Die Lohnfortzahlung – Ein wesentliches Element des Arbeitsrechts, das Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit finanziell absichert. Dieser Blog-Beitrag bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Regelungen, die Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung, und praxisnahe Beispiele, um Ihnen das Thema verständlich und praxisnah zu erläutern.

Grundlagen der Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall stellt sicher, dass Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind, weiterhin ihr Gehalt erhalten. Dieses Recht ist in Deutschland gesetzlich verankert und schützt Arbeitnehmer vor finanziellen Einbußen im Falle einer krankheitsbedingten Abwesenheit.

Gesetzliche Grundlage

Die Grundlage für die Lohnfortzahlung bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Wichtige Paragraphen des EntgFG sind:

  • § 3 EntgFG: Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
  • § 4 EntgFG: Höhe des fortzuzahlenden Entgelts.
  • § 5 EntgFG: Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers.

Regelungen und Voraussetzungen

Die Lohnfortzahlung unterliegt bestimmten Voraussetzungen und Regelungen, die erfüllt sein müssen, um den Anspruch geltend zu machen. Hier sind die wichtigsten Regelungen und Voraussetzungen im Detail:

Anspruchsvoraussetzungen

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit: Die Arbeitsunfähigkeit muss durch eine Krankheit verursacht sein.
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses: Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens vier Wochen bestehen (§ 3 Abs. 3 EntgFG).
  • Keine Eigenverschuldung: Die Arbeitsunfähigkeit darf nicht selbst verschuldet sein.

Höhe des fortzuzahlenden Entgelts

Die Lohnfortzahlung beträgt 100 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts, das der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte (§ 4 Abs. 1 EntgFG). Dabei werden folgende Bestandteile berücksichtigt:

  • Grundlohn
  • Zulagen und Zuschläge
  • Überstundenvergütungen
  • Sachleistungen (z.B. Firmenwagen, soweit sie lohnsteuerpflichtig sind)

Dauer der Lohnfortzahlung

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht für maximal sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheitsfall (§ 3 Abs. 1 EntgFG). Danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld, sofern der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist.

Meldungs- und Nachweispflichten

Arbeitnehmer müssen die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich ihrem Arbeitgeber anzeigen und eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen (§ 5 Abs. 1 EntgFG). Bei länger anhaltender Krankheit ist in der Regel spätestens am vierten Tag der Erkrankung ein Attest vorzulegen.

Besondere Regelungen und Sonderfälle

Wiederholungserkrankung

Tritt eine erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit auf, gelten besondere Regelungen:

  • Fortsetzungserkrankung: Wenn die erneute Arbeitsunfähigkeit innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit auftritt, werden beide Erkrankungsphasen als zusammenhängend betrachtet. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht in diesem Fall insgesamt für maximal sechs Wochen.
  • Neue Erkrankung: Bei einer neuen Erkrankung, die nach der sechsmonatigen Frist oder nach Ablauf von zwölf Monaten seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit auftritt, beginnt eine neue sechs-Wochen-Frist.

Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung

Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte haben ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, solange sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen. Die Höhe des fortzuzahlenden Entgelts orientiert sich dabei an ihrem durchschnittlichen Verdienst.

Schwangerschaft und Mutterschaft

Arbeitnehmerinnen haben während der Schwangerschaft und Mutterschaft besondere Rechte. Sie erhalten bei schwangerschaftsbedingten Erkrankungen und während des Mutterschutzes weiterhin ihr volles Gehalt (§ 11 Mutterschutzgesetz).

Praxisbeispiele und Fallstudien

Zur Verdeutlichung der Regelungen und Voraussetzungen hier einige praxisnahe Beispiele:

Beispiel 1: Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

Ein Arbeitnehmer, der seit sechs Monaten bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist, wird plötzlich krank und erhält eine ärztliche Bescheinigung über seine Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitnehmer informiert seinen Arbeitgeber noch am selben Tag und legt die Bescheinigung innerhalb einer Woche vor. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, dem Arbeitnehmer für die Dauer von maximal sechs Wochen weiterhin sein volles Gehalt zu zahlen.

Beispiel 2: Wiederholungserkrankung

Eine Arbeitnehmerin erkrankt im Januar und ist für drei Wochen arbeitsunfähig. Im Juli tritt dieselbe Erkrankung erneut auf und führt zu einer weiteren Arbeitsunfähigkeit von vier Wochen. Da die erneute Erkrankung innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Erkrankung auftritt, werden beide Phasen als zusammenhängend betrachtet. Die Arbeitnehmerin hat somit Anspruch auf Lohnfortzahlung für die ersten drei Wochen im Januar und drei weitere Wochen im Juli, also insgesamt für sechs Wochen.

Beispiel 3: Teilzeitarbeit

Eine Teilzeitkraft, die 20 Stunden pro Woche arbeitet und einen monatlichen Verdienst von 1000 Euro hat, wird krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Da sie die Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung erfüllt, erhält sie weiterhin ihr Gehalt von 1000 Euro für die Dauer von bis zu sechs Wochen.

Checkliste zur Lohnfortzahlung

Um sicherzustellen, dass die Lohnfortzahlung korrekt erfolgt, haben wir eine Checkliste zusammengestellt:

  • Prüfen Sie, ob das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht.
  • Stellen Sie sicher, dass die Arbeitsunfähigkeit krankheitsbedingt ist und der Arbeitnehmer sie nicht selbst verschuldet hat.
  • Ermitteln Sie die Höhe des fortzuzahlenden Entgelts, einschließlich aller relevanten Bestandteile (Grundlohn, Zulagen, Zuschläge, etc.).
  • Berechnen Sie die Dauer der Lohnfortzahlung (maximal sechs Wochen pro Krankheitsfall).
  • Achten Sie darauf, dass der Arbeitnehmer seine Meldungs- und Nachweispflichten erfüllt (unverzügliche Anzeige, ärztliche Bescheinigung).
  • Berücksichtigen Sie besondere Regelungen bei Wiederholungserkrankungen und Sonderfällen (Teilzeitarbeit, Schwangerschaft, etc.).

Durch die konsequente Anwendung dieser Checkliste können Arbeitgeber sicherstellen, dass die Lohnfortzahlung korrekt und gesetzeskonform erfolgt.

FAQ zur Lohnfortzahlung

Im folgenden Abschnitt beantworten wir häufig gestellte Fragen zur Lohnfortzahlung:

Was passiert nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung?

Nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung endet der Anspruch auf das volle Gehalt. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld, sofern der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettogehalts.

Kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern?

Der Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung verweigern, wenn der Arbeitnehmer seine Anzeige- und Nachweispflichten nicht erfüllt oder die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet ist (z.B. bei einer Krankheit infolge von Alkoholmissbrauch). In Zweifelsfällen kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten, um die Arbeitsunfähigkeit überprüfen zu lassen.

Wie wird die Lohnfortzahlung bei mehreren Arbeitnehmern geregelt?

Bei mehreren Arbeitnehmern, die gleichzeitig krankheitsbedingt ausfallen, gelten die gleichen Regelungen für die Lohnfortzahlung wie bei einzelnen Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Lohnfortzahlung für jeden einzelnen erkrankten Arbeitnehmer korrekt erfolgt und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein essenzieller Bestandteil des Arbeitsrechts, der die finanzielle Absicherung von Arbeitnehmern bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gewährleistet. Durch die Berücksichtigung der beschriebenen Regelungen, Voraussetzungen und Praxisbeispiele können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sicherstellen, dass die Lohnfortzahlung korrekt und gesetzeskonform erfolgt.

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