Das Krankengeld ist eine grundlegende soziale Absicherung für gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall in Anspruch genommen werden kann. Als Ersatz für den entgangenen Arbeitslohn soll es den Lebensunterhalt und entstehende Kosten abdecken.

Dieser umfassende Blog-Beitrag behandelt die verschiedenen Aspekte rund um das Krankengeld, wie Voraussetzungen, Berechnung, gesonderte Regelungen für Selbstständige und Freiberufler sowie aktuelle Gerichtsurteile und die Beantwortung häufig gestellter Fragen. Durch die Auseinandersetzung mit der Thematik erhalten Sie einen fundierten Einblick in Ihre Rechte und Ansprüche beim Krankengeld.

Inhalt

  1. Einführung: Was ist Krankengeld und warum ist es wichtig?
  2. Voraussetzungen für Anspruch auf Krankengeld
  3. Krankengeld berechnen: Höhe und Dauer
  4. Krankengeld bei Selbstständigen und Freiberuflern
  5. Aktuelle Gerichtsurteile und deren Auswirkungen auf Krankengeld
  6. FAQs zum Krankengeld
  7. Fazit: Krankengeld als wichtige soziale Absicherung

Einführung: Was ist Krankengeld und warum ist es wichtig?

Das Krankengeld ist eine finanzielle Entschädigung, die gesetzlich Versicherte bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall erhalten. Es dient als Ersatz für den entgangenen Arbeitslohn und soll den Versicherten finanziell absichern, während sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht arbeiten können. Das Krankengeld ist eine wichtige soziale Sicherung, um in Krankheitsphasen den Lebensunterhalt zu sichern sowie entstehende Kosten abzudecken.

Voraussetzungen für Anspruch auf Krankengeld

Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, müssen gesetzlich Versicherte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt und umfassen im Wesentlichen die folgenden Bedingungen:

  • Versicherung: Der Anspruchsteller muss gesetzlich krankenversichert sein und dabei entweder pflicht- oder freiwillig versichert sein, wobei in beiden Fällen eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld bestehen muss.
  • Arbeitsunfähigkeit: Der Anspruchsteller muss aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sein, das bedeutet, dass er seine Arbeit nicht oder nur eingeschränkt ausüben kann.
  • Ärztliche Bescheinigung: Die Arbeitsunfähigkeit muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, welches spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse einzureichen ist.
  • Ausgeschöpfte Lohnfortzahlung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Falle von Krankheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung zu leisten. Das Krankengeld setzt somit erst nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung ein.

Krankengeld berechnen: Höhe und Dauer

Die Höhe des Krankengeldes bemisst sich nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt des Anspruchstellers. Grundsätzlich beträgt das Krankengeld 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch maximal 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Dabei wird auf die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze geachtet, die für das Jahr 2021 bei monatlich 4.837,50 Euro liegt.

Die Dauer des Krankengeldanspruchs hängt von der Art der Erkrankung und der Dauer der Arbeitsunfähigkeit ab. Generell können Versicherte für dieselbe Krankheitsursache bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld beziehen. Bei unterschiedlichen Krankheitsursachen verlängert sich der Zeitraum nicht automatisch; hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob und inwieweit verlängerte Ansprüche bestehen. Findet während der Krankengeldbezugsdauer eine stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt statt, verlängert sich die Dauer des Krankengeldanspruchs entsprechend.

Krankengeld bei Selbstständigen und Freiberuflern

Selbstständige und Freiberufler sind grundsätzlich nicht automatisch gesetzlich krankenversichert und haben daher keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie können sich jedoch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern und optional eine Krankengeldversicherung abschließen. Hierbei haben Selbstständige die Wahl zwischen verschiedenen Varianten:

  • Wahltarif: Selbstständige können einen Wahltarif wählen, der ihnen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld gewährt. Die Höhe ist abhängig von ihrem monatlichen Einkommen und den jeweiligen Vereinbarungen mit der Krankenkasse.
  • Krankentagegeldversicherung: Bei einer privaten Krankentagegeldversicherung wird ein festgelegter Tagessatz im Krankheitsfall gezahlt. Hierbei können die Selbstständigen die Höhe des Tagessatzes und den Beginn der Leistungszahlung selbst entscheiden.
  • Erweiterte Versicherung: Eine Kombination aus gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankentagegeldversicherung ist ebenfalls möglich, um sowohl den Schutz der gesetzlichen Versicherung als auch eine individuell angepasste Absicherung im Krankheitsfall zu erreichen.

Selbstständige und Freiberufler müssen bei den jeweiligen Optionen die Kosten der Beiträge sowie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Krankengeldlösungen gegeneinander abwägen, um die optimale Absicherung für ihre individuelle Situation zu finden.

Aktuelle Gerichtsurteile und deren Auswirkungen auf Krankengeld

Das Krankengeldrecht ist ständig im Wandel, da Gerichtsentscheidungen und neue Gesetze immer wieder für Anpassungen sorgen. Einige aktuelle Urteile, die das Krankengeld betreffen, sind im Folgenden aufgeführt:

  • Bundessozialgericht, Urteil vom 20. Dezember 2017, Az. B 1 KR 10/17 R: In diesem Urteil wurde klargestellt, dass Versicherte kein Krankengeld für Samstage erhalten, an denen sie grundsätzlich keine Arbeitsleistung erbringen.
  • Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14. November 2017, Az. L 16 KR 222/16: Dieses Urteil betrifft den Anspruch auf Krankengeld, wenn ein schon länger erkrankter Versicherter unmittelbar vor der geplanten Wiederaufnahme der Arbeit erneut erkrankt. Das Gericht stellte klar, dass maßgeblich für den Anspruch auf Krankengeld ist, wann die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt und erneut festgestellt wurde.
  • Sozialgericht Detmold, Urteil vom 11. Mai 2016, Az. S 5 KR 466/14: In diesem Urteil entschied das Gericht, dass Versicherte ihr Krankengeld auch im Ausland beziehen können, sofern die Auslandsaufenthalte das Ziel der Gesundheitsförderung verfolgen und ärztlich verordnet sind.

Diese Urteile zeigen exemplarisch, wie das Krankengeldrecht fortlaufend angepasst wird und betroffene Versicherte sich stets über neue Entwicklungen informieren sollten, um ihre Ansprüche bestmöglich zu realisieren.

FAQs zum Krankengeld

In diesem Abschnitt werden einige häufig gestellte Fragen zum Krankengeld und ihren Beantwortungen dargestellt:

Kann ich während des Krankengeldbezugs in den Urlaub fahren?

Grundsätzlich ist eine Urlaubsreise während des Krankengeldbezugs möglich. Allerdings sollte diese Reise im Rahmen der Genesungsförderung oder -erhaltung erfolgen und von Ihrem behandelnden Arzt empfohlen sein. Zudem müssen Sie vorab Ihre Krankenkasse davon in Kenntnis setzen und sich eine Genehmigung einholen.

Was passiert, wenn ich während des Krankengeldbezugs gekündigt werde?

Wird das Arbeitsverhältnis während des Krankengeldbezugs gekündigt, hat dies in der Regel keine Auswirkungen auf den Anspruch auf Krankengeld. Sofern Sie weiterhin arbeitsunfähig und krankgeschrieben sind, erhalten Sie das Krankengeld bis zum Ablauf der maximalen Bezugsdauer von 78 Wochen. Danach sollten Sie sich bezüglich möglicher Arbeitslosengeldansprüche bei der Agentur für Arbeit erkundigen.

Wann endet der Anspruch auf Krankengeld?

Der Krankengeldanspruch endet, sobald die Arbeitsunfähigkeit endet und Sie wieder arbeitsfähig sind bzw. Ihre Krankenkasse dies feststellt. Die maximale Bezugsdauer von 78 Wochen kann ebenfalls das Ende des Krankengeldanspruchs bedeuten. Darüber hinaus endet der Krankengeldanspruch auch bei Eintritt ins Rentenalter oder bei einer Veränderung in Ihrem Versicherungsstatus.

Kann ich während des Krankengeldbezugs gekündigt werden?

Ein Arbeitgeber kann auch während Ihres Krankengeldbezugs eine Kündigung aussprechen. Dabei gelten jedoch die allgemeinen Kündigungsschutzbestimmungen. Eine krankheitsbedingte Kündigung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, etwa wenn aufgrund der Krankheit eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vorliegt oder eine negative Gesundheitsprognose besteht.

Wie kann ich gegen eine Ablehnung des Krankengeldes vorgehen?

Wurde Ihr Anspruch auf Krankengeld abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch bei der zuständigen Krankenkasse einzulegen. Wird Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben. In solchen Fällen ist es in der Regel ratsam, anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Fazit: Krankengeld als wichtige soziale Absicherung

Das Krankengeld ist eine essenzielle finanzielle Unterstützung für gesetzlich Versicherte bei längerer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall. Es gewährleistet einen teilweisen Ersatz des entfallenen Arbeitsentgelts und trägt damit zum Schutz des Lebensstandards bei. Um in den Genuss dieser Leistung zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, und es ist wichtig, sich stets über aktuelle Gesetze und Gerichtsurteile zu informieren.

Die Berechnung von Krankengeld orientiert sich an individuellen Faktoren und rentenversicherungsrechtlichen Vorgaben, wobei unterschiedliche Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige und Freiberufler gelten. Im Falle von abgelehnten Krankengeldansprüchen können sich Betroffene mittels Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls gerichtlicher Klärung für ihre Rechte einsetzen.

Zusammenfassend bestätigt sich, dass das Krankengeld eine fundamentale soziale Absicherung für gesetzlich Krankenversicherte darstellt und ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems ist. Die Kenntnis über die eigenen Rechte und Ansprüche in Bezug auf Krankengeld sowie aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung ermöglicht es Betroffenen, ihren Lebensunterhalt in Zeiten von Krankheit und Genesung bestmöglich zu sichern.

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