In unserer zunehmend digitalisierten Welt spielen Datenschutz und Informationsfreiheit eine herausragende Rolle. Dieser Artikel soll Ihnen einen umfassenden Überblick über das Informationsrecht mit besonderem Schwerpunkt auf Datenschutz und Informationsfreiheit geben. Wir werden Gesetze, aktuelle Gerichtsurteile und FAQs betrachten, um Ihre Rechte und Pflichten besser zu verstehen.

Gliederung

  • Einleitung in das Informationsrecht
  • Rechtliche Grundlagen
  • Datenschutz
  • Informationsfreiheit
  • Gerichtsurteile und Beispiele
  • FAQs
  • Fazit

Einleitung in das Informationsrecht

Das Informationsrecht ist ein interdisziplinärer Rechtsbereich, der die Regelungen und Prinzipien zum Umgang mit Informationen in der modernen Informationsgesellschaft umfasst. Es beinhaltet unter anderem Regelungen zum Datenschutz, zur Informationsfreiheit, zum Urheberrecht und zum Telekommunikationsrecht. In diesem Beitrag liegt der Fokus auf den Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für Datenschutz und Informationsfreiheit finden sich sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Im Folgenden werden die wichtigsten Gesetze und Regelungen vorgestellt.

Nationale Gesetze

  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Das BDSG regelt den Schutz personenbezogener Daten, die durch private Unternehmen und öffentliche Stellen verarbeitet werden.
  • Landesdatenschutzgesetze: Die Landesdatenschutzgesetze setzen das BDSG auf Länderebene um und ergänzen es durch landesspezifische Regelungen.
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Das IFG gewährt jedermann das Recht, Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden zu erhalten.
  • Landesinformationsfreiheitsgesetze: Die Landesinformationsfreiheitsgesetze setzen das IFG auf Länderebene um und ergänzen es durch landesspezifische Regelungen.

Internationale Regelungen

  • Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die DSGVO ist eine EU-weite Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vereinheitlicht.
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Die Charta enthält in Artikel 8 das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten und in Artikel 42 das Grundrecht auf Zugang zu Dokumenten der Europäischen Union.
  • Konvention 108 des Europarates: Die Konvention zum Schutz des Menschen bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der den grenzüberschreitenden Datenschutz regelt.

Datenschutz

Der Datenschutz zielt darauf ab, das Persönlichkeitsrecht und die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu schützen. Im Folgenden werden die Grundprinzipien des Datenschutzes und die wichtigsten Pflichten von Datenverarbeitern und -nutzern erläutert.

Grundprinzipien des Datenschutzes

  • Rechtmäßigkeit: Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss auf einer gesetzlichen Grundlage oder auf der Einwilligung der betroffenen Person beruhen.
  • Zweckbindung: Personenbezogene Daten dürfen nur für den Zweck erhoben werden, für den sie ursprünglich gesammelt wurden, und nicht für andere Zwecke verwendet werden.
  • Datensparsamkeit: Es dürfen nur so viele personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, wie für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
  • Transparenz: Betroffene Personen müssen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden, einschließlich der Zwecke, der Rechtsgrundlage und der Speicherdauer.
  • Sicherheit: Personenbezogene Daten müssen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung geschützt werden.

Pflichten von Datenverarbeitern und -nutzern

  • Informationspflicht: Datenverarbeiter und -nutzer müssen die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren.
  • Auskunftsrecht: Betroffene Personen haben das Recht, von Datenverarbeitern und -nutzern Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung: Betroffene Personen haben das Recht, die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.
  • Recht auf Löschung: Betroffene Personen haben das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind oder die Einwilligung widerrufen wurde.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Betroffene Personen haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn sie die Richtigkeit der Daten bestreiten oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Betroffene Personen haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und an einen anderen Datenverarbeiter zu übermitteln.
  • Widerspruchsrecht: Betroffene Personen haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen.
  • Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen: Datenverarbeiter und -nutzer müssen Datenschutzverletzungen unverzüglich der zuständigen Datenschutzbehörde und gegebenenfalls den betroffenen Personen melden.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Bei Verarbeitungsvorgängen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen, müssen Datenverarbeiter und -nutzer eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen.
  • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB): Unternehmen und Behörden, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen einen DSB bestellen, der die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen überwacht und berät.

Informationsfreiheit

Die Informationsfreiheit ist das Recht des Einzelnen, Zugang zu Informationen, insbesondere zu amtlichen Dokumenten und Informationen von staatlichen Stellen, zu erhalten. Im Folgenden werden die Grundprinzipien der Informationsfreiheit und die wichtigsten Rechte und Pflichten erläutert.

Grundprinzipien der Informationsfreiheit

  • Transparenz: Staatliche Stellen sind verpflichtet, Informationen und Dokumente zugänglich zu machen, um eine transparente und nachvollziehbare Verwaltung und Entscheidungsfindung zu gewährleisten.
  • Offenheit: Informationsfreiheit bedeutet, dass Informationen und Dokumente grundsätzlich für jedermann zugänglich sein sollten, unabhängig von Nationalität, Wohnsitz oder anderen Kriterien.
  • Recht auf Zugang: Jeder hat das Recht, Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten von staatlichen Stellen zu erhalten, ohne Angabe von Gründen oder besonderen Interessen.
  • Verhältnismäßigkeit: Das Recht auf Informationsfreiheit unterliegt Einschränkungen zum Schutz berechtigter Interessen Dritter, der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung.

Rechte und Pflichten im Rahmen der Informationsfreiheit

  • Auskunftsrecht: Jeder hat das Recht, von staatlichen Stellen Auskunft über Informationen und Dokumente zu erhalten, die in ihrem Besitz oder ihrer Kontrolle sind.
  • Recht auf Zugang: Jeder hat das Recht, amtliche Dokumente und Informationen in der Form einzusehen, in der sie bei der staatlichen Stelle vorhanden sind, oder auf Antrag eine Kopie zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung: Jeder hat das Recht, die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Informationen in amtlichen Dokumenten zu verlangen, die ihn betreffen.
  • Ablehnung des Zugangs: Staatliche Stellen können den Zugang zu Informationen und Dokumenten verweigern, wenn dies zum Schutz berechtigter Interessen Dritter, der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung erforderlich ist.
  • Widerspruchsrecht: Jeder hat das Recht, gegen die Ablehnung des Zugangs zu amtlichen Informationen und Dokumenten Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einzuleiten.

Gerichtsurteile und Beispiele

Im Folgenden werden einige aktuelle Gerichtsurteile und Beispiele im Bereich Datenschutz und Informationsfreiheit vorgestellt, die die praktische Anwendung der Gesetze und Regelungen veranschaulichen.

Datenschutz

  • EuGH-Urteil zur „Recht auf Vergessenwerden“: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Jahr 2014, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google verpflichtet sind, Links zu personenbezogenen Daten aus ihren Suchergebnissen zu entfernen, wenn die betroffene Person dies verlangt und die Informationen nicht mehr aktuell oder relevant sind (C-131/12).
  • Bußgeld gegen Facebook wegen Datenschutzverstößen: Im Jahr 2019 verhängte das Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Bußgeld in Höhe von 2 Millionen Euro gegen Facebook wegen Verstößen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  • Landesdatenschutzbeauftragter gegen WhatsApp: Im Jahr 2017 verbot der Hamburgische Datenschutzbeauftragte WhatsApp, die Daten seiner Nutzer ohne deren Einwilligung an den Mutterkonzern Facebook weiterzugeben, da dies gegen das Datenschutzrecht verstößt.

Informationsfreiheit

  • BVerwG-Urteil zur Informationsfreiheit und Geschäftsgeheimnissen: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied im Jahr 2018, dass Geschäftsgeheimnisse und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse kein absolutes Hindernis für den Zugang zu amtlichen Informationen darstellen, sondern im Einzelfall gegen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit abgewogen werden müssen (10 C 6.16).
  • VG Berlin zur Informationsfreiheit und Vertragsunterlagen: Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Jahr 2016, dass ein Antragsteller im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes Zugang zu Vertragsunterlagen der Berliner Wasserbetriebe erhalten kann, da das öffentliche Interesse an Transparenz und Kontrolle der öffentlichen Auftragsvergabe Vorrang hat vor den geschützten Interessen der Vertragspartner (VG 2 K 71.15).
  • OVG NRW zur Informationsfreiheit und Polizeiakten: Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschied im Jahr 2017, dass Polizeiakten grundsätzlich dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen und der Zugang zu diesen Akten nur unter bestimmten Voraussetzungen verweigert werden kann, etwa zum Schutz von Ermittlungen oder der öffentlichen Sicherheit (15 A 1422/15).

FAQs

In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit.

Datenschutz

  1. Welche Informationen gelten als personenbezogene Daten?
    Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie zum Beispiel Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Geburtsdatum.
  2. Müssen alle Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
    Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn sie mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, oder wenn sie einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen.
  3. Wie lange dürfen personenbezogene Daten gespeichert werden?
    Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den ursprünglichen Zweck erforderlich ist oder solange es gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Speicherdauer muss in der Datenschutzerklärung angegeben werden.

Informationsfreiheit

  1. An wen kann ich mich wenden, um Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten?
    Sie können sich an die zuständige Behörde oder Stelle wenden, die im Besitz der gewünschten Informationen ist, oder an die Informationsfreiheitsbeauftragten der jeweiligen Behörde.
  2. Wie lange dauert es, bis ich Zugang zu den angefragten Informationen erhalte?
    Die Behörde muss in der Regel innerhalb von einem Monat nach Eingang des Antrags auf Informationszugang entscheiden. In begründeten Fällen kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden.
  3. Kann der Zugang zu amtlichen Informationen verweigert werden?
    Der Zugang zu amtlichen Informationen kann verweigert werden, wenn dies zum Schutz berechtigter Interessen Dritter, der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung erforderlich ist oder wenn die Informationen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten.

Fazit

Der Schutz von Datenschutz und Informationsfreiheit ist ein zentraler Bestandteil des Informationsrechts und der modernen Informationsgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen und Regelungen auf nationaler und internationaler Ebene sollen das Persönlichkeitsrecht und die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen schützen, während sie gleichzeitig Transparenz, Offenheit und Zugang zu Informationen gewährleisten. Durch das Verständnis der Gesetze, aktueller Gerichtsurteile und der Rechte und Pflichten im Bereich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit können Bürger und Unternehmen ihre Rechte wahrnehmen und ihre Pflichten erfüllen.

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