Krankengeldzuschuss TvöD – In der Arbeitswelt gibt es zahlreiche Aspekte, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitnehmer beachten müssen, um sicherzustellen, dass sie in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften handeln. Einer dieser Aspekte ist der Krankengeldzuschuss im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TvöD).

In diesem Artikel werden wir einen detaillierten Blick auf die Regelungen und rechtlichen Aspekte des Krankengeldzuschusses im öffentlichen Dienst werfen, um Ihnen ein umfassendes Verständnis dieser wichtigen Thematik zu bieten.

Inhaltsverzeichnis

  • Was ist der Krankengeldzuschuss TvöD und warum ist er wichtig?
  • Die rechtlichen Grundlagen des Krankengeldzuschusses im TvöD
  • Anspruchsvoraussetzungen für den Krankengeldzuschuss
  • Berechnung des Krankengeldzuschusses
  • Zeitraum und Dauer des Krankengeldzuschusses
  • Krankengeldzuschuss bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit
  • Anspruch auf Krankengeldzuschuss bei befristeten Arbeitsverträgen
  • Der Umgang mit Rückzahlungsansprüchen
  • FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Krankengeldzuschuss TvöD
  • Abschließende Gedanken und Empfehlungen

Was ist der Krankengeldzuschuss TvöD und warum ist er wichtig?

Der Krankengeldzuschuss ist eine finanzielle Leistung, die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst ihren Arbeitnehmern gewähren, um die finanzielle Belastung während einer Krankheitsphase zu reduzieren. Er ist im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) geregelt und zielt darauf ab, den Lohnausfall, der durch den Bezug von Krankengeld entsteht, auszugleichen und somit die wirtschaftliche Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Die rechtliche Bedeutung des Krankengeldzuschusses liegt in der Tatsache begründet, dass Arbeitnehmer während ihrer Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben, der über den reinen Bezug des gesetzlichen Krankengeldes hinausgeht. Der Krankengeldzuschuss schützt also die Arbeitnehmer vor finanziellen Einbußen und trägt zur sozialen Sicherheit bei.

Die rechtlichen Grundlagen des Krankengeldzuschusses im TvöD

Das Arbeitsrecht gibt verschiedene gesetzliche und tarifliche Regelungen vor, die für den Krankengeldzuschuss relevant sind. Die Grundlage für den Anspruch auf Krankengeldzuschuss ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD). Insbesondere sind die Regelungen in den §§ 21, 22 und 28 TvöD von Bedeutung:

  • § 21 Abs. 1 Satz 1 TvöD regelt den grundsätzlichen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall für die ersten sechs Wochen.
  • § 22 Abs. 1 Satz 1 TvöD sieht eine verlängerte Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit vor, unter bestimmten Voraussetzungen.
  • § 28 Abs. 1 Satz 1 TvöD regelt den Anspruch auf Krankengeldzuschuss, wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erschöpft ist.

Anspruchsvoraussetzungen für den Krankengeldzuschuss

Um als Arbeitnehmer den Krankengeldzuschuss nach TvöD zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitnehmer muss im öffentlichen Dienst beschäftigt sein und somit unter den Anwendungsbereich des TvöD fallen.
  • Die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers muss durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
  • Die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall muss bereits erschöpft sein (nach 6 Wochen bzw. nach Ablauf der verlängerten Lohnfortzahlung nach § 22 TvöD).

Berechnung des Krankengeldzuschusses

Die Berechnung des Krankengeldzuschusses erfolgt auf Basis der Differenz zwischen dem Krankengeld und dem fortzuzahlenden Entgelt. Dabei kommt es auf das sog. Regelentgelt an, das der Arbeitnehmer erhalten würde, wenn er nicht arbeitsunfähig wäre.

Zur Ermittlung des Krankengeldzuschusses werden folgende Schritte durchgeführt:

  1. Bestimmung des Regelentgelts
  2. Bestimmung des steuer- und beitragsfreien Krankengeldes auf Basis des Regelentgelts
  3. Bestimmung des Krankengeldzuschusses durch Abzug des erhaltenen Krankengeldes vom steuerfreien Regelentgelt

Zeitraum und Dauer des Krankengeldzuschusses

Der Krankengeldzuschuss wird ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gewährt. Gemäß § 28 Abs. 2 TvöD beträgt die maximale Dauer des Krankengeldzuschusses 39 Wochen (ungefähr 9 Monaten).

Der Krankengeldzuschuss endet:

  • mit der Wiederaufnahme der Arbeit oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld entfallen
  • nach Ablauf der 39 Wochen, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit danach fortbesteht.

Krankengeldzuschuss bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit

Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von 6 Monaten oder 36 Wochen nach der ersten Arbeitsunfähigkeit erneut arbeitsunfähig wird, kann unter Umständen eine Verknüpfung der beiden Krankheitszeiträume erfolgen. In diesem Fall besteht kein erneuter Anspruch auf Fortzahlung des vollen Entgelts, sondern lediglich auf Krankengeldzuschuss.

Gemäß § 28 Abs. 4 TvöD muss dabei jedoch der Grundsatz der Beitragsgleichheit beachtet werden, sodass der Krankengeldzuschuss nicht höher ausfallen darf, als das gesetzliche Krankengeld.

Anspruch auf Krankengeldzuschuss bei befristeten Arbeitsverträgen

Auch befristet beschäftigte Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf Krankengeldzuschuss. Die Höhe des Krankengeldzuschusses und die Dauer der Leistung richten sich nach den gleichen Regelungen wie für unbefristet Beschäftigte. Jedoch endet der Anspruch auf Krankengeldzuschuss mit dem Ende des befristeten Arbeitsvertrags, auch wenn die maximale Bezugsdauer von 39 Wochen noch nicht erreicht ist.

Der Umgang mit Rückzahlungsansprüchen

Es kann vorkommen, dass der Arbeitnehmer zu Unrecht einen Krankengeldzuschuss erhalten hat. In solchen Fällen besteht für den Arbeitgeber ein Rückforderungsanspruch.

Die Voraussetzungen für einen solchen Rückforderungsanspruch können sein:

  • Fehlende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers
  • Zahlung des Krankengeldzuschusses über die maximale Bezugsdauer hinaus
  • Zahlung von zu hohem Krankengeldzuschuss aufgrund von Berechnungsfehlern

Um Ansprüche erfolgreich geltend machen zu können, bedarf es jedoch einer korrekten rechtlichen Bewertung und einer sorgfältigen Berechnung der Höhe des Rückforderungsanspruchs.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Krankengeldzuschuss TvöD

Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die am meisten gestellten Fragen und deren Antworten.

Gilt der Krankengeldzuschuss auch für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst?
Ja, auch Teilzeitbeschäftigte können Anspruch auf den Krankengeldzuschuss haben. Die Höhe des Zuschusses wird jedoch entsprechend dem reduzierten Arbeitsentgelt berechnet.

Ist der Krankengeldzuschuss steuer- und sozialversicherungspflichtig?
Der Krankengeldzuschuss unterliegt der Steuerpflicht und wird als Progressionsvorbehalt bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes des Arbeitnehmers berücksichtigt. In der Sozialversicherung ist der Zuschuss beitragsfrei.

Was passiert, wenn ich während der Bezugsdauer des Krankengeldzuschusses wieder gesund werde?
Sobald Sie Ihre Arbeitsfähigkeit wiedererlangen und Ihre Arbeit wieder aufnehmen, endet der Anspruch auf den Krankengeldzuschuss. Der Arbeitgeber ist in solchen Fällen verpflichtet, die Krankenkasse darüber zu informieren, um mögliche Überzahlungen zu vermeiden.

Wie wirkt sich der Krankengeldzuschuss auf meine Urlaubsansprüche aus?
Während der Bezugsdauer des Krankengeldzuschusses entstehen keine Urlaubsansprüche. Allerdings bleibt der bereits vor der Arbeitsunfähigkeit erworbene Urlaubsanspruch bestehen und kann nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit wahrgenommen werden.

Kann ich den Krankengeldzuschuss auch bei einer Erkrankung im Ausland erhalten?
Grundsätzlich haben Sie auch bei einer Arbeitsunfähigkeit während eines Auslandsaufenthalts Anspruch auf den Krankengeldzuschuss. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit durch eine gültige ärztliche Bescheinigung nachweisen können.

Beachten Sie, dass im Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eventuell nicht ohne weiteres von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Arbeitgeber anerkannt werden. Es empfiehlt sich daher, sich rechtzeitig über die spezifischen Anforderungen in Ihrem Fall zu informieren.

Abschließende Gedanken und Empfehlungen

Der Krankengeldzuschuss nach TvöD ist eine wichtige soziale Leistung, die im öffentlichen Dienst Beschäftigten zusteht und dazu beiträgt, die finanzielle Belastung während einer Krankheitsphase zu reduzieren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich gleichermaßen über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Krankengeldzuschuss informieren und bei Unsicherheiten oder Problemen juristischen Rat einholen.

So lässt sich gewährleisten, dass die Leistung korrekt gewährt und in Anspruch genommen wird und das Arbeitsverhältnis auf einer soliden rechtlichen Basis fortgeführt werden kann.

Als erfahrene Anwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt im Arbeitsrecht sind wir für Sie da, um Sie in allen rechtlichen Fragen rund um den Krankengeldzuschuss TvöD zu unterstützen. Falls Sie Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche benötigen, rechtliche Beratung zu Ihren Obliegenheiten als Arbeitgeber suchen oder eine Klärung bei Rückforderungsansprüchen herbeiführen möchten, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Gemeinsam finden wir eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung, damit Ihre rechtlichen Anliegen bestmöglich gewahrt werden.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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