Krank während einer Freistellung – das ist ein Thema, das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beschäftigt. Was geschieht, wenn ein Mitarbeiter während einer Freistellung erkrankt? Hat dieser Anspruch darauf, die durch Krankheit verpasste Freistellung nachzuholen, oder bleibt es bei der ursprünglich vereinbarten Freistellungsdauer?

In diesem Blog-Beitrag werfen wir einen detaillierten Blick auf die verschiedenen Aspekte dieses Themas und klären die rechtlichen Fragestellungen rund um die sogenannte „Krankheit während Freistellung“. Dabei stützen wir uns auf die neueste Rechtsprechung und verwenden Beispiele aus der Praxis, um ein tieferes Verständnis der Materie zu ermöglichen.

Inhaltsverzeichnis:

1. Grundsätzliche Regelungen zur Freistellung
2. Arten von Freistellungen
3. Krankmeldung bei Freistellung: Was gilt rechtlich?
4. Krank während Freistellung: Hat der Mitarbeiter Anspruch auf Nachholung der verpassten Freistellung?
5. Wie sollte ein Arbeitgeber in solchen Fällen vorgehen?
6. Häufig gestellte Fragen zu Krankheit während Freistellungen
7. Fallbeispiele und Praxisempfehlungen
8. Checkliste für Arbeitgeber

Grundsätzliche Regelungen zur Freistellung

Unter Freistellung versteht man die einseitige Anordnung des Arbeitgebers, dass ein Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht entbunden ist und daher nicht zur Arbeit erscheinen muss. Während der Freistellung bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestehen, es sei denn, es handelt sich um eine unbezahlte Freistellung. In der Regel erfolgt die Freistellung aus betrieblichen Gründen oder aufgrund von Arbeits- oder Tarifvertragsbestimmungen.

Eine Freistellung kann auch im Zuge einer Kündigung ausgesprochen werden, um dem gekündigten Mitarbeiter die Suche nach einer neuen Stelle zu ermöglichen. In einem solchen Fall spricht man von einer Freistellung im rechtlichen Sinne.

Arten von Freistellungen

Freistellungen können unterschiedliche Ursprünge und Gründe haben. In der Praxis unterscheidet man vor allem zwischen:

  • bezahlten und unbezahlten Freistellungen,
  • betrieblichen und persönlichen Freistellungen,
  • einvernehmlichen und einseitig angeordneten Freistellungen sowie
  • Freistellungen im Rahmen von Kündigungen.

Krankmeldung bei Freistellung: Was gilt rechtlich?

Grundsätzlich gelten für die Krankmeldung bei Freistellungen die gleichen Regeln wie für kranke Arbeitnehmer, die nicht freigestellt sind. Dies bedeutet, dass der Mitarbeiter den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren muss. Ebenso gilt die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag der Krankheit, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich verlangt.

Krank während Freistellung: Hat der Mitarbeiter Anspruch auf Nachholung der verpassten Freistellung?

Die Frage, ob ein Mitarbeiter, der während seiner Freistellung erkrankt, einen Anspruch darauf hat, die verpasste Freistellung nachzuholen, ist in der Rechtsprechung umstritten. Im Folgenden stellen wir die gängigsten Argumentationslinien vor:

Kein Anspruch auf Nachholung

Einige juristische Stimmen vertreten die Auffassung, dass ein Arbeitnehmer, der während seiner Freistellung erkrankt, keinen Anspruch auf Nachholung hat. Die Begründung dafür liegt in der Definition der Freistellung: Durch die Freistellung ist der Arbeitnehmer bereits von seiner Arbeitspflicht entbunden und hat somit keinen weiteren Nachholanspruch.

Anspruch auf Nachholung

Andere Rechtsprechungen gehen davon aus, dass ein Arbeitnehmer, der während einer Freistellung erkrankt, sehr wohl einen Anspruch auf Nachholung der verpassten Freistellung hat, insbesondere wenn die Freistellung nach § 3 Abs. 1 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) aufgrund von Krankheit zu kurz bemessen war. Die Begründung dafür ist, dass der Mitarbeiter auch während der Freistellung grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat und daher einen Anspruch darauf hat, die Freistellung nachzuholen, wenn er krankheitsbedingt nicht in der Lage war, sie in vollem Umfang wahrzunehmen.

Ermessensspielraum des Arbeitgebers

In einigen Fällen kann der Arbeitgeber Ermessensspielraum haben, ob er die Nachholung der verpassten Freistellung gewährt oder nicht. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Freistellung aufgrund von Arbeits- oder Tarifvertragsbestimmungen erfolgte und eine entsprechende Regelung im Vertrag vorgesehen ist.

Wie sollte ein Arbeitgeber in solchen Fällen vorgehen?

Da die Rechtslage in Bezug auf die Nachholung von Freistellung bei Krankheit nicht eindeutig geklärt ist, empfiehlt es sich für Arbeitgeber, im Einzelfall den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. Generell kann es sinnvoll sein, im Rahmen von (Arbeits-)Vertragsverhandlungen schon im Vorfeld Regelungen zu treffen, die die Handhabung von Krankheit während Freistellungen klären.

Häufig gestellte Fragen zu Krankheit während Freistellungen

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zum Thema Krank während Freistellung:

Muss ich als Arbeitgeber bei Krankheit während Freistellung Entgeltfortzahlung leisten?

Ja, trotz Krankheit während der Freistellung hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern er die gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflichten erfüllt und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt.

Kann ich als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer während einer Krankschreibung freistellen?

Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer auch während einer Krankschreibung freistellen, allerdings hat dies keine Konsequenzen für den laufenden Krankheitszeitraum oder die Entgeltfortzahlung. Die Freistellung würde dann für den Zeitraum nach Ende der Krankschreibung wirksam.

Fallbeispiele und Praxisempfehlungen

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige anonymisierte Fallbeispiele aus unserer Beratungspraxis präsentieren, die Ihnen das Thema Krank während Freistellung näherbringen:

Fallbeispiel 1: Krankmeldung während unbezahlter Freistellung

Ein Arbeitnehmer befindet sich in einer unbezahlten Freistellung und erkrankt währenddessen. Er meldet sich fristgerecht krank und legt eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. In diesem Fall empfehlen wir dem Arbeitgeber, die Entgeltfortzahlung während der Krankschreibung zu leisten. Sollte die Freistellung anschließend noch andauern, bleibt die Freistellung für den verbleibenden Zeitraum bestehen, und der Arbeitnehmer hat in der Regel keinen Anspruch auf Nachholung der Freistellung.

Fallbeispiel 2: Erkrankung während einer betriebsbedingten Freistellung

Ein Arbeitnehmer wird im Rahmen einer betriebsbedingten Freistellung freigestellt und erkrankt während dieser Zeit. Der Arbeitnehmer teilt dies dem Arbeitgeber fristgerecht mit und legt eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer möglicherweise einen Anspruch auf Nachholung der Freistellung geltend machen. Arbeitgeber sollten sich aufgrund der unklaren Rechtslage im Einzelfall rechtlich beraten lassen und eine einvernehmliche Regelung mit dem Arbeitnehmer anstreben.

Checkliste für Arbeitgeber

Abschließend möchten wir Ihnen als Arbeitgeber eine Checkliste an die Hand geben, die Ihnen bei der Handhabung von Krankheit während Freistellungen helfen kann:

  • Prüfen Sie, ob der Arbeitnehmer die gesetzlichen Meldepflichten bei Arbeitsunfähigkeit erfüllt hat.
  • Gewähren Sie bei berechtigten Krankmeldungen die Entgeltfortzahlung, auch während einer Freistellung.
  • Berücksichtigen Sie die Rechtslage zum Thema Nachholung von Freistellungen und ziehen Sie im Zweifel eine rechtliche Beratung hinzu.
  • Treffen Sie im Rahmen von Arbeitsvertragsverhandlungen klärende Regelungen zur Handhabung von Krankheit während Freistellungen.
  • Führen Sie bei Unsicherheiten und Streitfällen einvernehmliche Gespräche mit dem Arbeitnehmer, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

Die Frage der Nachholung von Freistellungen bei Krankheit während dieser ist rechtlich nicht eindeutig geklärt und kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Herausforderung darstellen. Dennoch können viele Probleme durch klare vertragliche Regelungen und offene Kommunikation vermieden werden. Zögern Sie nicht, bei Unsicherheiten und strittigen Fällen eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

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