Als erfahrene Kanzlei haben wir schon viele Mandanten bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Kommissionsverträgen beraten. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen ausführlichen Überblick über das Thema Kommissionsvertrag geben. Wir werden die grundlegenden Aspekte, wichtige Bestandteile, rechtliche Konsequenzen und im Zusammenhang stehende aktuelle Gerichtsurteile behandeln.

Außerdem werden wir häufig gestellte Fragen beantworten, um Ihnen ein umfassendes Verständnis dieser Vertragsart zu ermöglichen.

Grundlagen des Kommissionsvertrags

Ein Kommissionsvertrag ist ein Handelsgeschäft, bei dem eine Partei (der Kommissionär) Waren oder Wertpapiere im eigenen Namen, aber auf Rechnung einer anderen Partei (des Kommittenten) veräußert oder erwirbt. Der Kommissionär handelt somit als Vermittler und repräsentiert die Interessen des Kommittenten. Die gesetzliche Grundlage für den Kommissionsvertrag findet sich im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) in den §§ 383-406.

Wichtige Bestandteile eines Kommissionsvertrags

Um einen Kommissionsvertrag rechtssicher zu gestalten, sollten die folgenden Punkte unbedingt beachtet und im Vertrag geregelt werden:

  • Bezeichnung der Vertragsparteien
  • Umfang der zu erbringenden Leistungen
  • Art der Waren oder Wertpapiere, die Gegenstand des Kommissionsvertrags sind
  • Pflichten des Kommissionärs, wie z.B. Einholung von Informationen, Prüfung der Ware und ordnungsgemäße Lagerung
  • Honorarregelung, z.B. Festhonorar, Provision oder Kostenerstattung
  • Zahlungsmodalitäten und -termine
  • Haftung und Gewährleistung
  • Regelungen zur Beendigung des Vertragsverhältnisses, z.B. Kündigung, Fristen und Formalien
  • Geltendes Recht und Gerichtsstand

Rechtliche Konsequenzen eines Kommissionsvertrags

Bei der Durchführung eines Kommissionsvertrags können unterschiedliche rechtliche Konsequenzen auftreten. In diesem Abschnitt werden wir die wichtigsten rechtlichen Aspekte eines Kommissionsvertrags beleuchten.

Pflichten des Kommissionärs

  • Sorgfaltspflicht (§ 384 HGB): Der Kommissionär hat bei der Durchführung des Kommissionsgeschäfts die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden. Er haftet für Verschulden seiner Leute und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen bedient.
  • Information und Berichtspflicht (§ 387 HGB): Der Kommissionär hat den Kommittenten unverzüglich über das Geschäft und dessen Abwicklung zu informieren und gegebenenfalls Rechnungslegung zu erstatten.
  • Übergabe und Lagerung der Ware (§ 389, 390 HGB): Der Kommissionär hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware ordnungsgemäß übergeben und gelagert wird.
  • Rechtzeitige Kauf- oder Verkaufsabwicklung (§ 391, 392 HGB): Der Kommissionär hat den Kauf oder Verkauf der Ware möglichst optimal und rechtzeitig abwickeln.

Rechte und Pflichten des Kommittenten

  • Zahlungspflicht: Der Kommittent ist verpflichtet, dem Kommissionär das vereinbarte Honorar für das Kommissionsgeschäft zu zahlen.
  • Ausgleichsanspruch bei Rücktritt (§ 394 HGB): Tritt der Kommittent vom Kommissionsvertrag zurück, ohne dass der Kommissionär eine Pflicht verletzt hat, so steht dem Kommissionär ein Ausgleichsanspruch zu.
  • Gewährleistungsansprüche (§ 397 HGB): Für Mängel der vermittelten Ware gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Wurden Zusicherungen an den Käufer getroffen, hat der Kommittent den Kommissionär von daraus resultierenden Ansprüchen freizustellen.

Haftung und Schadensersatz

Verletzt eine Vertragspartei schuldhaft ihre vertraglichen Pflichten, so kann die andere Partei Schadensersatz gemäß §§ 280 ff. BGB verlangen. Der zu ersetzende Schaden umfasst sowohl den entgangenen Gewinn als auch sonstige Vermögensschäden. Eine Haftungsbeschränkung ist durch vertragliche Vereinbarung möglich, in bestimmten Fällen aber gesetzlich ausgeschlossen, z.B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Aktuelle Gerichtsurteile zum Kommissionsvertrag

Im Folgenden werden einige aktuelle Gerichtsurteile zum Thema Kommissionsvertrag vorgestellt, die Aufschluss über die praktische Rechtsprechung geben und für das Verständnis der Materie nützlich sind.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.07.2017 – VIII ZR 189/16

In diesem Fall ging es um die Frage, ob ein Autohändler, der ein Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft, verpflichtet ist, auf die Kommissionsbasis hinzuweisen. Der BGH hat entschieden, dass ein Autoverkäufer, der im Kundenauftrag handelt, ausdrücklich auf die Kommissionsbasis hinweisen muss, um den Verbraucher über die genauen Bedingungen des angebotenen Kaufvertrags aufzuklären.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.06.2015 – VIII ZR 216/14

Dieses Urteil beschäftigt sich mit der Frage, ob der Kommissionär bei einer Veräußerung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens für Mängel der vermittelten Ware haftet. Der BGH entschied, dass der Kommissionär auch in Insolvenzverfahren Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt sein kann, wenn er als Vertreter des (mittlerweile insolventen) Kommittenten handelt. Die Haftung des Kommissionärs kann jedoch im Einzelfall begrenzt sein, wenn der Kommittent insolvent ist und die Gewährleistungsansprüche gegen ihn wertlos werden.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2017 – I-10 U 101/16

In diesem Fall verletzte ein Kommissionär seine Pflicht zur Versicherung der im Rahmen eines Kommissionsvertrags übergebenen Ware. Das OLG Düsseldorf entschied, dass der Kommissionär, der eine solche Versicherungspflicht schuldhaft verletzt, dem Kommittenten zum Schadensersatz verpflichtet ist. Dabei hat er den tatsächlich eingetretenen Schaden, der durch die fehlende Versicherung nicht ausgeglichen wurde, zu ersetzen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kommissionsvertrag

Ist ein schriftlicher Kommissionsvertrag zwingend erforderlich?

Grundsätzlich gibt es für den Abschluss eines Kommissionsvertrags keine gesetzliche Schriftformvorschrift. Der Vertrag kann also auch mündlich geschlossen werden. Allerdings ist aus Beweisgründen dringend zu empfehlen, den Vertrag schriftlich festzuhalten, um spätere Streitigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden.

Können auch private Personen einen Kommissionsvertrag abschließen?

Obwohl der Kommissionsvertrag im Handelsgesetzbuch geregelt ist, können auch private Personen einen solchen Vertrag abschließen. In diesem Fall gelten die Regelungen des HGB entsprechend, soweit sie auf das Vertragsverhältnis anwendbar sind.

Kann ein Kommissionsvertrag gekündigt werden?

Ein Kommissionsvertrag kann grundsätzlich von beiden Vertragsparteien gekündigt werden, sofern keine abweichende Regelung im Vertrag getroffen wurde. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und es empfiehlt sich, eine angemessene Kündigungsfrist zu vereinbaren.

Was passiert bei Insolvenz des Kommittenten?

Wird über das Vermögen des Kommittenten ein Insolvenzverfahren eröffnet, hat dies Auswirkungen auf das Kommissionsverhältnis. Der Insolvenzverwalter kann entscheiden, ob er den Kommissionsvertrag erfüllen oder kündigen möchte. Die Rechte und Ansprüche des Kommissionärs sind in diesem Fall in der Insolvenzordnung geregelt und können eingeschränkt sein.

In welchem Umfang haftet der Kommissionär für Verlust oder Beschädigung der Ware?

Der Kommissionär haftet für Verlust oder Beschädigung der Ware im Rahmen seiner Sorgfalts- und Obhutspflichten gemäß § 384 HGB. Wird die Ware infolge von Verschulden des Kommissionärs beschädigt oder kommt sie abhanden, haftet der Kommissionär für den daraus entstehenden Schaden. Eine vertragliche Haftungsbegrenzung ist möglich, jedoch muss dabei auch die Interessenlage des Kommittenten berücksichtigt werden.

Kommissionsvertrag: Die Wichtigkeit im Handelsverkehr

Der Kommissionsvertrag ist eine wichtige und weit verbreitete Vertragsform im Handelsverkehr. Er ermöglicht es, dass ein Kommissionär für einen Kommittenten Waren kauft oder verkauft. Dabei ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen und die speziellen Pflichten und Rechte der Vertragsparteien zu kennen, um Rechtsstreitigkeiten oder Haftungsfallen zu vermeiden. Sollten Sie noch Fragen zum Thema Kommissionsvertrag haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden.

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