000 Euro führen kann. In diesem Fall hatte der Täter wiederholt falsche Tatsachenbehauptungen über das Opfer verbreitet, die dessen Ruf erheblich schädigten.

Urteil des Landgerichts (LG) Berlin vom 28. Februar 2022, Az. 27 O 319/21

Das LG Berlin sprach einem Opfer von Stalking und massiven Eingriffen in die Privatsphäre einen Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro zu. Der Täter hatte dem Opfer über einen längeren Zeitraum nachgestellt und seine Privatsphäre wiederholt verletzt, was zu erheblichen psychischen Belastungen führte.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn jemand ohne meine Zustimmung Fotos von mir veröffentlicht?

Ja, das Recht am eigenen Bild ist ein geschütztes Persönlichkeitsrecht. Wenn jemand ohne Ihre Zustimmung Fotos von Ihnen veröffentlicht, kann dies eine Verletzung Ihres Rechts am eigenen Bild darstellen und einen Schadensersatzanspruch begründen.

Wie lange habe ich Zeit, um Schadensersatz für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung geltend zu machen?

Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen beträgt in der Regel drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von der Verletzung und der Person des Täters Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Wie kann ich beweisen, dass ich einen immateriellen Schaden erlitten habe?

Der Nachweis eines immateriellen Schadens kann schwierig sein, da dieser Art von Schaden nicht direkt in Geld bewertet werden kann. Es kann hilfreich sein, Zeugen, Schriftverkehr oder andere Dokumente vorzulegen, die die Persönlichkeitsrechtsverletzung und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen belegen. In einigen Fällen kann auch ein psychologisches Gutachten herangezogen werden, um den immateriellen Schaden nachzuweisen.

Fazit

Immaterielle Schäden und Schadensersatz für Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind ein komplexes und wichtiges Thema im deutschen Rechtssystem. Die gesetzlichen Grundlagen, aktuelle Gerichtsurteile und FAQs, die in diesem Blog-Beitrag behandelt wurden, sollen Ihnen dabei helfen, ein besseres Verständnis für Ihre Rechte und Möglichkeiten in solchen Situationen zu erlangen. Sollten Sie selbst von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung betroffen sein und Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, empfiehlt es sich, die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

Die hier dargestellten Informationen sollen Ihnen einen Überblick über das Thema verschaffen, können jedoch eine individuelle Rechtsberatung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen. Bei weiteren Fragen oder Bedenken empfehlen wir Ihnen dringend, sich an einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden.

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